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EP1985264B1

Orthosis

Abstract

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EP1985264B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

Term

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Expires 15 April 2028.

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18 claims: 1 independent, 17 dependent

  1. 1
    Orthese mit einer zur Anlage am Körper des Orthesenträgers ausgebildeten Basisplatte (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (1) an wenigstens einer Seite einen Ansatz (6) mit einer Befestigungseinrichtung (19, 20) aufweist, mit der an den Ansatz (6) ein die Basisplatte (1) vergrößerndes Verlängerungsstück (11, 11') fluchtend mit dem Ansatz (6) der Basisplatte (1) zur steifen Verbindung der Basisplatte (6) mit dem Verlängerungsstück (11, 11') angesetzt ist.
  2. 2
    Orthese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Basisplatte (1) beidseitig Enden eines körperumspannenden, längenverstellbaren Befestigungsgurts (7) angebracht sind und dass wenigstens ein Verlängerungsstück (11) zur Vergrößerung der Basisplatte (1) dient, sodass die vergrößerte Basisplatte (1) der Zugkraft des Befestigungsgurts (7) einen Verformungswiderstand entgegensetzt.
  3. 3
    Orthese nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (11) an seiner freien Kante ebenfalls mit einer Befestigungseinrichtung (19, 20) zur formschlüssigen Verbindung mit einem weiteren formstabilen Verlängerungsstück (11, 11') zur Vergrößerung der Basisplatte (1) versehen ist.
  4. 4
    Orthese nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungsstücke (11, 11') auf ihrer distalen Oberfläche eine Führung (26) für den Befestigungsgurt (7) aufweisen.
  5. 5
    Orthese nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (19, 20) einen Ansatz (6) mit einer stufenförmigen Ausnehmung (19) aufweist und dass das angesetzte Verlängerungsstück (11, 11') die stufenförmige Ausnehmung (19) mit einer entsprechenden stufenförmigen Ausnehmung (24) zur Ausbildung einer teilweise flächigen Anlage zwischen Ansatz (6) und Verlängerungsstück (11, 11') untergreift, wobei ein Anschlag (31) des Verlängerungsstücks (11, 11') an einem Anschlag (15) des Ansatzes (6) anliegt.
  6. 6
    Orthese nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass im montierten Zustand des Verlängerungsstücks (11, 11') ein senkrecht im Bereich der flächigen Anlage angeordneter Verriegelungsstift (20) in eine entsprechende Ausnehmung (25) zur Ausbildung der formschlüssigen Verbindung eingreift.
  7. 7
    Orthese nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsstift (20) in die Ausnehmung (25) durch eine Kippbewegung des Verlängerungsstücks (11, 11') relativ zum Ansatz (6) einführbar ist.
  8. 8
    Orthese nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsstift (20) in die Ausnehmung (25) einrastbar gestaltet ist.
  9. 9
    Orthese nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (1) in Höhenrichtung wenigstens eine angesetzte Pelotte (2, 3) trägt.
  10. 10
    Orthese nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie durch eine an der Basisplatte (1) in Höhenrichtung nach unten verstellbar angebrachte Symphysenpelotte (3) und eine in Höhenrichtung nach oben verstellbar angebrachte Sternalpelotte (2) in Verbindung mit einer am Befestigungsgurt (7) angebrachten Rückenpelotte (10) zu einer Hyperextensionsorthese ausgebildet ist.
  11. 11
    Orthese nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine in Höhenrichtung verstellbare Pelotte (2, 3) an einer mit einem U-förmigen Ende im Material der Basisplatte (1) befestigten Schiene aus zwei Rohren (4, 5) höhenverstellbar befestigt ist.
  12. 12
    Orthese nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (1) und die Verlängerungsstücke (11, 11') als gespritzte Kunststoffteile ausgebildet sind.
  13. 13
    Orthese nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen Basisplatte (1) und Verlängerungsstück (11) und/oder zwischen Verlängerungsstücken (11, 11') zur Anpassung an die Körperform des Orthesenträgers um einen begrenzten Winkel kippbar ausgebildet ist.
  14. 14
    Orthese nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (1) und/oder das wenigstens eine Verlängerungsstück (11) mit einer eine gewisse Anpassung an die Körperkontur ermöglichenden Elastizität versehen sind, die einer Zugkraft dennoch einen dem Körper schützenden Verformungswiderstand entgegensetzt.
  15. 15
    Orthese nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rückenpelotte (10) als eine vergrößerbare Basisplatte ausgebildet ist.
  16. 16
    Orthese nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenpelotte (10) in Breitenrichtung durch die Ansatzstücke (11, 11') vergrößerbar ist.
  17. 17
    Orthese nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenpelotte (10) in Höhenrichtung durch die Ansatzstücke (11, 11') vergrößerbar ist.
  18. 18
    Orthese nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die vergrößerbare Rückenpelotte (10) über den Befestigungsgurt mit der vergrößerbaren ventralen Basisplatte (1) verbunden ist.
Independent claims18