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DE69637493T2

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DE69637493T2, drawing sheet 1
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18 claims: 10 independent, 8 dependent

  1. 1
    Photokatalysator-tragende Struktur, aufweisend:eine Photokatalysator-Schicht, eine Adhäsionsschicht und ein Substrat, dadurch gekennzeichnet , dass die Adhäsionsschicht zwischen der Photokatalysator-Schicht und dem Substrat vorgesehen und aus einem mit Silizium modifizierten Harz hergestellt ist, das 2 bis 60% Massenanteil Silizium, 5 bis 40% Massenanteil eines kolloidale Kieselsäure enthaltenden Harzes, oder 3 bis 60% Massenanteil eines Polysiloxan enthaltenden Harzes enthält, wobei das Polysiloxan ein Polykondensationsprodukt einer mittels Formel (1) wiedergegebenen Verbindung darstellt: SiCln 1 (OH)n 2 R 1 n 3 (OR 2 )n 4 (1), (in der R 1 eine 1-8 Kohlenstoffatome aufweisende Alkylgruppe ist und wahlweise mit einer Aminogruppe, einer Carboxylgruppe oder einem Chloratom substituiert ist, R 2 eine 1-8 Kohlenstoffatome aufweisende Alkylgruppe oder eine 1-8 Kohlenstoffatome aufweisende Alkoxy-substituierte Alkylgruppe ist, n 1 eine Ganzzahl von 0 bis 2 ist, n 2 und n 3 jeweils unabhängig eine Ganzzahl von 0 bis 3 sind, n 4 eine Ganzzahl von 2 bis 4 ist, und n 1 + n 2 + n 3 + n 4 = 4 gilt);und wobei die Photokatalysator-Schicht aus einem Photokatalysatorpartikel-Komplex hergestellt ist, der 25 bis 95% Massenanteil von entweder einem Metalloxid-Gel oder einem Metallhydroxid-Gel enthält und 5 bis 75% Massenanteil eines Photokatalysators, wobei das Metalloxid-Gel bzw. das Metallhydroxid-Gel mindestens ein aus der Gruppe von Silizium, Aluminium, Titan, Zirkonium, Magnesium, Niobium, Tan ?page 40? tal, Wolfram und Zinn ausgewähltes Metall aufweist, und wobei der Photokatalysator in der Form eines Pulvers, eines Sols oder einer Lösung vorliegt.
  2. 2
    Photokatalysator-tragende Struktur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das für die Adhäsionsschicht verwendete, mit Silizium modifizierte Harz ein Acryl-Silizium-Harz ist.
  3. 3
    Photokatalysator-tragende Struktur nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Adhäsionsschicht aus dem Polysiloxan-enthaltenden Harz zusammengesetzt ist, und das Polysiloxan entweder aus einem hydrolysierten Produkt aus mindestens eine C1-C5-Alkoxygruppe enthaltenden Silizium-Alkoxid oder aus einer mittels des hydrolysierten Produkts hergestellten Verbindung hergestellt ist.
  4. 4
    Photokatalysator-tragende Struktur nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Adhäsionsschicht aus einem Polysiloxan enthaltenden, mit Silizium modifizierten Harz hergestellt ist.
  5. 5
    Photokatalysator-tragende Struktur nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Adhäsionsschicht aus dem kolloidale Kieselsäure enthaltenden Harz hergestellt ist und der Durchmesser der Partikel der kolloidalen Kieselsäure 10 nm oder weniger beträgt.
  6. 6
    Photokatalysator-tragende Struktur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Adhäsionsschicht aus einem kolloidales Silizium enthaltenden, mit Silizium modifizierten Harz hergestellt ist.
  7. 7
    Photokatalysator-tragende Struktur nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das in der Photokatalysator-Schicht enthaltene Metalloxid-Gel oder Metallhydroxid-Gel ein poröses Gel ist und dass dessen spezifische Oberfläche nach dem Trocknen bei 150°C 100 m 2 /g oder mehr beträgt.
  8. 8
    Photokatalysator-tragende Struktur nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Photokatalysator-Schicht ein Photokatalysator-Komplex ist, der aus mindestens zwei Arten von Metalloxid-Gel oder Metallhydroxid-Gel und einem Photokatalysator zusammengesetzt ist, wobei die Adhäsionseigenschaften des Komplexes nach dem Eintauchen in kochendes Wasser, das eine elektrische Leitfähigkeit von 200 μS/cm bei 20°C aufweist, mit einem Evaluationspunkt von 6 oder höher gemäß einem Kreuzschnitt-Scotch-Tape-Test gemäß JIS K5400 wiedergegeben wird.
  9. 9
    Photokatalysator-tragende Struktur nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Photokatalysator-Schicht aus einem Photokatalysator-Komplex zusammengesetzt ist, der ein poröses Oxid-Gel oder Hydroxid-Gel aus einem oder mehreren aus der Gruppe von Aluminium, Titan, Zirkonium, Niobium und Silizium ausgewähltem Metallen ist, und eine spezifische Oberflächengröße nach dem Trocknen bei 150°C von 50 m 2 /g aufweist.
  10. 10
    Photokatalysator-tragende Struktur nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Photokatalysator-Schicht aus einem Photokatalysator-Komplex zusammengesetzt ist, der entweder ein mit Silizium modifiziertes Harz oder eine Silanverbindung in einer Menge von 10 bis 50% Massenanteil, entweder ein Metalloxid-Gel oder ein Metallhydroxid-Gel in einer Menge von 15 bis 85% Massenanteil auf Basis von festen Bestandteilen, und einen Photokatalysator in einer Menge von 5 bis 75% Massenanteil enthält, wobei der Photokatalysator-Komplex eine Adhäsionseigenschaft mit Evaluationspunkt 6 oder höher aufweist, wiedergegeben nach dem Kriterium gemäß dem Kreuzschnitt-Scotch-Tape-Test gemäß JIS K5400 nach dem Eintauchen für 15 min. in kochendes Wasser, das eine elektrische Leitfähigkeit von 200 μS/cm bei 20°C aufweist.
  11. 11
    Photokatalysator-tragende Struktur nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das in der Photokatalysator-Schicht enthaltene mit Silizium modifiziertes Harz oder die in der Photokatalysator-Schicht enthaltene Silanverbindung ein Acryl-Silizium-Harz, ein Epoxy-Silizium-Harz oder ein Silan-Koppler ist.
  12. 12
    Photokatalysator-tragende Struktur nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Adhäsionsschicht 0,1 μm oder mehr beträgt.
  13. 13
    Photokatalysator-tragende Struktur nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Photokatalysator-Schicht 0,1 μm bis 5 μm beträgt.
  14. 14
    Verfahren zum Bilden einer Photokatalysator-tragenden Struktur, wobei eine Adhäsionsschicht auf einem Substrat gebildet wird und eine Photokatalysator-Schicht auf der Adhäsionsschicht gebildet wird, dadurch ?page 41? gekennzeichnet, dass die Adhäsionsschicht aus einem Gemisch gebildet wird, auf Basis von festen Bestandteilen, bestehend aus 1 bis 50% Massenanteil eines Harzes, wobei das Harz aus der Gruppe bestehend aus einem mit Silizium modifizierten, 2–60% Massenanteil Silizium enthaltenden Harz, einem 3–60% Massenanteil Polysiloxan enthaltenden Harz und einem 5–40% Massenanteil einer kolloidalen Kieselsäure enthaltenden Harz ausgewählt ist, wobei die Photokatalysator-Schicht aus einer Mischung gebildet wird, aufweisend 0,001–5% Massenanteil einer Siliziumverbindung, 0,1–30% Massenanteil eines Metalloxid-Sols und/oder eines Metallhydroxid-Sols auf Basis von festen Bestandteilen, und 0,1–30% Massenanteil eines Photokatalysator-Pulvers und/oder -Sols auf Basis von festen Bestandteilen, wobei die Siliziumverbindung eine Alkoxysilan-Verbindung ist, die mittels folgender Formel (2) wiedergegeben wird:SiR 3 n 5 (OR 4 ) 4 -n 5 (2) (wobei R 3 eine 1-8 Kohlenstoffatome aufweisende Alkylgruppe ist, wahlweise substituiert mit einer Aminogruppe, einer Carboxylgruppe oder einem Chloratom, R 4 eine 1-8 Kohlenstoffatome oder eine Alkoxy-substituierte, 1-8 Kohlenstoffatome aufweisende Alkylgruppe ist, n 5 0, 1, 2 oder 3 ist), oder mindestens ein hydrolysiertes Produkt davon, wobei das Metalloxid-Gel bzw. das Metallhydroxid-Gel mindestens ein aus der Gruppe von Silizium, Aluminium, Titan, Zirkonium, Magnesium, Niobium, Tantal, Wolfram und Zinn ausgewähltes Metall aufweist.
  15. 15
    Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das in der Mischung zum Bilden der Adhäsionsschicht enthaltene Harz das Polysiloxan enthaltende Harz ist und das Polysiloxan ein hydrolysiertes Produkt von Alkoxysilan mit einer 1-5 Kohlenstoffatome aufweisenden Alkoxygruppe oder eine andere aus besagtem hydrolysiertem Produkt hergestellte Verbindung ist.
  16. 16
    Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das in der Mischung zum Bilden der Adhäsionsschicht enthaltene Harz das kolloidale Kieselsäure enthaltende Harz ist, wobei der Durchmesser der kolloidalen Kieselsäure 10 nm oder weniger beträgt.
  17. 17
    Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das in der Mischung zum Bilden der Adhäsionsschicht enthaltene Harz ein mit Silizium modifiziertes, Polysiloxan aufweisendes Harz ist.
  18. 18
    Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das in der Mischung zum Bilden der Adhäsionsschicht enthaltene Harz ein mit Silizium modifiziertes, kolloidale Kieselsäure aufweisendes Harz ist.
Independent claims18