EP2196239A2

Implantable medical device with mobile wireless modem

Abstract

Die Erfindung betrifft ein dauerimplantierbares elektronisches Implantat, welches dazu ausgebildet ist mindestens einen technischen oder physiologischen Parameter zu erfassen, und welches eine sich erschöpfende Strom- oder Spannungsquelle aufweist. Das elektronische Implantat weist außerdem ein stromarmes Mobilfunk-Modem mit geringer maximaler Sendeleistung enthält, welches mit einer in das elektronische Implantat integrierten Mobilfunk Antenne verbunden ist, eine mit dieser Antenne oder einer zweiten Antenne verbundenen stromarmen Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit und eine Steuereinheit auf, die mit der Feldstärkemesseinheit und dem Mobilfunk-Modem verbunden und derart ausgebildet ist, eine Einwahl in ein Mobilfunknetz in Abhängigkeit einer zur Datenübertragung durch das stromarme Mobilfunk-Modem unter Berücksichtigung eines von der Feldstärkemesseinheit bestimmten Mobilfunk-Feldstärkewertes voraussichtlich erforderlichen Sendeleistung als auch der Dringlichkeit eines zu übertragenden Dateninhalts nur dann auszulösen, wenn die voraussichtlich erforderliche Sendeleistung einen für eine jeweilige Dringlichkeit spezifischen Höchstwert nicht überschreitet.

EP2196239A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 7

Term

3.2 yearsto projected expiry

Projected expiry 30 November 2029, counted from filing; an application has no term until it is granted.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Published
  4. Today
  5. Projected expiry

15 claims: 11 independent, 4 dependent

  1. 1
    Dauerimplantierbares elektronisches Implantat, welches dazu ausgebildet ist mindestens einen technischen oder physiologischen Parameter zu erfassen, und welches eine sich erschöpfende Strom- oder Spannungsquelle aufweist, sowie:- ein stromarmes Mobilfunk-Modem mit geringer maximaler Sendeleistung enthält, welches mit einer in das elektronische Implantat integrierten Mobilfunk Antenne verbunden ist, - einer mit dieser Antenne oder einer zweiten Antenne verbundenen stromarmen Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit und - einer Steuereinheit, die mit der Feldstärkemesseinheit und dem Mobilfunk-Modem verbunden und derart ausgebildet ist, eine Einwahl in ein Mobilfunknetz in Abhängigkeit - sowohl unter Berücksichtigung eines aktuellen Ausgangswertes der Feldstärkemesseinheit - als auch der Dringlichkeit eines zu übertragenden Dateninhalts nur dann auszulösen, wenn der aktuelle Ausgangswert der Feldstärkemesseinheit eine für eine jeweilige Dringlichkeit spezifische Übertragungsmindesterfolgquote indiziert.
  2. 2
    Elektronisches Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunk-Modem ein GSM-Modem ist und dass die Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit eine GSM-Feldstärkemesseinheit ist.
  3. 3
    Elektronisches Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Implantat ein Subscriber Identity Modul enthält.
  4. 4
    Elektronisches Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Implantat eine Statistik-Einheit aufweist, die mit der Steuereinheit verbunden oder Teil derselben ist und die ausgebildet ist, eine Einwahlerfolgsstatistik ausgelöster Einwahlen in Abhängigkeit von eines jeweiligen vor einem jeweiligen Einwahlversuch seitens der Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit gemessenen Feldstärkewertes aufzuzeichnen.
  5. 5
    Elektronisches Implantat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit ausgebildet ist, eine Einwahl zusätzlich unter Berücksichtigung der Einwahlerfolgsstatistik für einen jeweils gemessenen Mobilfunk-Feldstärkewert auszulösen.
  6. 6
    Elektronisches Implantat nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Statistikeinheit ausgebildet ist, die Einwahlerfolgsstatistik unter Berücksichtigung des jeweiligen Einwahlzeitpunktes aufzuzeichnen und dass die Steuereinheit ausgebildet ist, anhand der Einwahlerfolgsstatistik den Zeitpunkt eines nächsten Einwahlzeitfensters und/oder Feldstärkemessfensters zu bestimmen.
  7. 7
    Elektronisches Implantat wenigstens nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass Steuereinheit ausgebildet ist, den jeweiligen Höchstwert für eine erforderliche Sendeleistung durch Auswerten der Einwahlerfolgsstatistik in Abhängigkeit der Dringlichkeit eines jeweils zu übertragenden Dateninhalts zu bestimmen.
  8. 8
    Elektronisches Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Implantat zwei Strom- oder Spannungsquellen aufweist, von denen eine für die Versorgung einer Mobilfunk-Einheit unabhängig von übrigen Einheiten des elektronischen Implantates bestimmt ist und die als wiederaufladbare Batterie ausgebildet ist.
  9. 9
    Elektronisches Implantat wenigstens nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Mobilfunk-Einheit wenigstens das Mobilfunk-Modem umfasst.
  10. 10
    Elektronisches Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Implantat neben der Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit einen vergleichsweise unspezifischen GSM-Feldstärke-Detektor aufweist, und die Steuereinheit ausgebildet ist, die Mobilfunk-Feldstärkemesseinheit nur dann zu aktivieren, wenn der sehr unspezifische GSM-Feldstärke-Detektor eine Mindestfeldstärke anzeigt.
  11. 11
    Elektronisches Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit ausgebildet ist, maximal einen Einwahlversuch innerhalb eines einstellbaren Zeitraums auszulösen.
  12. 12
    Elektronisches Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit ausgebildet ist, die Anzahl der Einwahlversuche innerhalb eines jeweiligen Zeitraums derart zu begrenzen, dass nur ein vorgegebener maximaler Anteil der Kapazität der erschöpfbaren Strom- oder Spannungsquelle für eine Übertragung von Daten mittels des Mobilfunk-Modems verbraucht werden.
  13. 13
    Elektronisches Implantat wenigstens nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit ausgebildet ist, eine Einwahl im Falle von Notfallnachrichten enthaltenden Dateninhalten unabhängig von der Kapazität der erschöpfbaren Strom- oder Spannungsquelle auszulösen.
  14. 14
    Elektronisches Implantat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit ausgebildet ist, eine Einwahl in ein Mobilfunk-Netz nur für Dateninhalte auszulösen, die durch ein seitens des elektronischen Implantats detektiertes technisches oder physiologisches Ereignis generiert sind.
  15. 15
    Elektronisches Implantat wenigstens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit ausgebildet ist, eine Einwahl über eine Notrufnummer nur im Fall von Notfallnachrichten enthaltenden Dateninhalten auszulösen.
Independent claims15