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AT365449B

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74 claims: 2 independent, 72 dependent

  1. 1
    Ansprüche hindurch austauschbar sind, können als jegliche Substanz definiert werden, die im Körper eine pharmakologische Antwort hervorruft. Zu diesen Substanzen gehören in keiner Weise einschränkend folgende:Die Benzodiazepine wie Chlordiazepoxyd, Diazepam, Fluorazepam, Oxazepam, Chlorozepat u.ähnl. Zusätzliche Stoffe, die unter der Bezeichnung "Benzodiazepin" fallen, sind in "The Benzodiazepines" Garattini, Mussini und Randal, Raven Press 1973, wobei der Inhalt der genannten Veröffentlichung nicht einschränkend ist, genannt. Andere Beruhigungsmittel wie beispielsweise Reserpin, Thiopropazat und Phenothiazinverbindungen wie Perphenazin, Chlorpromazin u.ähnl.;Sedativa und Hypnotica, wie die Phenobarbitale, Methylprylon, Glutethiamide, Ethchlorvynol, Methaqualon u.ähnl.;Psychische Erreger wie beispielsweise Amitriptylin, Imipramin, Methylphenidat u.ähnl.;Narkotische und nichtnarkotische Analgetika wie Codein, Levorphanol, Morphin, Propoxyphen, Pentazozin u.ähnl.;Analgetika-Antipyretika wie beispielsweise Aspirin, Phenacetin, Salizylamid u.ähnl.;Anti-Entzündungsmittel wie beispielsweise Hydrocortison, Dexamethazon, Prednisolon, Indomethacin, Phenylbutazon u.ähnl.;Antispasmodica/Anticholinergica wie beispielsweise Atropin, Papverin, Propanthelin, Dicyclomin, Clindinium u.ähnl.;Antihistamine/Antiallergica wie beispielsweise Diphenhydramin, Ghlorpheniramin, Tripelenamin, Brompheniramin u.ähnl.;Decongestantica, wie beispielsweise Phenylephrin, Pseudoephedrin u.ähnl.;Diuretica wie Chlorotiazid, Hydrochlorothiazid, Flumethiazid, Triamteren, Spironolacton u.ähnl.;ernährungsunterstützende Mittel, wie beispielsweise Vitamine, essentielle Aminosäuren u.ähnl.;Antiparkinson-Agentien, wie beispielsweise L-DOPA alleine und in Kombination mit Potentiato1 2 ren wie beispielsweise N -DL-Seryl-N -{2,3,4-Trihydroxybenzyl)-Hydrazin;Androgene Steroide, wie beispielsweise Methyltestosteron und Fluoximesteron;Progestationale Mittel, wie beispielsweise Progesteron, Ethisteron, Norethynodrel, Norethinodron, Medroxiprogesteron u. ähnl.;Östrogene, wie beispielsweise Österon, Ethinylöstradiol, Diäthylstilbesterol u.ähnl.;Hormonelle Präparate, wie beispielsweise Prostaglandin, ACTH u.ähnl.;Antibiotika/Antiinfektionsmittel, wie beispielsweise die Penicilline, Cephalophorine, Tetracycline, Chlortetracycline, Streptomycin, Erythromycin, Sulfonamide, wie Sulfisoxazol, Sulfadimethoxin, Sulfamethoxazole und andere Mittel wie Nitrofurazon, Metronidazol u.ähnl.;Cardiovasculäre Mittel, wie beispielsweise Nitroglycerin, Pentaerythritol, Tetranitrat, Isosorbiddinitrat, Digitalispräparate, wie Digoxin u.ähnl.;gegen Magensäure wirkende/antiflatulente Mittel, wie beispielsweise Aluminiumhydroxyd, Magnesiumcarbonat, Simethicon u.ähnl.;andere therapeutische Mittel und/oder Kombinationen solcher Mittel, deren therapeutische Nützlichkeit bekannt ist. Die im Zusammenhang mit der Erfindung verwendeten aktiven Substanzen können in freier Form oder in jeder nichttoxischen, pharmazeutisch annehmbaren Form vorhanden sein, in der ihre therapeutische Wirksamkeit erhalten bleibt. Beispielsweise können saure Substanzen als Ester oder Salze mit pharmazeutisch zulässigen anorganischen Basen, wie beispielsweise Natriumsalz, Kaliumsalz u.ähnl. oder organischen Basen, wie beispielsweise Aminen oder quaternären Formen vorhanden sein. Grundsubstanzen können als Salze mit organischen Säuren, wie beispielsweise Acetat, Tartrat u.ähnl. vorhanden sein. Bestimmte Substanzen, wie beispielsweise Ampizillin können in hydratisierter Form vorhanden sein. Im allgemeinen ist jede pharmazeutisch äquivalente Form einer gegebenen aktiven Substanz, die in der pharmazeutischen Präparation für die Substanz bekannt ist, in erfindungsgemäßen Dosierungsformen verwendbar, wobei lediglich die Beschränkung bezüglich der Inkompatibilität mit dem Bandmaterial besteht. In den wenigen Fällen, in denen solche Inkam- 30 Nr.365449 patibilitäten bestehen können, werden diese durch einfache Versuche festgestellt. Die Menge an aktiver Substanz oder die Kombination von Substanzen, die in die Dosierungsformen eingebracht werden müssen, ist normalerweise diejenige Menge, die als die therapeutisch wirksame Dosierung des jeweiligen Medikamentes bekannt ist. Im allgemeinen sollte die Menge eines in einer einzelnen Dosierungsform vorhandenen aktiven Bestandteiles nicht über 500 mg liegen, wobei eine praktische obere Grenze bei etwa 750 mg liegt. Wie bereits ausgeführt, weisen die Dosierungsformen eine extrem genaue Freigaberate auf, die entsprechend den jeweiligen Erfordernissen einstellbar ist. Unabhängig davon, welches Freigabemuster betrachtet wird, zeigen die erfindungsgemäß hergesteil ten Dosierungsformen eine Genauigkeit 10 der Freigaberate innerhalb eines solchen Musters, die über der herkömmlicher fester Dosierungsformen, beispielsweise Tabletten und Kapseln, liegt. Fig.7 zeigt graphisch die Überlegenheit der Freigaberate erfindungsgemäß hergestellter Dosierungsformen im Vergleich zu einer herkömmlichen festen oralen Dosierungsform, hier handelsüblichen Kapseln. In dem in Fig.7 dargestellten Experiment wurden jeweils sechs statistisch ausgewähl15 te herkömmliche Kapseln und erfindungsgemäß hergestellte Dosierungsformen mit jeweils der gleichen Menge des gleichen aktiven Bestandteiles in 100 ml künstlicher Magenflüssigkeit, U.S.P. (ohne Enzym) eingebracht. Die Flüssigkeit wurde unter Rühren auf 37°C gehalten. Die Flüssigkeit in jedem Reaktionsgefäß wurde konstant gefiltert und durch Strömungszellen eines Spektrophotometers geleitet. Die Absorption der Flüssigkeiten wurde in Minutenabständen ausgelesen und für jede Ablesung wurde der Prozentsatz des gelösten aktiven Bestandteiles berechnet. In Fig.7 sind die Kurven für die sich am schnellsten und am langsamsten auflösende Probe jeder Gruppe eingezeichnet und die schraffierte Fläche dazwischen überdeckt die verbleibenden vier Proben. Aus Fig.7 ergeben sich zwei Schlüsse. Zunächst lösen sich die erfindungsgemäß hergestellten Dosierungsformen wesentlich schneller als die herkömmlichen Kapseln auf. Zweitens ist die Variation unter den sechs Proben der erfindungsgemäß hergestellten Dosierungseinheiten ganz erheblich geringer als die unter den herkömmlichen geprüften Kapseln. Diese Ergebnisse zeigen deutlich die verbesserte Bestimmtheit der Freigabe, die eine charakteristische Eigenschaft der erfindungsgemäß hergestellten Dosierungsformen ist. Die in Fig. 8 dargestellten Blutspiegelkurven vergleichen ebenfalls die erfindungsgemäß hergestellten Dosierungsformen mit herkömmlichen, die gleiche Menge des gleichen aktiven Bestandteiles enthaltenden Kapseln. Die Blutspiegelkurven sind theoretisch gezeichnet, basierend auf zwei Eingaberaten in ein pharmacokinetisches Modell mit einer Kammer. Die Blutspiegelkurven basieren auf einer theoretischen 100%igen Absorption der Menge des von der Dosierungsform freigegebenen akti35 ven Bestandteiles zu einem Zeitpunkt und sind somit proportional der Auflösungsrate. Der Unterschied zwischen den Blutspiegelkurven ist somit eine Funktion der Auflösungsraten. Aus Fig.8 ist ersichtlich, daß die erfindungsgemäß hergestellten Dosierungsformen nicht nur schneller wirksame Blutspiegel erreichen sondern auch einen höheren Blutspiegel des aktiven Bestandteiles erreichen als die herkömmlichen Kapseln. Die Fähigkeit, einen höheren Blutspiegel des aktiven Bestandteiles ' i0 schneller zu erreichen, ist ein wesentlicher Vorteil, insbesondere bezüglich der Verwertung bestimmter Arten chemotherapeutischer Mittel, beispielsweise Antibiotika, herzmuskelaktiver Mittel u.ähnl. PATENTANSPRÜCHE : 1. Verfahren zur Herstellung von festen den bzw. die Wirkstoff(e) nach Applikation freisetzenden pharmazeutischen Einheitsdosierungsformen zum Einbringen in Körperöffnungen, bei dem ein oder mehrere Medikamente auf ein therapeutisch unwirksames, körperverträgliches Trägermaterial 45 aufgebracht werden und das Trägermaterial in untereinander gleiche Stücke geteilt wird, dadurch gekennzeichnet, daß auf ein bandförmiges Trägermaterial eine kontinuierliche Wirkstoffschicht aufgebracht und das Band bzw. mehrere derartige Bänder, gegebenenfalls zusammen mit mindestens einem unbeschichteten Band, anschließend zu geometrisch definierten Körpern geformt wird (werden), die im wesentlichen den Wirkstoff im Inneren enthalten, und daß diese Körper anschließend 50 in Dosierungseinheiten vereinzelt und derart verschlossen werden, daß deren Oberfläche Wirkstoff- 31 Nr.365449 frei ist, und wobei gegebenenfalls während des Herstellungsverfahrens eine zerstörungsfreie Prüfung bzw. Kontrolle der Verfahrensstufenprodukte durchgeführt wird.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der geometrischen Körper mehrere Bandlagen miteinander laminiert werden und beim Vereinzeln der geometrischen Körper jeweils mehrere Dosierungseinheiten gleichzeitig abgetrennt werden.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der geometrischen Körper zwischen etwa 30 und 60 Bandlagen miteinander laminiert werden.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abdichtung der Oberfläche der Dosierungseinheiten gegen das Freiliegen von Wirkstoff die Ränder der Dosierungseinheiten während der Vereinzelung einer Wärmeeinwirkung unterworfen werden.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierungseinheiten mit einem therapeutisch unwirksamen körperverträglichen polymeren Material beschichtet werden.
  6. 6
    Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß beim Laminieren der Bandlagen mindestens eine wirkstofffreie Bandlage eingesetzt wird.
  7. 7
    Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß beim Laminieren der Bandlagen mindestens zwei mit verschiedenen Wirkstoffen beschichtete Bandlagen eingesetzt und im Laminat derart angeordnet werden, daß mindestens eine Bandlage die verschiedenen Wirkstoffe voneinander trennt.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkstoffe auf das Trägermaterial in trockener Form aufgebracht werden.
  9. 9
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß gleichmäßig mit einem therapeutisch unwirksamen, körperverträglichen Gleitmittel vermischte Wirkstoffe auf das Trägermaterial aufgebracht werden.
  10. 10
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkstoffe auf das Trägermaterial durch elektrostatische Absetzung einer Pulverwolke aufgebracht werden.
  11. 11
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkstoffe auf das Trägermaterial in Form einer Lösung oder Dispersion in einer geeigneten Flüssigkeit aufgebracht werden, wobei die Flüssigkeit anschließend entfernt wird.
  12. 12
    Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösung oder Dispersion durch elektrostatischen Niederschlag eine Sprühstrahles auf das Trägermaterial aufgebracht wird,
  13. 13
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der geometrischen Körper vom beschichteten Trägermaterial im wesentlichen gleiche Längen quer zur Förderrichtung abgetrennt, die einzelnen Längen jeweils gewellt und zuerst locker und anschließend dicht zu im wesentlichen festen Stäben aufgewickelt und diese geometrischen Körper sodann jeweils durch Trennschnitte parallel zur Förderrichtung des Bandes in mehrere Dosierungseinheiten vereinzelt werden.
  14. 14
    Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit Wasser abdichtbares Trägermaterial eingesetzt wird und zum Abdichten der Stäbe gegenüber dem Freiliegen von Wirkstoff die Stäbe mit Wasser in Form eines feinen Strahles angefeuchtet und anschließend getrocknet werden.
  15. 15
    Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß auf diejenigen Stellen der Oberfläche der Stäbe, auf einen eine Abdichtung erforderlich ist, Wasser aufgebracht wird.
  16. 16
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß als geometrischer Körper Stapel von Bandabschnitten gebildet und beim Vereinzeln der Stapel durch Durchtrennen während des Trennens auf die Ränder der so gebildeten Dosierungseinheiten zu deren Abdichtung gegen das Freiliegen von Wirkstoff Druck und Wärme aufgebracht wird.
  17. 17
    Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein Stapel gebildet wird, der mindestens zwei Lagen Trägermaterial bestehend aus einem warmverschweißbaren Polymeren mit einem organischen filmbildenden Bestandteil und einem Weichmacher dafür und wenigstens eine Lage einer Papierzusammensetzung enthält, die einen oder mehrere Faserstoffe und wenigstens einen nichtfaserigen Modifikator dafür aufweist, wobei die oberste und unterste Lage des Stapels aus dem Polymeren gebildet und zwischen jeweils zwei Polymerlagen nicht mehr als sechs Bänder Papierzu- 32 Nr.365449 sammensetzung angeordnet werden und während des Trennvorganges die Polymerlagen durch Druck und Wärme verformt und die Ränder sämtlicher Zwischenlagen aus der Papierzusammensetzung abgedichtet werden.
  18. 18
    Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß kontinuierlich ein Stapel gebildet und unter Druck in einem endlosen, stabförmigen Körper verformt wird, der anschließend in Dosierungseinheiten vereinzelt wird.
  19. 19
    Verfahren nach Anspruch 18. dadurch gekennzeichnet, daß der endlose stabförmige Körper in Querrichtung eingekerbt und danach durch Abtrennung an den Einkerbungen unter Bildung von Dosierungseinheiten vereinzelt wird.
  20. 20
    Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der endlose stabförmige Körper zuerst in Längsrichtung in mehrere endlose Stränge auf gespalten und diese Stränge anschließend in Querrichtung unter Bildung von Dosierungseinheiten vereinzelt werden.
  21. 21
    Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der endlose stabartige Körper zuerst in Querrichtung in Einzelstäbe getrennt und diese Einzelstäbe jeweils durch Aufspalten in Längsrichtung unter Bildung von Dosierungseinheiten vereinzelt werden.
  22. 22
    Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der kontinuierliche Stapel durch Laminieren mehrerer Lagen gebildet wird, die derart angeordnet sind, daß die Ober- und Unterseite des Stapels Wirkstoff frei sind.
  23. 23
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß als Trägermaterial ein Papierband eingesetzt wird, das zwischen 70 und 99 Gew.-% eines körperverträglichen Faserstoffes, zwischen 1 und 30 Gew.-% eines körperverträglichen Sprengmittels aus der Gruppe enthaltend Natriumcarboxymethylcellulose, Hydroxypropylcellulose, Polyvinylpyrrolidon und Guargummi und zwischen 0 und 5 Gew.-% eines körperverträglichen Netzmittels enthält, wobei zur Fertigstellung des Papierbandes das ein flüchtiges Lösungsmittel enthaltende Band mit einer Lösung des Sprengmittels und gegebenenfalls Netzmittels in einem geeigneten Lösungsmittel behandelt wird und anschließend die Lösungsmittel entfernt werden und vorzugsweise zur Fertigstellung des Papierbandes ein einziges Lösungsmittel verwendet wird.
  24. 24
    Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß ein Papierband eingesetzt wird, das 90 bis 96 Gew.-% Faserstoff, 4 bis 10 Gew.-% Sprengmittel und 0 bis 2 Gew.-% Netzmittel enthält.
  25. 25
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 8 bis 12, 23 und 24, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der geometrischen Körper ein endloses Band aus Trägermaterial mit mindestens zwei Lagen, die an den zur andern Lage gerichteten Fläche mit Wirkstoff beschichtet sind, zickzack gefaltet und der Faltkörper unter Druck in Stabform gebracht wird, sowie der Stab anschließend in Dosierungseinheiten vereinzelt wird.
  26. 26
    Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierungseinheiten in Aussparungen eines endlosen Streifens aus therapeutisch unwirksamem, körperverträglichem Material eingebracht, der Streifen zwischen zwei Endlosbändern aus therapeutisch wirksamem, körperverträglichem Material angeordnet, und die Bänder mit dem die Einheitsdosierungsform enthaltenden Streifen verbunden werden, und die erhaltene Sandwich-Struktur jeweils zwischen den Aussparungen des Streifens in Querrichtung durchtrennt wird.
  27. 27
    Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierungseinheiten in Aussparungen eines Streifens eingebracht werden, dessen Dicke im Bereich von etwa der Hälfte der Dicke der Dosierungseinheiten bis zu etwa der Dicke der Dosierungseinheiten liegt.
  28. 28
    Verfahren nach Anspruch 25 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosierungseinheiten in Aussparungen eines endlosen Streifens aus therapeutisch wirksamem, körperverträglichem Material, der mit einem ersten endlosen Band aus therapeutisch unwirksamem, körperverträglichem Material, das keine Aussparungen aufweist und dem Streifen vergleichbare Abmessungen hat, verbunden ist, eingebracht, die Dosierungseinheiten mit einem zweiten endlosen Band aus therapeutisch unwirksamem, körperverträglichem Material ohne Aussparungen abgedeckt und das zweite Band mit dem Streifen dicht verbunden wird, sowie anschließend die erhaltene Sandwich-Struktur jeweils zwischen den Aussparungen in Querrichtung durchtrennt wird.
  29. 29
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Dosie- 33 Nr.365449 rungseinheiten vor ihrer Fertigstellung mit Markierungen versehen werden.
  30. 30
    Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen auf die Trägermaterialien vor der Beschichtung mit Wirkstoff aufgebracht werden.
  31. 31
    Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen gleichzeitig mit dem Vereinzeln der Dosierungseinheiten aufgebracht werden.
  32. 32
    Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen gleichzeitig mit der Abdichtung der Oberfläche der Dosierungseinheiten aufgebracht werden.
  33. 33
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß während des Verfahrens eine Prüfung des unbeschichteten Trägermaterials auf Fehlstellen durchgeführt wird.
  34. 34
    Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß zur Prüfung auf Fehlstellen monochromatische Lichtenergie auf das Trägermaterial auftreffen gelassen und die vom Trägermaterial durchgelassene Energie mit einem Photodetektor ausgewertet wird.
  35. 35
    Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß zur Prüfung von Fehlstellen monochromatische Lichtenergie auf das Trägermaterial auftreffen gelassen und die vom Trägermaterial reflektierte Energie mit einem Photodetektor ausgewertet wird.
  36. 36
    Verfahren nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß eine elektronische Steuerung zur Abtastung der Gesamtoberfläche des Trägermaterials mit Energie vorgesehen ist.
  37. 37
    Verfahren nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß ein elektrisches Ausgangssignal zum Zählen der Anzahl von Fehlern und zum Bestimmen von deren Größe und Verteilung auf dem Trägermaterial erzeugt wird.
  38. 38
    Verfahren nach einem der Ansprüche 33 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß eine Hochgeschwindigkeits-Parallelabtastung quer zur relativen Bewegungsrichtung des Trägermaterials durchgeführt wird.
  39. 39
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Massendicke des Trägermaterials vor und nach der Beschichtung mit Wirkstoff mit Hilfe der Absorption von durch das Trägermaterial hindurchtretenden ß-Strahlen oder Röntgen-Strahlen bestimmt wird.
  40. 40
    Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestimmung der Absorption nach Beladen des Trägermaterials mit Wirkstoff erfolgt und daß dabei niederenergetische RöntgenStrahlen durch das beladene Trägermaterial hindurchgerichtet werden, wobei das Energiespektrum eine Spitze entsprechend der Absorptionskante der im Wirkstoff enthaltenen Atome aufweist.
  41. 41
    Verfahren nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß der Wirkstoff auf das Trägermaterial als Lösung oder Dispersion in einer geeigneten Flüssigkeit aufgebracht wird, wobei die Flüssigkeit anschließend entfernt wird und die Bestimmung der Absorption vor oder nach der Entfernung der Flüssigkeit erfolgt.
  42. 42
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilchengröße und die Konzentration des auf das Trägermaterial aufgebrachten Wirkstoffes mittels Lichtstreutechnikanalyse bestimmt wird.
  43. 43
    Verfahren nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Konzentration des auf das Trägermaterial aufgebrachten Wirkstoffes durch molekulare Fluoreszenz oder Röntgenstrahl-Fluoreszenz bestimmt wird.
  44. 44
    Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß sie a) eine erste Einrichtung zum Herstellen eines Trägermaterials aus therapeutisch unwirksamem , körperverträglichem Material, b) eine zweite Einrichtung zur Aufnahme des Trägermaterials und zum kontinuierlichen Beschichten des Trägermaterials mit wenigstens einem Wirkstoff, c) eine dritte Einrichtung zur Aufnahme des beschichteten Trägermaterials und zur Herstellung eines festen geometrischen Körpers vorbestimmter Abmessungen aus dem beschichteten Trägermaterial, in dem der Wirkstoff im wesentlichen innen angeordnet ist, d) eine vierte Einrichtung, die den geometrischen Körper aufnimmt und in eine Mehrzahl Dosierungseinheiten vereinzelt, e) eine fünfte Einrichtung, die die Dosierungseinheiten auf nimmt, sie verschließt und - 34 Nr.365449 dabei den Wirkstoff vollständig innen anordnet, und f) eine Einrichtung für eine zerstörungsfreie on-line-Prüfung wenigstens eines Produktes gemäß den Einrichtungen 1 bis 5 enthält.
  45. 45
    Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung eine Vorrichtung zum Stapeln mehrerer Lagen von Trägermaterial und eine Vorrichtung zum Laminieren des Stapels in eine feste geometrische Form enthält, und daß die vierte Einrichtung eine Vorrichtung zum gleichzeitigen Bilden mehrerer Dosierungseinheiten vorbestimmter Gestalt aus dem Laminat enthält.
  46. 46
    Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Einrichtung und die fünfte Einrichtung eine integrale Baugruppe bilden, in der im wesentlichen gleichzeitig das Vereinzeln und Abdichten erfolgt.
  47. 47
    Vorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die fünfte Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen von Wärme auf die Ränder der Dosierungseinheiten während des Vereinzeins enthält.
  48. 48
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 44 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Einrichtung eine Vorrichtung zum Auf bringen des Wirkstoffes in trockener Form enthält.
  49. 49
    Vorrichtung nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Vorrichtung zum elektrostatischen Niederschlagen einer Pulverwolke enthält.
  50. 50
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 44 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen einer Lösung oder Dispersion des Wirkstoffes in einer geeigneten Flüssigkeit auf das Trägermaterial und eine Vorrichtung zum Entfernen der Flüssigkeit enthält.
  51. 51
    Vorrichtung nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Vorrichtung zum elektrostatischen Niederschlagen eines Sprühstrahles enthält.
  52. 52
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 44 und 48 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung a) eine Vorrichtung zum Querschneiden des beschichteten Trägermaterials zur Bildung im wesentlichen einheitlicher Längenstücke des beladenen Trägermaterials, b) eine Vorrichtung zum Wellen jedes Längenstückes zur Bildung einer locker gewickelten Wicklung und c) eine Vorrichtung zum dichten Wickeln der lockeren Wicklungen zur Bildung im wesentlichen fester Stäbe enthält, und daß die vierte Einrichtung die Stäbe jeweils zur Bildung einer Mehrzahl von Dosierungseinheiten quer schneidet.
  53. 53
    Vorrichtung nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung eine Vorrichtung zum Aufbringen einer vorbestimmten Wassermenge auf die Stäbe, die derart angeordnet ist, daß das Wasser nur auf den nachlaufenden Rand des Streifens aufgebracht wird, und weiter eine Vorrichtung zum Entfernen des Wassers enthält, wodurch die Stäbe längsverschlossen werden.
  54. 54
    Vorrichtung nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Aufbringen von Wasser auf die Stäbe ein poröses Kissen auf weist.
  55. 55
    Vorrichtung nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Aufbringen von Wasser auf die Stäbe eine Übertragungswalzenbaugruppe aufweist.
  56. 56
    Vorrichtung nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Aufbringen von Wasser auf die Stäbe eine poröse Platte auf weist.
  57. 57
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 44 und 48 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung eine Vorrichtung zum Bilden eines Stapels aus mehreren Lagen aus Trägermaterial enthält, und die vierte Einrichtung den Stapel der Lagen empfängt und ihn in eine Vielzahl Dosierungseinheiten vereinzelt und die Dosierungseinheiten gleichzeitig verschließt und den Wirkstoff vollständig in deren Innerem anordnet, wobei diese Einrichtung eine integrale Baugruppe zum Schneiden von Dosierungseinheiten vorbestimmter Gestalt aus dem Stapel und zum Aufbringen von Hitze und Druck auf den Stapel zum Verschließen nur der Ränder der Dosierungseinheiten enthält.
  58. 58
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 44 und 48 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß - 35 Nr.365449 die dritte Einrichtung eine Vorrichtung zum Erzeugen eines kontinuierlichen Stapels mehrerer Lagen von Trägermaterial und eine Vorrichtung zum Verdichten und Formen des Stapels in eine kontinuierliche, stabartige erste geometrische Form auf weist.
  59. 59
    Vorrichtung nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Einrichtung eine Vorrichtung zum gleichmäßigen Querkerben der ersten geometrischen Form und eine Vorrichtung zum Durchtrennen der ersten geometrischen Form an den Kerben enthält, um die Dosierungseinheiten herzustellen .
  60. 60
    Vorrichtung nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Einrichtung eine Vorrichtung zum Längsschneiden der ersten geometrischen Form enthält, um mehrere kontinuierliche geometrische Formen auszubilden, von denen jede in mehrere Dosierungseinheiten teilbar ist, und eine Vorrichtung zum Querschneiden jeder der mehreren kontinuierlichen geometrischen Formen in gleichmäßigen Abständen auf weist, um einzelne Dosierungseinheiten herzustellen.
  61. 61
    Vorrichtung nach Anspruch 58, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Einrichtung eine Vorrichtung zum Querschneiden der ersten geometrischen Form in gleichmäßigen Abständen zum Erzeugen mehrerer geometrischer Formen, von denen jede in mehrere Dosierungseinheiten teilbar ist, und eine Vorrichtung zum Längsschneiden der Formen auf weist, um einzelne Dosierungseinheiten herzustellen .
  62. 62
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 58 bis 61, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum Bilden eines kontinuierlichen Stapels mehrerer Lagen an Trägermaterial eine Vorrichtung zum Laminieren der Lagen enthält.
  63. 63
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 44 und 48 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Einrichtung eine Vorrichtung zum Bilden eines kontinuierlichen Stapels mehrerer Lagen des Trägermaterials durch fächerartiges Falten einer kontinuierlichen Struktur mit wenigstens einem Paar Lagen, deren einander gegenüberliegende Oberflächen mit Wirkstoff beschichtet sind, und eine Vorrichtung zum Verdichten und Umformen des Stapels in eine kontinuierliche stabartige geometrische Form enthält.
  64. 64
    Vorrichtung nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, daß die Herstellungseinrichtung eine Vorrichtung zum Bilden der kontinuierlichen Trägermaterialstruktur durch Falten eines einseitig mit Medikament beladenen Trägermaterials enthält, so daß das Medikament dann im Inneren angeordnet ist. '
  65. 65
    Vorrichtung nach Anspruch 63, dadurch gekennzeichnet, daß die Herstellungseinrichtung eine Vorrichtung zum Bilden der kontinuierlichen Trägermaterialstruktur durch Laminieren wenigstens eines Paares von Lagen enthält, die einseitig mit Medikament beladen sind und so angeordnet sind, daß ihre beladenen Oberflächen einander gegenüberliegen.
  66. 66
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 63 bis 65, dadurch gekennzeichnet, daß die fünfte Einrichtung enthält a) eine Vorrichtung zum Anordnen der Dosierungseinheiten in Aussparungen geeigneter Größe in einem endlosen Streifen aus körperverträglichem Trägermaterial, h) eine Vorrichtung zum Anordnen des Streifens zwischen endlosen Lagen bestehend aus körperverträglichem Trägermaterial, um eine sandwichartige Struktur zu bilden, c) eine Vorrichtung zum Verschließen der sandwichartigen Struktur, um dadurch die Dosierungseinheiten vollständig in deren Innerem anzuordnen, und d) eine Vorrichtung zum Durchtrennen der sandwichartigen Struktur zwischen den Aussparungen, so daß ein Freiliegen jedwelchen Teiles der Dosierungseinheiten vermieden ist.
  67. 67
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 44 bis 66, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfeinrichtung eine sechste Einrichtung zum Auswerten und Quantifizieren der physischen Unversehrtheit des unbedeckten Trägermaterials enthält, die eine Vorrichtung zum Erzeugen eines monochromatischen schmalen Lichtstrahles zur kontinuierlichen Beleuchtung des Trägermaterials in vorbestimmter Weise mit Lichtenergie, eine elektronische Steuervorrichtung zur Steuerung der lichterzeugenden Vorrichtung und eine Photodetektorvorrichtung zum Empfang der vom Trägermaterial erhaltenen Lichtenergie enthält,
  68. 68
    Vorrichtung nach Anspruch 67, dadurch gekennzeichnet, daß die sechste Vorrichtung wei- 36 Nr.365449 terhin eine an die Photodetektorvorrichtung angeschlossene Vorrichtung zum Zählen der Anzahl der Fehler des Trägermaterials und zum Bestimmen von deren Größe und Verteilung enthält.
  69. 69
    Vorrichtung nach Anspruch 67 oder 68, dadurch gekennzeichnet, daß die Photodetektorvorrichtung einen quer zur Bewegungsrichtung des Trägermaterials angeordneten parallelen Strahl von Photodetektorbaugruppen aufweist, wobei jede Photodetektorbaugruppe mit einer Schwelleneinrichtung und einer digitalen Logik versehen ist.
  70. 70
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 44 bis 69, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfeinrichtung eine siebente Einrichtung zum Bestimmen der Dicke des Trägermaterials vor und nach dessen Beladen mit Medikament enthält.
  71. 71
    Vorrichtung nach Anspruch 70, dadurch gekennzeichnet, daß die siebente Einrichtung zum Prüfen der physischen Dicke ein paralleles Muster von quer zur Bewegungsrichtung des Trägermaterials angebrachten und das Trägermaterial berührenden Abtastvorrichtungen und eine Mehrzahl von Wandlern aufweist, von denen jeweils einer einer Abtastvorrichtung zugeordnet ist und die Lage der Abtastvorrichtung kontinuierlich elektronisch auf nimmt.
  72. 72
    Vorrichtung nach Anspruch 70, dadurch gekennzeichnet, daß die siebente Einrichtung zum Prüfen der Massendicke eine Vorrichtung zum Erzeugen von auf das Trägermaterial auftreffender ß-Strahlen- oder Röntgen-Energie und eine ß -Strahlen- oder Röntgen-Strahlen-Meßvorrichtung aufweist, die relativ zum Trägermaterial und der auftreffenden Energie angeordnet ist und die Absorption der Energie durch das Trägermaterial mißt.
  73. 73
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 44 bis 72, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum zerstörungsfreien Prüfen eine mit Hilfe der Lichtstreutechnik arbeitende Vorrichtung zum Anzeigen der Teilchengröße und der Konzentration des auf das Trägermaterial aufgebrachten Wirkstoffes enthält.
  74. 74
    Vorrichtung nach Anspruch 73, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfeinrichtung eine achte Einrichtung zum Bestimmen der Konzentration des auf das Trägermaterial aufgebrachten Wirkstoffes auf weist, die eine Vorrichtung zum Erzeugen von Anregungsstrahlung im ultravioletten oder sichtbaren Bereich des Spektrums zum Auf treffen auf das beladene Trägermaterial und eine Vorrichtung zum Bestimmen der Fluoreszenz des Medikamentes enthält. (Hiezu 8 Blatt Zeichnungen) Druck:Ing.E.Voytjech, Wien Patentschrift Nr. 365 449 Int.Cl 3 .: A 61 K 9/00 ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT Ausgegeben 1982 01 11 Blatt - Bl.l FIG.1 Patentschrift Nr. 365 449 Int.Cl 3 .: A 61 K 9/00 ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT Ausgegeben 1982 01 11 Blatt - Bl.2 FIG. 2 ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT Patentschrift Nr. 365 449 Ausgegeben 1982 01 11 Int.Cl 3 .: A 61 K 9/00 Blatt - Bl.3 v- CO CM (D (0(0 FIG.3 Patentschrift Nr. 365 449 Int.Cl 3 .: A 61 K 9/00 ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT Ausgegeben 8 Blatt - Bl.4 1982 01 11 ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT Patentschrift Nr. 365 449 Ausgegeben 1982 01 11 Int.Cl 3 .: A 61K 9/00 Blatt - Bl. 5 ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT Ausgegeben 1982 01 11 Blatt - Bl.7 Patentschrift Nr. 365 449 Int.Cl 3 .: A 61 K 9/00 FIG.7 ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT Ausgegeben 1982 01 11 Blatt - Bl.8 Patentschrift Nr. 365 449 Int.Cl 3 .;A 61 K 9/00 O CD CO CO in '•j· co CM FIG.8 CM
Independent claims74