EP2196239B1

Implantable medical device with mobile wireless modem

Abstract

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EP2196239B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 6

Term

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Expires 30 November 2029.

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11 claims: 1 independent, 10 dependent

  1. 1
    Dauerimplantierbares elektronisches Implantat, welches dazu ausgebildet ist mindestens einen technischen oder physiologischen Parameter zu erfassen, und welches eine sich erschöpfende Strom- oder Spannungsquelle (390) aufweist, sowie:- ein stromarmes Mobilfunk-Modem (310) mit geringer maximaler Sendeleistung enthält, welches mit einer in das elektronische Implantat integrierten Mobilfunk Antenne (340) verbunden ist, - einer mit dieser Antenne oder einer zweiten Antenne verbundenen stromarmen Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit (330) und - einer Steuereinheit (360), die mit der Feldstärkemesseinheit 330) und dem Mobilfunk-Modem (310) verbunden und derart ausgebildet ist, eine Einwahl in ein Mobilfunknetz in Abhängigkeit - sowohl unter Berücksichtigung eines aktuellen Ausgangswertes der Feldstärkemesseinheit (330) - als auch der Dringlichkeit eines zu übertragenden Dateninhalts nur dann auszulösen, wenn der aktuelle Ausgangswert der Feldstärkemesseinheit (330) eine für eine jeweilige Dringlichkeit spezifische Übertragungsmindesterfolgquote indiziert und - einer Statistikeinheit (320), die mit der Steuereinheit (360) verbunden oder Teil derselben ist und die ausgebildet ist, eine Einwahlerfolgsstatistik ausgelöster Einwahlen in Abhängigkeit von eines jeweiligen vor einem jeweiligen Einwahlversuch seitens der Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit (330) gemessenen Feldstärkewertes aufzuzeichnen;dadurch gekennzeichnet, dass die Statistikeinheit (320) ausgebildet ist, die Einwahlerfolgsstatistik unter Berücksichtigung des jeweiligen Einwahlzeitpunktes aufzuzeichnen und dass die Steuereinheit (360) ausgebildet ist, anhand der Einwahlerfolgsstatistik den Zeitpunkt eines nächsten Einwahlzeitfensters und/oder Feldstärkemessfensters zu bestimmen.
  2. 2
    Elektronisches Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunk-Modem (310) ein GSM-Modem ist und dass die Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit (330) eine GSM-Feldstärkemesseinheit ist.
  3. 3
    Elektronisches Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Implantat ein Subscriber Identity Modul (315) enthält.
  4. 4
    Elektronisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (360) ausgebildet ist, eine Einwahl zusätzlich unter Berücksichtigung der Einwahlerfolgsstatistik für einen jeweils gemessenen Mobilfunk-Feldstärkewert auszulösen.
  5. 5
    Elektronisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Implantat zwei Strom- oder Spannungsquellen (540, 590) aufweist, von denen eine (540) für die Versorgung einer Mobilfunk-Einheit unabhängig von übrigen Einheiten des elektronischen Implantates bestimmt ist und die als wiederaufladbare Batterie ausgebildet ist.
  6. 6
    Elektronisches Implantat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mobilfunk-Einheit wenigstens das Mobilfunk-Modem (500) umfasst.
  7. 7
    Elektronisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Implantat neben der Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit (440) einen vergleichsweise unspezifischen GSM-Feldstärke-Detektor (410, 430, 430) aufweist, und die Steuereinheit ausgebildet ist, die Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit (440) nur dann zu aktivieren, wenn der sehr unspezifische GSM-Feldstärke-Detektor (410, 430, 430) eine Mindestfeldstärke anzeigt.
  8. 8
    Elektronisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (360) ausgebildet ist, maximal einen Einwahlversuch innerhalb eines einstellbaren Zeitraums auszulösen.
  9. 9
    Elektronisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (360) ausgebildet ist, die Anzahl der Einwahlversuche innerhalb eines jeweiligen Zeitraums derart zu begrenzen, dass nur ein vorgegebener maximaler Anteil der Kapazität der erschöpfbaren Strom- oder Spannungsquelle (390) für eine Übertragung von Daten mittels des Mobilfunk-Modems verbraucht wird.
  10. 10
    Elektronisches Implantat nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (360) ausgebildet ist, eine Einwahl im Falle von Notfallnachrichten enthaltenden Dateninhalten unabhängig von der Kapazität der erschöpfbaren Strom- oder Spannungsquelle auszulösen.
  11. 11
    Elektronisches Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (360) ausgebildet ist, eine Einwahl in ein Mobilfunk-Netz nur für Dateninhalte auszulösen, die durch ein seitens des elektronischen Implantats detektiertes technisches oder physiologisches Ereignis generiert sind.
Independent claims11