EP1516576B1

Dishwasher and a method of operating a dishwasher using a multiphase detergent with several active substances

Abstract

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EP1516576B1, drawing sheet 1
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Expired 15 April 2023, 3.4 years ago.

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16 claims: 2 independent, 14 dependent

  1. 1
    Geschirrspülmaschine, a) bei der zumindest ein Spülprogramm auswählbar ist, b1) wobei dieses Spülprogramm selbst für die Verwendung eines Kombinationspräparates mit mehreren Wirksubstanzen definiert ist oder b2) wobei zumindest ein Mittel zum Zuschalten einer Zusatzfunktion vorgesehen ist, durch welches bei einem Zuschalten dieser Funktion wenigstens ein Parameter des ausgewählten spülprogrammes im Hinblick auf die Verwendung eines Kombinationspräparates mit mehreren Wirksubstanzen änderbar ist, und c) wobei durch zumindest einen vorgesehenen Sensor, vorzugsweise während des ersten flüssigkeitsführenden Spülprogrammabschnittes, detektierbar ist, ob ein Kombinationspräparat in der Dosiereinrichtung oder an sonstiger Stelle in der Geschirrspülmaschine, vorzugsweise in einem Besteckkorb, eingebracht ist, d) wobei eine Steuereinheit vorgesehen ist, die dazu ausgebildet und bestimmt ist, bei der Detektion des Vorhandenseins eines Kombinationspräparates d1) selbsttätig das für die Verwendung eines Kombinationspräparates definierte Spülprogramm vorzugeben oder d2) selbsttätig die Zusatzfunktion zuzuschalten.
  2. 2
    Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1, wobei die Zusatzfunktion für ein "3in1"-Kombinationspräparat mit zumindest einer Reinigungssubstanz, einer Enthärtungssubstanz und einer Klarspülsubstanz ausgelegt ist, welches in Form einer gepressten Tablette, Perle oder als Pulver oder Flüssigkeit Verwendung findet.
  3. 3
    Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schaltmittel zum Zuschalten der Zusatzfunktion am Blendenträger der Geschirrspülmaschine oder in oder an einer Dosiereinrichtung angeordnet oder an anderer Stelle angeordnet ist.
  4. 4
    Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Sensor vorgesehen ist, dessen Messwerte gezielt erfassbar und auswertbar sind, so dass von der Steuereinheit der Geschirrspülmaschine der Ablauf des ausgewählten Spülprogrammes definiert beeinflussbar ist und/oder erforderlichenfalls die Steuereinheit gezielt weitere Sensormessungen und/oder eingabeabhängige Abfragen veranlasst, bevor zumindest ein definierter Eingriff in den Spülprogrammablauf erfolgt.
  5. 5
    Geschirrspülmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein chemischer und/oder zumindest ein akustischer und/oder zumindest ein optischer Sensor und/oder zumindest ein thermischer und/oder zumindest ein pneumatischer Sensor im Geschirrspüler angeordnet ist.
  6. 6
    Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass kontinuierlich oder diskontinuierlich anhand zumindest eines Ist-Soll-Wertevergleiches und/oder Differenzwertes und/oder der Änderung zumindest eines Spülprogrammparameters pH-Wert und/oder Temperatur und/oder Trübung und/oder Schaumbildung und/oder Konzentration erkennbar ist, in welchem qualitativem und/oder quantitativem Maß das Freisetzen zumindest einer spezifischen Substanz des Kombinationspräparates erfolgt ist.
  7. 7
    Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass Zeitpunkte und/oder Zeitabstände für spezifische Sensormessungen und/oder Sollwerte und/oder Schwellwerte und/oder sonstige vergleichswerte zur Auswertung dieser Sensormeszungen in zumindest einer Speichereinheit der Steuereinheit hinterlegt sind.
  8. 8
    Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einmalig im Ablauf des Spülprogrammes durch zumindest eine Messung eines Sensors erkennbar ist, ob eine im Kombinationspräparat vorhandene Klarspülsubstanz bereits zu einem früheren oder definierten Zeitpunkt während des Programmablaufes der Spülflüssigkeit beigemengt worden ist oder vorzugsweise erst im Programmabschnitt Klarspülen, freigesetzt wird und/oder ob eine definierte Klarspülerkonzentration über- oder unterschritten ist.
  9. 9
    Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Erkennungsvorrichtung, insbesondere eine Bilderkennungsvorrichtung vorgesehen ist, durch die Informationen über die Verwendung eines bestimmten Kombinationspräparates ermittelbar sind
  10. 10
    Geschirrspülmaschine nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Geschirrspüler Anzeigeelemente vorgesehen sind, die die Verwendung eines Kombinationspräparates und/oder bestimmte Ablaufzustände oder den gesamten Ablauf eines speziell an die Verwendung eines Kombinationspräparates angepassten oder auswählbaren Spülprogrammes anzeigen.
  11. 11
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 10, mit einem, insbesondere auswählbaren, Spülprogramm, a) wobei dieses Spülprogramm selbst für die Verwendung eines Kombinationspräparates mit mehreren Wirksubstanzen definiert ist oder zumindest ein Mittel zum Zuschalten einer Zusatzfunktion vorgesehen ist, durch welches bei einem Zuschalten dieser Funktion wenigstens ein Parameter des ausgewählten Spülprogrammes im Hinblick auf die Verwendung eines Kombinationspräparates mit mehreren Wirksubstanzen änderbar ist und b) wobei, vorzugsweise durch zumindest einen vorgesehenen Sensor und/oder vorzugsweise während des ersten flüssigkeitführenden Spülprogrammabschnittes, detektiert wird, ob ein Kombinationspräparat in der Dosiereinrichtung oder an sonstiger Stelle in der Geschirrspülmaschine, vorzugsweise in einem Besteckkorb, eingebracht ist.
  12. 12
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschirrspülmaschine eine Steuereinheit aufweist, die bei einer automatischen, im Wesentlichen sensorischen Erkennung der Verwendung eines Kombinationspräparates selbsttätig das für die Verwendung eines Kombinationspräparates definierte Spülprogramm vorgibt oder selbsttätig die zusatzfunktion zuschaltet.
  13. 13
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das definierte oder durch Zuschalten der Zusatzfunktion geänderte Spülprogramm mindestens eines der folgenden Merkmale aufweist:a) Die Zudosierung von bestimmten Substanzen, welche in der Dosiervorrichtung bevorratet sind, wird im Vergleich zu einem nicht für Kombinationspräparate ausgelegten Normalprogramm im Zeitpunkt verschoben und/oder in der Menge der Zudosierung verändert oder vollständig ausgeblendet. b) Die automatische Regenerierfunktion der Regeneriereinrichtung wird abgeschaltet, sofern nicht durch einen vorgesehenen Härtesensor das Über- oder Unterschreiten eines definierten Härtegrades und/oder durch eine benutzerabhängige Einstellung an der Regenerierdosierung ein definierter Härtegrad der Spülflüssigkeit festgelegt wird und/oder über eine programmgesteuerte Eingabeeinrichtung das Einblenden der Regenerierfunktion bei eingeschalteter Zusatzfunktion erfolgt, wobei bei Überschreiten eines definierten Härtegrades der Spülflüssigkeit durch zumindest zeitweises Wiederzuschalten der Regenerierfunktion und/ oder Verschneiden der Spülflüssigkeit mit weichem Wasser der Härtegrad der Spülflüssigkeit insgesamt herabgesetzt wird. c) Bei Beginn des Spülprogrammes wird eine Zudosierung der Klarspülersubstanz aus der Dosierkombination gesperrt;hierzu wird ein entsprechender Defaultwert in einer Speichereinheit der Programmsteuerung gesetzt und gespeichert, wobei im Falle des Erkennens des Unterschreitens der Klarspülerkonzentration unter einen definierbaren Konzentrationswert dieser Defaultwert rücksetzbar ist und/oder zu einem definierbaren Zeitpunkt des Programmablaufes Klarspülersubstanz in definierbarem Volumen der Spülflüssigkeit und/oder bis zum Erreichen eines definierbaren Mindestkonzentrationswertes zugesetzt wird, wobei eine derartige Zugabe vorzugsweise erst im Programmabschnitt Klarspülen erfolgt. d) Während des Programmablaufes wird in Abhängigkeit der Verfahrensführung des tatsächlich ausgeführten Programmabschnittes b) hinsichtlich der Regenerierfunktion ein Zusetzen eines definierten Solevolumens in eine Enthärtungsvorrichtung aus- oder eingeblendet. e) Informationen über den Ist- und/oder Soll-Zustand zumindest eines Parameters des Spülprogrammes oder ein daraus abgeleiteter Hinweis und/oder Aufforderung werden an den Benutzer durch korrespondierende Anzeigeelemente angezeigt. f) Die Dauer zumindest eines Programmabschnittes, vorzugsweise eines Vorspülens, wird im Vergleich zu einem nicht für Kombinationspräparate ausgelegten Normalprogramm verkürzt oder auf Null reduziert. g) Die Dauer zweier Verfahrensabschnitte, vorzugsweise der Programmabschnitte Vorspülen und Reinigen und/oder Reinigen und Zwischenspülen, wird im Vergleich zu einem nicht für Kombinationspräparate ausgelegten Normalprogramm verlängert und/oder verkürzt, wobei die Zeitdauer der Verlängerung und Kürzung in einem definierbaren Verhältnis stehen. h) Einer oder mehrere bei einem nicht für Kombinationspräparate ausgelegten Normalprogramm vorgesehene Zwischenspülabschnitte werden auf einen oder keinen Zwischenspülabschnitt reduziert. i) Zumindest in einem Programmabschnitt wird durch einmaliges oder wiederholtes Ein- und Ausschalten der Umwälzpumpe mit unterschiedlich bestimmbarer bzw. vorgebbarer Dauer des Ein- und Ausschaltzustandes der Umwälzpumpe oder durch geregelte oder gesteuerte Drehzahländerung der Umwälzpumpe die Spülflüssigkeit in der Art eines Impulsspülens auf das Spülgut aufgebracht. j) während zumindest eines Programmabschnittes, vorzugsweise am Ende der Verfahrensabschnitte Vorspülen, Reinigen und/oder Zwischenspülen, wird zumindest ein verdünnungsschritt mit Verringerung der Schmutzkonzentration der Spülflüssigkeit in Abhängigkeit von zumindest einer Messung der Trübung und/oder der Konzentration zumindest einer Wirksubstanz in der Spülflüssigkeit oder davon unabhängig ausgeführt. k) Die maximale Temperatur wird in dem dem Klarspülen vorangehenden Programmabschnitten, insbesondere im Verfahrensabschnitt Reinigen, auf eine Temperatur unterhalb der Auflösungstemperatur der Klarspülersubstanz reduziert. l) Im Programmabschnitt Klarspülen wird auf eine Temperatur aufgeheizt, die über der Temperatur der Auflösung der Klarspülersubstanz liegt.
  14. 14
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in den Verfahrensabschnitten Reinigen und Klarspülen infolge Einschaltens vorgesehener Heizmittel die Spülflüssigkeit aktiv aufgeheizt wird und ggf. im Programmschnitt Zwischenspülen die Spülflüssigkeit vorzugsweise passiv ohne Zuschalten dieser Heizmittel aufgeheizt wird und/oder während des Vorspülens die Spülflüssigkeit im Wesentlichen nicht aktiv aufgeheizt wird.
  15. 15
    Verfahren zum Betreiben einer Geschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass während des Zwischenspülens und/oder Vorspülens kurzzeitig die vorgesehenen Heizmittel ein- und ausgeschaltet werden, wobei dies wiederholt in verschieden oder gleich langen Abständen unterhalb oder nahe der Löslichkeitstemperatur der Reinigungssubstanz und/oder der Enthärtungssubstanz und/oder der Klarspülersubstanz erfolgt.
  16. 16
    Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der folgenden Verfahrensschritte im Ablauf des definierten oder durch Zuschalten der Zusatzfunktion geänderten Spülprogramm vorgesehen ist:a) verändern oder Abschalten der Enthärterfunktion der Regeneriereinrichtung und/oder Verändern oder Abschalten der öffnung spezieller Bevorratungskammern der Dosiervorrichtung. b) Abschalten korrespondierender Anzeigeelemente zu Funktionen, die während des Programmablaufes zumindest durch die Programmablaufsteuerung von vornherein, dass heißt voreingestellt abgeschaltet werden. c) Vorspülen mit kalter, wasserzuleitungstemperaturabhängiger Spülflüssigkeit mit einer Vorspüldauer von vorzugsweise 2 bis 5 Minuten;vollständiger Spülflüssigkeitswechsel am Ende des Verfahrensabschnittes Vorspülen, wobei einer oder mehrere Verdünnungsschritte mit einem Flüssigkeitswechsel während des Vorspülens ausgeführt werden können. d) Aufheizen der Spülflüssigkeit im Verfahrensabschnitt Reinigen auf eine Temperatur, die unterhalb der Auflösetemperatur des Klarspülers liegt, vorzugsweise zwischen 45 und 57 °C. e) Zudosieren des Kombinationspräparates während der Aufheizphase der Spülflüssigkeit im Programmabschnitt Reinigen, vorzugsweise zu Beginn oder im ersten Drittel des Programmabschnittes Reinigen. f) Umwälzen der Spülflüssigkeit im Spülbehälter im Programmabschnitt Reinigen bei einer Reinigungstemperatur (40 bis 57 °C) für die Dauer von 10 bis 30 Minuten, wobei am Ende des Verfahrensabschnittes Reinigen die Spülflüssigkeit, ggf. in Abhängigkeit des Ergebnisses einer Trübungsmessung der Spülflüssigkeit, vollständig abgepumpt wird oder der Verfahrensabschnitt Reinigen durch einen Verdünnungsschritt abgeschlossen wird, wobei mehrere Verdünnungsschritte optional während des Reinigens ausgeführt werden können, g) Passives Aufheizen der Spülflüssigkeit in einem Verfahrensabschnitt Zwischenspülen, die frisch zugeführt oder mit Spülflüssigkeit des Programmabschnittes Reinigen verschnitten wird und Umwälzen der Spülflüssigkeit im Spülbehälter für eine Dauer von 2 bis 10 Minuten. h) Beenden des Verfahrensabschnittes Zwischenspülen mit einer vollständigen oder teilweisen Entleerung, wobei letztere einen Verdünnungsschritt zum folgenden Verfahrensabschnitt einleitet. i) Auffüllen der Spülflüssigkeit auf ein definiertes und/oder variabel einstellbares Füllniveau der Spülflüssigkeit im Programmabschnitt Klarspülen, Aufheizen der Spülflüssigkeit durch Zuschalten vorgesehener Heizmittel über die Auflösetemperatur der Klarspülersubstanz des Kombinationspräparates, vorzugsweise auf 58 bis 70 °C, und Umwälzen der Spülflüssigkeit mit dem aufgelösten oder verdünnten und verschleppten Klarspüler. j) Vollständiges Entleeren der Spülflüssigkeit aus dem Spülbehälter am Ende des Verfahrensabschnittes Klarspülen, erst wenn eine definierte Konzentration der Klarspülsubstanz für einen definierten Zeitabschnitt zumindest im Programmabschnitt Klarspülen nicht unterschritten worden ist. k) Ein- bzw. Ausschalten der Umwälzpumpe vorzugsweise im Verfahrensabschnitt Zwischenspülen wiederholt für eine vorgebbare oder bestimmbare Dauer, wobei die Dauer des Einschaltens der Umwälzpumpe und des Ausschaltens der Umwälzpumpe abhängig von einem Spülflüssigkeitsniveau im Spülbehälter und/oder der Drehzahl der Umwälzpumpe und/oder einer Trübungsmessung der Spülflüssigkeit ist, wobei das maximal vorhandene Spülflüssigkeitsvolumen in Abhängigkeit von der Temperatur der Spülflüssigkeit und/oder der ermittelten Klarspülerkonzentration und/oder des pH-Wertes und/oder der Siebverschmutzung eingestellt wird.
Independent claims16