AT357192B

Safety device for the beginnings of crash barriers

Abstract

This record has no abstract on file.

AT357192B, drawing sheet 1
Sheet 1 of 1

Term

Term ended

Expired 16 September 1995, 31 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Expired
  5. Today

1 claim: 1 independent, 0 dependent

  1. 1
    PATENTANSPRÜCHE:1. Auffahrschutz für Leitplankenenden, bestehend aus einem vom Bereich des Leitplankenendes ausgehenden, geneigten und mit seinem tiefer gelegenen Ende im Boden eingelassenen Holm mit Hohlprofüquerschnitt, dadurch gekennzeichnet, daß der, eine Länge von wenigstens 25 m aufweisende, kastenförmig gestaltete Holm (2) von mindestens einer in lotrechter Richtung nachgiebigen Stütze (5, 6, 7, 8) gehalten ist und daß das Leitplankenende in lotrechter Richtung nachgiebig ausgebüdet ist. 2. Auffahrschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Holm (2) aus bewehrtem Kunststoffmaterial besteht. Nr. 357192 gekennzeichnet , daß der Holm gekennzeichnet , daß der Holm gekennzeichnet, ei senkrechter Belastung des gekennzeichnet, 3. Auffahrschutz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Holm (2) mit Kunststoff, vorzugsweise Polyurethan, ausgeschäumt ist. 4. Auffahrschutz nach den Ansprüchen Ibis 3, dadurch gekennzeichnet wenigstens die Holmoberseite mit einem Belag (9) mit hohem Reibungskoeffizienten versehen ist. 5. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichi der Holm (2) fest mit dem Leitplankenende verbunden ist. 6. Auffahrschutz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, Leitplankenende von einem Zwischenstück gebildet ist, welches als Übergang vom Querschnitt der Leitplanke (1) auf den Querschnitt des Holmes (2) dient. 7. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch der Holm (2) mit seinem tiefer gelegenen Ende in eine seinen Dimensionen und seiner Neigung angepaßte, im Boden vorgesehene, keilförmige Mulde (3) hineinreicht. 8. Auffahrschutz nach Anspruch 7, dadurch (2) lose in der Mulde angeordnet ist. 9. Auffahrschutz nach Anspruch 7, dadurch (2) in der Mulde (3) verankert ist. 10. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch daß die nachgiebige Stütze als Pfosten (5, 6) ausgebildet ist, der ein bei senkrechter Belastung des Holmes (2) wirksames Sollbruchstück aufweist. 11. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch daß die nachgiebige Stütze ein bei senkrechter Belastung des Holmes (2) plastisch verformbarer Pfosten (7) ist. 12. Auffahrschutz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der plastisch verformbare Pfosten (7) als ganz oder teüweise mit einem elastischen Material ausgefüllter Metallhohlkörper mit gewellten Wänden ausgebüdet ist. 13. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die nachgiebige Stütze als bei senkrechter Beanspruchung des Holmes (2) elastisch verformbares Zwischenstück ausgebüdet ist. 14. Auffahrschutz nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das elastisch verformbare Zwischenstück als Gummipuffer (8) ausgebüdet ist. 15. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die nachgiebige Stütze (5, 6) aus zwei teleskopartig ineinandergreifenden Rohrstücken besteht, zwischen denen ein mechanisches oder "hydraulisches Pufferelement, wie eine Schraubenfeder (64) oder ein Stoßdämpfer (54), angeordnet ist. 16. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Fußteü der Stütze (5, 6, 7, 8) im Erdboden bzw. in einem Betonfundament eingelassen ist. 17. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberteü der Stütze (5, 6, 7, 8) kraftschlüssig mit dem Holm (2) verbunden ist. 18. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberteü der Stütze (5, 6, 7, 8) zwecks Sicherung des Holmes (2) gegen Verkanten eine Verbreiterung aufweist. 19. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß im Fußteü der Stütze (5, 6) ein bei Querbeanspruchung wirksames Soübruchstück (53, 63) eingebaut ist. 20. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze aus einem ein- oder mehrteiligen, sich über die ganze Länge des Holmes (2) erstreckenden verformbaren, keüähnlichen Kissen besteht. 21. Auffahrschutz nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Holm (2) und das Kissen einstückig ausgebüdet sind. 22. Auffahrschutz nach den Ansprüchen 10 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (5, 6, 7, 8) in einem Abstand von bis 2 bis 8 m voneinander angeordnet sind. Nr. 357192 (Hiezu 1 Blatt Zeichnung) Druck: Ing.E.Voytjech, Wien ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT Ausgegeben 1980 06 25 Blatt Patentschrift Nr. 357 192 Klasse : 19 b, 1 Int.Cl 3 .: E 01 F 15/00