EP2178341A2

Cooking method with at least one core temperature probe

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Führen zumindest eines Garprozesses, bei dem zumindest zeitweise zumindest zwei Gargüter in zumindest einem Garraum zumindest eines Gargeräts in Abhängigkeit zumindest ihrer jeweiligen Kerntemperatur gegart werden und zumindest zeitweise zumindest ein Kerntemperaturfühler in einem der beiden Gargüter zum Einsatz kommt, mit folgenden Schritten: Einstecken des Kerntemperaturfühlers in eines der beiden Gargüter, Aufnehmen von Messwerten des Kerntemperaturfühlers zur Bestimmung zumindest einer für den Garprozess des einen Garguts charaktcristischen ersten Größe, Umstecken des Kerntemperaturfühlers in das andere der beiden Gargüter, wenn die erste charakteristische Größe bestimmt ist, Weitergaren der beiden Gargüter unter Berücksichtigung der ersten Größe, Aufnehmen von Messwerten des Kerntemperaturfühlers zur Bestimmung zumindest einer für den Garprozess des anderen Garguts charakteristischen zweiten Größe, und Fertiggaren der beiden Gargüter in Abhängigkeit von der ersten und/oder zweiten Größe.

Term

3.1 yearsto projected expiry

Projected expiry 15 October 2029, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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8 claims: 6 independent, 2 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Führen zumindest eines Garprozesses, bei dem zumindest zeitweise zumindest zwei Gargüter in zumindest einem Garraum zumindest eines Gargeräts in Abhängigkeit zumindest ihrer jeweiligen Kerntemperatur gegart werden und zumindest zeitweise zumindest ein Kerntemperaturfühler in einem der beiden Gargüter zum Einsatz kommt, gekennzeichnet durch folgende Schritte:Einstecken des Kerntemperaturfühlers in eines der beiden Gargüter, Aufnehmen von Messwerten des Kerntemperaturfühlers zur Bestimmung zumindest einer für den Garprozess des einen Garguts charakteristischen ersten Größe, Umstecken des Kerntemperaturfühlers in das andere der beiden Gargüter, wenn die erste charakteristische Größe bestimmt ist, Weitergaren der beiden Gargüter unter Berücksichtigung der ersten Größe, Aufnehmen von Messwerten des Kerntemperaturfühlers zur Bestimmung zumindest einer für den Garprozess des anderen Garguts charakteristischen zweiten Größe, und Fertiggaren der beiden Gargüter in Abhängigkeit von der ersten und/oder zweiten Größe.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beim Umstecken des Kerntemperaturfühlers in das andere der beiden Gargüter der Kerntemperaturfühler vor Erreichen eines Kerntemperatur-Sollwerts des einen Garguts aus dem einen Gargut entnommen wird, insbesondere nicht so lange in dem einen Gargut verbleibt, bis dieses fertig gegart wird, und/oder die Messwerte des Kerntemperaturfühlers als Funktion der Zeit aufgenommen und ausgewertet werden.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Größe und/oder die zweite Größe jeweils ausgewählt wird aus einer Gruppe, umfassend:einen Soll-Kerntemperaturzwischenwert des jeweiligen Garguts, insbesondere bestimmt durch einen prozentualen Anteil an einem Soll-Kerntemperaturendwert, einen Maximalwert, einen Minimalwert, eine Steigung des Verlaufs der Kerntemperatur über die Zeit, vorzugsweise den Maximalwert der Steigung der Kerntemperatur über die Zeit in einem vorgegebenen Zeitintervall, und/oder einen Wendepunkt des Verlaufs der Kerntemperatur über die Zeit, vorzugsweise den Nullpunkt der zweiten Ableitung der Kerntemperatur nach der Zeit, eine Gargutausgangsgröße des jeweiligen Garguts, insbesondere bestimmt durch das Kaliber des Garguts oder ob das Gargut frisch, gefroren oder vorgegart in den Garraum platziert worden ist, eine Garprozessgröße, insbesondere bestimmt durch eine Restgarzeit des jeweiligen Garguts, und/oder in einem Garschritt des eine Vielzahl an Garschritten umfassenden Verfahrens, und/oder den Ablauf eines Garschritts des Verfahrens, und/oder eine Garraumklimagröße, insbesondere bestimmt durch einen Soll-Zwischenwert, einen Maximalwert, einen Minimalwert, eine Steigung und/oder einen Wendepunkt der Temperatur, der Feuchtigkeit und/oder der Zirkulation der Atmosphäre im Garraum, vorzugsweise als Funktion der Zeit.
  4. 4
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gargüter unterschiedlich sind, vorzugsweise hinsichtlich ihrer Gargutart und/oder ihres Kalibers, insbesondere wenn sie zeitgleich in dem selben Garraum gegart werden.
  5. 5
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gargüter gleichzeitig oder nacheinander, insbesondere in einen Garraum, eingebracht und/oder gleichzeitig oder nacheinander aus dem jeweiligen Garraum entfernt werden, wobei vorzugsweise eine Vielzahl von Gargütern gegart wird.
  6. 6
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über eine Anzeigeeinrichtung des Gargeräts eine, insbesondere visuelle und/oder akustische, Anweisung zur Entnahme des Kerntemperaturfühlers aus dem einen Gargut und/oder zum Umstecken des Kerntemperaturfühlers in das andere Gargut ausgegeben wird.
  7. 7
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zeitpunkt zur Entnahme des Kerntemperturfühlers aus dem einen Gargut und/oder zum Umstecken des Kerntemperaturfühlers in das andere Gargut basierend auf der ersten Größe bestimmt wird, insbesondere der Zeitpunkt zur Entnahme und/oder Umstecken einem Zeitpunkt entspricht, ab dem - eine Veränderung der ersten Größe und/oder der Kerntemperatur im wesentlichen keinen Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf des Garprozesses hat, insbesondere die erste Größe und/oder die über den Kerntemperaturfühler aufgenommene Kerntemperatur des einen Garguts einen Wendepunkt durchläuft - das eine Gargut gewendet wird, - eine Veränderung der ersten Größe und/oder der Kerntemperatur eine Restzeitbestimmung für den Garprozess im wesentlichen nicht beinflusst, und/oder - eine Kaliberberechnung des einen Garguts abgeschlossen ist, insbesondere von der ersten Größe und/oder von der Kerntemperatur eine Totzeit durchlaufen wurde.
  8. 8
    Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kerntemperaturfühler beim Umstecken aus einem ersten Gargerät, in dem das eine Gargut angeordnet wird, in ein zweites Gargerät, in dem das andere Gargut angeordnet wird, und/oder aus einem ersten Garraum eines dritten Gargerätes, in dem das eine Gargut angeordnet wird, in einen zweiten Garraum des dritten Gargeräts, in dem das andere Gargut angeordnet wird, überführt wird.