Nova Patents
AT408191B

Method for inactivating prions.

Abstract

It is said to be prions, viruses and other infectious agents contained in biological or biogenic materials, eg in a plasma or serum from which albumin is recovered, can be eliminated without affecting the biological material. For this purpose, the biological or biogenic material according to the invention with a chaotropic reagent, eg treated with urea or sodium thiocyanate, about 18 hours. Previously, a detergent, eg Sodium lauryl sulfate, and methyl or ethyl alcohol are added and the solution is heated to about 70 ° C for about 30 min. After cooling and acidification, the globulins can be separated off.

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Expired 19 August 2011, 15.1 years ago.

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9 claims: 1 independent, 8 dependent

  1. 1
    PATENTANSPRÜCHE:1. Verfahren zur Inaktivierung von Prionen in einem biologischen oder biogenen Material, insbesondere in einem als Ausgangsmaterial für Albumin geeigneten Plasma oder Serum, dadurch gekennzeichnet, daß man dieses Material mit einem chaotropen Reagens mindestens 12, vorzugsweise 18 Stunden behandelt.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als chaotropes Reagens Harnstoff in einer Konzentration von 6 - 8 molar, bezogen auf die Gesamtmenge, eingesetzt wird.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als chaotropes Reagens Natriumthiocyanat in einer Konzentration von 1 - 2 molar, bezogen auf die Gesamtmenge, eingesetzt wird.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das chaotrope Reagens nach der Behandlung durch Dialyse, Diafiltration oder Gelpermeationschromatographie entfernt wird.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß man das biologische oder biogene Material vor der Behandlung mit dem chaotropen Reagens - gegebenenfalls nach Verdünnung mit pyrogenfreiem, sterilem Wasser - auf einen pH-Wert von etwa 6,5 einstellt und etwa 1 g/l eines Detergens, insbesondere eines anionischen Detergens, zusetzt.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß man als Detergens ein Alkylsulfat oder ein Derivat davon, vorzugsweise Natriumlaurylsulfat, und/oder ein Sarcosinat, vorzugsweise Natrium-(N-Iauroylsarcosinat) und/oder ein Alkylsulfonat oder ein Derivat davon einsetzt.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß man den pH-Wert durch Zugabe verdünnter Salzsäure einstellt.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß man zusätzlich zu dem Detergens 8 -10 Vol.-% Methyl- oder Ethylalkohol zusetzt.
  9. 9
    Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß man nach Zufügen des Detergens und gegebenenfalls des Methyl- oder Ethylalkohols das biologische oder biogene Material unter Rühren langsam auf etwa 70°C erhitzt und bei dieser Temperatur mindestens 15, vorzugsweise etwa 30 min weiter rührt, wonach man es rasch abkühlt, auf einen pH von 4 bis 4,2 ansäuert und die ausgefällten Globuline abtrennt.