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LU76378A1

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28 claims: 3 independent, 25 dependent

  1. 1
    1 Patentansprüche 1. Feste pharmazeutische Einheitsdosierungsform, geI kennzeichnet durch eine Mehrzahl von Lagen aus essbarem, 5 therapeutisch unwirksamem Trâgermaterial, wobei wenigstens éine der Lagen eine Zusammensetzung hat, die eine Oder mehrere auf eine oder mehrere Oberflächen aufgebrachte Medikamente enthâlt, die Lagen des Trâgermaterials so angeordnet sind, dass im wesentlichen kein Medikament auf eine äussere Oberflâche von 10 ihnen aufgebracht ist und die mehrlagige Lagenanordnung so abgedichtet ist, dass das Medikament vollstândig innen angeordnet ist.
  2. 2
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 1, dadurch ( 15 gekennzeichnet, dass das Trâgermaterial eine polymère Zusammensetzung aufweist.
  3. 3
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die polymère Zusammensetzung einen oder 20 mehrere organische film-bildende Bestandteile, einen oder mehrere Weichmacher sowie gegebenenfalls Modifikatoren enthâlt.
  4. 4
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als organische film-bildende Bestandteile 25 natürlich oder chemisch abgewandelte Starken oder Dextrine, Proteine, Cellulose-Derivate, Polysaccharide oder synthetische Stoffe verwendet werden.
  5. 5
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 4, dadurch 30 gekennzeichnet, dass als Protein Gelatine verwendet wird. ï
  6. 6
    Einheitsdosierungsform nach.Anspruch 4, dadurch ;gekennzeichnet, dass als Cellulose-Derivat Natriumcarboxymethylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose oder Hydroxy35\ Sthylcellulose verwendet wird. « - 67 1*
  7. 7
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 4, dadurch. gekennzeichnet, dass als Polysaccharid Pectin, Acacia, Xanthin Gummi, Guar-Gummi oder Algin verwendet wird. 5
  8. 8
    Einheitsdosierungsform nach einem der Ansprüche 3-7, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil an organisch f ilmbildender Komponente 5-95% betrâgt.
  9. 9
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 8, dadurch
  10. 10
    10 gekennzeichnet, dass der Anteil an organisch film-bildender Komponente 40-90% betrâgt. 10. Einheitsdosierungsform nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Weichmacher Glycerin, Polysorbate •15 Oder Gemische von gemischten Mono- und Diglyceriden von gesättigten Fettsäuren verwendet werden.
  11. 11
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil an Weichmacher 1 bis 60% be20 trägt.
  12. 12
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil an Weichmacher 10-50% betrâgt. 25
  13. 13
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Modifikatoren Sprengmittel, Füllstoffe oder Steckstoffe verwendet werden.
  14. 14
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 13, dadurch 30 gekennzeichnet, dass als Sprengmittel verschiedene Typen von Stärke, Casein oder Gelatin verwendet werden.
  15. 15
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil an Sprengmittel bis zu 40% 35 betrâgt. 1 I I 1
  16. 16
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil an Sprengmittel zwischen 5 und 20% betrâgt. 5
  17. 17
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass als PÜ11- oder Streckstoffe Titandioxyd, Kreide, Kaolin, mikrokristalline Cellulose oder Calciumcarbonat verwendet wird. 10
  18. 18
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial eine papierartige ZuI sammensetzung aufweist.
  19. 19
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 18, dadurch 15 gekennzeichnet, dass die papierartige Zusammensetzung ein oder mehrere faserige Materialien und ein Oder mehrere nicht faserige Modifikatoren enthalt. . 20. Einheitsdosierungsform nach Anspruch 19, dadurch
  20. 20
    20 gekennzeichnet, dass die papierartige Zusammensetzung a) zwischen 70 und 99 Gew.-% einer essbaren Faser, b) zwischen 1 und 30 Gew.-% eines essbaren Sprengmittels aus der Gruppe Natriumcarboxymethylcellulose, Methyl25 cellulose, Hydroxypropylcellulose, Polyvinylpyrrolidon und Guargummi, •c) zwischen 0 und 5 Gew.-% eines essbares Netzmittels enthalt.
  21. 21
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass in der papierartigen Zusammensetzung der Bestandteil a) in einer Menge zwischen 90 und 96 Gew.-%, der Bestandteil b) in einer Menge zwischen 4 und 10 Gew.-% und 35 der Bestandteil c) in einer Menge zwischen 0 und 2 Gew.-% vorhanden ist. - 69 ’ 1
  22. 22
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass in der papierartigen Zusammensetzung der • i ;Bestandteil a) essbare Hartholzfasern, essbare Weichholzfasern \ Oder Mischungen davon enthâlt. B, \
  23. 23
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass in der papierartigen Zusammensetzung der \ Bestandteil b) Natriumcarboxymethylcellulose ist. 10
  24. 24
    Einheitsdosierungsform nach Anspruch 20, dadurch \ gekennzeichnet, dass in der papierartigen Zusammensetzung der j 1 x Bestandteil c) aus der Gruppe Polysorbat 80, Natriumlaurylsul\fat und Dioctylnatriumsulfosuccinat gewählt ist. 15 25. Einheitsdosierungsform nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die papierartige Zusammensetzung zusätzlich ein Oder mehrere essbare, nichtfaserige Modifikatoren enthâlt·, die aus der Gruppe essbare Püllstoffe, Streckmittel, Trübungsmittel, Elektrolyte und Konservierungsmittel gewählt ist. 26. Einheitsdosierungsform nach einem der Ansprüche 1-25, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung ein Oder mehrere Medikamente enthâlt.
  25. 25
    25 27. Einheitsdosierungsform nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung zwei oder mehr Medikamente enthâlt und die ;Medikamente in der mehrlagigen Anordnung durch wenigstens eine Lage getrennt ist. 30 28. Einheitsdosierungsform nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Medikament ein Benzodiazepin ist. I
  26. 26
    29. Einheitsdosierungsform nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Medikament Chlordiazepoxid ist. 35’ ΐ 30. Einheitsdosierungsform nach Anspruch 26, dadurch t gekennzeichnet, dass das Medikamerit Digoxin ist. , 31. Einheitsdosierungsform nach einem der Ansprüche 1-30, 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Lagenanordnung ein Laminat ist. 32. Einheitsdosierungsform nach einem der Ansprüche 1-30, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagenanordnung eine gewickelte Rolle ist. 33. Einheitsdosierungsform nach einem der Ansprüche 1-30, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagenanordnung eine fächerförmige gefaltete Anordnung ist. 15 34. Einheitsdosierungsform nach einem der Ansprüche 1-25, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagen des Trägermaterials in einem Stapel angeordnet sind und der Stapel der Lagen an den Rändern derart abgedichtet.ist, dass das Medikament vollstândig ·· im Inneren angeordnet ist. 35. Einheitsdosierungsform nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Lagen in dem Stapel des Trägermaterials aus einem warmverschweissbaren polymeren ' Material mit einem organischen film-bildenden Bestandteil und 25 ' einem Weichmacher dafür bestehen und wenigstens eine Lage in dem Stapel des Trägermaterials aus einer Papierzusammen\ setzung mit einem oder mehreren faserigen Materialien und -1 wenigstens einem nichtfaserigen Modifikator dafür besteht und die oberste und unterste Lage des Stapels aus polymerem '30 Material bestehen, wobei zwischen jedem Paar Lagen aus polymerem Material in dem Stapel nicht mehr als sechs Lagen aus der Papierzusammensetzung angeordnet sind. ' 36. Einheitsdosierungsform nach Anspruch 35, dadurch 35 gekennzeichnet, dass der nichtfaserige Modifikator in der Papierzusammensetzung einen organischen film-bildenden Bestandteil enthâlt. 1 37. - Einheitsdosierungsform nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass der film-bildende Bestandteil in dem polymeren Material und der Papierzusammensetzung aus der Gruppe Hydrokypropylcellulose und Natriumcarboxymethylcellulose ge5 wählt ist. 38. Verfahrem zum Herstellen von festen pharmazeutischen Einheitsdosierungsformen, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Medikamente auf ein therapeutisch unwirksames, ess10 bares Trägermaterial aufgebracht werden, mit dem Trägermaterial eine feste geometrische Form vorbestimmter Gestalt hergestellt wird, wobei das Medikament im wesentlichen innen angeordnet ist und die Form in eine Mehrzahl von Einheitsdosierungsformen teilbar ist, die geometrische Form in die Mehrzahl der Ein15 heitsdosierungsformen vereinzelt wird' und die Einheitsdosierungsformen so verschlossen werden, d'ass das Medikament vollstândig innen angeordnet ist, wobei die genannten Arbeits- schritte wenigstens einen zerstôrungsfreien Prüfvorgang enthalten kônnen, der eine gleichmässige Qualität der Einheits20 dosierungsformen sicherstellt. 39. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, I dass das Verfahren in .automatisierten Vorrichtungen im wesentlichen kontinuierlich durchgeführt wird. 40. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass der Herstellungsvorgang das Laminieren mehrerer Lagen' enthält und der Vereinzelungsvorgang das gleichzeitige Schneiden mehrerer Einheitsdosierungsformen vorbestimmter
  27. 27
    30 Gestalt aus dem Laminat enthält. 41. Verfahren nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung des Laminates zwischen etwa 30 und 60 Lagen verwendet werden. i 42. Verfahren nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Dosierungseinheiten verschlossen werden, indem wâhrend des Schneidevorgangs Hitze auf ihre Rânder aufgebracht wird, um sie wirksam zu verschliessen. 5 43. Verfahren nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheitsdosierungsformen verschlossen werden, indem sie mit einem essbaren, therapeutisch unwirksamen polymeren Material beschichtet werden. 44. Verfahren nàch Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der mehreren Lagen, die das Laminat bilden, frei von Medikament ist. 15 .45. Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Lagen mit versehiedenen Medikamenten beladen sind und die mit versehiedenen Medikamenten beladenen Lagen in dem Laminat derart angeordnet sind, dass wenigstens eine Lage so verläuft, dass sie aile die versehiedenen Medika20 mente trennt. 46 .· Verf ahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass das Medikament auf das Band in trockener Form aufgebracht wird. 47. Verfahren nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, dass das Medikament gleichmassig mit einem therapeutisch unwirksamen, essbaren Gleitmittel vermischt wird. 30 48. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass das Medikament auf das Band durch elektrostatische Absetzung einer Pulverwolke aufgebracht wird. 49. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet,
  28. 28
    35 dass das Medikament auf das Band durch Aufbringen einer Lôsung oder Dispersion des Medikaments in -einer geeigneten Flüssigkeit aufgebracht wird und die Flüssigkeit anschliessend entfernt wird. 1·. 50. Verfahren nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, dass die das Medikament enthaltende Lôsung oder Dispersion auf \ das Band durch elektrostatischen Niederschlag' eines Sprühstrahls \ aufgebracht wird. ' 5 ' V 51. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, ! \ dass ein zerstôrungsfreier Prüfvorgang vorgesehen ist, der \eine Stufe enthalt, in der die Teilchengrôsse und die Konzentration des auf das Band aufgebrachten Medikaments mittels 10 ’ Lichtstreutechnik angezeigt wird. 52. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass der Herstellvorgang das Querschneiden des beladenen Bandes zur Bildung im wesentlichen gleicher Lângenstücke des beladenen 15 Bandes enthalt, von denen jedes in mehrere Einheitsdosierungsformen teilbar ist, das Wellen jedes Lângenstückes des Bandes, um es in eine locker gewickelte Wicklung zu bringen, dichtes Wickeln der lockeren Wicklungen zur Bildung eines im wesentlichen festen Stabes und Querschneiden des Stabes zur Bildung mehrerer 20 Einheitsdosierungsformen. 53. Verfahren nach Anspruch 38 und 52, dadurch gekennzeichnet, dass als therapeutisch unwirksames, essbares Trâgermaterial ein zum Abdichten gegenüber Wasser geeignetes Material 25 verwendet wird und dass beim Verschliessen der Stâbe die Wicklungen mit.einer genügenden Wassermenge in Form eines feinen Strahls in Berührung kommen, damit sie angefeuchtet ' werden, und dass die Stâbe anschliessend getrocknet werden. 3Ö 53. Verfahren nach Anspruch 38, 52 und 53, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufbringen des Wassers auf diejenige Stelle der Oberflâche des Stabes. begrenzt ist, an der das Verschliessen erforderlich ist. I 35 54. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung die Bildung eines Stapels von Trâgermaterial gehôrt, von denen wenigstens auf eines das Medikament - 74 1 ·. aufgebracht ist, dass das Durchtrennen des Stapels zu seiner Vereinzelung in Einheitsdosierungsformen und das gleichzeitige Aufbringen von Wärme und Druck wâhrend des Trennvorgangs zum Verschliessen nur der Ränder der Einheitsdosierungsformen ge5 schieht, wodurch das Medikament vollständig im Inneren aufgenonunen ist,. und.. dass das Verfahren wenigstens einen zerstörungsfreien Prüfvorgang enthält, um eine gleichmässige Qualität der Einheitsdosierungsformen sicherzustellen. 10 55. Verfahren nach Anspruch 5*4, dadurch gekennzeichnet , dass der Stapel von Trägermaterial wenigstens zwei Lagen an Trägermaterial enthält', das aus einem warmverschweissbaren pôlymeren Stoff mit einem organischen film-bildenden Bestandteil und einem Weichmacher dafür besteht, und wenigstens eine -15 Lage eine Papierzusanunensetzung enthält, die ein oder mehrere faserige Materialien und wenigstens einen nichtfaserigen Modifikator dafür enthält, wobei die oberste und unterste Lage des Stapels aus polymerem Material bestehen, mit der Bedingung, dass nicht mehr als sechs Bander aus der Papierzusanunensetzung 20 zwischen jedem Paar Bander aus polymerem Stoff im Stapel angeordnet sind und die auf den Stapel der Bander wâhrend des Trennvorgangs aufgebrachte Wärme und der aufgebrachte Druck ausreichen, damit sich die pôlymeren Bänder verformen und die Ränder sämtlicher zwischenliegender Lagen der Bänder aus der 25 Papierzusanunensetzung abdichten. 56. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass ein kontinuierlicher Stapel mehrerer Lagen an Trägermaterial gebildet und dass der Stapel zur Verdichtung und zur 30.'· Verformung in eine kontinuierliche, stabartige, erste geometrische Form, mit Druck beaufschlagt wird und dass die geo metrische Form in die Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt wird und die Einheitsdosierungsformen verschlossen \ werden, um das Medikament vollständig in ihrem Inneren aufzu35 \ nehmen, wobei zu den Arbeitsvorgängen wenigstens ein zerstöI rungsfreier Prüfvorgang gehört, der eine einheitliche Qualität 'der Einheitsdosierungsformen gewährleistet. 57. Verfahren nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass zum Vereinzelungsvorgang ein gleichmâssiges, quererfolgendes Einkerben der stabartigen ersten geometrischen Form und danach ein Durchtrennen der geometrischen Form an den Einkerbungen zur Herstellung von Dosiereinheiten gehôrt. 58. Verfahren nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass zum Vereinzelungsvorgang ein Lânggschneider der stabartigen ersten geometrischen Form zum Erzeugen mehrerer kontinuierlicher geometrischer Formen, von denen jede in eine Mehrzahl Dosiereinheiten teilba'r ist, und ein anschliessendes Querschneider jeder der mehreren kontinuierlichen geometrischen Formen in gleichmässigen Abstânden gehôrt, um die einzelnen Dosiereinheiten zu bilden. 59. Verfahren nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass zum Vereinzelungsvorgang ein Querschneiden der stabartigen ersten geometrischen Form in gleichmâssigen Abstânden zum Erzeugen mehrerer geometrischer Formen, von denen jede in mehrere Dosiereinheiten teilbar ist, und danach ein Lângsschneiden der Formen gehôrt, um die einzelnen Dosiereinheiten auszubilden. 60. Verfahren nach Anspruch 56, dadurch gekennzeichnet, dass der kontinuierliche Stapel mehrerer Lagen an Trâgermaterial durch Laminieren mehrerer Lagen gebildet wird, die derart angeordnet sind, dass ihre oberste und ihre unterste Oberflache frei von Medikament ist. 61. Verfahren nach Anspruch 38 zum Herstellen essbarer Lagen an Trâgermaterial, die sich zur Herstellung fester pharmazeutischer Einheitsdosierungsformen eignen, dadurch gekennzeichnet, dass ein Papierband aus einem ersten Stoff hergestellt wird, der zwischen 70 und 99 Gew.-% einer essbaren Faser in einer geeigneten flüchtigen Flüssigkeit enthâlt, und dass vor dem Entfernen der Flüssigkeit dem Band ein zweiter Stoff I zugefügt wird, der eine Lôsung zwischen etwa 1 und etwa 30 Gew.-% 1 eines essbaren Sprengmittels aus der Gruppe Natriumcarboxymethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Polyvinylpyrrolidon und Guargummi und zwischen etwa 0 und etwa 5 Gew.-% eines essbaren Netzmittels in einer geeigneten Flüssigkeit enthâlt, 5 und dass danach die Flüssigkeiten entfernt werden, wobei die Gewichtsprozente auf das fertige Bandmaterial bezogen sind. i 62. Verfahren nach Anspruch 61, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Zusammensetzung zwischen etwa 90 und etwa 96 10 Gew.-% der Faser enthâlt und die zweite Zusammensetzung eine Lôsung aus etwa 4 und etwa 10 Gew.-% des essbaren Sprengmittels und zwischen etwa 0 und etwa 2 Gew.-% des essbaren Netzmittels enthâlt. 15 63. Verfahren nach Anspruch 61, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeiten in der ersten und der zweiten Zusammensetzung die gleichen sind. 64. Verfahren nach Anspruch 1 zum Herstellen fester pharma 20 zeutischer Einheitsdosierungsformen, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Medikamente auf ein therapeutisch unwirksames, essbares Trägermaterial geladen werden, dass aus dem Trägermaterial eine feste geometrische Form vorbestimmter Abmessungen hergestellt wird, die das Medikament im wesentlichen 25 in ihrem Inneren enthâlt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, dass die geometrische Form in die Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt wird und die Einheitsdosierungsformen verschlossen werden, damit sie das Medika ment vollstandig in ihrem Inneren enthalten, wobei zu dem Ver30 fahren wenigstens ein zerstörungsfreier Prüfvorgang gehört, der eine einheitliche Qualität der Einheitsdosierungsformen gewährleistet, und zum Verfahren weiter eine fächerartige Faltung einer kontinuierlichen Trägeranordnung mit wenigstens einem Paar Lagen, deren sich gegenüberliegende Oberflächen mit Medika 35 ment beladen sind und ein Beaufschlagen des Stapels mit Druck I gerhört, damit er verdichtet und in eine kontinuierliche stabartige geometrische Form gebracht wird. MWte * 65. Verfahren nach Anspruch 64, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheitsdosierungsformen verschlossen und vereinzelt werden, indem ΐ5 301 a) sie in Aussparungen geeigneter Grosse innerhalb eines endlosen Tragermaterialstreifens angeordnet werden, der aus therapeutisch unwirksamem, essbarem Material besteht, b) der Streifen zwischen zwei Endlosbândern angeordnet wird, die aus therapeutisch unwirksamem, essbarem Material bestehen, und die Bander mit dem die Einheitsdosierungsform enthaltenden Streifen verbunden \ werden, wodurch eine Sandwich-Struktur entsteht, die die Einheitsdosierungsformen vollstândig in ihrem Inneren enthâlt, und c) die Sandwich-Struktur zwischen den Aussparungen des Streifens quer derart durchtrennt wird, dass das Frei liegen jedwelchen Teils der Einheitsdosierungsformen vermieden wird. 66. Verfahren nach Anspruch 65, dadurch gekennzeichnet, dass das Streifen eine Dicke gleich oder grosser als x und nicht grosser als y aufweist, wobei x etwa die Halfte der Dicke der Einheitsdosierungsformen und y etwa die Dicke der Einheitsdosierungsformen ist. 67. Verfahren nach Anspruch 64, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheitsdosierungsformen abgedichtet und vereinzelt werden, indem a) sie in Aussparungen von geeigneter Grosse innerhalb eines Endlosstreifens angeordnet werden, der aus therapeutisch unwirksamem, essbarem Material besteht, und anfânglich mit einem ersten endlosen Band ohne Aussparungen verbunden ist, das aus therapeutisch unwirksamem, essbarem Material besteht und mit dem Bandstreifen, welcher die Aussparungen aufweist, s; ί U I b k f» 1 · vergleichbare Abmessungen hat, so dass diese Aussparungen in mit Boden versehenen Behälter zur .Aufnahme der Einheitsdosierungsformen ^efort werden, b) der offene Bereich der Behälter mit einem Bereich eines I 5 zweiten endlosen Bandes ohne Aussparungen bedeckt wird, , der aus therapeutisch unwirksamem, essbarem Material besteht, c) das zweite Band mit den Behaitern dicht verbunden wird, I wodurch die Einheitsdosierungsformen vollstândig im 10 Inneren aufgenommen werden, und d) der geschlossene Streifen zwischen den Aussparungen darart querdurchtrennt wird, dass ein Freiliegen jedwelcher Teils der Einheitsdosierungsformen vermieden wird. ’ I 68. Verfahren nach Patentanspruch 38 zum Herstellen fester pharmazeutischer Einheitsdosierungsformen, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Bestandteile auf ein therapeutisch unwirksames, essbares Trägermaterial aufgebracht 20 werden, mit dem Trägermaterial eine feste geometrische Form vorbestimmter Abmessungen hergestellt wird, die das Medikament im wesentlichen innen enthâlt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, die geometrische Form in die Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt wird und die 25 Einheitsdosierungsformen verschlossen werden, so dass das Medikament vollstândig in ihnen enthalten ist, wobei die Verfahrensschritte wenigstens einen zerstörungsfreien Prüfvorgang enthalten, der die Qualität der Einheitsdosierungsformen gewährleistet, und zum Verfahren weiter das Aufbringen geeigneter 30 Markierungen auf die Einheitsdosierungsformen gehört, das vor :der Beendigung des Verschliessens der Einheitsdosierungsformen geschieht. 69. Verfahren nach Anspruch 68, dadurch gekennzeichnet, 35 dass das Aufbringen der Markierungen auf die Trägermaterialien . \ vorgenommen werden, bevor Medikamente aufgebracht werden. 1 70. Verfahren nach Anspruch 68, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufbringen der Markierungen gleichzeitig mit dem Vereinzeln geschieht. 5 71. Verfahren nach Anspruch 68, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufbringen der Markierungen gleichzeitig mit dem Verschliessen geschieht. 72. Verfahren nach Patentanspruch 38 zum Herstellen fester 10 pharmazeutischer Einheitsdosierungsformen, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Medikamente auf ein therapeutisch unwirksames, essbares Trâgermaterial geladen werden, das aus dem Trâgermaterial eine feste geometrische Form mit vorbestimmten Abmessungen hergestellt wird, die das Medikament 15 im wesentlichen in ihrem Inneren enthâlt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, dass die geometrische Form in die Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt wird und die Einheitsdosierungsformen verschlossen werden, damit sie das Medikament vollstândig in ihrem Inneren enthalten, und 20 dass das Verfahren wenigstens einen zerstôrungsfreien Prüfvorgang enthâlt, der eine einheitliche Qualitât der Einheitsdosierungsformen sicherstellt und bei dem das unbedeckte Trâgermaterial bezüglich seiner physischen Unversehrtheit geprüft und quantifiziert wird. 73. Verfahren nach Anspruch 72, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Prüfen und Quantifizieren monochromatische Lichtengergie auf das Trâgermaterial trifft und die vom Trâgermaterial erhaltene Energie in Transmission mit einem 30 Photodetektor ausgewertet wird. 74. Verfahren nach Anspruch 7.2, dadurch gekennzeichnet, dass beim Prüfen und Quantifizieren monochromatische Licht-, energie auf das Trâgermaterial trifft und die vom Band er35 haltene Energie in Reflektion mit einem Photodetektor ausgewertet wird. 1 75. Verfahren nach Anspruch 74, dadurch gekennzeichnet, dass die auftreffende Energie elektronisch über das Trâgermaterial geleitet wird. 5 76. Verfahren nach Anspruch 72, dadurch gekennzeichnet, dass beim Prüfen und Quantifizieren ein elektrisches Ausgangssignal zum Zählen der Anzahl von Pehlern und zum Bestimmen von derer Grosse und Verteilung auf dem Trâgermaterial erzeugt wird. 77. Verfahren nach Anspruch 73, dadurch gekennzeichnet, dass beim Prüfen und Quantifizieren eine unter hoher Geschwindigkeit erfolgende Parallel-Muster-Inspektion quer zur relativen Bewegungsrichtung des Trâgermaterials erfolgt. 78. Verfahren nach Anspruch 38 zum Herstellen fester pharmazeutischer Einheitsdosierungsformen, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Medikamente auf ein therapeutisch unwirksames, essbares Trâgermaterial geladen werden, 20 dass aus dem Trâgermaterial eine feste geometrische Form vorbestimmter Abmessungen hergestellt wird, die das Medikament im wesentlichen in ihrem Inneren enthâlt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsf ormen teilbar ist, dass die geometrische Form in die Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt wird und 25 die Einheitsdosierungsformen verschlossen werden, damit sie das Medikament vollstandig in ihrem Inneren enthalten, und dass das Verfahren wenigstens einen zerstôrungsfreien Prüfvorgang enthâlt, der eine einheitliche Qualitât der Einheitsdosierungs' formen sicherstellt, On-line erfolgt und bei dem die Massen30 dicke des Trâgermaterials vor und nach der Beladung mit Medikament durch Bestimmen'der Absorption von durch das Trâgermaterial hindurchtretenden B-Strahlen oder Röntgen-Strahlen bestimmt wird. 35 79. Verfahren nach Anspruch 78, dadurch gekennzeichnet, dass die Bestimmung der Absorption nach Beladen des Trâger materials mit Medikament erfolgt und dass dabei niederenerge81 1 tische Röntgen-Strahlen durch das beladene Trägermaterial hindurchgerichtet werden, wobei das Energiespektrum eine Spitze entsprechend der Absorptionskante der in dem Medikament ent:haltenen Atome aufweist. 80. Verfahren nach Anspruch 79, dadurch gekennzeichnet, dass das Medikament auf das Trägermaterial als Lôsung oder Dispersion in einer geeigneten Flüssigkeit aufgebracht wird, wobei die Flüssigkeit anschliessend entfernt wird und die Be10 stimmung der Absorption vor oder nach der Entfernung der Flüssigkeit erfolgt. 81. Verfahren nach Anspruch 38 zum Herstellen fester pharmazeutischer Einheitsdosierungen, dadurch gekennzeichnet, 15 dass ein Oder mehrere Medikamente auf ein therapeutisch unwirksames, essbares Trägermaterial geladen werden, dass aus dem Trägermaterial eine feste geometrische Form vorbestimmter Ab ;messungen hergestellt wird, die das Medikament im wesentlichen in ihrem Inneren enthält und in eine Mehrzahl von Einheits20 dosierungsformen teilbar ist, dass .die geometrische Form in die \ Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt wird und die Einheitsdosierungsformen verschlossen werden, damit das Medika\ ment vollständig in ihrem Inneren enthalten ist, und dass das ;Verfahren wenigstens einen zerstörungsfreien Prüfvorgang ent25 \ halt, der eine gleichmässige Qualität der Einheitsdosierungs\ formen sicherstellt, On-line erfolgt und bei dem die Konzen\ tration des auf das Trägermaterial geladenen Medikamente durch \ molekulare Fluoreszenz oder Röntgenstrahl-Fluoreszenz erfolgt. i ' 30 \ 82. Anwendung der Verfahren gemäss Ansprüchen 38-81 zur Herstellung einer Einheitsdosierungsform gemäss einem der Ansprüche 1-37. 83. Einheitsdosierungsform gemass einem der Ansprüche • 35 1-37 sofern nach einem der Ansprüche 38-81 hergestellt. 1- 84. Anlage zum Herstellen fester pharmazeutischer Einheitsdosierungsformen, : gekennzeichnet durch a) eine erste Einrichtung zurii Herstellen eines Träger5 materials aus essbarem, therapeutisch unwirksamem Material, b) eine zweite Einrichtung zur Aufnahme des Trägermaterials und : zum Beladen des Trägermaterials mit wenigstens einem Medikament,. 10 c) eine dritte Einrichtung zur Aufnahme des beladenen Trägermaterials und zur Herstellung einer festen geometrischen Form vorbestimmter Abmessungen aus dem ber ladenen Trägermaterial, wobei das Medikament im wesentlichen innen angeordnet ist und die Form in eine Mehr, 15 zahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, d) eine vierte Einrichtung, die die geometrische Form aufnimmt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt, e) eine fünfte Einrichtung, die die Einheitsdosierungs20 formen aufnimmt, sie verschliesst und dabei das Medika1 ment vollstândig innen anordnet, 1 f) eine Einrichtung für eine zerstörungsfreie on-linePrüfüng wenigstens eines Produktes gemâss Einrichtungen 1-5, urn dadurch eine gleichmâssige Qualität der Ein25 heitsdosierungsformen sicherzustellen. 85. Anlage nach Anspruch 84, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Einrichtung eine Vorrichtung zum Stapeln mehrerer Lagen von Trägermaterial und eine Vorrichtung zum .30 Laminieren des Stapels in eine feste geometrische Form enthalt, und dass die vierte Einrichtung eine Vorrichtung zum , , gleichzeitigen Bilden mehrerer Einheitsdosierungsformen vorbestimmter Gestalt aus dem Laminat enthalt. 35 86. Anlage nach anspruch 84, dadurch gekennzeichnet, dass die vierte Einrichtung und die fünfte Einrichtung eine intégrale Baugruppe bilden, in der im wesentlichen gleichzeitig 1 das Vereinzeln und Abdichten erfolgt. 87. Anlage nach Anspruch 86, dadurch gekennzeichnet, 1 dass die fünfte Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen 5 von Wärme auf die Ränder der Dosierungsformen wâhrend des i Schneidvorgangs enthâlt. 88. Vorrichtung nach.Anspruch 84, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen 10 des Medikaments in trockener Form enthâlt. 89. Anlage nach Anspruch 88, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Vorrichtung zum elektrostatischen Niederschlagen einer Pulverwolke enthâlt. 90. Anlage nach Anspruch 84, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen einer Lôsung oder Dispersion des Medikaments in einer geeigneten Flüssigkeit auf das Trägermaterial und eine Vor20 richtung zum Entfernen der Flüssigkeit enthâlt, 91. Anlage nach Anspruch 90, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Vorrichtung zum elektrostatischen Niederschlagen eines Sprühstrahls enthâlt. 92. Anlage nach Anspruch 84, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum zerstôrungsfreien Prüfes eine mit Hilfe der Lichtstreutechnik arbeitende Vorrichtung zum Anzeigen der Teilchengrösse und der konzentration des auf das 30 Trägermaterial geladenen Medikaments enthâlt. 93. Anlage nach Anspruch 84, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Einrichtung 35 a) eine Vorrichtung zum Querschneiden des beladenen Trägermaterials zur Bildung im wesentlichen einheitlicher Längenstücke des beladenen Trägermaterials, voh ;· 1· · denen jede in mehrere Einheitsdosierungsformen teil;bar ist, b) eine Vorrichtung zum Wellen jedes Lângenstückes zur \ Bildung einer locker gewickelten Wicklung und 5 \ c) eine Vorrichtung zum dichten Wickeln der lockeren Wicklungen zur Bildung eines im wesentlichen festen Stabes \ enthâlt, I ;'.und dass die vierte Einrichtung den Stab zur Bildung einer 10 Mehrzahl von Einheitsdosierungsformen quer schneidet. 94. Anlage zum Herstellen fester, pharmazeutischer Einheitsdosierungsformen, gekennzeichnet durch a) eine erste Einrichtung zum Herstellen eines Tragermaterials aus essbarem, therapeutisch unwirksamem Material, b) eine zweite Einrichtung, die das Trâgermaterial aufnimmt und es mit wenigstens einem Medikament belad, c) eine dritte Einrichtung, die das beladene Trâgermaterial aufnimmt und daraus eine feste geometrische Form vorbestimmter Abmessungen herstellt, die das Medikament im wesentlichen innen enthâlt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, wobei die Einrichtung enthâlt eine Vorrichtung zum Querschneiden des beladenen Trâgermaterials zur Bildung im wesentlichen gleicher Lângenstücke des beladenen Trâgermaterials, von denen jedes in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, eine Einrichtung zum Wellen jedes Lângenstückes des Trâgermaterials zur Bildung einer locker gewickelten Wicklung und eine Vorrichtung zum festen Wickeln der lockeren Wicklungen zur Bildung eines im wesentlichen festen Stabes, d) eine vierte Einrichtung, die den festen Stab empfängt und ihn zur Bildung einer Mehrzahl Einheitsdosierungs, formen querschneidet, e) eine fünfte Einrichtung, die die Einheitsdosierungs.35 *! 03 1 ( formen empfângt und verschliesst, damit das Medikament vollstândig innen enthalten ist, und f) eine Einrichtung zum zerstôrungsfreien On-line-Prüfen , von wenigstens einem Produkt gemâss einem der Ein5 richtungen 1-5, um dadurch eine gleichmässige Qualitât der Einheitsdosierungsformen zu gewährleisten, wobei die dritte Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen einer vorbestimmten Wassermenge auf den Stab enthâlt, die derart angeordnet ist, dass das Wasser nur auf den 10 nachlaufenden Rand des Streifens aufgebracht wird, und weiter eine Vorrichtung zum Entfernen des Wassers enthâlt, wodurch der Stab längsverschlossen wird. I 95. Anlage nach Anspruch 94, dadurch gekennzeichnet, 15 dass die Vorrichtung zum Aufbringen von Wasser auf den Stab ein porôses Kissen aufweist. 96. Anlage nac.h Anspruch 94, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Aufbringen von Wasser auf den Stab 20 . . eine Uebertragungswalzenbaugruppe aufweist. 97. Anlage nach Anspruch 94, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Aufbringen von Wasser auf den Stab eine porôse Platte aufweist. 98. Anlage zum Herstellen fester pharmazeutischer Einheitsdosierungsf ormen, gekennzeichnet durch a) eine erste Einrichtung zum Herstellen eines Trâger30\ materials aus essbarem, therapeutisch unwirksamem Material, b) eine zweite Einrichtung, die das Trâgermaterial empfângt und mit Medikament belâdt, \ c) eine dritte Einrichtung, die das beladene Trâger•35 \ material empfângt und daraus eine feste geometrische \ Form vorbestimmter Abmessungen herstellt, die das * i \ Medikament im wesentlichen in ihrem Inneren enthâlt· ίί 1' 1 und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, wobei die dritte Einrichtung eine Vorrichtung zum Bilden eines Stapels aus mehreren Lagen aus Trâgermaterial enthâlt, 5 d) eine vierte Einrichtung, die den Stapel der Lagen empfängt und ihn in eine Vielzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt und die Einheitsdosierungsformen gleichzeitig verschliesst und das Medikament vollstândig in deren Innerem anordnet, wobei diese Ein10 richtung eine intégrale Baugruppe zum Schneiden von Einheitsdosierungsformen vorbestimmter Gestalt aus dem Stapel und zum Aufbringen von Hitze und Druck auf den Stapel zum Verschliessen nur der Ränder der Einheitsdosierungsformen enthâlt, und eine Einrichtung zum zerstörungsfreien On-line-Prüfen von wenigstens einem Produkt gemäss einer der Einrichtungen 1-6, um dadurch eine gleichmässige Qualität der Einheitsdosierungsformen zu gewährleisten. 99. Anlage zum Herstellen fester, pharmazeutischer Einheitsdosierungsformen, gekennzeichnet durch a) eine erste Einrichtung zum Er.zeugen eines Träger25 materials aus essbarem, therapeutisch unwirksamem Material, b) eine zweite Einrichtung, die das Trâgermaterial empfängt und mit wenigstens einem Medikament belädt, “ c) eine dritte Einrichtung, die dab beladene Trâgermaterial 30 empfängt und daraus eine feste geometrische Form vor— bestimmter Abmessungen herstellt, die das Medikament im wesentlichen in ihrem Inneren enthâlt und in mehrere Einheitsdosierungsformen teilbar ist, wobei diese Einrichtung eine Vorrichtung zum Erzeugen eines kontinuier*35 . lichen Stapels mehrerer Lagen von Trâgermaterial und t eine Vorrichtung. zum Verdichten und Formen des Stapels in eine kontinuierliche, stabartige erste geometrische • r ;Form aufweist, d) eine vierte Einrichtung, die die geometrische Form empfängt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt, e) eine fünfte Einrichtung, die die Einheitsdosierungsformen empfängt und verschliesst, damit das Medikament vollstândig in deren Innere Innerem aufgenommen ist, und f) eine Einrichtung zum zerstôrungsfreien On-line-Prüfen von wenigstens einem Produkt gemâss Einrichtung 1-5, um dadurch eine einheitliche Qualität der Einheitsdosierungsformen zu gewährleisten. 100. Anlage nach Anspruch 99, dadurch gekennzeichnet, 15 dass die vierte Einrichtung eine Vorrichtung zum gleichmässigen Querkerben der ersten geometrischen Form und eine Vorrichtung zum Durchtrennen der ersten geometrischen Form an den Kerben enthâlt, um die Dosiereinheiten herzustellen. 20 101. Anlage nach Anspruch 99, dadurch gekennzeichnet, dass die vierte Einrichtung eine Vorrichtung zum Längsschneiden der ersten geometrischen Form enthâlt, um mehrere kontinuierliche geometrische Formen auszubilden, von denen jede in mehrere Dosiereinheiten teilbar ist, und eine Vorrichtung zum Quer25 schneiden jeder der mehreren kontinuierlichen geometrischen Formen in gleichmässigen Äbständen aufweist, um einzelne Dosiereinheiten herzustellen. 102. Anlage nach Anspruch 99, dadurch gekennzeichnet, 30 dass die vierte Einrichtung eine Vorrichtung zum Querschneiden der ersten geometrischen Form in gleichmässigen Abständen zum Erzeugen mehrerer geometrischef Formen, von denen jede in mehrere Dosiereinheiten teilbar ist, und eine Vorrichtung zum Längsschneiden der Formen aufweist, um einzelne Dosierein35 heiten herzustellen. I 1. \ 103. Anlage nach Anspruch 99, dadurch gekennzeichnet, 1 \ dass die Vorrichtung zum Bilden eines kontinuierlichen Stapels \ mehrerer Lagen an Trâgermaterial eine Vorrichtung zum Laminieren 1 \ der Lagen enthâlt. 5 \ 104. Anlage zum Herstellen fester, pharmazeutischer Einheitsdosierungsformen, gekennzeichnet durch a) eine erste Einrichtung zum Herstellen eines Tragermaterials aus essbarem, therapeutisch unwirksamem Material, b) eine zweite Einrichtung, die das Trâgermaterial empfângt und mit wenigstens einem Medikament belâdt, c) eine dritte Einrichtung, die das beladene Trâgermaterial empfângt und daraus eine feste geometrische Form mit vorbestimmten Abmessungen herstellt, die das Medikament im wesentlichen in ihrem Inneren enthâlt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, wobei diese Einrichtung eine Vorrichtung zum Bilden eines kontinuierlichen Stapels mehrerer Lagen des Trâgermaterialss durch fâcherartiges Falten einer kontinuierlichen Struktur mit wenigstens einem Paar Lagen, deren sich gegenüberliegende Oberflâchen mit Medikament beladen sind, und eine Vorrichtung zum Verdichten und Umformen des Stapels in eine kontinuierliche stabartige geometrische Form enthâlt, d) eine vierte Einrichtung, die die geometrische Form empfângt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt, e) eine fünfte Einrichtung, die Einheitsdosierungsformen zu derem Verschliessen empfângt, so dass das Medikament vollstândig in deren Innerem enthalten ist, und f) eine Einrichtung zum zerstôrungsfreien On-line-Prüfen wenigstens einesProduktes gemâss Einrichtungen 1-5, um dadurch eine einheitliche Qualitât der Einheitsdosierungs'formèn zu gewährleisten. 1 105. Anlage nach Anspruch 104, dadurch gekennzeichnet, dass die Herstellungseinrichtung eine Vorrichtung zum Bilden der kontinuierlichen Trägermaterialstruktur durch Falten eines einseitig mit Medikament beladenen Trägermaterials enthält, 5 so dass das Medikament dann im Inneren angeordnet ist. t I 106. Anlage nach Anspruch 104, dadurch gekennzeichnet', dass die Herstellungseinrichtung eine Vorrichtung zum Bilden der kontinuierlichen Trägermaterialstruktur durch Laminieren 10 wenigstens eines Paars von Lagen enthält, die einseitig mit Medikament beladen sind und so angeordnet sind, dass ihre beladenen Oberflâchen sich gegenüber liegen. 107. Anlage nach Anspruch 104, dadurch gekennzeichnet, 15 dass die fünfte Einrichtung enthält a) eine Vorrichtung zum Anordnen der Einheitsdosierungsformen in Aussparungen geeigneter Grosse in einem endlosen Streifen aus essbarem Trägermaterial, b) eine Vorrichtung zum Anordnen des Streifens zwischen endlosen Lagen bestehend aus essbarem Trägermaterial, um eine sandwich-artige Struktur zu bilden, c) eine Vorrichtung zum Verschliessen der sandwich-artigen Struktur, um dadurch die Einheitsdosierungsformen vollstândig in deren Innerem anzuordnen, und d) eine Vorrichtung zum Durchtrennen der sandwich-artigen Struktur zwischen den Aussparungen, so dass ein Freiliegen jedwelchen Teils der Einheitsdosierungsformen vermieden ist. 108. Anlage zum Herstellen fester, pharmazeutischer Ein\ heitsdosierungsformen, gekennzeichnet durch '· «I \ a) eine erste Einrichtung zum Herstellen eines Trâgermaterials aus essbarem, therapeutisch unwirksamem ι .ι - j Mittel, b) eine zweite Einrichtung, die das Trägermaterial empfängt - 35 und mit wenigstens einem Medikament belädt, c) eine dritte Einrichtung, die das beladene Trâgermaterial empfängt und daraus eine feste geometrische Form mit vorbestimmten Abmessungen herstellt, die das Medikament im wesentlichen in ihrem Inneren enthâlt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, d) eine vierte Einrichtung, die die geometrische Form enthâlt und in eine MehrÉahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt, e.) eine fünfte Einrichtung, die die Einheitsdosierungsformen empfängt und verschliesst, so dass das MedikaI ment vollstândig in deren Innerem enthalten ist, und f) eine Einrichtung zum zerstörungsfreien On-line-Prüfen von wenigstens einem Produkt gemâss einer der Einrichtungen 1-5, um dadurch eine gleichmässige Qualität der Einheitsdosierungsformen sicherzustellen, wobei die Prüfeinrichtung eine sechste Einrichtung zum Auswerten und Quantifizieren der physischen Unversehrtheit des unbedeckten Trâgermaterials enthâlt, die eine Vorrichtung zum Erzeugen eines monochromatischen schmalen Lichtstrahls zur kontinuierlichen Beleuchtung des Trâgermaterials in vorbestimmter Weise mit Lichtenergie, eine elektronische Steuervorrichtung zur Steuerung der lichterzeugenden Vorrichtung und eine Photodetektorvorrichtung zum Empfang der vom Träger ! material erhaltenen Lichtenergie enthâlt. 109. Anlage nach Anspruch 108, dadurch gekennzeichnet, dass die sechste Vorrichtung weiterhin eine an die Photodetektorvorrichtung angeschlossene Vorrichtung zum Zählen der Anzahl der Fehler des Trâgermaterials und zum Bestimmen von deren Grosse und Verteilung enthâlt. 110. Anlage nach Anspruch 108, dadurch gekennzeichnet, dass die Photodetektorvorrichtung einen quer zur Bewegungsrichtung des Trâgermaterials angeordneten parallelen StraÙl von Photodetektorbaugruppen aufweist, wobei jede Photodetektorbau91 gruppe mit einer Schwelleneinrichtung und einer dlgltalen Logik versehen 1st. ’ 111. Anlage zum Herstellen fester pharmazeutischer Einheitsdosierungsformen, gekennzeichnet durch a) eine erste'Einrichtung zum Herstellen eines Trâgermaterials aus essbarem, therapeutisch unwirksamem Material, b) eine zweite Einrichtung, die das Trägermaterial empfângt und mit wenigstens einem Medikament beladt, c) eine dritte Einrichtung, die das beladene Trâgermaterial empfângt und daraus eine feste geometrische Form vorbestimmter Abmessungen herstellt, die das Medikament im wesentlichen in ihrem Inneren enthalt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, d) eine vierte Einrichtung, die die geometrische Form empfângt und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt, e) eine fünfte Einrichtung, die die Einheitsdosierungsformen empfângt und verschliesst, so dass das Medikament vollstândig in deren Innerem aufgenommen ist, und f) eine Einrichtung zum zerstôrungsfreien On-llne-Prüfen von wenigstens' einem Produkt gemâss einer der Einrichtungen 1-5, um dadurch eine einheitliche Qualitât der Einheitsdosierungsformen sicherzustellen, wobei die Prüfeinrichtung eine siebte Einrichtung zum Bestimmen der Dicke des Trâgermaterials vor und nach dessen Beladen mit Medikament enthalt. 112. Einrichtung nach Anspruch 111, dadurch gekennzeichnet, dass die siebte Einrichtung zum Prüfen der physischen Dicke ein parallèles Muster von quer zur Bewegungsrichtung des Trâgermaterials angebrachten und das Trâgermaterial berührenden Abtastvorrichtungen und eine Mehrzahl;von Wandlern aufweist, von denen jeweils einer einer Abtastvorrichtung zugeordnet ist ' 35 - yz >è' i : it/ V 1 ' und die Lage der Abtastvorrichtung kontinuierlich elektronisch A aufnimmt. I \ 113. Anlage nach'Anspruch 111, dadurch gekennzeichnet, 5 'dass die siebte Einrichtung zum Prüfen der Massendicke eine Vorrichtung zum Erzeugen von auf das Trägermaterial auftreffender 0-Strahlen- oder Rontgen-Energie und eine (3-Strahlenoder Röntgen-Strahlen-Messvorrichtung aufweist, die relativ zum Trägermaterial und der auftreffenden Energie angeordnet 10 1st und die Absorption der Energie durch das Trägermaterial misst. 114. Anlage zum Herstellen fester, pharmazeutischer Einheitsdosierungsformen, gekennzeichnet durch a) eine erste Einrichtung zum Herstellen eines Trägermaterials aus essbarem, therapeutisch unwirksamem Material, b) eine zweite Einrichtung, die das Trägermaterial empfängt und mit wenigstens einem Medikament belädt, c) eine dritte Einrichtung, die das beladene Trägermaterial empfängt und daraus eine feste geometrische Form vorbestimmter Abmessungen herstellt, die das Medikament im wesentlichen in inrem Inneren enthält und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen teilbar ist, d) eine vierte Einrichtung, die die geometrische Form empfäng.t und in eine Mehrzahl Einheitsdosierungsformen vereinzelt, e) eine fünfte Einrichtung, die die Einheitsdosierungsformen empfängt und verschliesst,' so dass das Medikament vollständig in deren Innerem aufgenommen ist, und f) eine Einrichtung zum zerstörungsfreien On-line-Prüfen von wenigstens einem Produkt gemâss einer der Einrichtungen 1-5, um dadurch eine einheitliche Qualität der Einheitsdosierungsformen zu gewährleisten, A it.;'ft :t.·, S;ÏKr' £ &: ί;'.;ν' r.< ‘35 i/ - 93 1 wobei die Prüfeinrichtung eine achte Einrichtung zum Bestimmen der Konzentration des auf das Trâgermaterial geladenen Medikaments aufweist, die eine Vorrichtung zum Erzeugen von Anregungs- . strahlung im ultravioletten oder sichtbaren Bereich des Spek5 trums zum Auftreffen auf das beladene Trâgermaterial und eine Vorrichtung zum Bestimmen der Fluoreszenz des Medikaments enthâlt. 115. Anwendung der Anlagen, gemâss Ansprüche 84-114 in den 10 Verfahren gemâss Ansprüchen 38-83 zur Herstellung einer Einheitsdosierungsf orm gemâss einem der Ansprüche 1-37.
Independent claims28