EP1518489B1

Method of operating a dishwasher when a multi-phase detergent with several active agents is used

Abstract

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EP1518489B1, drawing sheet 1
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Expired 15 April 2023, 3.4 years ago.

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7 claims: 1 independent, 6 dependent

  1. 1
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine mit zumindest einem an sich bekannten, für den Spülmaschinenbetrieb ohne Kombinationspräparate mit mehreren Wirkstoffen ausgelegten Spülprogramm, wie z. B. Intensivprogramm, Normalprogramm, Kurzprogramm, Ökoprogramm, wobei das Spülprogramm Spülprogrammabschnitte Vorspülen, Reinigen, Zwischenspülen und Klarspülen aufweist, bei dem das Spülprogramm bei Verwendung eines Kombinationspräparates mit mehreren Wirkstoffen in seiner Gestaltung und seinem Ablauf an die Verwendung eines Kombinationspräparates mit mehreren Wirkstoffen angepasst wird, wobei die Anpassung des Spülprogramms an die Verwendung eines Kombinationspräparates zumindest eine der folgenden Maßnahmen umfasst:die Dauer zumindest des Programmabschnittes Vorspülen wird verkürzt oder auf Null reduziert;die Zahl der vorgesehenen Zwischenspülabschnitte zwischen den Programmabschnitten Reinigen und Klarspülen wird auf einen oder keinen Zwischenspülabschnitt reduziert.
  2. 2
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpassung des Spülprogramms an die Verwendung eines Kombinationspräparates bei optionalem Ein- oder Ausschalten einer Zusatzfunktion für die Verwendung eines Kombinationspräparates und/oder bei einer automatischen, im Wesentlichen sensorischen Erkennung der Verwendung eines Kombinationspräparates erfolgt.
  3. 3
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpassung des Spülprogramms an die Verwendung eines Kombinationspräparates zumindest eine der folgenden Maßnahmen umfasst:a) Die Zudosierung von bestimmten Substanzen, welche in der Dosiervorrichtung bevorratet sind, wird im Zeitpunkt verschoben und/oder in der Menge der Zudosierung verändert oder vollständig ausgeblendet. b) Die automatische Regenerierfunktion der Regeneriereinrichtung wird abgeschaltet, sofern nicht durch einen vorgesehenen Härtesensor das Über- oder Unterschreiten eines definierten Härtegrades und/oder durch eine benutzerabhängige Einstellung an der Regenerierdosierung ein definierter Härtegrad der spülflüssigkeit festgelegt wird und/odex über eine programmgesteuerte Eingabeeinrichtung das Einblenden der Regenerierfunktion bei eingeschalteter Zusatzfunktion erfolgt, wobei bei Überschreiten eines definierten Härtegrades der Spülflüssigkeit durch zumindest zeitweises wiederzuschalten der Regenerietfunktion und/ oder Verschneiden der Spülflüssigkeit mit weichem Wasser der Härtegrad der Spülflüssigkeit insgesamt herabgesetzt wird. c) Bei Beginn des Spülprogrammes wird eine Zudosierung der Klarspülersubstanz aus der Dosierkombination gesperrt;hierzu wild ein entsprechender Defaultwert in einer Speichereinheit der Programmsteuerung gesetzt und gespeichert, wobei im Falle des Erkennens des Unterschteitens der Klarspülerkonzentration unter einen definierbaren Konzentrationswert dieser Defaultwert rücksetzbar ist und/oder zu einem definierbaren Zeitpunkt des Programmablaufes Klarspülersubstanz in definierbarem Volumen der Spülflüssigkeit und/oder bis zum Erreichen eines definierbaren Mindestkonzentrationswertes zugesetzt wird, wobei eine derartige Zugabe vorzugsweise erst im Programmabschnitt Klarspülen erfolgt. d) Während des Programmablaufes wird in Abhängigkeit der Verfahrensführung des tatsächlich ausgeführten Programmabschnittes b) hinsichtlich der Regenerierfunktion ein Zusetzen eines definierten Solevolumens in eine Enthärtungsvorrichtung aus- oder eingeblendet. e) Informationen über den Ist- und/oder Soll-Zustand zumindest eines Parameters des Spülprogrammes oder ein daraus abgeleiteter Hinweis und/oder Aufforderung werden an den Benutzer durch korrespondierende Anzeigeelemente angezeigt. f) Die Dauer zweier Verfahrensabschnitte, vorzugsweise der Programmabschnitte Vorspülen und Reinigen und/oder Reinigen und Zwischenspülen, wird verlängert und/oder verkürzt, wobei die Zeitdauer der Verlängerung und Kürzung in einem definierbaren Verhältnis stehen. g) Zumindest in einem Programmabschnitt wird durch einmaliges oder wiederholtes Ein- und Ausschalten der Umwälzpumpe mit unterschiedlich bestimmbarer bzw. vorgebbarer Dauer des Ein- und Ausschaltzustandes der Umwälzpumpe oder durch geregelte oder gesteuerte Drehzahländerung der Umwälzpumpe die Spülflüssigkeit in der Art eines Impulsspülens auf das Spülgut aufgebracht. h) Während zumindest eines Programmabschnittes, vorzugsweise am Ende der Verfahrensabschnitte Vorspülen, Reinigen und/oder Zwischenspülen, wird zumindest ein Verdünnungsschritt mit Verringerung der Schmutzkonzentration der Spülflüssigkeit in Abhängigkeit von zumindest einer Messung der Trübung und/oder der Konzentration zumindest einer Wirksubstanz in der Spülflüssigkeit oder davon unabhängig ausgeführt. i) Die maximale Temperatur wird in den dem Klarspülen vorangehenden Programmabschnitten, insbesondere im Verfahrens abschnitt Reinigen, auf eine Temperatur unterhalb der Auflösungtemperatur der Klarspülersubstanz reduziert. j) Im Programmabschnitt Klarspülen wird auf eine Temperatur aufgeheizt, die über der Temperatur der Auflösung der Klarspülersubstanz liegt.
  4. 4
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in den Verfahrensabschnitten Reinigen und Klarspülen infolge Einschaltens vorgesehener Heizmittel die Spülflüssigkeit aktiv aufgeheizt wird und ggf. im Programmschritt Zwischenspülen die Spülflüssigkeit vorzugsweise passiv ohne Zuschalten dieser Heizmittel aufgeheizt wird und/oder während des Vorspülens die Spülflüssigkeit im Wesentlichen nicht aktiv aufgeheizt wird.
  5. 5
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass während des Zwischenspülens und/oder Vorspülens kurzzeitig die vorgesehenen Heizmittel ein- und ausgeschaltet werden, wobei dies widerholt in verschieden oder gleich langen Abständen unterhalb oder nahe der Löslichkeitstemperatur der Reinigungssubstanz und/oder der Enthärtungssubstanz und/oder der Klarspülersubstanz erfolgt.
  6. 6
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der folgenden Verfahrensschritte im Ablauf des an die Verwendung eines Kombinationspräparates angepassten Spülprogrammes vorgesehen ist:a) Verändern oder Abschalten der Enthärterfunktion der Regeneriereintichtung und/oder Verändern oder Abschalten der Öffnung spezieller Bevorratungskammern der Dosiervorrichtung. b) Abschalten korrespondierender Anzeigeelemente zu Funktionen, die während des Programmablaufes zumindest durch die Programmablaufsteuerung von vornherein, dass heißt voreingestellt abgeschaltet werden. c) Vorspülen mit kalter, wasserzuleitungstemperaturabhängiger Spülflüssigkeit mit einer Vorspüldauer von vorzugsweise 2 bis 5 Minuten;vollständiger Spülflüssigkeitswechsel am Ende des Verfahrensabschnittes Vorspülen, wobei einer oder mehrere Verdünnungsschritte mit einem Flüssigkeitswechsel während des Vorspülens ausgeführt werden können. d) Aufheizen der Spülflüssigkeit im Verfahrensabschnitt Reinigen auf eine Temperatur, die unterhalb der Auflösetemperatur des Klarspülers liegt, vorzugweise zwischen 45 und 57°C. e) Zudosieren des Kombinationspräparates während der Aufheizphase der Spülflüssigkeit im Programmabschnitt Reinigen, vorzugsweise zu Beginn oder im ersten Drittel des Programmabschnittes Reinigen. f) Umwälzen der Spülflüssigkeit im Spülbehälter im Programmabschnitt Reinigen bei einer Reinigungstemperatur (40 bis 57°C) für die Dauer von 10 bis 30 Minuten, wobei am Ende des Verfahrensabschnittes Reinigen die Spülflüssigkeit, ggf. in Abhängigkeit des Ergebnisses einer Trübungsmessung der Spülflüssigkeit, vollständig abgepumpt wird oder der Verfahrensabschnitt Reinigen durch einen Verdünnungsschritt abgeschlossen wird, wobei mehrere Verdünnungsschtitte optional während des Reinigens ausgeführt werden können, g) Passives Aufheizen der Spülflüssigkeit in einem Verfahrensabschnitt Zwischenspülen, die frisch zugeführt oder mit Spülflüssigkeit des Programmabschnittes Reinigen verschnitten wird und Umwälzen der Spülflüssigkeit im Spülbehälter für eine Dauer von 2 bis 10 Minuten. h) Beenden des Verfahrensabschnittes Zwischenspülen mit einer vollständigen oder teilweisen Entleerung, wobei letztere einen Verdünnungsschritt zum folgenden Verfahrensabschnitt einleitet, i) Auffüllen der Spülflüssigkeit auf ein definiertes und/oder variabel einstellbares Füllniveau der Spülflüssigkeit im Programmabschnitt Klarspülen, Aufheizen der Spülflüssigkeit durch Zuschalten vorgesehener Heizmittel über die Auflösetemperatur der Klarspülersubstanz des Kombinationspräparates, vorzugsweise auf 58 bis 70°C, und Umwälzen der Spülflüssigkeit mit dem aufgelösten oder verdünnten und verschleppten Klarspülen. j) Vollständiges Entleeren der Spülflüssigkeit aus dem Spülbehälter am Ende des Verfahrensabschnittes Klarspülen, erst wenn eine definierte Konzentration der Klarspülsubstanz für einen definierten Zeitabschnitt zumindest im Programmabschnitt Klarspülen nicht unterschritten worden ist.
  7. 7
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Umwälzpumpe vorzugsweise im Verfahrensabschnitt Zwischenspülen wiederholt für eine vorgebbare oder bestimmbare Dauer ein- und ausgeschaltet wird, wobei die Dauer des Einschaltens der Umwälzpumpe und des Ausschaltens der Umwälzpumpe abhängig von einem Spülflüssigkeitsniveau im Spülbehälter und/oder der Drehzahl der Umwälzpumpe und/oder einer Trübungsmessung der Spülflüssigkeit ist, wobei das maximal vorhandene Spülflüssigkeitsvolumen in Abhängigkeit von der Temperatur der Spülflüssigkeit und/oder der ermittelten Klarspülerkonzentration und/oder des pH-Wertes und/oder der Siebverschmutzung eingestellt wird.