EP2249458B1

Emergency lighting apparatus for driving a light source, especially an LED

Abstract

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EP2249458B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

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Expires 11 April 2027.

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12 claims: 4 independent, 8 dependent

  1. 1
    Notlichtgerät (1) zum Betreiben einer Lichtquelle, insbesondere einer LED, wobei das Notlichtgerät (1) aufweist:• eine Energiespeichereinheit (4), • eine mit einer Netzversorgungsspannung (U in ) zu versorgende Ladeschaltung (3) zum Laden der Energiespeichereinheit (4) während eines Ladebetriebs, wobei die Ladeschaltung (3) eine Potentialtrennung aufweist, sowie • eine während eines Notlichtbetriebs durch die Energiespeichereinheit (4) versorgte Treiberschaltung (5) zum Betreiben der Lichtquelle, wobei das notlichtgerät (1) ferner eine Steuereinheit (2) aufweist, welche dazu ausgebildet ist, den Zustand der Netzversorgungsspannung (U in ) während des Ladebetriebs zu überwachen und bei Erkennen eines Notzustands den Notlichtbetrieb zu aktivieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) den Zustand der Netzversorgungsspannung (U in ) anhand einer Ausgangsspannung der Ladeschaltung (3) ermittelt, welche Ausgangsspannung die Energiespeichereinheit (4) lädt, und dass die Ladeschaltung (3) einen steuerbaren Schalter (S1) aufweist, welcher durch die Steuereinheit (2) angesteuert wird, wobei die Ausgangsspannung insbesondere von einem Wicklungsverhältnis von Wicklungen der Ladeschaltung (3), die durch einen Flyback-Konverter gebildet ist und die einen Transformator (T) mit einer Primärwicklung (n1) und einer Sekundärwicklung (n2) aufweist, und von einem Duty-Cycle des Schalters (S1) abhängig ist, und wobei in der Steuereinheit (2) eine Wertetabelle hinterlegt ist, aus der anhand zumindest der ermittelten Ausgangsspannung der Ladeschaltung (3) die Netzversorgungsspannung (U in ) ermittelt wird.
  2. 2
    Notlichtgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansteuerung des Schalters (S1) über einen Optokoppler (6) erfolgt.
  3. 3
    Notlichtgerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) die Netzversorgungsspannung (U in ) durch Vergleich bekannter bzw. gemessener Betriebsgrößen des Notlichtgeräts mit der oder einer weiteren in der Steuereinheit (2) hinterlegten Wertetabelle bestimmt.
  4. 4
    Notlichtgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Treiberschaltung (5) als Schaltregler ausgebildet ist und einen durch die Steuereinheit (2) angesteuerten steuerbaren Schalter (S2) aufweist.
  5. 5
    Notlichtgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) die Treiberschaltung (5) derart ansteuert, dass die Lichtquelle unabhängig vom Ladezustand der Energiespeichereinheit (4) durch eine Taktung des steuerbaren Schalters (S2) der Treiberschaltung (5) mit einer konstanten Leistung (P led ) oder konstantem Strom (I 1ed ) geregelt wird.
  6. 6
    Notlichtgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) die Höhe eines der Lichtquelle zugeführten Stroms (I led ) indirekt ermittelt.
  7. 7
    Notlichtgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) die Höhe des der Lichtquelle zugeführten Stroms (I led ) anhand der an der Lichtquelle anliegenden Spannung (U led ) berechnet.
  8. 8
    Notlichtgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) bei der Berechnung des der Lichtquelle zugeführten Stroms (I led ) eine Verlustleistung (P lost ) der Treiberschaltung (5) berücksichtigt.
  9. 9
    Notlichtgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ermittlung der Verlustleistung (P lost ) der Treiberschaltung (5) durch Vergleich gemessener Betriebsgrößen des Notlichtgeräts (1) mit einem Wert der oder einer weiteren in der Steuereinheit (2) hinterlegten Wertetabelle erfolgt.
  10. 10
    Notlichtgerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) bei der Berechnung des der Lichtquelle zugeführten Stroms (I led ) ferner eine Sekundärleistung (P f1b2 ) der Ladeschaltung (3) für die Energiespeichereinheit (4) berücksichtigt.
  11. 11
    Notlichtgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ermittlung der Sekundärleistung (P f1b2 ) der Ladeschaltung (3) durch Vergleich gemessener Betriebsgrößen des Notlichtgeräts (1) mit einem Wert einer weiteren in der Steuereinheit (2) hinterlegten Wertetabelle erfolgt.
  12. 12
    Notlichtgerät nach einem der Ansprüche 3, 9 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass dieses ein Interface zum Empfangen externer Informationen zur Programmierung und/oder Aktualisierung der in der Steuereinheit (2) hinterlegten Wertetabelle/Wertetabellen aufweist.
Independent claims12