EP2503527A1

Communication system, in particular for alarms and method for its operation

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines Kommunikationssystems, ein dazu eingerichtetes Kommunikationssystem und einen Gefahrenmelder, bei denen es möglich ist die Kommunikationsreichweite zu steuern ohne die Sendeleistung oder die Empfängerempfindlichkeit zu verändern.

EP2503527A1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 2

Term

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8 claims: 6 independent, 2 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Betreiben eines Kommunikationssystems (1), insbesondere eines Gefahrenmeldesystems (1) aus untereinander vernetzten Gefahrenmeldern (2), mit folgenden Verfahrensschritten, a. Bereitstellen eines Grenzwertes für eine Empfangsstärke in einem zu sendenden Telegramm, b. Senden des Telegramms mit dem bereitgestellten Grenzwert, c. Empfangen des Telegrams mit dem bereitgestellten Grenzwert und extrahieren des bereitgestellten Grenzwerts aus dem Telegramm, d. Empfangen eines Telegramms und ermitteln der Empfangsstärke beim Empfangen des Telegramms, e. Vergleichen, des Grenzwertes aus dem empfangenen in Schritt b gesendeten Telegramm mit der, in Schritt d ermittelten Empfangsstärke durch die empfangenden Systemteilnehmer (2) und f. Verwerfen des in Schritt d empfangenen Telegramms durch die empfangenden Systemteilnehmer (2), wenn die in Schritt d ermittelte Empfangsstärke den in Schritt b gesendeten Grenzwert unterschreitet.
  2. 2
    Verfahren zum kommunizieren in einem Gefahrenmeldesystem (1) insbesondere aus untereinander vernetzten Gefahrenmeldern (2), mit folgenden Verfahrensschritten, a. Bereitstellen eines Grenzwertes für eine Empfangsstärke in einem zu sendenden Telegramm durch einen sendenden Systemteilnehmer (2), b. Senden des Telegramms mit dem bereitgestellten Grenzwert durch den sendenden Systemteilnehmer (2), c. Empfangen des Telegrams mit dem bereitgestellten Grenzwert und extrahieren des bereitgestellten Grenzwerts aus dem Telegramm, d. Empfangen eines Telegramms und ermitteln der Empfangsstärke beim Empfangen des Telegramms durch einen oder mehrere empfangende Systemteilnehmer (2), e. Vergleichen, des Grenzwertes aus dem empfangenen in Schritt b gesendeten, Telegramm mit der in Schritt d ermittelten, Empfangsstärke durch die empfangenden Systemteilnehmer (2) und f. Verwerfen des in Schritt d empfangenen Telegramms durch die empfangenden Systemteilnehmer (2), wenn die in Schritt d ermittelte Empfangsstärke den Grenzwert aus dem empfangenen in Schritt b gesendeten Telegramm unterschreitet.
  3. 3
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweils in Schritt b gesendete Telegramm und eines oder mehrere jeweils in Schritt d empfangene Telegramme eine Gruppe von Telegrammen bilden, wobei für alle in Schritt d empfangenen Telegramme der gleiche in Schritt b gesendete Grenzwert gilt.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweils in Schritt b gesendete und in den Schritten c und d empfangene Telegramm ein einziges Telegramm bilden, für welches der in Schritt b gesendete Grenzwert gilt.
  5. 5
    Kommunikationssystem (1) mit mindestens einem sendenden Systemteilnehmer (2, 4), insbesondere eingerichtet zum Senden von Gefahrenmeldungen, und mindestens einem empfangenden Systemteilnehmer (2, 3,14), insbesondere eingerichtet zum Empfangen von Gefahrenmeldungen, wobei der sendende Systemteilnehmer (2, 4) eine erste Reichweiten-Steuerung (5) enthält, die dem empfangenden Systemteilnehmer (2, 3, 14) einen Grenzwert für eine Empfangsstärke in einem Telegramm bereitstellt und wobei der empfangende Systemteilnehmer (2, 3, 14) eine zweite Reichweiten-Steuerung (6), mit einer Messeinrichtung (7) für die Empfangsstärke eines empfangenen Telegramms und mit einer Vergleichseinrichtung (8) enthält, wobei die Vergleichseinrichtung (8) eingerichtet ist, die beim Empfang eines Telegramms gemessene Empfangsstärke mit dem vom sendenden Systemteilnehmer (2, 4) im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert zu vergleichen, und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) eingerichtet ist, das empfangene Telegramm zu verwerfen, wenn die gemessene Empfangsstärke den Grenzwert aus dem empfangenen Telegramm unterschreitet.
  6. 6
    Gefahrenmeldesystem (1) aus mindestens zwei untereinander vernetzten Gefahrenmeldern (2), die insbesondere eingerichtet sind zum Erkennen und Melden von Rauch, Temperatur, Feuer und/oder Gasen, wobei jeder Gefahrenmelder (2) einen Sender (4) und einen Empfänger (3) enthält dadurch gekennzeichnet, dass die Gefahrenmelder(2), eine erste (5) und eine zweite (6) Reichweiten-Steuerung enthalten, wobei die erste Reichweiten-Steuerung (5) eingerichtet ist einen Grenzwert für eine Empfangsstärke in einem zu sendenden Telegramm bereit zu stellen und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) eine Messeinrichtung (7) für die Empfangsstärke und eine Vergleichseinrichtung (8) umfasst, wobei die Vergleichseinrichtung (8) eingerichtet ist, die beim Empfang eines Telegramms gemessene Empfangsstärke mit dem von der ersten Reichweiten-Steuerung (5) eines sendenden Gefahrenmelders (2) im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert zu vergleichen, und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) eingerichtet ist das empfangene Telegramm zu verwerfen, wenn die gemessene Empfangsstärke den im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert unterschreitet.
  7. 7
    Kommunikationsendgerät (2) insbesondere Gefahrenmelder (2) mit einem Sender(4), einem Empfänger(3) und einer Steuereinrichtung (9) dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationsendgerät (2), eine erste (5) und eine zweite (6) Reichweiten-Steuerung enthält, wobei die erste Reichweiten-Steuerung (5) eingerichtet ist einen Grenzwert für eine Empfangsstärke in einem zu sendenden Telegramm bereit zu stellen und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) eine Messeinrichtung (7) für die Empfangsstärke und eine Vergleichseinrichtung (8) umfasst, wobei die Vergleichseinrichtung (8) eingerichtet ist, die beim Empfang eines Telegramms gemessene Empfangsstärke mit dem von der ersten Reichweiten-Steuerung (5) eines sendenden Gefahrenmelders (2) im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert zu vergleichen, und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) oder die Steuereinrichtung (9) eingerichtet sind das empfangene Telegramm zu verwerfen, wenn die gemessene Empfangsstärke den im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert unterschreitet.
  8. 8
    Gefahrenmelder (2) mit einem oder mehreren Sensoren (10), die eingerichtet sind zum Erkennen von Gefahrenkenngrößen insbesondere von Rauch, Temperatur, Feuer und/oder Gasen,und mit einem Sender(4), einem Empfänger(3) und einer Steuereinrichtung (9) dadurch gekennzeichnet, dass der Gefahrenmelder(2), eine erste (5) und eine zweite (6) Reichweiten-Steuerung enthält, wobei die erste Reichweiten-Steuerung (5) eingerichtet ist einen Grenzwert für eine Empfangsstärke in einem zu sendenden Telegramm bereit zu stellen und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) eine Messeinrichtung (7) für die Empfangsstärke und eine Vergleichseinrichtung (8) umfasst, wobei die Vergleichseinrichtung (8) eingerichtet ist, die beim Empfang eines Telegramms gemessene Empfangsstärke mit dem von der ersten Reichweiten-Steuerung (5) eines sendenden Gefahrenmelders (2) im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert zu vergleichen, und wobei die zweite Reichweiten-Steuerung (6) oder die Steuereinrichtung (9) eingerichtet sind das empfangene Telegramm zu verwerfen, wenn die gemessene Empfangsstärke den im insbesondere selben Telegramm bereitgestellten Grenzwert unterschreitet.