Method of cleaning a substrate having an ultrahydrophilic and photocatalytic surface
104 claims: 7 independent, 97 dependent
- 1Nicht beschlagender (nicht anlaufender) Spiegel, der umfaßt:ein Substrat mit einem reflektierenden Überzug;und eine im wesentlichen transparente Schicht, bestehend aus einem photokatalytischen Halbleiter-Material, die an die Oberfläche des genannten Substrats gebunden ist;wobei das genannte photokatalytische Material nach einer Photoerregung desselben in der Weise wirkt, daß es die Oberfläche der genannten Schicht hydrophil macht, wodurch anhaftendes Feuchtigkeits-Kondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen dazu veranlaßt werden, sich über die Oberfläche der genannten Schicht zu verteilen (auszubreiten), wodurch verhindert wird, daß das Substrat beschlägt bzw. anläuft (verschleiert wird) oder trübe wird durch das anhaftende Feuchtigkeits-Kondensat und/oder die anhaftenden Wassertröpfchen.
- 2Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 10° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
- 3Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 2, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 5° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
- 4Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin das genannte photokatalytische Material ein Oxid umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus TiO 2 , ZnO, SnO 2 , SrTiO 3 , WO 3 , Bi 2 O 3 und Fe 2 O 3 .
- 5Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 4, worin das genannte photokatalytische Material die Anatas-Form von Titandioxid umfaßt.
- 6Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 4, worin die genannte Schicht außerdem SiO 2 oder SnO 2 umfaßt.
- 7Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin die genannte Schicht einen Überzug aufweist, in dem Teilchen des genannten photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind.
- 8Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 7, worin der genannte Überzug aus Silicon hergestellt ist und die Oberfläche des genannten Überzugs aus einem Silicon-Derivat gebildet ist, in dem die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, durch Photoerregung unter der photokatalytischen Wirkung des genannten photokatalytischen Materials mindestens zum Teil durch Hydroxylgruppen substituiert worden sind.
- 9Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin das genannte Substrat aus Glas hergestellt ist, das alkalische Netzwerk-Modifizierungsmittel- Ionen enthält und worin ein dünner Film zwischen dem genannten Substrat und der genannten Schicht angeordnet ist, der verhindert, daß die genannten Ionen aus dem genannten Substrat in die genannte Schicht diffundieren.
- 10Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 9, worin der genannte dünne Film einen dünnen Film aus Siliciumdioxid umfaßt.
- 11Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin die Dicke der genannten Schicht weniger als etwa 0,2 µm beträgt.
- 12Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall aufweist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Ag, Cu und Zn.
- 13Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall aufweist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Pt, Pd, Rh, Ru, Os und Ir.
- 14Nicht beschlagender Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, worin der genannte Spiegel ein Badezimmer- oder Waschraum-Spiegel ist.
- 15Nicht beschlagender Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, worin der genannte Spiegel ein Rückspiegel für ein Fahrzeug ist.
- 16Nicht beschlagender Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, worin der genannte Spiegel ein Dental-Mundspiegel ist.
- 17Nicht beschlagende (nicht anlaufende) Linse, die umfaßt:einen transparenten linsen-bildenden Körper;und eine im wesentlichen transparente Schicht, bestehend aus einem photokatalytischen Halbleiter-Material, die an die Oberfläche des genannten Linsen-bildenden Körpers gebunden ist;wobei das genannte photokatalytische Material nach einer Photoerregung desselben in der Weise wirkt, daß es die Oberfläche der genannten Schicht hydrophil macht, wodurch anhaftendes Feuchtigkeits-Kondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen dazu veranlaßt werden, sich über die Oberfläche der genannten Schicht zu verteilen (auszubreiten), um so zu verhindern, daß der Linsen-bildende Körper beschlägt bzw. anläuft (verschleiert wird) oder trübe wird durch anhaftendes Feuchtigkeits-Kondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen.
- 18Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 10° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
- 19Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 18, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa etwa 5° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
- 20Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin das genannte photokatalytische Material ein Oxid umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus TiO 2 , ZnO, SnO 2 , SrTiO 3 , WO 3 , Bi 2 O 3 und Fe 2 O 3 .
- 21Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 20, worin das genannte photokatalytische Material die Anatasform von Titandioxid umfaßt.
- 22Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 20, worin die genannte Schicht außerdem SiO 2 oder SnO 2 umfaßt.
- 23Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin die genannte Schicht einen Überzug aufweist, in dem Teilchen des genannten photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind.
- 24Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 23, worin der genannte Überzug aus Silicon hergestellt ist und die Oberfläche des genannten Überzugs aus einem . Silicon-Derivat gebildet ist, in dem die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, durch die Photoerregung unter der photokatalytischen Wirkung des genannten photokatalytischen Materials mindestens teilweise durch Hydroxylgruppen substituiert worden sind.
- 25Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin der genannte Linsen bildende Körper aus Glas hergestellt ist, das alkalische Netzwerk- Modifizierungsmittel-Ionen enthält und worin ein dünner Film zwischen dem genannten Linsen-bildenden Körper und der genannten Schicht angeordnet ist, der verhindert, daß die genannten Ionen aus dem genannten Linsen-bildenden Körper in die genannte Schicht diffundieren.
- 26Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 25, worin der genannte dünne Film einen dünnen Film aus Siliciumdioxid umfaßt.
- 27Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin die Dicke der genannten Schicht weniger als etwa 0,2 µm beträgt.
- 28Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Ag, Cu und Zn.
- 29Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Pt, Pd, Rh, Ru, Os und Ir.
- 30Nicht beschlagende Linse nach einem der Ansprüche 17 bis 29, worin die genannte Linse eine Brillenlinse ist.
- 31Nicht beschlagende Linse nach einem der Ansprüche 17 bis 29, worin die genannte Linse eine optische Linse ist.
- 32Nicht beschlagende Linse nach einem der Ansprüche 17 bis 29, worin die genannte Linse eine photographische Linse ist.
- 33Nicht beschlagende Linse nach einem der Ansprüche 17 bis 29, worin die genannte Linse eine endoskopische Linse ist.
- 34Nicht beschlagende Linse nach einem der Ansprüche 17 bis 29, worin die genannte Linse ein Prisma ist.
- 35Nicht beschlagendes transparentes Platten- bzw. Folien-Element, das umfaßt:ein transparentes Substrat;und eine im wesentlichen transparente Schicht, bestehend aus einem photokatalytischen Halbleiter-Material, die an die Oberfläche des genannten Substrats gebunden ist;wobei das genannte photokatalytische Material nach der Photoerregung desselben so wirkt, daß es die Oberfläche der genannten Schicht hydrophil macht, so daß anhaftendes Feuchtigkeits-Kondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen veranlaßt werden, sich über die Oberfläche der genannten Schicht zu verteilen (auszubreiten), um dadurch zu verhindern, daß das Substrat durch das anhaftende Feuchtigkeits-Kondensat und/oder die anhaftenden Wassertröpfchen beschlägt bzw. anläuft (verschleiert wird) oder trübe wird.
- 36Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 10° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
- 37Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 36, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 5° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
- 38Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin das genannte photokatalytische Material ein Oxid umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus TiO 2 , ZnO, SnO 2 , SrTiO 3 , WO 3 , Bi 2 O 3 und Fe 2 O 3 .
- 39Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 38, worin das genannte photokatalytische Material die Anatasform von Titandioxid umfaßt.
- 40Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 38, worin die genannte Schicht außerdem SiO 2 oder SnO 2 umfaßt.
- 41Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin die genannte Schicht einen Überzug umfaßt, in dem Teilchen des genannten photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind.
- 42Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 41, worin der genannte Überzug aus Silicon hergestellt ist und die Oberfläche des genannten Überzugs aus einem Silicon-Derivat gebildet ist, in dem die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, durch die Photoerregung unter der photokatalytischen Wirkung des genannten photokatalytischen Materials mindestens teilweise durch Hydroxylgruppen substituiert worden sind.
- 43Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin das genannte Substrat aus Glas hergestellt ist, das alkalische Netzwerk-Modifizierungsmittel- Ionen enthält und worin ein dünner Film zwischen dem genannten Substrat und der genannten Schicht angeordnet ist, der verhindert, daß die genannten Ionen aus dem genannten Substrat in die genannte Schicht diffundieren.
- 44Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 43, worin der genannte dünne Film einen dünnen Film aus Siliciumdioxid umfaßt.
- 45Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin die Dicke der genannten Schicht weniger als etwa 0,2 µm beträgt.
- 46Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Ag, Cu und Zn.
- 47Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Pt, Pd, Rh, Ru, Os und Ir.
- 48Nicht beschlagendes Element nach einem der Ansprüchen 35 bis 47, worin das genannte Substrat eine Fensterscheibe ist.
- 49Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 48, worin die genannte Fensterscheibe aus Glas oder Kunststoff hergestellt ist.
- 50Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 49, worin die genannte Fensterscheibe eine Fensterscheibe für ein Fahrzeug ist, ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus einem Automobil, einem Schienenfahrzeug, einem Luftfahrzeug, einem Wasser-Fahrzeug, einem Unterwasser-Fahrzeug, einem Schneemobil, einer Seilbahn-Gondel, einer Vergnügungspark-Gondel und einem Raumfahrzeug.
- 51Nicht beschlagendes Element nach einem der Ansprüchen 35 bis 47, worin das genannte Substrat eine Windschutzscheibe für ein Fahrzeug ist.
- 52Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 51, worin die genannte Windschutzscheibe aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Glas und Kunststoffen.
- 53Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 51, worin die genannte Windschutzscheibe eine Windschutzscheibe für ein Fahrzeug ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus einem Automobil, einem Schienenfahrzeug, einem Luftfahrzeug, einem Wasser-Fahrzeug, einem Unterwasser-Fahrzeug, einem Schneemobil, einem Motorrad, einer Seilbahn-Gondel, einer Vergnügungspark-Gondel und einem Raumfahrzeug.
- 54Nicht beschlagendes Element nach einem der Ansprüchen 35 bis 47, worin das genannte Substrat eine Abschirmung für einen Sportbrille oder eine Maske ist.
- 55Nicht beschlagendes Element nach einem der Ansprüchen 35 bis 47, worin das genannte Substrat ein Schirm (Visier) für einen Helm ist.
- 56Nicht beschlagendes Element nach einem der Ansprüchen 35 bis 47, worin das genannte Substrat ein Abdeckglas für ein Meßinstrument ist.
- 57Verbundwerkstoff (Schichtkörper) mit einer hydrophilen Oberfläche, der umfaßt:ein Substrat;und eine Schicht aus einem photokatalytischen Halbleiter-Material, die an die Oberfläche des genannten Substrats gebunden ist;wobei das genannte photokatalytische Material nach der Photoerregung desselben so wirkt, daß es die Oberfläche des genannten Verbundwerkstoffes hydrophil macht, so daß die Oberfläche des genannten Verbundwerkstoffes eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 10° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
- 58Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die Oberfläche des genannten Verbundwerkstoffes nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 5° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
- 59Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die Oberfläche der genannten Schicht außerdem mit einer hydrophilen Schutzschicht überzogen ist.
- 60Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die Oberfläche der genannten Schicht außerdem mit einer Schutzschicht überzogen ist, die durch Photoerregung hydrophil gemacht werden kann.
- 61Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Metall, Keramik, Glas, Kunststoff, Holz, Stein, Zement, Beton, einer Kombination davon und einem Laminat davon, und worin die genannte Schicht zur Selbstreinigung des Verbundwerkstoffes bewirkt, daß anhaftende Ablagerungen und/oder Verunreinigungen durch Regentropfen weggewaschen werden können, wenn der genannte Verbundwerkstoff Regen ausgesetzt wird.
- 62Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Metall, Keramik, Glas, Kunststoff, Holz, Stein, Zement, Beton, einer Kombination davon und einem Laminat davon, und worin die genannte Schicht bewirkt, daß das Anhaften von Verunreinigungen an der Oberfläche derselben verhindert wird, wenn mit Verunreinigungen beladenes Regenwasser an der Oberfläche entlangfließt.
- 63Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat ein Baumaterial ist.
- 64Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat ein Flachglas (Tafelglas) ist.
- 65Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat eine Kunststoff-Platte ist.
- 66Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat ein Metallblech ist.
- 67Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat ein Dachziegel ist.
- 68Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat ein Überzug einer Vorrichtung oder eines Massenartikels ist.
- 69Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat eine Fensterscheibe für ein Gebäude ist.
- 70Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat eine Fensterscheibe für ein Fahrzeug ist.
- 71Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat eine Windschutzscheibe für ein Fahrzeug ist.
- 72Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat hergestellt ist aus einem Material, ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus Metall, Keramik, Glas, Kunststoff, Holz, Stein, Zement, Beton, einer Kombination davon und einem Laminat davon, und worin zur Erleichterung der Reinigung des Verbundwerkstoffes durch Wasser die genannte Schicht bewirkt, daß anhaftende Ablagerungen und/oder Verunreinigungen abgelöst werden, wenn er in Wasser eingetaucht oder damit benetzt wird.
- 73Verbundwerkstoff nach Anspruch 72, worin das genannte Substrat eine Oberfläche einer Vorrichtung oder eines Massenartikels ist.
- 74Verbundwerkstoff nach Anspruch 72, worin das genannte Substrat ein Überzug einer Vorrichtung oder eines Massenartikels ist.
- 75Verbundwerkstoff nach Anspruch 72, worin das genannte Substrat eine Außenwand-Platte eines Gebäudes ist.
- 76Verbundwerkstoff nach Anspruch 72, worin das genannte Substrat eine Innenwand-Platte eines Gebäudes ist.
- 77Verbundwerkstoff nach Anspruch 72, worin das genannte Substrat eine Oberfläche eines Haushaltartikels ist.
- 78Verbundwerkstoff nach Anspruch 77, worin der genannte Haushaltartikel eine Badewannde ist.
- 79Verbundwerkstoff nach Anspruch 77, worin der genannte Haushaltartikel ein Waschbecken ist.
- 80Verbundwerkstoff nach Anspruch 77, worin das genannte Substrat eine Oberfläche eines Küchenartikels ist.
- 81Verbundwerkstoff nach Anspruch 80, worin der genannte Küchenartikel ein Haushaltsgeschirr ist.
- 82Verbundwerkstoff nach Anspruch 80, worin der genannte Küchenartikel ein Ablaufbecken ist.
- 83Verbundwerkstoff nach Anspruch 80, worin der genannte Küchenartikel eine Kochzeile ist.
- 84Verbundwerkstoff nach Anspruch 80, worin der genannte Küchenartikel eine Küchen-Abzugshaube ist.
- 85Verbundwerkstoff nach Anspruch 80, worin der genannte Küchenartikel ein Ventilationsgebläse ist.
- 86Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Metall, Keramik, Glas, Kunststoff, Holz, Stein, Zement, Beton, einer Kombination davon und einem Laminat davon, und worin zur Verhinderung des Wachsens von Wassertröpfchen die genannte Schicht so wirkt, daß an haftendes Feuchtigkeitskondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen sich über die Oberfläche der genannten Schicht verteilen (ausbreiten).
- 87Verbundwerkstoff nach Anspruch 86, worin das genannte Substrat eine Radiatorrippe für einen Wärmeaustauscher ist und worin die genannte Schicht ermöglicht, daß anhaftendes Feuchtigkeitskondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen sich zu einem Wasserfilm ausbreiten (verteilen), um dadurch den Wirkungsgrad des Wärmeaustauschers zu erhöhen.
- 88Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Metall, Keramik, Glas, Kunststoff, Holz, Stein, Zement, Beton, einer Kombination davon und einem Laminat davon, und worin zur Förderung der Trocknung des Substrats nach dem Benetzen mit Wasser die genannte Schicht bewirkt, daß anhaftende Wassertröpfchen sich über die Oberfläche der genannten Schicht ausbreiten (verteilen).
- 89Verbundwerkstoff nach Anspruch 88, worin das genannte Substrat eine Oberfläche eines Gegenstandes (Formkörpers) ist, der ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus einem Spiegel, einer Linse, einer Glasscheibe und einer Windschutzscheibe.
- 90Verbundwerkstoff nach Anspruch 88, worin das genannte Substrat eine Oberfläche einer Pflasterung (eines Gehwegs oder einer Fahrbahn) ist.
- 91Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte photokatalytische Material ein Oxid umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus TiO 2 , ZnO, SnO 2 , SrTiO 3 , WO 3 , Bi 2 O 3 und Fe 2 O 3 .
- 92Verbundwerkstoff nach Anspruch 91, worin das genannte photokatalytische Material die Anatasform von Titandioxid umfaßt.
- 93Verbundwerkstoff nach Anspruch 91, worin das genannte photokatalytische Material die Rutil-Form von Titandioxid umfaßt.
- 94Verbundwerkstoff nach Anspruch 91, worin die genannte Schicht außerdem SiO 2 oder SnO 2 umfaßt.
- 95Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die genannte Schicht einen Überzug umfaßt, in dem Teilchen des genannten photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind.
- 96Verbundwerkstoff nach Anspruch 95, worin der genannte Überzug aus Silicon hergestellt ist und die Oberfläche des genannten Überzugs aus einem Silicon-Derivat gebildet ist, in dem die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, durch die Photoerregung unter der photokatalytischen Wirkung des genannten photokatalytischen Materials mindestens teilweise durch Hydroxylgruppen substituiert worden sind.
- 97Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat Alkalimetallionen und/oder Erdalkalimetallionen enthält und worin ein dünner Film zwischen dem genannten Substrat und der genannten Schicht vorgesehen ist, um zu verhindern, daß die genannten Ionen aus dem genannten Substrat in die genannte Schicht diffundieren.
- 98Verbundwerkstoff nach Anspruch 97, worin der genannte dünne Film einen dünnen Film aus Siliciumdioxid umfaßt.
- 99Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die Dicke der genannten Schicht weniger als etwa 0,2 µm beträgt.
- 100Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Ag, Cu und Zn.
- 101Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Pt, Pd, Rh, Ru, Os und Ir.
- 102Nicht beschlagender Spiegel, der geeignet ist zur Verhinderung des Beschlagens bzw. Anlaufens oder Trübewerdens des Spiegels durch Feuchtigkeits-Kondensat und/oder Wassertröpfchen, die an seiner Oberfläche haften, der umfaßt:ein Substrat mit einem reflektierenden Überzug;und einen im wesentlichen transparenten Überzug aus einem Silicon, der an die Oberfläche des genannten Substrats gebunden ist und in dem Teilchen aus einem photokatalytischen Material gleichmäßig dispergiert sind;wobei die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, an der Oberfläche des genannten Überzugs durch Photoerregung des genannten photokatalytischen Materials mindestens zum Teil durch Hydroxylgruppen substituiert sind, wodurch die Oberfläche des genannten Überzugs hoch-hydrophile Eigenschaften aufweist.
- 103Nicht beschlagende Linse, die geeignet ist zur Verhinderung eines Beschlagens bzw. Anlaufens oder Trübewerdens der Linse durch Feuchtigkeits- Kondensat und/oder Wassertröpfchen, die an der Oberfläche derselben haften, die umfaßt:einen transparenten Linsen-bildenden Körper;und einen im wesentlichen transparenten Überzug aus einem Silicon, der an die Oberfläche des genannten Körpers gebunden ist, und in dem Teilchen eines photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind;wobei die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, an der Oberfläche des genannten Überzugs durch die Photoerregung des genannten photokatalytischen Materials mindestens teilweise durch Hydroxylgruppen substituiert sind, wodurch die Oberfläche des genannten Überzugs hoch-hydrophile Eigenschaften aufweist.
- 104Nicht beschlagendes Flachglas, das geeignet ist, ein Beschlagen bzw. Anlaufen oder Trübewerden des Flachglases durch Feuchtigkeits-Kondensat und/oder Wassertröpfchen, die an seiner Oberfläche haften, zu verhindern, das umfaßt:ein transparentes Substrat;und einen im wesentlichen transparenten Überzug aus einem Silicon, der an die Oberfläche des genannten Substrats gebunden ist und in dem Teilchen eines photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind;wobei die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, an der Oberfläche des genannten Überzugs durch Photoerregung des genannten photokatalytischen Materials mindestens teilweise durch Hydroxylgruppen substituiert sind, wodurch die Oberfläche des genannten Überzugs hoch-hydrophile Eigenschaften aufweist.
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Titles2
- German
- Substrat mit einer superhydrophilen photokatalytischen Oberfläche
- English
- Substrate having a super hydrophilic photocatalytic surface
Classification
- CPC, 34
- C09K3/18
- F28F13/18
- C03C17/23
- C03C17/256
- C03C2217/212
- C03C2217/229
- C03C2217/71
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