EP2436364A2

Varnish compound comprising a monomer with a polyalicyclic structure element

Abstract

Die vorliegende Anmeldung betrifft eine, vorzugsweise transparente, Lackzusammensetzung, die als Schutz- und Glanzlacke zur Oberflächenbeschichtung verwendbar ist. Die Erfindung betrifft ferner eine Lackzusammensetzung als Dentalmaterial und ein Verfahren zur Herstellung einer Lackzusammensetzung. Die Anmeldung betrifft außerdem neue polymerisierbare Monomere umfassend mindestens ein polyalicyclisches Strukturelement und bestimmte ethylenische Strukturelemente, die für den Einsatz in einer Lackzusammensetzung, insbesondere einer dentalen Lackzusammensetzung, besonders geeignet sind, sowie die Verwendung der neuen Monomere in einer Lackzusammensetzung.

EP2436364A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 77

Term

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Projected expiry 29 September 2031, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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15 claims: 11 independent, 4 dependent

  1. 1
    Lackzusammensetzung bestehend aus oder umfassend:(a) 35 bis 99 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtmasse der Lackzusammensetzung, einer Monomerenkomponente umfassend (a1) ein, zwei oder mehr Monomere ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Verbindungen (Monomere) der Struktur Q(Y x Z e ) b , wobei gilt: - Q bedeutet ein gesättigtes oder olefinisch ungesättigtes polyalicyclisches Strukturelement ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus bicyclischen, tricyclischen, tetracyclischen, pentacyclischen und hexacyclischen Kohlenwasserstoffresten, wobei optional ein, zwei oder mehr der nicht durch Substituenten Y x Z e substituierten Wasserstoffatome dieses polyalicyclischen Strukturelements Q durch Alkylgruppen (dabei vorzugsweise C1-C4-Alkyl), Alkoxygruppen (dabei vorzugsweise C1-C4-Alkoxy), Halogenatome (dabei vorzugsweise F) oder Trifluormethylgruppen substituiert sind, - b ist eine natürliche Zahl ausgewählt aus der Gruppe der natürlichen Zahlen 1, 2, 3 und 4, - jedes Z bedeutet ein Strukturelement, das unabhängig von etwaigen weiteren Strukturelementen Z ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus          -O-(C=O)-CH=CH 2 , -O-(C=O)-C(CH 3 )=CH 2 ,          -(C=O)-CH=CH 2 , -(C=O)-C(CH 3 )=CH 2 ,          -CH=CH 2 , -C(CH 3 )=CH 2 und -O-CH=CH 2 , - jeder Index e ist eine natürliche Zahl, die unabhängig von etwaigen weiteren Indizes e ausgewählt ist aus der Gruppe der natürlichen Zahlen 1, 2, 3 und 4, - jeder Index x bedeutet unabhängig von etwaigen weiteren Indizes x 0 oder 1, - jedes Y bedeutet in der Struktur Q(Y x Z e ) b bei x = 1 ein Strukturelement, welches das polyalicyclische Strukturelement Q mit e Strukturelementen Z verbindet, wobei jedes Y unabhängig von etwaigen weiteren Strukturelementen Y gewählt ist, (a2) ein, zwei oder mehr radikalisch polymerisierbare Monomere ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat, Propylmethacrylat, Butylmethacrylat und Pentylmethacrylat, (a3) optional ein, zwei oder mehr weitere radikalisch polymerisierbare Monomere ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Monomeren mit drei oder mehr (Meth)acrylatgruppen, vorzugsweise mit drei bis sechs (Meth)acrylatgruppen, wobei die weiteren radikalisch polymerisierbaren Monomere der Komponente (a3) keine Monomere gemäß den Definitionen zu (a1) oder (a2) sind, sowie (a4) optional ein, zwei oder mehr weitere radikalisch polymerisierbare Monomere aus der Gruppe bestehend aus Acrylaten und Methacrylaten, vorzugsweise der Gruppe der Methacrylate, wobei die weiteren radikalisch polymerisierbaren Monomere der Komponente (a4) keine Monomere gemäß den Definitionen zu (a1), (a2) oder (a3) sind, und (b) ein oder mehrere Initiatoren und/oder Katalysatoren sowie (c) gegebenenfalls eine Füllstoffkomponente umfassend einen, zwei oder mehrere Füllstoffe, (d) gegebenenfalls ein oder mehrere sonstige Additive.
  2. 2
    Lackzusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Strukturelement Q der Verbindungen der Struktur Q(Y x Z e ) b der Komponente (a1) einen Tricyclo[5.2.1.0 2,6 ]decan-Rest, einen Tricyclo[5.2.1.0 2,6 ]dec-3-en-Rest, einen Tricyclo[3.3.1.1 3,7 ]decan-Rest oder einen Bicyclo[2.2.1]heptan-Rest bedeutet.
  3. 3
    Lackzusammensetzung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein, zwei oder mehr Verbindungen der Struktur Q(Y x Z e ) b ein Tricyclo[5.2.1.0 2,6 ]-decan- oder Tricyclo[5.2.1.0 2,6 ]-decen-Strukturelement aufweisen und Z vorzugsweise ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus -O-(C=O)-CH=CH 2 und -O-(C=O)-C(CH 3 )=CH 2 , bevorzugt bedeutet Z die Gruppe -O-(C=O)-C(CH 3 )=CH 2 .
  4. 4
    Lackzusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Gesamtmenge an Komponente (a1) und Komponente (a2) zumindest 25 Gew.-% beträgt, bezogen auf die Gesamtmasse der Lackzusammensetzung.
  5. 5
    Lackzusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Verhältnis der Masse der Komponente (a1) zur Gesamtmasse der Komponenten (a2), (a3) und (a4) vorzugsweise im Bereich von 4 :1 bis 1 : 6 liegt.
  6. 6
    Lackzusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei Monomerenkomponente (a) umfasst (a1) ein, zwei oder mehr Monomere der Struktur Q(Y x Z e ) b der Komponente (a1), wobei vorzugsweise Z eine Gruppe -O-(C=O)-CH=CH 2 , -O-(C=O)-C(CH 3 )=CH 2 , -(C=O)-CH=CH 2 oder -(C=O)-C(CH 3 )=CH 2 bedeutet, (a2) ein, zwei oder mehr radikalisch polymerisierbare Monomere aus der Gruppe bestehend aus Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat, Propylmethacrylat, Butylmethacrylat und Pentylmethacrylat, (a3) ein, zwei oder mehr weitere radikalisch polymerisierbare Monomere mit drei oder mehr (Meth)acrylatgruppen, vorzugsweise mit drei bis sechs (Meth)acrylatgruppen, wobei die weiteren radikalisch polymerisierbaren Monomere der Komponente (a3) keine Monomere gemäß den Definitionen zu (a1) oder (a2) sind, sowie (a4) optional ein, zwei oder mehr weitere radikalisch polymerisierbare Monomere aus der Gruppe bestehend aus Acrylaten und Methacrylaten, vorzugsweise der Gruppe der Methacrylate wobei die weiteren radikalisch polymerisierbaren Monomere der Komponente (a4) keine Monomere gemäß den Definitionen zu (a1), (a2) oder (a3) sind.
  7. 7
    Lackzusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Komponente (a2) Methylmethacrylat umfasst oder aus Methylmethacrylat besteht, und/oder Komponente (a3) Dipentaerythritolpentaacrylat umfasst oder aus Dipentaerythritolpentaacrylat besteht.
  8. 8
    Lackzusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Komponente (a1) umfasst oder besteht aus Bis(methacryloyloxymethyl)tricyclo[5.2.1.0 2,6 ]decan und/oder Bis(acryloyloxymethyl)tricyclo [5.2.1.0 2,6 ]decan.
  9. 9
    Lackzusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie lichthärtbar und/oder chemisch härtbar ist.
  10. 10
    Lackzusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Komponente (b) der Lackzusammensetzung einen oder mehrere Initiatoren aus der Gruppe der Phosphinoxide, insbesondere der Acylphosphinoxide, enthält, und/oder (c) 0 bis 60 Gew.-% einer Füllstoffkomponente, umfassend einen, zwei oder mehrere Füllstoffe enthält.
  11. 11
    Lackzusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lackzusammensetzung transparent ist.
  12. 12
    Lackzusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasseraufnahme der Lackzusammensetzung im ausgehärteten Zustand weniger als 50 µg/mm 3 beträgt, vorzugsweise weniger als 45 µg/mm 3 und bevorzugt weniger als 40 µg/mm 3 , besonders bevorzugt weniger als 35 µg/mm 3 .
  13. 13
    Verwendung einer Lackzusammensetzung nach einem der vorangehenden Ansprüche zur Beschichtung einer Oberfläche, insbesondere als Schutz- und/oder Glanzlack.
  14. 14
    Erzeugnis, erhältlich durch Härten einer Lackzusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12.
  15. 15
    Lackzusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 12 zur Anwendung in einem therapeutischen Verfahren als Dentalmaterial, vorzugsweise als Kavitäten- und/oder Oberflächenlack, als Unterfüllung für Zahnfüllmaterialien, zum Schutz des Zahnschmelzes, zur Verhinderung von Karies, zum Schutz einer Restauration (insbesondere gegen vorzeitige Abnutzung), zur Verbesserung der Verschleissfestigkeit eines dentalen Füllungsmaterials, zur Festigung restaurierter Oberflächen, zum Schutz vor Abrasion und/oder Verfärbung eines Zahns oder einer Restauration, zum Schließen marginaler Spalten und/oder von Mikrorissen, zur Glättung von restaurativen Oberflächen, zum Verleihen von natürlichem Glanz auf einem Zahn oder einer Restauration und zum Reduzieren von Farbstoffablagerungen auf einem Zahn oder einer Restauration.
Independent claims15