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EP0530173A2

Method for inactivating prions.

Abstract

Es sollen Prionen, Viren und andere infektiöse Agentien, die in biologischen oder biogenen Materialien, z.B. in einem Plasma oder Serum, aus dem Albumin gewonnen wird, vorhanden sind, eliminiert werden, ohne das biologische Material zu beeinträchtigen. Dazu wird das biologische oder biogene Material erfindungsgemäß mit einem chaotropen Reagens, z.B. mit Harnstoff oder Natriumthiocyanat, etwa 18 Stunden behandelt. Zuvor kann ein Detergens, z.B. Natriumlaurylsulfat, sowie methyl- oder Ethylalkohol zugesetzt werden und die Lösung etwa 30 min auf etwa 70°C erhitzt werden. Nach Abkühlung und Ansäuern lassen sich die Globuline abtrennen.

EP0530173A2, drawing sheet 1
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9 claims: 1 independent, 8 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Inaktivierung von Prionen, Viren und anderen infektiösen Agentien in biologischen oder biogenen Materialien, insbesondere in einem als Ausgangsmaterial für Albumin geeigneten Plasma oder Serum, dadurch gekennzeichnet, daß man dieses Material mit einem chaotropen Reagens mindestens 12, vorzugsweise 18 Stunden behandelt.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als chaotropes Reagens Harnstoff in einer Konzentration von 6 - 8 molar, bezogen auf die Gesamtmenge, eingesetzt wird.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als chaotropes Reagens Natriumthiocyanat in einer Konzentration von 1- 2 molar, bezogen auf die Gesamtmenge, eingesetzt wird.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das chaotrope Reagens nach der Behandlung durch Dialyse, Diafiltration oder Gelpermeationschromatographie entfernt wird.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man das biologische oder biogene Material vor der Behandlung mit dem chaotropen Reagens - gegebenenfalls nach Verdünnung mit pyrogenfreiem, sterilem Wasserauf einen pH-Wert von etwa 6,5 einstellt und etwa 1 g/l eines Detergens, insbesondere eines anionischen Detergens, zusetzt.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß man als Detergens ein Alkylsulfat oder ein Derivat davon, vorzugsweise Natriumlaurylsulfat, und/oder ein Sarcosinat, vorzugsweise Natrium-(N-lauroylsarcosinat) und/oder ein Alkylsulfonat oder ein Derivat davon einsetzt.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß man den pH-Wert durch Zugabe verdünnter Salzsäure einstellt.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß man zusätzlich zu dem Detergens 8 - 10 Vol.-% Methyl- oder Ethylalkohol zusetzt.
  9. 9
    Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß man nach Zufügen des Detergens und gegebenenfalls des Methyl- oder Ethylalkohols das biologische oder biogene Material unter Rühren langsam auf etwa 70°C erhitzt und bei dieser Temperatur mindestens 15, vorzugsweise etwa 30 min weiter rührt, wonach man es rasch abkühlt, auf einen pH von 4 bis 4,2 ansäuert und die ausgefällten Globuline abtrennt.