Nova Patents
EP2242163A2

Battery circuit in an emergency light

Abstract

Ein Notlichtgerät (1) zum Betreiben einer Lichtquelle, insbesondere einer LED, wobei das Notlichtgerät (1) weist auf: • eine Batterie (4), • eine mit einer Netzversorgungsspannung (Uin) zu versorgende Ladeschaltung (3) zum Laden der Batterie (4) während eines Ladebetriebs, sowie • eine während eines Notlichtbetriebs durch die Energiespeichereinheit (4) versorgte Treiberschaltung (5) zum Betreiben der Lichtquelle, wobei das Gerät (1) ferner eine Steuereinheit (2) aufweist, welche dazu ausgebildet ist, den Zustand der Netzversorgungsspannung (Uin) während des Ladebetriebs zu überwachen und bei Erkennen eines Notzustands den Notlichtbetrieb zu aktivieren. Dabei ist ein Schalter (12) in Serie zu der Batterie (4) geschaltet ist, über den die Batterie selektiv abtrennbar ist.

EP2242163A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 10

Term

0.3 yearsto projected expiry

Projected expiry 19 January 2027, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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  4. Today
  5. Projected expiry

12 claims: 6 independent, 6 dependent

  1. 1
    Notlichtgerät (1) zum Betreiben einer Lichtquelle, insbesondere einer LED, wobei das Notlichtgerät (1) aufweist:• eine Batterie (4), • eine mit einer Netzversorgungsspannung (U in ) zu versorgende Ladeschaltung (3) zum Laden der Batterie (4) während eines Ladebetriebs, sowie • eine während eines Notlichtbetriebs durch die Energiespeichereinheit (4) versorgte Treiberschaltung (5) zum Betreiben der Lichtquelle, dadurch gekennzeichnet, dass ein Messwiderstand in Serie zu der Batterie (4) geschaltet ist, um sowohl den Batterieladestrom wie auch den Batterieentladestrom zu erfassen.
  2. 2
    Notlichtgerät nach Anspruch 1, bei dem das Batteriestromsignal mit einem Offset beaufschlagt wird, so dass sowohl der Batterieladestrom wie auch der Batterieentladestrom als Signale gleicher Polarität, aber unterschiedlicher Amplitude auswertbar sind.
  3. 3
    Notlichtgerät nach Anspruch 2, bei der die Offset-Beaufschlagung des Batteriestroms durch einen Operationsverstärker erfolgt.
  4. 4
    Notlichtgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine Regelung des erfassten Batterieladestroms wie auch den Batterieentladestroms mittels Ansteuerung eines in Serie zu der Batterie geschalteten Linearreglers oder Schaltregler erfolgt.
  5. 5
    Notlichtgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladeschaltung (3) einen steuerbaren Schalter (S1) aufweist, welcher durch die Steuereinheit (2) angesteuert wird.
  6. 6
    Notlichtgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladeschaltung (3) durch einen Flyback-Konverter gebildet ist.
  7. 7
    Notlichtgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) den Zustand der Netzversorgungsspannung (U in ) unter Berücksichtigung eines Duty-Cycles (D1) zur Ansteuerung des Schalters (S1) sowie der gemessenen Sekundärspannung (U flb2 ) des Flyback-Konverters oder der Spannung der Sekundärwicklung des Flyback-Konverters ermittelt.
  8. 8
    Notlichtgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) den Zustand der Netzversorgungsspannung (U in ) unter Berücksichtigung eines Duty-Cycles (D1) zur Ansteuerung des Schalters (S1) sowie der Ladeleistung (P flb2 ) für die Energiespeichereinheit (4) ermittelt.
  9. 9
    Notlichtgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) die Ladeleistung (P flb2 ) für die Energiespeichereinheit (4) durch Messung des durch die Energiespeichereinheit (4) fließenden Stroms (I bat ) sowie der daran anliegenden Spannung (U bat ) bestimmt.
  10. 10
    Notlichtgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) die Netzversorgungsspannung (U in ) durch Vergleich bekannter bzw. gemessener Betriebsgrößen mit einer in der Steuereinheit (2) hinterlegten Wertetabelle bestimmt.
  11. 11
    Notlichtgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Treiberschaltung (5) als Schaltregler ausgebildet ist und einen durch die Steuereinheit (2) angesteuerten steuerbaren Schalter (S2) aufweist.
  12. 12
    Notlichtgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (2) die Treiberschaltung (5) derart ansteuert, dass die Lichtquelle unabhängig vom Ladezustand der Energiespeichereinheit (4) mit einer konstanten Leistung (P led ) oder konstantem Strom (I led ) betrieben wird.
Independent claims12