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EP0530173B2

Method for inactivating prions

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Expired 26 May 2012, 14.3 years ago.

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7 claims: 5 independent, 2 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Inaktivierung von Prionen und Viren in biologischen oder biogenen Materialien, insbesondere in einem als Ausgangsmaterial für Albumin geeigneten Plasma oder Serum, unter Verwendung eines chaotropen Reagens, dadurch gekennzeichnet, daß man das biologische oder biogene Material - gegebenenfalls nach Verdünnung mit pyrogenfreiem, sterilem Wasser - auf einen pH-Wert von etwa 6,5 einstellt und etwa 1 g/l eines Detergens, insbesondere eines anionischen Detergens, zusetzt und danach dieses Material unter Rühren langsam auf etwa 70°C erhitzt und bei dieser Temperatur mindestens 15, vorzugsweise etwa 30 min weiter rührt, wonach man es rasch abkühlt, auf einen pH von 4 bis 4, 2 ansäuert und die ausgefällten Globuline abtrennt, und daß man es nach der Detergens-/Warmebehandlung mit einem chaotropen Reagens mindestens 12, vorzugsweise 18 Stunden behandelt.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als chaotropes Reagens Harnstoff in einer Konzentration von 6-8 molar, bezogen auf die Gesamtemenge, eingesetzt wird.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als chaotropes Reagens Natriumthiocyanat in einer Konzentration von 1-2 molar, bezogen auf die Gesamtemenge, eingesetzt wird.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das chaotrope Reagens nach der Behandlung durch Dialyse, Diafiltration oder Gelpermeationschromatographie entfernt wird.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß man als Detergens ein Alkylsulfat oder ein Derivat davon, vorzugsweise Natriumlaurylsulfat, und/oder ein Sarcosinat, vorzugsweise Natrium-(N-Lauroylsarcosinat) und/oder ein Alkylsulfonat oder ein Derivat davon einsetzt.
  6. 6
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß man den pH-Wert durch Zugabe verdünnter Salzsäure einstellt.
  7. 7
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch-gekennzeichnet, daß man zusätzlich zu dem Detergens 8-10 Vol.-% Methyl- oder Ethylalkohol zusetzt.