EP2503527B1

Communication system, in particular for alarms and method for its operation

Abstract

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EP2503527B1, drawing sheet 1
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Expires 22 February 2032.

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7 claims: 4 independent, 3 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Betreiben eines Kommunikationssystems (1), insbesondere eines Gefahrenmeldesystems (1) aus untereinander vernetzten Gefahrenmeldern (2), mit folgenden Verfahrensschritten, a. Bereitstellen eines Grenzwertes für eine Empfangsstärke in einem zu sendenden Telegramm, b. Senden des Telegramms mit dem bereitgestellten Grenzwert durch einen sendenden Systemteilnehmer c. Empfangen des Telegrams mit dem bereitgestellten Grenzwert und extrahieren des ausgewählten und bereitgestellten Grenzwerts aus dem Telegramm, d. Empfangen eines Telegramms und ermitteln der Empfangsstärke beim Empfangen des Telegramms, e. Vergleichen, des Grenzwertes aus dem empfangenen in Schritt b gesendeten Telegramm mit der, in Schritt d ermittelten Empfangsstärke durch die empfangenden Systemteilnehmer (2) und f. Verwerfen des in Schritt d empfangenen Telegramms durch die empfangenden Systemteilnehmer (2), wenn die in Schritt d ermittelte Empfangsstärke den in Schritt b gesendeten Grenzwert unterschreitet dadurch gekennzeichnet, dass der sendende Teilnehmer den Grenzwert anhand unterschiedlicher Kriterien auswählt, insbesondere in Abhängigkeit seines Betriebsmodes oder des Typs des empfangenden Gerätes.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1 ausgebildet als Verfahren zum kommunizieren in einem Gefahrenmeldesystem (1) insbesondere aus untereinander vernetzten Gefahrenmeldern (2), mit folgenden Verfahrensschritten, a. Bereitstellen eines Grenzwertes für eine Empfangsstärke in einem zu sendenden Telegramm durch einen sendenden Systemteilnehmer (2), b. Senden des Telegramms mit dem bereitgestellten Grenzwert durch den sendenden Systemteilnehmer (2), c. Empfangen des Telegrams mit dem bereitgestellten Grenzwert und extrahieren des bereitgestellten Grenzwerts aus dem Telegramm, d. Empfangen eines Telegramms und ermitteln der Empfangsstärke beim Empfangen des Telegramms durch einen oder mehrere empfangende Systemteilnehmer (2), e. Vergleichen, des Grenzwertes aus dem empfangenen in Schritt b gesendeten, Telegramm mit der in Schritt d ermittelten, Empfangsstärke durch die empfangenden Systemteilnehmer (2) und f. Verwerfen des in Schritt d empfangenen Telegramms durch die empfangenden Systemteilnehmer (2), wenn die in Schritt d ermittelte Empfangsstärke den Grenzwert aus dem empfangenen in Schritt b gesendeten Telegramm unterschreitet. dadurch gekennzeichnet, dass der sendende Teilnehmer den Grenzwert anhand unterschiedlicher Kriterien auswählt, insbesondere in Abhängigkeit seines Betriebsmodes oder des Typs des empfangenden Gerätes.
  3. 3
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweils in Schritt b gesendete Telegramm und eines oder mehrere jeweils in Schritt d empfangene Telegramme eine Gruppe von Telegrammen bilden, wobei für alle in Schritt d empfangenen Telegramme der gleiche in Schritt b gesendete Grenzwert gilt.
  4. 4
    Kommunikationssystem (1) mit mindestens einem sendenden Systemteilnehmer (2, 4), insbesondere eingerichtet zum Senden von Gefahrenmeldungen, und mindestens einem empfangenden Systemteilnehmer (2, 3,14), insbesondere eingerichtet zum Empfangen von Gefahrenmeldungen, wobei der sendende Systemteilnehmer (2, 4) eine erste Reichweiten-Steuerung (5) enthält, die dem empfangenden Systemteilnehmer (2, 3, 14) einen Grenzwert für eine Empfangsstärke in einem Telegramm bereitstellt und wobei der empfangende Systemteilnehmer (2, 3, 14) eine zweite Reichweiten-Steuerung (6), mit einer Messeinrichtung (7) für die Empfangsstärke eines empfangenen Telegramms und mit einer Vergleichseinrichtung (8) enthält, wobei die Vergleichseinrichtung (8) eingerichtet ist, die beim Empfang eines Telegramms gemessene Empfangsstärke mit dem vom sendenden Systemteilnehmer (2, 4) im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert zu vergleichen, und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) eingerichtet ist, das empfangene Telegramm zu verwerfen, wenn die gemessene Empfangsstärke den Grenzwert aus dem empfangenen Telegramm unterschreitet dadurch gekennzeichnet, dass durch die erste Reichweiten-Steuerung (5) eine Auswahl des Empfangsstärkengrenzwertes anhand unterschiedlicher Kriterien erfolgt, insbesondere anhand von Betriebsmodi, Zuständen Gerätetyp oder Telegramminhalt.
  5. 5
    Kommunikationssystem (1) nach Anspruch 4 ausgebildet als Gefahrenmeldesystem (1) aus mindestens zwei untereinander vernetzten Gefahrenmeldern (2), die insbesondere eingerichtet sind zum Erkennen und Melden von Rauch, Temperatur, Feuer und/oder Gasen, wobei jeder Gefahrenmelder (2) einen Sender (4) und einen Empfänger (3) enthält wobei die Gefahrenmelder(2), eine erste (5) und eine zweite (6) Reichweiten-Steuerung enthalten, wobei die erste Reichweiten-Steuerung (5) eingerichtet ist einen Grenzwert für eine Empfangsstärke in einem zu sendenden Telegramm bereit zu stellen und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) eine Messeinrichtung (7) für die Empfangsstärke und eine Vergleichseinrichtung (8) umfasst, wobei die Vergleichseinrichtung (8) eingerichtet ist, die beim Empfang eines Telegramms gemessene Empfangsstärke mit dem von der ersten Reichweiten-Steuerung (5) eines sendenden Gefahrenmelders (2) im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert zu vergleichen, und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) eingerichtet ist das empfangene Telegramm zu verwerfen, wenn die gemessene Empfangsstärke den im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert unterschreitet dadurch gekennzeichnet, dass durch die erste Reichweiten-Steuerung (5) eine Auswahl des Empfangsstärkengrenzwertes anhand unterschiedlicher Kriterien erfolgt, insbesondere anhand von Betriebsmodi, Zuständen Gerätetyp oder Telegramminhalt.
  6. 6
    Kommunikationsendgerät (2) insbesondere Gefahrenmelder (2) mit einem Sender(4), einem Empfänger(3) und einer Steuereinrichtung (9) wobei das Kommunikationsendgerät (2), eine erste (5) und eine zweite (6) Reichweiten-Steuerung enthält, wobei die erste Reichweiten-Steuerung (5) eingerichtet ist einen Grenzwert für eine Empfangsstärke in einem zu sendenden Telegramm bereit zu stellen und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) eine Messeinrichtung (7) für die Empfangsstärke und eine Vergleichseinrichtung (8) umfasst, wobei die Vergleichseinrichtung (8) eingerichtet ist, die beim Empfang eines Telegramms gemessene Empfangsstärke mit dem von der ersten Reichweiten-Steuerung (5) eines sendenden Gefahrenmelders (2) im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert zu vergleichen, und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) oder die Steuereinrichtung (9) eingerichtet sind das empfangene Telegramm zu verwerfen, wenn die gemessene Empfangsstärke den im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert unterschreitet dadurch gekennzeichnet, dass durch die erste Reichweiten-Steuerung (5) eine Auswahl des Empfangsstärkengrenzwertes anhand unterschiedlicher Kriterien erfolgt, insbesondere anhand von Betriebsmodi, Zuständen Gerätetyp oder Telegramminhalt.
  7. 7
    Kommunikationsendgerät (2) nach Anspruch 6 ausgebildet als Gefahrenmelder (2) mit einem oder mehreren Sensoren (10), die eingerichtet sind zum Erkennen von Gefahrenkenngrößen insbesondere von Rauch, Temperatur, Feuer und/oder Gasen, und mit einem Sender(4), einem Empfänger (3) und einer Steuereinrichtung (9) wobei der Gefahrenmelder(2), eine erste (5) und eine zweite (6) Reichweiten-Steuerung enthält, wobei die erste Reichweiten-Steuerung (5) eingerichtet ist einen Grenzwert für eine Empfangsstärke in einem zu sendenden Telegramm bereit zu stellen und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) eine Messeinrichtung (7) für die Empfangsstärke und eine Vergleichseinrichtung (8) umfasst, wobei die Vergleichseinrichtung (8) eingerichtet ist, die beim Empfang eines Telegramms gemessene Empfangsstärke mit dem von der ersten Reichweiten-Steuerung (5) eines sendenden Gefahrenmelders (2) im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert zu vergleichen, und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) oder die Steuereinrichtung (9) eingerichtet sind das empfangene Telegramm zu verwerfen, wenn die gemessene Empfangsstärke den im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert unterschreitet dadurch gekennzeichnet, dass durch die erste Reichweiten-Steuerung (5) eine Auswahl des Empfangsstärkengrenzwertes anhand unterschiedlicher Kriterien erfolgt, insbesondere anhand von Betriebsmodi, Zuständen Gerätetyp oder Telegramminhalt.