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EP0346529B1

Pipe mounting

Abstract

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EP0346529B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

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Expired 13 December 2008, 17.8 years ago.

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22 claims: 3 independent, 19 dependent

  1. 1
    Rohranordnung mit Befestigungsmitteln zur Befestigung eines Rohres (10) an einer Unterlage (2), bei der die Befestigungsmittel als beim Aufbringen von Druck miteinander verbindbare erste und zweite Haftverbindungsteile ausgebildet sind und ein erstes Haftverbindungsteil an dem Rohr (10) und ein zweites Haftverbindungsteil zur festen Verbindung mit der Unterlage (2) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Haftverbindungsteil (31, 31A, 53, 55, 57, 59) unmittelbar und über eine zu verlegende Länge an dem Rohr (10) befestigt ist, das aus einem aus Kunststoff oder Metall gewählten Material gefertigt ist und zur Durchleitung eines Fluids für Temperierzwecke vorgesehen ist, daß das zweite Haftverbindungsteil (30;34, 35) auf einer vorgegebenen Fläche der Unterlage (2) verteilt ist, die aus Kunststoff und/oder Metall gefertigt ist, und daß die zu verlegende Länge des Rohres (10) mittels des ersten Haftverbindungsteils durch Aufbringen des Drucks unmittelbar mit dem zweiten Haftverbindungsteil mechanisch verbunden und dadurch auf der Unterlage nach einem vorgewählten Verlegungsmuster befestigt ist.
  2. 2
    Rohranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Haftverbindungsteil (30;34, 35) auf die vorgegebene, das Rohr (10) tragende Fläche der Unterlage (2) aufgeklebt ist.
  3. 3
    Rohranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Haftverbindungsteil (30) die gesamte vorgegebene, das Rohr (10) tragende Fläche der Unterlage (2) bedeckt.
  4. 4
    Rohranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Haftverbindungsteil (34, 35) nach einem vorgewählten Muster über die vorgegebene, das Rohr (10) tragende Fläche der Unterlage (2) verteilt ist.
  5. 5
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Haftverbindungsteil (30;34, 35) Markierungen (32) zur Anzeige von Befestigungsstellen für das Rohr (10) aufweist.
  6. 6
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Haftverbindungsteil (53, 55, 57, 59) bandförmig ausgebildet ist.
  7. 7
    Rohranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das bandförmige erste Haftverbindungsteil (53, 55) in Längsrichtung an dem Rohr (10) angeordnet ist.
  8. 8
    Rohranordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das bandförmige erste Haftverbindungsteil (59) schraubenförmig an dem Rohr (10) angeordnet ist.
  9. 9
    Rohranordnung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das bandförmige erste Haftverbindungsteil eine Mehrzahl von im Abstand zueinander angeordneten streifenförmigen Haftgliedern (55) bildet.
  10. 10
    Rohranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das bandförmige erste Haftverbindungsteil (57) quer zu dem Rohr (10) verläuft und auf gegenüberliegenden Seiten des Rohres (10) an dem zweiten Haftverbindungsteil (30;34, 35) befestigt ist.
  11. 11
    Rohranordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das bandförmige erste Haftverbindungsteil (31, 31A) zum Ring um das Rohr (10) geschlossen ist und eine Mehrzahl von ringförmigen Haftgliedern bildet, die über die zu verlegende Länge des Rohres (10) verteilt sind.
  12. 12
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Haftverbindungsteil (31, 53, 55, 57, 59) durch einen Kaltkleber oder Heißkleber mit dem Rohr (10) verbunden ist.
  13. 13
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Haftverbindungsteil (31, 53, 55, 57, 59) mit dem Rohr (10) durch Schweißen verbunden ist.
  14. 14
    Rohranordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß jedes ringförmige Haftglied durch überlappende Haftverbindung eines Hakenteils (60) an einem Ende (63) mit einen Schlingenteil (62) an der Rückseite des anderen Endes (64) zum Ring geschlossen ist.
  15. 15
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) an eine Wärme- oder Kältequelle anschließbar und das Fluid ein Wärmeüberträger ist, und daß die Unterlage (2) eine Dämmplatte mindestens zur Wärmedämmung bildet.
  16. 16
    Rohranordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Haftverbindungsteil (30) mit einem wasserdichten Kleber auf die Dämmplatte aufgeklebt ist.
  17. 17
    Rohranordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Haftverbindungsteil (30) auf eine Aluminiumfolie oder ein Aluminiumblech geklebt ist, die als Abdeckung (21) auf die Dämmplatte aufgeklebt ist.
  18. 18
    Rohranordnung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10) aus thermoelastischem vernetzten Polyolefin gebildet ist.
  19. 19
    Rohranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Haftverbindungsteil (31, 31A, 53, 55, 57, 59) an dem Rohr (10) als Hakenteil und das zweite Haftverbindungsteil (30;, 34, 35) an der Unterlage (2) als Schlingenteil ausgebildet ist.
  20. 20
    Verwendung einer Haftverbindung aus einem als Hakenteil ausgebildeten ersten Haftverbindungsteil, das über eine zu verlegende Länge an einem Rohr für die Durchleitung von Fluiden für Temperierzwecke angeordnet ist und durch Andrücken mit einem zweiten Haftverbindungsteil verbindbar ist, das auf einer vorgegebenen, das Rohr tragenden Fläche einer Unterlage verteilt ist, zur Herstellung einer Rohranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 19.
  21. 21
    Verwendung einer Haftverbindung nach Anspruch 20 zur Herstellung einer Rohranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 auf einer wärmedämmenden Unterlage.
  22. 22
    Verwendung einer Haftverbindung nach Anspruch 21 zur Herstellung einer Fußbodenheizung mit einer Rohranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 19 auf einer die Unterlage bildenden Dämmplatte.
Independent claims22