EP3281551A1

Backpack and extension plate for a backpack

Abstract

The invention relates to a back support comprising a back plate (2) and at least one shoulder belt (3, 33, 103, 133). The back plate (2) has a longitudinal extension (50) and has in its longitudinal direction (50) an upper end portion (5) and a lower end portion (6). The upper end portion (5) extends to the upper end (7) of the back plate (2). The back plate (2) has a load side (8) facing a load (9) to be supported, and the back plate (2) has a back side (10) facing a user's back. The shoulder strap (3, 33, 103, 133) extends on the back side (10). The shoulder belt (3, 33, 103, 133) is connected to a first belt section (11, 41, 111, 141) in the region of the upper end section (5) at an upper fastening point (13, 43) and with a second belt portion (12, 42, 112, 142) in the region of the lower end portion (6) at a lower attachment point (14, 44) attached. The back plate (2) has in the region of the upper end portion (5) a recess (15) for receiving an extension plate (51). The recess (15) is open towards the longitudinal extent (50) of the back plate (2) to the upper end (7) of the back plate (2).

EP3281551A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 11

Term

10.9 yearsto projected expiry

Projected expiry 2 August 2037, counted from filing; an application has no term until it is granted.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Published
  4. Today
  5. Projected expiry

18 claims: 1 independent, 17 dependent

  1. 1
    Rückentrage umfassend eine Rückenplatte (2) und mindestens einen Schultergurt (3, 33, 103, 133), wobei die Rückenplatte (2) eine Längserstreckung (50) aufweist und in Richtung ihrer Längserstreckung (50) einen oberen Endabschnitt (5) und einen unteren Endabschnitt (6) besitzt, wobei der obere Endabschnitt (5) bis an das obere Ende (7) der Rückenplatte (2) reicht, und die Rückenplatte (2) eine Lastseite (8) aufweist, die einer zu tragenden Last (9) zugewandt ist und die Rückenplatte (2) eine Rückenseite (10) aufweist, die einem Rücken eines Benutzers zugewandt ist, wobei der Schultergurt (3, 33, 103, 133) auf der Rückenseite (10) verläuft, und der Schultergurt (3, 33, 103, 133) mit einem ersten Gurtabschnitt (11, 41, 111, 141) im Bereich des oberen Endabschnitts (5) an einer oberen Befestigungsstelle (13, 43) und mit einem zweiten Gurtabschnitt (12, 42, 112, 142) im Bereich des unteren Endabschnitts (6) an einer unteren Befestigungsstelle (14, 44) befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenplatte (2) im Bereich des oberen Endabschnitts (5) eine Ausnehmung (15) zur Aufnahme einer Verlängerungsplatte (51) aufweist, und dass die Ausnehmung (15) in Richtung der Längserstreckung (50) der Rückenplatte (2) zum oberen Ende (7) der Rückenplatte (2) hin offen ausgebildet ist.
  2. 2
    Rückentrage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Gurtabschnitt (11, 41, 111, 141) des Schultergurtes (3, 33, 103, 133) an der oberen Befestigungsstelle (13, 43) im Bereich der Ausnehmung (15) festgelegt ist und bei in der Ausnehmung (15) montierter Verlängerungsplatte (51) an einer alternativen Befestigungsstelle (52, 53) auf der Verlängerungsplatte (51) befestigt ist.
  3. 3
    Rückentrage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Befestigungsstelle (13, 43) des ersten Gurtabschnittes (11, 41, 111, 141) an der Rückenplatte (2) zu einem unteren Ende (20) des unteren Endabschnitts (6) der Rückenplatte (2) einen ersten Abstand (d1) aufweist und die alternative Befestigungsstelle (52, 53) auf der Verlängerungsplatte (51) zu dem unteren Ende (20) einen zweiten Abstand (d2) aufweist, und dass der erste Abstand (d1) kleiner als der zweite Abstand (d2) ist.
  4. 4
    Rückentrage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass bei in der Ausnehmung (15) montierter Verlängerungsplatte (51) die Verlängerungsplatte (51) über das obere Ende (7) der Rückenplatte (2) vorsteht.
  5. 5
    Rückentrage nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich in Richtung der Längserstreckung (50) der Rückenplatte (2) die Verlängerungsplatte (51) und die Rückenplatte (2) einander überlappen.
  6. 6
    Rückentrage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungsplatte (51) in Richtung der Längserstreckung (50) der Rückenplatte (2) eine maximale Höhe (h) aufweist, und die Verlängerungsplatte (51) mit mindestens einem Viertel ihrer maximalen Höhe (h) an der Rückenplatte (2) anliegt.
  7. 7
    Rückentrage nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (15) eine senkrecht zur Längserstreckung (50) der Rückenplatte (2) gemessene Ausnehmungsbreite (ab) aufweist, und dass die Ausnehmungsbreite (ab) mindestens zwei Drittel einer in gleicher Richtung gemessenen Seitenbreite (sb) der Rückenplatte (2) beträgt.
  8. 8
    Rückentrage nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungsplatte (51) eine senkrecht zur Längserstreckung (50) der Rückenplatte (2) gemessene Breite (b) aufweist, und dass die Breite (b) mindestens zwei Drittel einer in gleicher Richtung gemessenen Seitenbreite (sb) der Rückenplatte (2) beträgt.
  9. 9
    Rückentrage nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle der Befestigungsstellen (13, 43) an der Rückenplatte (2) die Verlängerungsplatte (51) mindestens zwei alternative Befestigungsstellen (52, 53) aufweist, und dass ein in Richtung senkrecht zur Längserstreckung (50) der Rückenplatte (2) zwischen den beiden Befestigungsstellen (52, 53) gemessener maximaler Abstand (smx) mindestens zwei Drittel der in Richtung senkrecht zur Längserstreckung (50) der Rückenplatte (2) gemessenen Breite (b) der Verlängerungsplatte (51) entspricht.
  10. 10
    Rückentrage nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenseite (10) der Rückenplatte (2) und die in der Ausnehmung montierte Verlängerungsplatte (51) eine gemeinsame Rückenfläche (30) der Rückentrage (1) ausbilden.
  11. 11
    Rückentrage nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungsplatte (51) starr mit der Rückenplatte (2) verbunden ist.
  12. 12
    Rückentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Befestigungsstelle (13, 43) in der Ausnehmung (15) angeordnet ist.
  13. 13
    Rückentrage nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Boden (17) der Ausnehmung (15) eine erste durchgehende Öffnung (18) ausgebildet ist, die in Überdeckung zu einer zweiten durchgehenden Öffnung (54) der in der Ausnehmung (15) montierten Verlängerungsplatte (51) liegt, wobei die erste Öffnung (18) und die zweite Öffnung (51) eine gemeinsame Aufnahme (31) für einen Haken bilden.
  14. 14
    Rückentrage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Rückentrage (1) eine Last (9) angeordnet ist, dass die Rückentrage (1) und die Last (9) eine bauliche Einheit (32) bilden, und dass an der Last (9) ein Griff (19) zum Tragen der Einheit (32) ausgebildet ist.
  15. 15
    Verlängerungsplatte für eine Rückentrage, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungsplatte (51) starr und einteilig ausgebildet ist, dass die Verlängerungsplatte (51) in einer als Breitenrichtung (60) bezeichneten Raumrichtung ihre größte Ausdehnung als Breite (b) aufweist, dass die Verlängerungsplatte (51) eine senkrecht zur Breitenrichtung (60) in Richtung einer Höhenrichtung (70) gemessene maximale Höhe (h) aufweist, und dass die Verlängerungsplatte (51) eine senkrecht zur Höhenrichtung (70) und zur Breitenrichtung (60) in einer Dickenrichtung (80) gemessene maximale Dicke (t) aufweist, wobei die Breite (b) größer als die maximale Höhe (h) ist, und die maximale Höhe (h) größer als die maximale Dicke (t) ist, und dass in der Verlängerungsplatte (51) mindestens eine Befestigungsstelle (52, 53) für einen ersten Gurtabschnitt (41) der Rückentrage (1) und ein Anbindungselement (55) zur Anbindung der Verlängerungsplatte (51) an die Rückentrage (1) angeordnet ist.
  16. 16
    Verlängerungsplatte nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungsplatte (51) um die Höhenrichtung (70) herum gewölbt verläuft.
  17. 17
    Verlängerungsplatte nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Verlängerungsplatte (51) in Höhenrichtung (70) aus einer oberen Hälfte (57) und einer unteren Hälfte (56) zusammensetzt, und dass das Anbindungselement (55) in der unteren Hälfte (56) der maximalen Höhe (h) angeordnet ist, und dass die Befestigungsstelle (52, 53) in der oberen Hälfte (57) der maximalen Höhe (h) angeordnet ist.
  18. 18
    Verlängerungsplatte nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungsplatte (51) in der oberen Hälfte (57) eine erste Dicke (t1) aufweist, dass die Verlängerungsplatte (51) in der unteren Hälfte (56) eine zweite Dicke (t2) aufweist, und dass die erste Dicke (t1) größer als die zweite Dicke (t2) ist.
Independent claims18