LU71229A1

Safety device for the beginnings of crash barriers

Abstract

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LU71229A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 1

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Projected expiry passed 31 October 1994, 31.9 years ago.

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25 claims: 11 independent, 14 dependent

  1. 1
    Patentansprüche 1) Sicherheitsvorrichtung fur schrag in denlBoden eingelassene Leitplankenanfänge, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem kastenartigen Holm (2) einer Lange von wenigstens 25 m besteht, der sich vom Leitplankenkopf aus mit geringer Neigung bis zur Bodenebene erstreckt und von wenigstens einem gegen vertikale Beanspruchung nachgiebig gestalteten Stützelement gehaltertwird.
  2. 2
    2) Sicherheitsvorrichtung gemass Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Holm (2) als Hohlkörper aus Metall ausgebildet ist.
  3. 3
    3) Sicherheitsvorrichtung gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Holm (2) als Vollkörper ausgebildet ist.
  4. 4
    4) Sicherheitsvorrichtung gemäss Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Vollkorper aus bewehrtem Kunststoffmaterial besteht. . if
  5. 5
    5) Sicherheitsvorrichtung gemäss Anspruch 3, dâäurch gekennzeichnet, dass der Vollkörper aus einem metallischen Kastenträger mit dünner Wandstärke besteht, der mittels einem eine Haftverbindung mit dem Metall eingehenden Kunststoffschaum, vorzugsweise Polyurethan, ausgeschâumt ist.
  6. 6
    6) Sicherheitsvorrichtung gemass den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Holm (2) eine ebene, breite Oberflâche aufweist.
  7. 7
    7) Sicherheitsvorrichtung gemass den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die Holmoberseite mit einem Bremsbelag (9) versehen ist.
  8. 8
    8) Sicherheitsvorrichtung gemass den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Holm kraftschlüssig mit dem Leitplankenkopf (1) verbunden ist. t
  9. 9
    9) Sicherheitsvorrichtung gemass Anspruch 8,/ dadurch gekennzeichnet, dass der Leitplankenkopf ggf. von einém Zwischenstück gebildet ist, welches den Uebergang vom Querschnitt der Leitplanke (1) auf den Querschnitt des Holmes (2) bildet.
  10. 10
    10) Sicherheitsvorrichtung gemass den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Holm (2) in eine seinen Dimensionen und seiner Neigung angepasste, in dem Boden vorgesehene, keilförmige Mulde (3) hineinreicht.
  11. 11
    11) Sicherheitsvorrichtung gemass Anspruch 10, dadurch gekennzeich net, dass der Holm (2) lose in der Mulde (3) aufliegt.
  12. 12
    12) Sicherheitsvorrichtung gemass Anspruch 12, dadurch gekennzeich net, dass der Holm (2) in der Mulde (3) verankert i$t.
  13. 13
    13) Sicherheitsvorrichtung gemass Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das nachgiebige Stützelement ein Pfosten ist der I ein bei senkrechter Belastung des Holmes wirksajnes Sollbruchstück aufweist. i
  14. 14
    14) Sicherheitsvorrichtung gemass Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das nachgiebige Stützelement ein bei.senkrechter Belastung des Holmes plastisch deformierbarer Pfosten ist.
  15. 15
    15) Sicherheitsvorrichtung gemass Anspruch 14, dadurch gekennzeich net, dass der plastisch deformierbare Pfosten ein ganz Oder teilweise mit einem elastischen Material ausgefüllter Metallhohlkorper mit gewellten Wänden (7) ist. - 11
  16. 16
    16) Sicherheitsvorrichtung gemäss Anspruch 16,dadurch gekennzeichnet, dass das nachgiebige Stützelement ein bei senkrechter Beanspruchung des Holmes elastisch deformierbares Zwischenstück ist. »
  17. 17
    17) Sicherheitsvorrichtung gemâss Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch deformierbare Zwi^chenstück ein Gummipuffer (8) ist. 'i··
  18. 18
    18) Sicherheitsvorrichtung gemäss Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das elastisch deformierbare Zwischenstück aus zwei teleskopartig ineinandergreifenden Rohrstücken besteht, welche durch mechanische Oder hydraulische Pufferelemente, wie Schraubenfedern oder Hydraulikzylinder (6 bzw. 5) auseinander gehalten werden.
  19. 19
    19) Sicherheitsvorrichtung gemâss den Ansprüchen 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Fussteil der Stützelemente im Erdboden bzw. in einem Betonfundament eingelassen ist.
  20. 20
    20) Sicherheitsvorrichtung gemâss den Ansprüchen 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Oberteil der Stützelemente kraftschlüssig mit dem Holm (2) verbunden ist.
  21. 21
    21) Sicherheitsvorrichtung gemâss den Ansprüchen 13'bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Oberteil der Stüézelemente zwecks Sicherung des Holmes gegen Verkanten êine Verbreiterung aufweist.
  22. 22
    22) Sicherheitsvorrichtung gemâss den Ansprüchen 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass im Fussteil des Stützelementes ein bei Querbeanspruchung wirksames Sollbruchstück (53.63) eingebaut ist.
  23. 23
    23) Sicherheitsvorrichtung gemâss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement aus einem ein- oder mehrteiligen, sich über die ganze Lange des Holmes erstreckenden deformier12 baren, keilähnlichen Kissen besteht.
  24. 24
    24) Sicherheitsvorrichtung gemâss Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass Holm und Kissen einstückig sind.
  25. 25
    25) Sicherheitsvorrichtung gemâss den Ansprüchen 13 bis 24, da durdurch gekennzeichnet, dass die Stützenelæmente in einem Abstand von 2-8 Metern voneinander angeordnet sind.
Independent claims25