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EP0346529A1

Pipe mounting.

Abstract

Eine Rohranordnung (1) ist auf einer Unterlage (2) mit Hilfe eines Haftverschlusses (3) fest, aber lösbar befestigt. Ein Schlingenteil (30) des Haftverschlusses (3) ist an einer Flachseite der Unterlage (2) angebracht und wird an vorgegebenen Markierungen (32) mit ringförmigen Haltegliedern eines Halteteils (31) verbunden, die an dem Rohr (10) der Rohranordnung (1) angebracht sind.

EP0346529A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

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Projected expiry passed 13 December 2008, 17.8 years ago.

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24 claims: 4 independent, 20 dependent

  1. 1
    Rohranordnung mit Befestigungsmitteln zur Befestigung eines Rohres (10) an einer Unterlage (2), dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel als Haftverschluß (3, 3A) ausgebildet sind, dessen Teile mit dem Rohr (10) und der Unterlage (2) verbunden sind und durch deren gegenseitigen Eingriff das Rohr (10) an der Unterlage (2) lösbar befestigt ist.
  2. 2
    Rohranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile des Haftverschlusses von einem Hakenteil (31, 31A, 43, 51, 53, 55, 57, 59) und einem Schlingen­teil (30) gebildet sind.
  3. 3
    Rohranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hakenteil (31, 31A, 43, 51, 53, 55, 57, 59) mit dem Rohr (10) und der Schlingenteil (30) mit der Unterlage (2) verbunden sind.
  4. 4
    Rohranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekenn­zeichnet, daß der die Hakenteile (31, 31A, 43, 51, 53, 55, 57, 59) aufnehmende Schlingenteil (30) auf die Oberfläche der Unterlage (2) aufgeklebt ist.
  5. 5
    Rohranordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlingenteil (30) die gesamte Oberfläche der Unterlage (2) bedeckt.
  6. 6
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Streifen (34, 35) des Schlingenteils (30) nach einem vorbestimmten Raster (33) über die Oberfläche der Unterlage (2) verteilt sind.
  7. 7
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlingenteil (30) mit Markierungen (32) zur Anzeige von Befestigungsstellen für die Anbringung des Rohrs (1) versehen ist.
  8. 8
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Hakenteil (31, 31A) aus einer Mehrzahl von ringförmig ausgebildeten Hakengliedern besteht, die an vorgegebenen Stellen das Rohr (10, 10A) umschließen.
  9. 9
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Hakenteil (43, 51, 53, 55, 57, 59) bandförmig ausgebildet ist.
  10. 10
    Rohranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der bandförmige Hakenteil (53, 55) in Längsrichtung an dem Rohr (10) angeordnet ist.
  11. 11
    Rohranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­zeichnet, daß der bandförmige Hakenteil (57) schraubenförmig an dem Rohr (10) angeordnet ist.
  12. 12
    Rohranordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der bandförmige Hakenteil (51, 55, 57) eine Mehrzahl von im Abstand zueinander ange­ordneten, streifenförmigen Hakengliedern bildet.
  13. 13
    Rohranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­zeichnet, daß der bandförmige Hakenteil (59) quer zu dem Rohr (10) verläuft.
  14. 14
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Hakenteil (31, 53, 55, 57, 59) durch einen Kaltkleber oder Heißkleber mit dem Rohr (10) verbunden ist.
  15. 15
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Hakenteil (31, 53, 55, 57, 59) mit dem Rohr (10) durch Schweißen verbunden ist.
  16. 16
    Rohranordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die ringförmig ausgebildeten Hakenglieder das Rohr (10, 10A) umschließen, ohne fest damit verbunden zu sein, und jedes ringförmig ausgebildete Hakenglied (31A) durch überlappenden Haftschluß eines Hakenteils (60) an einem Ende (63) eines bandförmigen Hakenteils mit einem Schlingenteil (62) an der Rückseite des anderen Endes (64) des bandförmigen Hakenteils zum Ring geschlossen ist.
  17. 17
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) an eine Wärme- oder Kältequelle anschließbar ist und die Unterlage (2) eine Dämmplatte mindestens zur Wärmedämmung bildet.
  18. 18
    Rohranordnung nach Ansprüchen 4 und 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlingenteil (30) mit einem wasserdichten Kleber auf die Dämmplatte aufgeklebt ist.
  19. 19
    Rohranordnung nach Anspruch 4 bis 17, dadurch gekenn­zeichnet, daß der Schlingenteil (30) auf eine Aluminiumfolie oder Aluminiumblech geklebt ist, die als Abdeckung (21) auf der Dämmplatte aufgeklebt ist.
  20. 20
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) durch Halte­glieder (40, 40A) an der Dämmplatte gehaltert ist und daß der Hakenteil (43, 51) an der der Dämmplatte zuge­kehrten Seite der Halteglieder (40, 40A) befestigt ist.
  21. 21
    Rohranordnung nach Anspruch 20, dadurch gekenn­zeichnet, daß jedes Halteglied (40, 40A) rohrschellen­artig ausgebildet und einen das Rohr (10) über­greifenden bogenförmigen Teil (41) und mindestens ein planares Seitenteil (42, 42A) aufweist, das an der dem bogenförmigen Teil (41) abgewandten und parallel zur Dämmplatte verlaufenden Seite mit einem bandförmigen Hakenteil (43) versehen ist.
  22. 22
    Rohranordnung nach Anspruch 21, dadurch gekenn­zeichnet, daß das Halteglied (40A) aus einem hoch-wärmeleitfähigen Metall ausgebildet ist, das sich zwischen benachbarten Rohren (10A) der Rohranordnung (1) erstreckt und zu beiden Seiten des bogenförmigen Teils (41) relativ ausgedehnte planare Seitenteile (42A) aufweist, die jeweils an der dem bogenförmigen Teil (41) abgewandten Seite mit mindestens einem bandförmigen Hakenteil (43) versehen sind.
  23. 23
    Rohranordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) aus thermo­elastischem vernetzten Polyolefin gebildet ist.
  24. 24
    Verwendung von Haftverschlüssen aus einem Hakenteil und einem Schlingenteil zur Befestigung eines Rohres an einer Unterlage.
Independent claims24