DE29623901U1

Method of cleaning a substrate having an ultrahydrophilic and photocatalytic surface

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Expired 22 March 2006, 20.5 years ago.

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104 claims: 7 independent, 97 dependent

  1. 1
    Nicht beschlagender (nicht anlaufender) Spiegel, der umfaßt:ein Substrat mit einem reflektierenden Überzug;und eine im wesentlichen transparente Schicht, bestehend aus einem photokatalytischen Halbleiter-Material, die an die Oberfläche des genannten Substrats gebunden ist;wobei das genannte photokatalytische Material nach einer Photoerregung desselben in der Weise wirkt, daß es die Oberfläche der genannten Schicht hydrophil macht, wodurch anhaftendes Feuchtigkeits-Kondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen dazu veranlaßt werden, sich über die Oberfläche der genannten Schicht zu verteilen (auszubreiten), wodurch verhindert wird, daß das Substrat beschlägt bzw. anläuft (verschleiert wird) oder trübe wird durch das anhaftende Feuchtigkeits-Kondensat und/oder die anhaftenden Wassertröpfchen.
  2. 2
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 10° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
  3. 3
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 2, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 5° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
  4. 4
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin das genannte photokatalytische Material ein Oxid umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus TiO 2 , ZnO, SnO 2 , SrTiO 3 , WO 3 , Bi 2 O 3 und Fe 2 O 3 .
  5. 5
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 4, worin das genannte photokatalytische Material die Anatas-Form von Titandioxid umfaßt.
  6. 6
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 4, worin die genannte Schicht außerdem SiO 2 oder SnO 2 umfaßt.
  7. 7
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin die genannte Schicht einen Überzug aufweist, in dem Teilchen des genannten photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind.
  8. 8
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 7, worin der genannte Überzug aus Silicon hergestellt ist und die Oberfläche des genannten Überzugs aus einem Silicon-Derivat gebildet ist, in dem die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, durch Photoerregung unter der photokatalytischen Wirkung des genannten photokatalytischen Materials mindestens zum Teil durch Hydroxylgruppen substituiert worden sind.
  9. 9
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin das genannte Substrat aus Glas hergestellt ist, das alkalische Netzwerk-Modifizierungsmittel- Ionen enthält und worin ein dünner Film zwischen dem genannten Substrat und der genannten Schicht angeordnet ist, der verhindert, daß die genannten Ionen aus dem genannten Substrat in die genannte Schicht diffundieren.
  10. 10
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 9, worin der genannte dünne Film einen dünnen Film aus Siliciumdioxid umfaßt.
  11. 11
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin die Dicke der genannten Schicht weniger als etwa 0,2 µm beträgt.
  12. 12
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall aufweist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Ag, Cu und Zn.
  13. 13
    Nicht beschlagender Spiegel nach Anspruch 1, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall aufweist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Pt, Pd, Rh, Ru, Os und Ir.
  14. 14
    Nicht beschlagender Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, worin der genannte Spiegel ein Badezimmer- oder Waschraum-Spiegel ist.
  15. 15
    Nicht beschlagender Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, worin der genannte Spiegel ein Rückspiegel für ein Fahrzeug ist.
  16. 16
    Nicht beschlagender Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, worin der genannte Spiegel ein Dental-Mundspiegel ist.
  17. 17
    Nicht beschlagende (nicht anlaufende) Linse, die umfaßt:einen transparenten linsen-bildenden Körper;und eine im wesentlichen transparente Schicht, bestehend aus einem photokatalytischen Halbleiter-Material, die an die Oberfläche des genannten Linsen-bildenden Körpers gebunden ist;wobei das genannte photokatalytische Material nach einer Photoerregung desselben in der Weise wirkt, daß es die Oberfläche der genannten Schicht hydrophil macht, wodurch anhaftendes Feuchtigkeits-Kondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen dazu veranlaßt werden, sich über die Oberfläche der genannten Schicht zu verteilen (auszubreiten), um so zu verhindern, daß der Linsen-bildende Körper beschlägt bzw. anläuft (verschleiert wird) oder trübe wird durch anhaftendes Feuchtigkeits-Kondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen.
  18. 18
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 10° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
  19. 19
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 18, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa etwa 5° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
  20. 20
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin das genannte photokatalytische Material ein Oxid umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus TiO 2 , ZnO, SnO 2 , SrTiO 3 , WO 3 , Bi 2 O 3 und Fe 2 O 3 .
  21. 21
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 20, worin das genannte photokatalytische Material die Anatasform von Titandioxid umfaßt.
  22. 22
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 20, worin die genannte Schicht außerdem SiO 2 oder SnO 2 umfaßt.
  23. 23
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin die genannte Schicht einen Überzug aufweist, in dem Teilchen des genannten photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind.
  24. 24
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 23, worin der genannte Überzug aus Silicon hergestellt ist und die Oberfläche des genannten Überzugs aus einem . Silicon-Derivat gebildet ist, in dem die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, durch die Photoerregung unter der photokatalytischen Wirkung des genannten photokatalytischen Materials mindestens teilweise durch Hydroxylgruppen substituiert worden sind.
  25. 25
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin der genannte Linsen­ bildende Körper aus Glas hergestellt ist, das alkalische Netzwerk- Modifizierungsmittel-Ionen enthält und worin ein dünner Film zwischen dem genannten Linsen-bildenden Körper und der genannten Schicht angeordnet ist, der verhindert, daß die genannten Ionen aus dem genannten Linsen-bildenden Körper in die genannte Schicht diffundieren.
  26. 26
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 25, worin der genannte dünne Film einen dünnen Film aus Siliciumdioxid umfaßt.
  27. 27
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin die Dicke der genannten Schicht weniger als etwa 0,2 µm beträgt.
  28. 28
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Ag, Cu und Zn.
  29. 29
    Nicht beschlagende Linse nach Anspruch 17, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Pt, Pd, Rh, Ru, Os und Ir.
  30. 30
    Nicht beschlagende Linse nach einem der Ansprüche 17 bis 29, worin die genannte Linse eine Brillenlinse ist.
  31. 31
    Nicht beschlagende Linse nach einem der Ansprüche 17 bis 29, worin die genannte Linse eine optische Linse ist.
  32. 32
    Nicht beschlagende Linse nach einem der Ansprüche 17 bis 29, worin die genannte Linse eine photographische Linse ist.
  33. 33
    Nicht beschlagende Linse nach einem der Ansprüche 17 bis 29, worin die genannte Linse eine endoskopische Linse ist.
  34. 34
    Nicht beschlagende Linse nach einem der Ansprüche 17 bis 29, worin die genannte Linse ein Prisma ist.
  35. 35
    Nicht beschlagendes transparentes Platten- bzw. Folien-Element, das umfaßt:ein transparentes Substrat;und eine im wesentlichen transparente Schicht, bestehend aus einem photokatalytischen Halbleiter-Material, die an die Oberfläche des genannten Substrats gebunden ist;wobei das genannte photokatalytische Material nach der Photoerregung desselben so wirkt, daß es die Oberfläche der genannten Schicht hydrophil macht, so daß anhaftendes Feuchtigkeits-Kondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen veranlaßt werden, sich über die Oberfläche der genannten Schicht zu verteilen (auszubreiten), um dadurch zu verhindern, daß das Substrat durch das anhaftende Feuchtigkeits-Kondensat und/oder die anhaftenden Wassertröpfchen beschlägt bzw. anläuft (verschleiert wird) oder trübe wird.
  36. 36
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 10° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
  37. 37
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 36, worin die Oberfläche der genannten Schicht nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 5° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
  38. 38
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin das genannte photokatalytische Material ein Oxid umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus TiO 2 , ZnO, SnO 2 , SrTiO 3 , WO 3 , Bi 2 O 3 und Fe 2 O 3 .
  39. 39
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 38, worin das genannte photokatalytische Material die Anatasform von Titandioxid umfaßt.
  40. 40
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 38, worin die genannte Schicht außerdem SiO 2 oder SnO 2 umfaßt.
  41. 41
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin die genannte Schicht einen Überzug umfaßt, in dem Teilchen des genannten photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind.
  42. 42
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 41, worin der genannte Überzug aus Silicon hergestellt ist und die Oberfläche des genannten Überzugs aus einem Silicon-Derivat gebildet ist, in dem die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, durch die Photoerregung unter der photokatalytischen Wirkung des genannten photokatalytischen Materials mindestens teilweise durch Hydroxylgruppen substituiert worden sind.
  43. 43
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin das genannte Substrat aus Glas hergestellt ist, das alkalische Netzwerk-Modifizierungsmittel- Ionen enthält und worin ein dünner Film zwischen dem genannten Substrat und der genannten Schicht angeordnet ist, der verhindert, daß die genannten Ionen aus dem genannten Substrat in die genannte Schicht diffundieren.
  44. 44
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 43, worin der genannte dünne Film einen dünnen Film aus Siliciumdioxid umfaßt.
  45. 45
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin die Dicke der genannten Schicht weniger als etwa 0,2 µm beträgt.
  46. 46
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Ag, Cu und Zn.
  47. 47
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 35, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Pt, Pd, Rh, Ru, Os und Ir.
  48. 48
    Nicht beschlagendes Element nach einem der Ansprüchen 35 bis 47, worin das genannte Substrat eine Fensterscheibe ist.
  49. 49
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 48, worin die genannte Fensterscheibe aus Glas oder Kunststoff hergestellt ist.
  50. 50
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 49, worin die genannte Fensterscheibe eine Fensterscheibe für ein Fahrzeug ist, ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus einem Automobil, einem Schienenfahrzeug, einem Luftfahrzeug, einem Wasser-Fahrzeug, einem Unterwasser-Fahrzeug, einem Schneemobil, einer Seilbahn-Gondel, einer Vergnügungspark-Gondel und einem Raumfahrzeug.
  51. 51
    Nicht beschlagendes Element nach einem der Ansprüchen 35 bis 47, worin das genannte Substrat eine Windschutzscheibe für ein Fahrzeug ist.
  52. 52
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 51, worin die genannte Windschutzscheibe aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Glas und Kunststoffen.
  53. 53
    Nicht beschlagendes Element nach Anspruch 51, worin die genannte Windschutzscheibe eine Windschutzscheibe für ein Fahrzeug ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus einem Automobil, einem Schienenfahrzeug, einem Luftfahrzeug, einem Wasser-Fahrzeug, einem Unterwasser-Fahrzeug, einem Schneemobil, einem Motorrad, einer Seilbahn-Gondel, einer Vergnügungspark-Gondel und einem Raumfahrzeug.
  54. 54
    Nicht beschlagendes Element nach einem der Ansprüchen 35 bis 47, worin das genannte Substrat eine Abschirmung für einen Sportbrille oder eine Maske ist.
  55. 55
    Nicht beschlagendes Element nach einem der Ansprüchen 35 bis 47, worin das genannte Substrat ein Schirm (Visier) für einen Helm ist.
  56. 56
    Nicht beschlagendes Element nach einem der Ansprüchen 35 bis 47, worin das genannte Substrat ein Abdeckglas für ein Meßinstrument ist.
  57. 57
    Verbundwerkstoff (Schichtkörper) mit einer hydrophilen Oberfläche, der umfaßt:ein Substrat;und eine Schicht aus einem photokatalytischen Halbleiter-Material, die an die Oberfläche des genannten Substrats gebunden ist;wobei das genannte photokatalytische Material nach der Photoerregung desselben so wirkt, daß es die Oberfläche des genannten Verbundwerkstoffes hydrophil macht, so daß die Oberfläche des genannten Verbundwerkstoffes eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 10° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
  58. 58
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die Oberfläche des genannten Verbundwerkstoffes nach der Photoerregung eine Wasserbenetzbarkeit von weniger als etwa 5° aufweist, ausgedrückt durch den Kontaktwinkel mit Wasser.
  59. 59
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die Oberfläche der genannten Schicht außerdem mit einer hydrophilen Schutzschicht überzogen ist.
  60. 60
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die Oberfläche der genannten Schicht außerdem mit einer Schutzschicht überzogen ist, die durch Photoerregung hydrophil gemacht werden kann.
  61. 61
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Metall, Keramik, Glas, Kunststoff, Holz, Stein, Zement, Beton, einer Kombination davon und einem Laminat davon, und worin die genannte Schicht zur Selbstreinigung des Verbundwerkstoffes bewirkt, daß anhaftende Ablagerungen und/oder Verunreinigungen durch Regentropfen weggewaschen werden können, wenn der genannte Verbundwerkstoff Regen ausgesetzt wird.
  62. 62
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Metall, Keramik, Glas, Kunststoff, Holz, Stein, Zement, Beton, einer Kombination davon und einem Laminat davon, und worin die genannte Schicht bewirkt, daß das Anhaften von Verunreinigungen an der Oberfläche derselben verhindert wird, wenn mit Verunreinigungen beladenes Regenwasser an der Oberfläche entlangfließt.
  63. 63
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat ein Baumaterial ist.
  64. 64
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat ein Flachglas (Tafelglas) ist.
  65. 65
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat eine Kunststoff-Platte ist.
  66. 66
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat ein Metallblech ist.
  67. 67
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat ein Dachziegel ist.
  68. 68
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat ein Überzug einer Vorrichtung oder eines Massenartikels ist.
  69. 69
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat eine Fensterscheibe für ein Gebäude ist.
  70. 70
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat eine Fensterscheibe für ein Fahrzeug ist.
  71. 71
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 61 oder 62, worin das genannte Substrat eine Windschutzscheibe für ein Fahrzeug ist.
  72. 72
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat hergestellt ist aus einem Material, ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus Metall, Keramik, Glas, Kunststoff, Holz, Stein, Zement, Beton, einer Kombination davon und einem Laminat davon, und worin zur Erleichterung der Reinigung des Verbundwerkstoffes durch Wasser die genannte Schicht bewirkt, daß anhaftende Ablagerungen und/oder Verunreinigungen abgelöst werden, wenn er in Wasser eingetaucht oder damit benetzt wird.
  73. 73
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 72, worin das genannte Substrat eine Oberfläche einer Vorrichtung oder eines Massenartikels ist.
  74. 74
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 72, worin das genannte Substrat ein Überzug einer Vorrichtung oder eines Massenartikels ist.
  75. 75
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 72, worin das genannte Substrat eine Außenwand-Platte eines Gebäudes ist.
  76. 76
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 72, worin das genannte Substrat eine Innenwand-Platte eines Gebäudes ist.
  77. 77
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 72, worin das genannte Substrat eine Oberfläche eines Haushaltartikels ist.
  78. 78
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 77, worin der genannte Haushaltartikel eine Badewannde ist.
  79. 79
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 77, worin der genannte Haushaltartikel ein Waschbecken ist.
  80. 80
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 77, worin das genannte Substrat eine Oberfläche eines Küchenartikels ist.
  81. 81
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 80, worin der genannte Küchenartikel ein Haushaltsgeschirr ist.
  82. 82
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 80, worin der genannte Küchenartikel ein Ablaufbecken ist.
  83. 83
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 80, worin der genannte Küchenartikel eine Kochzeile ist.
  84. 84
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 80, worin der genannte Küchenartikel eine Küchen-Abzugshaube ist.
  85. 85
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 80, worin der genannte Küchenartikel ein Ventilationsgebläse ist.
  86. 86
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Metall, Keramik, Glas, Kunststoff, Holz, Stein, Zement, Beton, einer Kombination davon und einem Laminat davon, und worin zur Verhinderung des Wachsens von Wassertröpfchen die genannte Schicht so wirkt, daß an haftendes Feuchtigkeitskondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen sich über die Oberfläche der genannten Schicht verteilen (ausbreiten).
  87. 87
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 86, worin das genannte Substrat eine Radiatorrippe für einen Wärmeaustauscher ist und worin die genannte Schicht ermöglicht, daß anhaftendes Feuchtigkeitskondensat und/oder anhaftende Wassertröpfchen sich zu einem Wasserfilm ausbreiten (verteilen), um dadurch den Wirkungsgrad des Wärmeaustauschers zu erhöhen.
  88. 88
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat aus einem Material hergestellt ist, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Metall, Keramik, Glas, Kunststoff, Holz, Stein, Zement, Beton, einer Kombination davon und einem Laminat davon, und worin zur Förderung der Trocknung des Substrats nach dem Benetzen mit Wasser die genannte Schicht bewirkt, daß anhaftende Wassertröpfchen sich über die Oberfläche der genannten Schicht ausbreiten (verteilen).
  89. 89
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 88, worin das genannte Substrat eine Oberfläche eines Gegenstandes (Formkörpers) ist, der ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus einem Spiegel, einer Linse, einer Glasscheibe und einer Windschutzscheibe.
  90. 90
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 88, worin das genannte Substrat eine Oberfläche einer Pflasterung (eines Gehwegs oder einer Fahrbahn) ist.
  91. 91
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte photokatalytische Material ein Oxid umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus TiO 2 , ZnO, SnO 2 , SrTiO 3 , WO 3 , Bi 2 O 3 und Fe 2 O 3 .
  92. 92
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 91, worin das genannte photokatalytische Material die Anatasform von Titandioxid umfaßt.
  93. 93
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 91, worin das genannte photokatalytische Material die Rutil-Form von Titandioxid umfaßt.
  94. 94
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 91, worin die genannte Schicht außerdem SiO 2 oder SnO 2 umfaßt.
  95. 95
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die genannte Schicht einen Überzug umfaßt, in dem Teilchen des genannten photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind.
  96. 96
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 95, worin der genannte Überzug aus Silicon hergestellt ist und die Oberfläche des genannten Überzugs aus einem Silicon-Derivat gebildet ist, in dem die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, durch die Photoerregung unter der photokatalytischen Wirkung des genannten photokatalytischen Materials mindestens teilweise durch Hydroxylgruppen substituiert worden sind.
  97. 97
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin das genannte Substrat Alkalimetallionen und/oder Erdalkalimetallionen enthält und worin ein dünner Film zwischen dem genannten Substrat und der genannten Schicht vorgesehen ist, um zu verhindern, daß die genannten Ionen aus dem genannten Substrat in die genannte Schicht diffundieren.
  98. 98
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 97, worin der genannte dünne Film einen dünnen Film aus Siliciumdioxid umfaßt.
  99. 99
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die Dicke der genannten Schicht weniger als etwa 0,2 µm beträgt.
  100. 100
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Ag, Cu und Zn.
  101. 101
    Verbundwerkstoff nach Anspruch 57, worin die genannte Schicht außerdem ein Metall umfaßt, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Pt, Pd, Rh, Ru, Os und Ir.
  102. 102
    Nicht beschlagender Spiegel, der geeignet ist zur Verhinderung des Beschlagens bzw. Anlaufens oder Trübewerdens des Spiegels durch Feuchtigkeits-Kondensat und/oder Wassertröpfchen, die an seiner Oberfläche haften, der umfaßt:ein Substrat mit einem reflektierenden Überzug;und einen im wesentlichen transparenten Überzug aus einem Silicon, der an die Oberfläche des genannten Substrats gebunden ist und in dem Teilchen aus einem photokatalytischen Material gleichmäßig dispergiert sind;wobei die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, an der Oberfläche des genannten Überzugs durch Photoerregung des genannten photokatalytischen Materials mindestens zum Teil durch Hydroxylgruppen substituiert sind, wodurch die Oberfläche des genannten Überzugs hoch-hydrophile Eigenschaften aufweist.
  103. 103
    Nicht beschlagende Linse, die geeignet ist zur Verhinderung eines Beschlagens bzw. Anlaufens oder Trübewerdens der Linse durch Feuchtigkeits- Kondensat und/oder Wassertröpfchen, die an der Oberfläche derselben haften, die umfaßt:einen transparenten Linsen-bildenden Körper;und einen im wesentlichen transparenten Überzug aus einem Silicon, der an die Oberfläche des genannten Körpers gebunden ist, und in dem Teilchen eines photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind;wobei die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, an der Oberfläche des genannten Überzugs durch die Photoerregung des genannten photokatalytischen Materials mindestens teilweise durch Hydroxylgruppen substituiert sind, wodurch die Oberfläche des genannten Überzugs hoch-hydrophile Eigenschaften aufweist.
  104. 104
    Nicht beschlagendes Flachglas, das geeignet ist, ein Beschlagen bzw. Anlaufen oder Trübewerden des Flachglases durch Feuchtigkeits-Kondensat und/oder Wassertröpfchen, die an seiner Oberfläche haften, zu verhindern, das umfaßt:ein transparentes Substrat;und einen im wesentlichen transparenten Überzug aus einem Silicon, der an die Oberfläche des genannten Substrats gebunden ist und in dem Teilchen eines photokatalytischen Materials gleichmäßig dispergiert sind;wobei die organischen Gruppen, die an die Siliciumatome der Silicon-Moleküle gebunden sind, an der Oberfläche des genannten Überzugs durch Photoerregung des genannten photokatalytischen Materials mindestens teilweise durch Hydroxylgruppen substituiert sind, wodurch die Oberfläche des genannten Überzugs hoch-hydrophile Eigenschaften aufweist.
Independent claims104