Nova Patents
EP0908026B1

Method of establishing a radio link

Abstract

A method of establishing a radio link between at least two network subscribers of a digital relay radio network is designed with respect to establishing in a simple manner a radio link, even in a network without stationary relay stations, such that the individual network subscribers are assigned an individual, location-dependent position identification, so that the position of network subscribers is determined relative to one another.

EP0908026B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 6

Term

Term ended

Expired 25 June 2017, 9.2 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Expired
  5. Today

13 claims: 1 independent, 12 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Herstellen einer Funkverbindung zwischen zumindest zwei Netzteilnehmern eines digitalen Relaisfunknetzes, wobei den einzelnen Netzteilnehmern eine individuelle ortsabhängige Positionskennung zugeordnet wird, so daß die Position aller Netzteilnehmer relativ zueinander bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet , daß jeder Netzteilnehmer seine eigene Positionskennung sowie die Positionskennungen des Quellenteilnehmers und des Zielteilnehmers kennt und daß ein beim Funkverbindungsaufbau zwischen einem Quellenteilnehmer und einem Zielteilnehmer angesprochener, als Übermittler dienender Netzteilnehmer seine Positionskennung, die Positionskennung des Zielteilnehmers und die Positionskennung des Quellenteilnehmers oder ggf. des vorherigen Übermittlers miteinander vergleicht und eine Weiterübermittlung durchführt, wenn seine eigene Positionskennung mehr der Zielteilnehmerkennung ähnelt als die Positionskennung des Quellenteilnehmers bzw. des vorherigen Übermittlers, und im anderen Fall keine Weiterübermittlung durchführt, wobei die Übermittlung im letztgenannten Fall über den Quellenteilnehmer bzw. vorherigen Übermittler fortgesetzt wird.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einem Netzteilnehmer zugeordnete Positionskennung von dem jeweiligen Netzteilnehmer gespeichert wird.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Position relativ zu Funksignale aussendenden Funksignalgebern - vorzugsweise mindestens drei Funksignalgeber - mit einem vorgebbaren Standort bestimmt wird.
  4. 4
    Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Funksignalgeber die Funksignale zu bestimmten Zeitpunkten oder nach bestimmten Zeitabständen aussenden, wobei die Funksignalgeber vorzugsweise über das Funknetzgebiet verteilt am Rand des Funknetzgebiets angeordnet sind.
  5. 5
    Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Netzteilnehmer die Funksignale direkt von den Funksignalgebern oder über andere Netzteilnehmer übertragen empfangen und/oder daß die Funksignale der Funksignalgeber von den als Übermittler dienenden Netzteilnehmern lawinenartig weiterübermittelt werden.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Funksignale der Funksignalgeber bei der Weiterübermittlung mit einer übermittlerbedingten oder vorgebbaren Verzögerungszeit weiterübermittelt werden und/oder daß die Funksignale der Funksignalgeber bei der Weiterübermittlung im Funknetzgebiet eine ortsabhängige und/oder richtungsabhängige Manipulation ihres Informationsgehaltes erfahren und/oder daß die Funksignale der Funksignalgeber bei der Weiterübermittlung im Funknetzgebiet eine ortsabhängige und/oder richtungsabhängige Laufzeitverzögerung erfahren und/oder daß die Funksignale der Funksignalgeber bei der Übermittlung durch die Netzteilnehmer weitere Informationen der Übermittler mitübertragen.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Funksignale der unterschiedlichen Funksignalgeber durch die Netzteilnehmer hinsichtlich einer unterschiedlichen Funkfrequenz und/oder einer unterschiedlichen logischen Kodierung und/oder eines unterschiedlichen Informationsgehalts und/oder einer unterschiedlichen Zeitdauer und/oder einer unterschiedlichen Sendereihenfolge physikalisch voneinander unterschieden werden.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Funksignale der Funksignalgeber bei der Weiterübermittlung im Funknetzgebiet eine ortsabhängige und/oder richtungsabhängige Änderung von Zählargumenten, die die Funksignale enthalten, durch ein Weiterzählen durch die jeweiligen Übermittler erfahren oder daß die Funksignalgeber aus Satelliten des Ground-Positioning-Systems (GPS) bestehen, wobei die Positionserkennung vorzugsweise aus den über das GPS erhaltenen geographischen Positionsdaten besteht.
  9. 9
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahlenfolge der Positionskennung aus den Zahlenwerten der Zeitdifferenzen der unterschiedlichen Funksignale der Funksignalgeber relativ zueinander oder relativ zu einem bestimmten Bezugssignal der Funksignale beim Empfang durch die Netzteilnehmer besteht oder daß die Zahlenfolge der Positionskennung aus den Zahlenwerten der Zählargumente, insbesondere der Schrittzahlen bei der Weiterübermittlung der unterschiedlichen Funksignale der Funksignalgeber besteht oder daß die Zahlenfolge der Positionskennung aus den Zahlenwerten von geographischen Positionsdaten, insbesondere der geographischen Länge und der geographischen Breite, die von den Netzteilnehmern empfangen werden, besteht.
  10. 10
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionskennungen den Netzteilnehmern am Ort ihres Empfangs als Adressen im Funknetzgebiet zugeordnet werden und/oder daß die Positionskennungen ein ortsabhängiges und richtungsabhängiges Positionskennungssystem bilden.
  11. 11
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Netzteilnehmer die gewünschten Zielteilnehmer beim Aufschalten einer Funkverbindung mit diesen Positionskennungen bzw. Adressen adressieren.
  12. 12
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Vergleichs- und/oder Entscheidungsverfahren auf einem Ähnlichkeitsvergleich der Positionskennungen, insbesondere einem fuzzy-logischen Entscheidungsverfahren beruht.
  13. 13
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß beim Aufschalten der Funkverbindung die Positionskennung bzw. die geographischen Positionsdaten des Quellenteilnehmers automatisch vom Quellenteilnehmer zum Zielteilnehmer mitübermittelt wird bzw. werden.
Independent claims13