EP1555859B1

Control of lighting devices over a modulated DC bus

Abstract

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EP1555859B1, drawing sheet 1
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Expired 24 November 2024, 1.8 years ago.

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20 claims: 6 independent, 14 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Steuerung von Leuchtmittelbetriebsgeräten mittels einer zentralen Gleichrichter/PFC-Einheit (2, 10), die mittels wenigstens eines DC-Ausgangskreises (11) mehrere Leuchtmittel-Betriebsgeräte (1) versorgt, dadurch gekennzeichnet, dass der DC-Versorgungsspannung in einer Powerline-Technik (17) hochfrequente digitale Steuersignale aufmoduliert werden, die durch Powerline-Demodulatoren (15) in den Betriebsgeräten (1) ausgelesen und zur Ansteuerung des zugeordneten Leuchtmittels (5)ausgewertet werden, wobei in dem DC-Ausgangskreis oder in der Gleichrichter/PFC-Einheit (2, 10) ein Powerline-Modulator zugeführte Steuersignale auf den DC-Ausgangskreis aufmoduliert.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ausschalten eines Leuchtmittels (5) ein Ausschaltbefehl zum Powerline-Demodulator übermittelt wird, woraufhin dieser das zugeordnete Leuchtmittel über einen entsprechenden Powerline-Steuerbefehl abschaltet.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel eine Gasentladungslampe und das Betriebsgerät eine elektronisches Vorschaltgerät ist, wobei die Gasentladungslampe durch Abschalten eines Wechselrichters in dem Vorschaltgerät abgeschaltet wird.
  4. 4
    Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass dem Powerline-Modulator ein Schalter vorgeschaltet ist, wobei der Powerline-Modulator einen Ausschaltbefehl an den DC-Ausgangskreis abgibt, wenn der Schalter in eine Ausschalt-Position gebracht wird.
  5. 5
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem DC-Ausgangskreis Signale bidirektional in Powerline-Technik übertragen werden, um Signale von einem Betriebsgerät zu der zentralen Gleichrichter/PFC-Einheit zu übertragen.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass Fehler- und/oder Statusmeldungen von einem Betriebsgerät zu der Gleichrichter/PFC-Einheit übertragen werden.
  7. 7
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Powerline-Modulator separat zu der zentralen Gleichrichter/PFC-Einheit vorgesehen ist und Signale bezüglich des Betriebszustands eines Leuchtmittels bzw. des zugeordneten Betriebsmittels an die Gleichrichter/PFC-Einheit übermittelt.
  8. 8
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerbefehle individuell an Betriebsgeräte und/oder Gruppen von Betriebsgeräten adressierbar sind, indem die Befehle einen Adress-Header aufweisen oder dem/den anzusprechenden Betriebsgeräten jeweils ein individueller Ausgangskreis zugeordnet wird.
  9. 9
    Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Leuchtmittel und/oder Gruppen von Leuchtmitteln mittels der Powerline-Steuerbefehle individuell gestartet und/oder gedimmt werden.
  10. 10
    Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Powerline-Steuersignale mit einer Amplitude von weniger als 10%, insbesondere weniger als 5% der DC-Spannung aufmoduliert werden.
  11. 11
    Beleuchtungssystem umfassend ein Steuersystem und Leuchtmittel-Betriebsgeräte, aufweisend eine zentrale Gleichrichter/PFC-Einheit, die mittels wenigstens eines DC-Ausgangskreises mehrere Leuchtmittel-Betriebsgeräte versorgt, dadurch gekennzeichnet, dass einen Powerline-Modulator in dem DC-Ausgangskreis vorgesehen ist, wobei das Steuersystem ausgelegt ist der DC-Versorgungsspannung in einer Powerline-Technik hochfrequente digitale Steuersignale aufzumodulieren, wobei die Betriebsgeräte jeweils einen Powerline-Demodulator aufweisen, der ausgelegt ist die hochfrequenten digitalen Steuersignale auszulesen und zur Ansteuerung des den Betriebsgeräten zugeordneten Leuchtmittel auszuwerten, wobei, dass in dem DC-Ausgangskreis oder in der Gleichrichter/PFC-Einheit ein Powerline-Modulator vorgesehen ist, der ausgelegt ist zugeführte Steuersignale aufzumodulieren.
  12. 12
    Beleuchtungssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Powerline-Demodulator dazu ausgelegt ist, auf einen Ausschaltbefehl hin das Ausschalten des zugeordneten Leuchtmittels zu veranlassen.
  13. 13
    Beleuchtungssystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel eine Gasentladungslampe und das Betriebsgerät ein elektronisches Vorschaltgerät ist, wobei die Gasentladungslampe durch Abschalten eines Wechselrichters in dem Vorschaltgerät abschaltbar ist.
  14. 14
    Beleuchtungssystem nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass dem Powerline-Modulator ein Schalter vorgeschaltet ist, wobei der Powerline-Modulator einen Ausschaltbefehl an den Ausgangskreis abgibt, wenn der Schalter in eine Ausschalt-Position gebracht wird.
  15. 15
    Beleuchtungssystem nach einem der Ansprüchen 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der DC-Ausgangskreis, die zentrale Gleichrichter/PFC-Einheit sowie der Powerline-Demodulator für eine bidirektionale Übertragung in Powerline-Technik ausgelegt sind, um Signale von einem Betriebsgerät zu der zentralen Gleichrichter/PFC-Einheit zu übertragen.
  16. 16
    Beleuchtungssystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass Fehler- und/oder Statusmeldungen von einem Betriebsgerät zu der Gleichrichter/PFC-Einheit übertragbar sind.
  17. 17
    Beleuchtungssystem nach einem der Ansprüche 11 bis 16, wobei der Powerline-Modulator separat zu der zentralen Gleichrichter/PFC-Einheit vorgesehen und dazu ausgelegt ist, Signale bezüglich des Betriebszustands eines Leuchtmittels bzw. des zugeordneten Betriebsmittels an die Gleichrichter/PFC-Einheit zu übermitteln.
  18. 18
    Beleuchtungssystem nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerbefehle individuell an Betriebsgeräte und/oder Gruppen von Betriebsgeräten adressierbar sind, indem die Steuerbefehle mit einem Adress-Header versehen sind oder dem/den anzusprechenden Betriebsgerät ein individueller Ausgangskreis zugeordnet ist.
  19. 19
    Beleuchtungssystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Leuchtmittel und/oder Gruppen von Leuchtmitteln mittels der Powerline-Steuerbefehle individuell startbar und/oder dimmbar sind.
  20. 20
    Beleuchtungssystem nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Modulationspegel weniger als 10%, insbesondere weniger als 5% der DC-Spannung beträgt.
Independent claims20