EP2436366A2

Composite material comprising a monomer with a polyalicyclic structure as sealing material

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft die Anwendung bestimmter (vorzugsweise lichthärtbarer) Kompositmaterialien umfassend ein Monomer mit einem polyalicyclischen Strukturelement als dentales Versiegelungsmaterial. Beschrieben werden außerdem neue polymerisierbare Monomere umfassend mindestens ein polyalicyclisches Strukturelement und bestimmte ethylenische Strukturelemente, die für den Einsatz in einem erfindungsgemäß anzuwendenden Kompositmaterial, besonders geeignet sind, und deren Verwendung in einem Kompositmaterial.

EP2436366A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 81

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15 claims: 12 independent, 3 dependent

  1. 1
    Kompositmaterial bestehend aus oder umfassend:(a) als Füllstoffkomponente eine Gesamtmenge an Füllstoffen im Bereich von 0,5 bis 60 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmasse des Kompositmaterials, wobei die Gesamtmenge an Füllstoffen eine Mischung von Füllstoffen ist umfassend (a1) eine Gesamtmenge im Bereich von 0,5 bis 60 Gew.-% an nicht agglomerierten, organisch oberflächenmodifizierten Nanopartikeln mit einer mittleren Partikelgröße kleiner 200 nm und (a2) eine Gesamtmenge im Bereich von 0 bis 59,5 Gew.-% an Mikropartikeln mit einer mittleren Partikelgröße von 0,4 µm bis 10 µm sowie (a3) gegebenenfalls zusätzliche Füllstoffe, wobei die Gewichtsprozentangaben für die Komponenten (a1) und (a2) jeweils auf die Gesamtmasse des Kompositmaterials bezogen sind, (b) als Monomerenkomponente eine Gesamtmenge an polymerisierbaren Monomeren im Bereich von 24 bis 98,5 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmasse des Kompositmaterials, wobei die Gesamtmenge an polymerisierbaren Monomeren umfasst (b1) ein, zwei oder mehr Monomere ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Verbindungen (Monomere) der Struktur Q(Y x Z e ) b , wobei gilt: - Q bedeutet ein gesättigtes oder olefinisch ungesättigtes polyalicyclisches Strukturelement ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus bicyclischen, tricyclischen, tetracyclischen, pentacyclischen und hexacyclischen Kohlenwasserstoffresten, wobei optional ein, zwei oder mehr der nicht durch Substituenten Y x Z e substituierten Wasserstoffatome dieses polyalicyclischen Strukturelements Q durch Alkylgruppen, Alkoxygruppen, Halogenatome oder Trifluormethylgruppen substituiert sind, - b ist eine natürliche Zahl ausgewählt aus der Gruppe der natürlichen Zahlen 1, 2, 3 und 4, - jedes Z bedeutet ein Strukturelement, das unabhängig von etwaigen weiteren Strukturelementen Z ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus          -O-(C=O)-CH=CH 2 , -O-(C=O)-C(CH 3 )=CH 2 ,          -(C=O)-CH=CH 2 , -(C=O)-C(CH 3 )=CH 2          -CH=CH 2 , -C(CH 3 )=CH 2 und -O-CH=CH 2 , - jeder Index e ist eine natürliche Zahl, die unabhängig von etwaigen weiteren Indizes e ausgewählt ist aus der Gruppe der natürlichen Zahlen 1, 2, 3 und 4, - jeder Index x bedeutet unabhängig von etwaigen weiteren Indizes x 0 oder 1, - jedes Y bedeutet in der Struktur Q(Y x Z e ) b bei x = 1 ein Strukturelement, welches das polyalicyclische Strukturelement Q mit e Strukturelementen Z verbindet, wobei jedes Y unabhängig von etwaigen weiteren Strukturelementen Y gewählt ist, (b2) optional ein, zwei oder mehr zusätzliche radikalisch polymerisierbare Monomere aus der Gruppe bestehend aus Acrylaten und Methacrylaten, vorzugsweise der Gruppe der Methacrylate, wobei das oder die weiteren radikalisch polymerisierbaren Monomere keine Verbindungen (Monomere) der vorstehend definierten Struktur Q(Y x Z e ) b sind, (c) ein oder mehrere Initiatoren und/oder Katalysatoren, vorzugsweise in einer Menge von bis zu 1 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmasse des Kompositmaterials, sowie (d) zusätzlich gegebenenfalls ein oder mehrere sonstige Additive zur Anwendung in einem therapeutischen dentalen Verfahren als Versiegelungsmaterial zur Versiegelung von Fissuren und/oder Grübchen und/oder kariösen Läsionen.
  2. 2
    Kompositmaterial zur Anwendung nach Anspruch 1, wobei die Füllstoffkomponente (a) umfasst (a1) eine Gesamtmenge im Bereich von 0,5 bis 59,5 Gew.-% an nicht agglomerierten, organisch oberflächenmodifizierten Nanopartikeln mit einer mittleren Partikelgröße kleiner 60 nm und/oder (a2) eine Gesamtmenge im Bereich von 0,5 bis 59,5 Gew.-% an Mikropartikeln mit einer mittleren Partikelgröße im Bereich von 0,4 µm bis 10 µm sowie (a3) gegebenenfalls zusätzlichen Füllstoffen, wobei die Gewichtsprozentangaben für die Komponenten (a1) und (a2) jeweils auf die Gesamtmasse des Kompositmaterials bezogen sind.
  3. 3
    Kompositmaterial zur Anwendung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Füllstoffkomponente (a) (a3) eine Gesamtmenge in Bereich von 0 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise 0 bis 10 Gew.-%, an zusätzlichen Füllstoffen umfasst, wobei die Gewichtsprozentangabe für die Komponente (a3) auf die Gesamtmasse des Kompositmaterials bezogen ist.
  4. 4
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Monomerenkomponente (b) (b1) ein, zwei oder mehr radikalisch polymerisierbare Monomere der Struktur Q(Y x Z e ) b wie in Anspruch 1 definiert und (b2) ein, zwei oder mehr zusätzliche radikalisch polymerisierbare Monomere aus der Gruppe bestehend aus Acrylaten und Methacrylaten, vorzugsweise der Gruppe der Methacrylate, wobei das oder die weiteren radikalisch polymerisierbaren Monomere keine Verbindungen (Monomere) der Struktur Q(Y x Z e ) b wie in Anspruch 1 definiert sind, enthält, wobei das Verhältnis der Gesamtmasse der Komponente (b1) zur Gesamtmasse der Komponente (b2) vorzugsweise im Bereich von 4 :1 bis 1 : 3, bevorzugt im Bereich von 3 : 1 bis 1 : 2 liegt.
  5. 5
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Strukturelement Q der Verbindungen der Struktur Q(Y X Z e ) b der Komponente (b1) einen Tricyclo[5.2.1.0 2,6 ]decan-Rest, einen Tricyclo[5.2.1.0 2,6 ]dec-3-en-Rest, einen Tricyclo[3.3.1.1 3,7 ]decan-Rest oder einen Bicyclo[2.2.1]heptan-Rest bedeutet.
  6. 6
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein, zwei oder mehr Verbindungen der Struktur Q(Y x Z e ) b ein Tricyclo[5.2.1.0 2,6 ]-decan- oder Tricyclo[5.2.1.0 2,6 ]-decen-Strukturelement aufweisen und Z vorzugsweise ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus -O-(C=O)-CH=CH 2 und -O-(C=O)-C(CH 3 )=CH 2 , bevorzugt bedeutet Z die Gruppe -O-(C=O)-C(CH 3 )=CH 2 .
  7. 7
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Komponente (b1) umfasst oder besteht aus Bis(methacrylolyoxymethyl)tricyclo[5.2.1.0 2,6 ]decan und/oder Bis(acrylolyoxymethyl)tricyclo [5.2.1.0 2,6 ]decan.
  8. 8
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Monomerenkomponente (b2) Monomere umfasst oder aus diesen besteht, die ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Triethylenglykoldimethacrylat (TEDMA), Urethandimethacrylat (7,7,9-Trimethyl-4,13-dioxo-3,14-dioxa-5,12-diazahexadecan-1,16-dioxydimethacrylat, UDMA) und deren Mischungen.
  9. 9
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kompositmaterial kein Bis-GMA enthält, vorzugsweise keine Verbindung mit einem Bisphenol-A-Strukturelement enthält.
  10. 10
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei zumindest ein Teil der Mikropartikel der Komponente (a2) organisch oberflächenmodifizierte Partikel, vorzugsweise silanisierte Partikel, sind und/oder zumindest ein Teil der Mikropartikel der Komponente (a2) Dentalglas-Partikel sind, wobei vorzugsweise zumindest ein Teil der Mikropartikel der Komponente (a2) organisch oberflächenmodifizierte Dentalglas-Partikel, vorzugsweise silanisierte Dentalglas-Partikel, sind.
  11. 11
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei Komponente (a1) nicht agglomerierte, organisch oberflächenmodifizierte Nanopartikel ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Oxiden und Mischoxiden, vorzugsweise ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Oxiden und Mischoxiden der Elemente Silizium, Titan, Yttrium, Strontium, Barium, Zirkon, Hafnium, Niob, Tantal, Wolfram, Wismut, Molybdän, Zinn, Zink, Ytterbium, Lanthan, Cer, Aluminium und deren Mischungen umfasst.
  12. 12
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllstoffmischung (a) ausschließlich (a1) nicht agglomerierte, organisch oberflächenmodifizierte Nanopartikel mit einer mittleren Partikelgröße kleiner 200 nm umfasst.
  13. 13
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktwinkel des Kompositmaterials auf trockenem Zahnschmelz, gemessen mit einem Kontaktwinkelmessgerät der Firma Krüss (DSA 100), weniger als 60°, bevorzugt weniger als 50°, besonders bevorzugt weniger als 40° beträgt.
  14. 14
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasseraufnahme des Kompositmaterials weniger als 15 µg/mm 3 beträgt, bevorzugt weniger als 13 µg/mm 3 , besonders bevorzugt weniger als 10 µg/mm 3 .
  15. 15
    Kompositmaterial zur Anwendung nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend eine Komponente (a2), welche - eine oder mehrere erste Mikropartikelfraktionen, die jeweils eine mittlere Partikelgröße im Bereich von 1 µm bis 10 µm besitzen, und - eine oder mehrere zweite Mikropartikelfraktionen, die jeweils eine mittlere Partikelgröße im Bereich von > 0,4 µm bis < 1 µm besitzen, aufweist.
Independent claims15