EP0952218B1

Single chain, multiple antigen-binding molecule, its preparation and use

Abstract

This record has no abstract on file.

EP0952218B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

Term

Term ended

Expired 8 April 2019, 7.5 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Expired
  5. Today

35 claims: 17 independent, 18 dependent

  1. 1
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül enthaltend folgende Komponenten:(a) eine variable Domäne einer schweren Kette eines Immunglobulins (VH) mit einer ersten Spezifität (A) und funktionelle Teile hiervon, (b) eine variable Domäne einer leichten Kette eines Immunglobulins (VL) mit einer zweiten Spezifität (B) und funktionelle Teile hiervon, (c) eine variable Domäne einer schweren Kette eines Immunoglobulins (VH) mit der Spezifität (B) und funktionelle Teile hiervon, sowie (d) eine variable Domäne einer leichten Kette eines Immunglobulins (VL) mit der Spezifität (A) und funktionelle Teile hiervon, wobei die Domäne VH und VL in Form eines VH-VL-Kontruktes oder VL-VH-Konstruktes verbunden sind und die VH-VL-Konstrukte oder VL-VH-Konstrukte über Domänen mit gleicher Spezifität verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden VH-VL- oder VL-VH- Konstrukte über ein Peptid (P) verbunden sind und wobei die Spezifitäten (A) und (B) verschieden sind.
  2. 2
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehr als zwei VH-VL- oder VL-VH- Konstrukte enthalten sind.
  3. 3
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß die Domänen VH und VL über einen Peptid-Linker (L) in Form eines VH-L-VL-Konstuktes oder VL-L-VH-Konstruktes verbunden sind.
  4. 4
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Linker (L) ca. 1-20 Aminosäuren, vorzugsweise ca. 1-5 Aminosäuren lang ist.
  5. 5
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach Anpruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Linker (L) die Aminosäuresequenz GGGGS enthält.
  6. 6
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß das Peptid (P) ca. 12-40 Aminosäuren, vorzugsweise ca. 12-20 Aminosäuren, insbesondere ca. 14 Aminosäuren lang ist.
  7. 7
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Peptid (P) die Aminosäuresequenz GGGGSGGRASGGGS oder GGGGSGGRASGGGGS enthält.
  8. 8
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Molekül als eine weitere Komponente einen oder mehrere Effektor/en (E) enthält.
  9. 9
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Effektor (E) über ein Bindeglied (B) an das genannte Molekül gebunden ist.
  10. 10
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindeglied (B) eine Protease-Spaltsequenz, vorzugsweise eine PSA-, Cathepsin-, Plasminogen- und/oder Plasminogenaktivator-Spaltsequenz enthält.
  11. 11
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Spezifität (A) gegen ein zu analysierendes Molekül gerichtet ist und die zweite Spezifität (B) gegen einen Analyten gerichtet ist.
  12. 12
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Analyt ein radioaktives Molekül, ein fluoreszierendes Molekül und/oder ein Enzym ist.
  13. 13
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 8-10, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Spezifität (A) gegen ein zu analysierendes Molekül gerichtet ist, die zweite Spezifität (B) gegen ein anderes zu analysierendes Molekül gerichtet ist und der Effektor (E) ein Analyt ist.
  14. 14
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Analyt ein radioaktives Molekül, ein fluoreszierendes Molekül und/oder ein Enzym ist.
  15. 15
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß das Peptid (P) und/oder der Effektor (E) ein fusiogenes Peptid enthält.
  16. 16
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-15 dadurch gekennzeichnet, daß die erste Spezifität (A) gegen eine Zielzelle gerichtet ist und die zweite Spezifität (B) gegen einen Vektor.
  17. 17
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Vektor eine Nukleinsäure, ein kationisches Peptid oder Protein, ein kationisches Lipid, ein kationisches Polymer, ein kationisches Porphyrin oder ein viraler Vektor ausgewählt aus der Gruppe enthaltend AdV-, AAV-, Vaccinia-, RSV-, HSV-, Influenza- oder Lentivirus-Vektor, ist.
  18. 18
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Spezifität (A) gegen eine Zellmembran, insbesondere gegen Lymphozyten, Makrophagen, Monozyten, Granulozyten, hämatopoetische Zellen, Endothelzellen, glatte Muskelzellen, quergestreifte Muskelzellen, Epithelzellen, Leberzellen, Nierenzellen, Gliazellen, Zellen des Stützgewebes, Tumorzellen oder Leukämiezellen, oder gegen Proteine der extrazellulären Matrix, des Komplementsystems, des Gerinnungssystems, des Kininsystems, des Blutplasmas, des Stützgewebes, oder gegen Cytokine oder Chemokine, oder gegen körpereigene oder körperfremde Toxine oder gegen Arzneimittel, insbesondere Digitalis, und/oder gegen Infektionserreger, wie insbesondere bakterielle, virale und/oder parasitäre Infektionserreger, gerichtet ist.
  19. 19
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-10 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Spezifität (B) gegen eine Zellmembran, insbesondere gegen Lymphozyten, Makrophagen, Monozyten oder Granulozyten, gegen Cytokine, Chemokine oder Wachstumsfaktoren, gegen Proteine des Komplementsystems, gegen Proteine des Gerinnungssystems, gegen fibrinolytische Proteine, gegen Enzyme, welche an der Zielstruktur die unwirksame Vorstufe eines Wirkstoffes in einem aktiven, insbesondere zytotoxischen Wirkstoff überführen können, gegen Peptidhormone oder Steroidhormone, gegen den konstanten Teil eines Immunglobulins, gegen einen Mediator, wie insbesondere Histamin, Serotonin, Leukotrien, Prostacyclin oder Kinin, gegen Infektionserreger, gegen körpereigene oder körperfremde Toxine, gegen Arzneimittel, insbesondere Digitalis, gerichtet ist.
  20. 20
    Einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-10, 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Effektor (E) ausgewählt ist aus einer Transmembrandomäne, einem Glykophospholipidanker, dem Liganden bindenden Teil eines Rezeptors, einem Liganden für einen Rezeptor oder der den Rezeptor bindenden Teilsequenz des Liganden, einem Peptidhormon, einem Cytokin, einem Wachstumsfaktor, einem Wachstumsfaktorinhibitor, einem Chemokin, einem Interferon, einem Mediator, einem kreislaufwirksamen Peptid, einem Enzym, welches eine inaktive Vorstufe eines Wirkstoffes in einen aktiven Wirkstoff überführt;einem Protein, welches die Gerinnung aktiviert oder inhibiert;einem Protein, welches die Fibrinolyse aktiviert oder inhibiert;einem Protein, welches das Komplementsystem aktiviert oder inhibiert;einer oder mehreren konstanten Domänen eines Immunglobulins;einem zytotoxischen Peptid;einem anderen, einzelkettigen, einfach oder mehrfach-, insbesondere zweifach-antigenbindenden Molekül;einem Tumorantigen oder einem Antigen eines Infektionserregers, wie beispielsweise einem bakteriellen Antigen oder einem viralen Antigen;einem Peptid enthaltend Cystein und/oder einem di- bzw. multimerisierenden Peptid.
  21. 21
    Nukleinsäure kodierend für ein einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-20.
  22. 22
    Nukleinsäure nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Nukleinsäure am 5'-Ende eine Nukleotidsequenz kodierend für eine Signal- oder Transmembransequenz enthält.
  23. 23
    Nukleinsäure nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Nukleinsäure am 5'-Ende einen Promotor und/oder Aktivator enthält.
  24. 24
    Nukleinsäure nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Aktivator zellspezifisch, zellzyklusspezifisch, metabolisch-spezifisch und/oder durch einen Wirkstoff aktivierbar oder suprimierbar ist.
  25. 25
    Nukleinsäure nach einem der Ansprüche 21-24, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Nukleinsäure am 5'-Ende des Startkodons die Sequenz GCCACC oder GCCGCC enthält.
  26. 26
    Vektor enthaltend eine Nukleinsäure nach einem der Ansprüche 21-25.
  27. 27
    Vektor nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Vektor ein viraler oder nicht-viraler Vektor ist.
  28. 28
    Vektor nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht-virale Vektor ausgewählt ist aus einem kationischen Lipid, einem kationischen Polymer, einem kationischen Peptid oder einem kationischen Porphyrin.
  29. 29
    Zelle enthaltend eine Nukleinsäure nach einem der Ansprüche 21-25 oder einen Vektor nach Anspruch 26 oder 27.
  30. 30
    Zelle nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Zelle eine Bakterien-, Hefe-, Insekten- oder Säugerzelle ist.
  31. 31
    Zelle nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Säugerzelle ein Lymphozyt, ein Makrophage, eine Gliazelle, eine Epithelzelle, eine Leberzelle, eine Nierenzelle, eine Knochenmarkszelle, eine Endothelzelle, eine glatte oder quergestreifte Muskelzelle oder ein Fibroblast ist.
  32. 32
    Verfahren zur Herstellung eines einzelkettigen, mehrfachantigengebundenen Moleküls, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zelle nach Anspruch 29 oder 30 kultiviert und das Expressionsprodukt gegebenenfalls isoliert wird.
  33. 33
    Arzneimittel enthaltend ein einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 1-10 und 15-20, eine Nukleinsäure nach einem der Ansprüche 21-27, einen Vektor nach einem der Ansprüche 26-28 oder eine Zelle nach einem der Ansprüche 29-31.
  34. 34
    Diagnostikum enthaltend ein einzelkettiges, mehrfach-antigenbindendes Molekül nach einem der Ansprüche 11-14.
  35. 35
    Verwendung eines einzelkettigen, mehrfach-antigenbindenden Moleküls nach einem der Ansprüche 1-20, einer Nukleinsäure nach einem der Ansprüche 21-25, eines Vektors nach einem der Ansprüche 26-28 oder einer Zelle nach einem der Ansprüche 29-31 zur Herstellung eines Medikamentes für die Therapie, Prophylaxe oder Diagnose von Tumorerkrankungen, Autoimmunerkrankungen, Entzündungserkrankungen, Erkrankungen des Blutes, insbesondere des Blutgerinnungs- und/oder Blutkreislaufsystems, Erkrankungen des Nervensystems und/oder Infektionserkrankungen.
Independent claims35