EP1550820A2

Vehicle with a drivetrain having a multiple clutch device

Abstract

Es werden Maßnahmen zur Beherrschung bzw. Verringerung von in einer Lamellen-Mehrfach-Kupplungseinrichtung (202) auftretenden Schleppmomenten auf Grund temperaturbedingter erhöhter Viskosität bzw. Zähigkeit einer den Lamellen in Betrieb zugeführten Betriebsflüssigkeit vorgeschlagen, um eine Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs bzw. den Betrieb des Kraftfahrzeugs auch bei tiefen Temperaturen zu ermöglichen. So wird nach einem Aspekt der Erfindung insbesondere bereitgestellt ein Kraftfahrzeug, umfassend einen Antriebsstrang, der aufweist: eine Antriebseinheit (238), ein Getriebe (330) mit einer ersten Getriebeeingangswelle und einer zweiten Getriebeeingangswelle und eine Kupplungseinrichtung (202) mit einer ersten Kupplungsanordnung, die der ersten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, und einer zweiten Kupplungsanordnung, die der zweiten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, zur Momentenübertragung zwischen der Antriebseinheit und dem Getriebe, wobei die Kupplungsanordnungen als Lamellen-Kupplungsanordnungen ausgeführt sind, denen eine Betriebsflüssigkeit, insbesondere ein Kühlöl, für einen Betrieb unter Einwirkung der Betriebsflüssigkeit zuführbar ist, wobei dem Getriebe (330) eine Aktuator-Anordnung und eine die Aktuator-Anordnung (236) ansteuerende Steuereinrichtung (316) zugeordnet ist, unter deren Vermittlung der ersten und der zweiten Getriebeeingangswelle zugeordnete Getriebegänge ein- und auslegbar sind. Die Steuereinrichtung (316) ist erfindungsgemäß dafür ausgelegt, beim Abstellen des Fahrzeugs in Reaktion darauf vermittels der Aktuator-Anordnung (236) wenigstens einen Getriebegang automatisch einzulegen.

EP1550820A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

Term

Term ended

Projected expiry passed 21 December 2021, 4.8 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Published
  4. Projected expiry
  5. Today

28 claims: 14 independent, 14 dependent

  1. 1
    Kraftfahrzeug, umfassend einen Antriebsstrang, der aufweist:eine Antriebseinheit (238), ein Getriebe (330) mit einer ersten Getriebeeingangswelle und einer zweiten Getriebeeingangswelle und eine Kupplungseinrichtung (202) mit einer ersten Kupplungsanordnung, die der ersten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, und einer zweiten Kupplungsanordnung, die der zweiten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, zur Momentenübertragung zwischen der Antriebseinheit und dem Getriebe, wobei die Kupplungsanordnungen als Lamellen-Kupplungsanordnungen (204, 206) ausgeführt sind, denen eine Betriebsflüssigkeit, insbesondere ein Kühlöl, für einen Betrieb unter Einwirkung der Betriebsflüssigkeit unter Vermittlung einer Pumpenanordnung (209) zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpenanordnung (209) oder eine Flusseinstelleinrichtung durch eine Steuereinrichtung (316) ansteuerbar ist, um einen momentanen Betriebsflüssigkeitsfluss zu den Lamellen-Kupplungsanordnungen (204, 206) einzustellen, und dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, in Abhängigkeit von einem momentanen Zufuhrbedarf an Betriebsmedium zu wenigstens einer der Kupplungsanordnungen den Betriebsflüssigkeitsfluss zu vergrößern und zu verkleinern, derart, dass die Steuereinrichtung (316) bei geringerem Zufuhrbedarf den Betriebsflüssigkeitsfluss verkleinert oder unterbricht und bei größerem Zufuhrbedarf den Betriebsflüssigkeitsfluss vergrößert.
  2. 2
    Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (316) den Zufuhrbedarf im Hinblick auf eine an der Kupplungsanordnung auftretende Verlustleistung oder/und auf einen Schmierbedarf an den Lamellen der Kupplungsanordnung bestimmt.
  3. 3
    Kraftfahrzeug, umfassend einen Antriebsstrang, der aufweist:eine Antriebseinheit (238), ein Getriebe (330) mit einer ersten Getriebeeingangswelle und einer zweiten Getriebeeingangswelle und eine Kupplungseinrichtung (202) mit einer ersten Kupplungsanordnung, die der ersten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, und einer zweiten Kupplungsanordnung, die der zweiten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, zur Momentenübertragung zwischen der Antriebseinheit und dem Getriebe, wobei die Kupplungsanordnungen als Lamellen-Kupplungsanordnungen (204, 206) ausgeführt sind, denen eine Betriebsflüssigkeit, insbesondere ein Kühlöl, für einen Betrieb unter Einwirkung der Betriebsflüssigkeit unter Vermittlung einer Pumpenanordnung (209) zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpenanordnung (209) oder die Flusseinstelleinrichtung oder/und eine einer hydraulischen Betätigungseinrichtung (234) für die Kupplungsanordnungen zugeordnete Pumpenanordnung (208) in einem Umlaufmodus betreibbar sind, in dem durch Umwälzen von Betriebsflüssigkeit unabhängig von einem Zufuhrbedarf an Betriebsmedium zu den Kupplungsanordnungen bzw. unabhängig von der Betätigung der Kupplungseinrichtung Wärmeenergie in das Betriebsmedium eingetragen wird.
  4. 4
    Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bypass freischaltbar ist (230, 232), um das Betriebsmedium an den Kupplungsanordnungen vorbei Umwälzen zu können.
  5. 5
    Kraftfahrzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, auf ein ein bevorstehendes Starten des Kraftfahrzeug indizierendes Ereignis anzusprechen und in Reaktion hierauf den Umwälzbetrieb einzuleiten.
  6. 6
    Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine/die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, den Umwälzbetrieb automatisch dann einzuleiten, wenn wenigstens eine Positiv-Bedingung erfüllt oder/und wenigstens eine Negativ-Bedingung nicht erfüllt ist.
  7. 7
    Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine/die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, den Umwälzbetrieb automatische zu beenden, wenn wenigstens eine Positiv-Bedingung erfüllt oder/und wenigstens eine Negativ-Bedingung nicht erfüllt ist.
  8. 8
    Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine/die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, ein Starten der Antriebseinheit in Abhängigkeit von einem momentanen Viskositätszustand des Betriebsmediums freizugegen und zu sperren.
  9. 9
    Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine/die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, vermittels einer vorzugsweise hydraulischen Betätigungseinrichtung (234) die Kupplungsanordnungen (204, 206) zu betätigen und in einem Warmlaufmodus wenigstens eine, vorzugsweise beide Kupplungsanordnung mit Schlupf zu betreiben.
  10. 10
    Kraftfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (316) dafür angelegt ist, die wenigstens eine Kupplungsanordnung mit Schlupf bei stehendem Fahrzeug gegen eine Abbremswirkung einer Bremseinrichtung (454) arbeiten zu lassen oder/und die wenigstens eine Kupplungsanordnung bei fahrendem Fahrzeug mit Schlupf zu betreiben.
  11. 11
    Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Pumpenanordnung (209) oder Flusseinstelleinrichtung durch eine/die Steuereinrichtung (316) ansteuerbar ist, um einen momentanen Betriebsflüssigkeitsfluss zu den Lamellen-Kupplungsanordnungen einzustellen, und dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, zum Vorbereiten des Abstellens des Kraftfahrzeugs oder beim Abstellen des Kraftfahrzeugs bei ausgerückten Kupplungsanordnungen (204, 206) für ein vorgegebenes Zeitintervall einen überhöhten Betriebsflüssigkeitsfluss einzustellen, um die Lamellen der Kupplungsanordnungen vermittels des Betriebsflüssigkeitsflusses auseinander zu drücken.
  12. 12
    Kraftfahrzeug, umfassend einen Antriebsstrang, der aufweist:eine Antriebeinheit (238), ein Getriebe (330) mit einer ersten Getriebeeingangswelle und einer zweiten Getriebeeingangswelle und eine Kupplungseinrichtung (202) mit einer ersten Kupplungsanordnung, die der ersten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, und einer zweiten Kupplungsanordnung, die der zweiten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, zur Momentenübertragung zwischen der Antriebseinheit und dem Getriebe, wobei die Kupplungsanordnungen als Lamellen-Kupplungsanordnungen (204, 206) ausgeführt sind, denen eine Betriebsflüssigkeit, insbesondere ein Kühlöl, für einen Betrieb unter Einwirkung der Betriebsflüssigkeit unter Vermittlung einer Pumpenanordnung (209) zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpenanordnung (209) oder Flusseinstellanordnung durch eine Steuereinrichtung (316) ansteuerbar ist, um einen momentanen Betriebsflüssigkeitsfluss zu den Lamellen-Kupplungsanordnungen (204, 206) einzustellen, und dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, ein bevorstehendes Abstellen des Kraftfahrzeugs oder ein Abstellen des Kraftfahrzeugs zu erkennen und in Vorbereitung des Abstellens oder beim Abstellen bei ausgerückten Kupplungsanordnungen für ein vorgegebenes Zeitintervall einen überhöhten Betriebsflüssigkeitsfluss einzustellen, um die Lamellen der Kupplungsanordnungen vermittels des Betriebsflüssigkeitsflusses auseinander zu drücken.
  13. 13
    Fahrzeug nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, den überhöhten Betriebsflüssigkeitsfluss bedarfsweise dann einzustellen, wenn wenigstens eine Positiv-Bedingung erfüllt oder/und wenigstens eine Negativ-Bedingung nicht erfüllt ist.
  14. 14
    Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine/die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, zum Vorbereiten des Abstellens des Kraftfahrzeugs oder/und beim Abstellen des Kraftfahrzeugs für ein vorgegebenes Zeitintervall bei ausgerückten Kupplungsanordnungen (204, 206) die Antriebseinheit (238) bei einer gegenüber einer Leerlaufdrehzahl deutlich erhöhten Drehzahl zu betreiben, um durch Fliehkraftwirkung Betriebsflüssigkeit von den Lamellen der Kupplungsanordnungen zu entfernen.
  15. 15
    Kraftfahrzeug, umfassend einen Antriebsstrang, der aufweist:eine Antriebeinheit (238), ein Getriebe (330) mit einer ersten Getriebeeingangswelle und einer zweiten Getriebeeingangswelle und eine Kupplungseinrichtung (202) mit einer ersten Kupplungsanordnung, die der ersten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, und einer zweiten Kupplungsanordnung, die der zweiten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, zur Momentenübertragung zwischen der Antriebseinheit und dem Getriebe, wobei die Kupplungsanordnungen als Lamellen-Kupplungsanordnungen (204, 206) ausgeführt sind, denen eine Betriebsflüssigkeit, insbesondere ein Kühlöl, für einen Betrieb unter Einwirkung der Betriebsflüssigkeit unter Vermittlung einer Pumpenanordnung (209) zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Antriebseinheit (238) zugeordnete Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, ein bevorstehendes Abstellen des Kraftfahrzeugs oder ein Abstellen des Kraftfahrzeugs zu erkennen und in Vorbereitung des Abstellens oder/und beim Abstellen für ein vorgegebenes Zeitintervall bei ausgerückten Kupplungsanordnungen (204, 206) die Antriebseinheit (238) bei einer gegenüber einer Leerlaufdrehzahl deutlich erhöhten Drehzahl zu betreiben, um durch Fliehkraftwirkung Betriebsflüssigkeit von den Lamellen der Kupplungsanordnungen zu entfernen.
  16. 16
    Kraftfahrzeug nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, erst die Zufuhr von Betriebsflüssigkeit zu den Kupplungsanordnungen (204, 206) zu unterbrechen und dann für das vorgegebene Zeitintervall die Antriebseinheit (238) bei der gegenüber der Leerlaufdrehzahl deutlich erhöhten Drehzahl zu betreiben.
  17. 17
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, die Antriebseinheit bedarfsweise dann mit der gegenüber der Leerlaufdrehzahl deutlich erhöhten Drehzahl zu betreiben, wenn wenigstens eine Positiv-Bedingung erfüllt oder/und wenigstens eine Negativ-Bedingung nicht erfüllt ist.
  18. 18
    Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine/die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, zum Vorbereiten eines Einlegens wenigstens eines Getriebeganges oder/und beim Einlegen des wenigstens einen Getriebeganges für ein vorgegebenes Zeitintervall bei wenigstens einer ausgerückten Kupplungsanordnung oder/und höchstens einem eingelegten Getriebegang die Antriebseinheit bei (238) einer gegenüber einer Leerlaufdrehzahl deutlich erhöhten Drehzahl zu betreiben, um durch Fliehkraftwirkung Betriebsflüssigkeit von den Lamellen der Kupplungsanordnungen zu entfernen.
  19. 19
    Kraftfahrzeug, umfassend einen Antriebsstrang, der aufweist:eine Antriebeinheit (238), ein Getriebe (330) mit einer ersten Getriebeeingangswelle und einer zweiten Getriebeeingangswelle und eine Kupplungseinrichtung (202) mit einer ersten Kupplungsanordnung, die der ersten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, und einer zweiten Kupplungsanordnung, die der zweiten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, zur Momentenübertragung zwischen der Antriebseinheit und dem Getriebe, wobei die Kupplungsanordnungen als Lamellen-Kupplungsanordnungen (204, 206) ausgeführt sind, denen eine Betriebsflüssigkeit, insbesondere ein Kühlöl, für einen Betrieb unter Einwirkung der Betriebsflüssigkeit unter Vermittlung einer Pumpenanordnung (209) zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Antriebseinheit (238) zugeordnete Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, ein bevorstehendes Einlegen des wenigstens einen Getriebegangs oder ein Einlegen des wenigstens einen Getriebegangs zu erkennen und in Vorbereitung des Einlegens oder/und beim Einlegen für ein vorgegebenes Zeitintervall bei wenigstens einer ausgerückten Kupplungsanordnung oder/und höchstens einem eingelegten Getriebegang die Antriebseinheit (238) bei einer gegenüber einer Leerlaufdrehzahl deutlich erhöhten Drehzahl zu betreiben, um durch Fliehkraftwirkung Betriebsflüssigkeit von den Lamellen der Kupplungsanordnungen zu entfernen.
  20. 20
    Kraftfahrzeug nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, erst die Zufuhr von Betriebsflüssigkeit zu den Kupplungsanordnungen zu unterbrechen und dann für das vorgegebene Zeitintervall die Antriebseinheit bei der gegenüber der Leerlaufdrehzahl deutlich erhöhten Drehzahl zu betreiben.
  21. 21
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, die Antriebseinheit (238) bedarfsweise dann mit der gegenüber der Leerlaufdrehzahl deutlich erhöhten Drehzahl zu betreiben, wenn wenigstens eine Positiv-Bedingung erfüllt oder/und wenigstens eine Negativ-Bedingung nicht erfüllt ist.
  22. 22
    Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine/die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, zur Vorbereitung des Einlegens eines Getriebegangs bei stehender oder/und laufender Antriebseinheit vermittels einer vorzugsweise hydraulischen Betätigungseinrichtung (234) die Kupplungsanordnungen (204, 206) wenigstens einmal, vorzugsweise mehrmals aufeinanderfolgend im Ein- und Ausrücksinn zu betätigen, um durch mechanische Verspannung der Kupplungsanordnungen (204, 206) oder/und Verschiebung der Lamellen ein Lösen von Lamellen voneinander, die unter Vermittlung von Betriebsflüssigkeit aneinander haften, zu erreichen oder zumindest zu unterstützen.
  23. 23
    Kraftfahrzeug, umfassend einen Antriebsstrang, der aufweist:eine Antriebeinheit (238), ein Getriebe (330) mit einer ersten Getriebeeingangswelle und einer zweiten Getriebeeingangswelle und eine Kupplungseinrichtung (202) mit einer ersten Kupplungsanordnung, die der ersten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, und einer zweiten Kupplungsanordnung, die der zweiten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, zur Momentenübertragung zwischen der Antriebseinheit und dem Getriebe, wobei die Kupplungsanordnungen (204, 206) als Lamellen-Kupplungsanordnungen ausgeführt sind, denen eine Betriebsflüssigkeit, insbesondere ein Kühlöl, für einen Betrieb unter Einwirkung der Betriebsflüssigkeit unter Vermittlung einer Pumpenanordnung zuführbar ist, wobei den Kupplungsanordnungen eine Steuereinrichtung (316) zugeordnet ist, die dafür ausgelegt ist, die Kupplungsanordnungen vermittels einer vorzugsweise hydraulischen Betätigungseinrichtung (234) zu betätigen, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, zur Vorbereitung des Einlegens eines Getriebegangs bei stehender oder/und laufender Antriebseinheit vermittels der Betätigungseinrichtung (234) die Kupplungsanordnungen (204, 206) wenigstens einmal, vorzugsweise mehrmals aufeinanderfolgend im Ein- und Ausrücksinn zu betätigen, um durch mechanische Verspannung der Kupplungsanordnungen (204, 206) oder/und Verschiebung der Lamellen ein Lösen von Lamellen voneinander, die unter Vermittlung von Betriebsflüssigkeit aneinander haften, zu erreichen oder zumindest zu unterstützen.
  24. 24
    Fahrzeug nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, die Kupplungsanordnungen im Ein- und Ausrücksinn im Hinblick auf das Lösen der Lamellen voneinander bedarfsweise dann zu betätigen, wenn wenigstens eine Positiv-Bedingung erfüllt oder/und wenigstens eine Negativ-Bedingung nicht erfüllt ist.
  25. 25
    Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine/die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, durch entsprechende Ansteuerung der laufender Antriebseinheit (238) auf die Kupplungseinrichtung (202) wirkende Drehzahlungleichförmigkeiten, insbesondere Drehschwingungen, im Antriebstrang gezielt zu erzeugen, um ein Lösen von Lamellen voneinander, die unter Vermittlung von Betriebsflüssigkeit aneinander haften, zu erreichen oder zumindest zu unterstützen.
  26. 26
    Kraftfahrzeug, umfassend einen Antriebsstrang, der aufweist:eine Antriebeinheit (238), ein Getriebe (330) mit einer ersten Getriebeeingangswelle und einer zweiten Getriebeeingangswelle und eine Kupplungseinrichtung (202) mit einer ersten Kupplungsanordnung, die der ersten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, und einer zweiten Kupplungsanordnung, die der zweiten Getriebeeingangswelle zugeordnet ist, zur Momentenübertragung zwischen der Antriebseinheit und dem Getriebe, wobei die Kupplungsanordnungen als Lamellen-Kupplungsanordnungen (204, 206) ausgeführt sind, denen eine Betriebsflüssigkeit, insbesondere ein Kühlöl, für einen Betrieb unter Einwirkung der Betriebsflüssigkeit unter Vermittlung einer Pumpenanordnung (209) zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Antriebseinheit (238) zugeordnete Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, durch entsprechende Ansteuerung der laufender Antriebseinheit (238) auf die Kupplungseinrichtung (202) wirkende Drehzahlungleichförmigkeiten, insbesondere Drehschwingungen, im Antriebstrang gezielt zu erzeugen, um ein Lösen von Lamellen voneinander, die unter Vermittlung von Betriebsflüssigkeit aneinander haften, zu erreichen oder zumindest zu unterstützen.
  27. 27
    Fahrzeug nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, die auf die Kupplungseinrichtung wirkenden Drehzahlungleichförmigkeiten vermittels der Antriebseinheit (238) bedarfsweise dann zu erzeugen, wenn wenigstens eine Positiv-Bedingung erfüllt oder/und wenigstens eine Negativ-Bedingung nicht erfüllt ist.
  28. 28
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass im Falle einer als Verbrennungsmotor (238) ausgeführten Antriebseinheit die Steuereinrichtung (316) dafür ausgelegt ist, die auf die Kupplungseinrichtung (202) wirkenden Drehzahlungleichförmigkeiten durch Zylinderabschaltungen oder/und nicht einheitliche oder/und wechselnde Versorgung der Zylinder mit Kraftstoff zu erzeugen.
Independent claims28