EP0806509B2

Lining material, process for its manufacture and its use

Abstract

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EP0806509B2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 1

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Expired 25 April 2017, 9.4 years ago.

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15 claims: 1 independent, 14 dependent

  1. 1
    Trägereinlage enthaltend ein Spinnvlies und eine Verstärkung, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinlage eine Dehnungsreserve von weniger als 1% aufweist und sich im Kraft-Dehnungs-Diagramm bei 20° C die Bezugskraft der Trägereinlage mit Verstärkung verglichen mit der Trägereinlage ohne Verstärkung im Bereich zwischen 0 und 1 % Dehnung bei mindestens einem Dehnungswert um mindestens 10% unterscheidet, wobei die Verstärkung des Spinnvlieses unter Längsspannung zugeführt und jede thermische Behandlung bei der Herstellung der Trägereinlage unter Spannung durchgeführt worden ist, das das Spinnvlies welches die Verstärkungsfäden enthält mit einer Nadeldichte von 20 bis 100 Stichen/cm 2 mechanisch verfestigt ist, wobei der Kerbenüberstand, bzw. die Summe aus Kerbenüberstand und Kerbentiefe, der Nadeln kleiner ist als der Durchmesser der Verstärkungsfaden, anschließend das Spinnvlies das bereits die Verstärkungsfäden enthält einer weiteren thermischen Verfestigung mit einem chemischen Binder unterzogen wurde und das Spinnvlies keine zur thermischen Verfestigung befähigten Bindefasern aufweist.
  2. 2
    Trägereinlage gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich im Kraft-Dehnungs-Diagramm bei 20°C die Bezugskraft der Trägereinlage mit Verstärkung verglichen mit der Trägereinlage ohne Verstärkung im Bereich zwischen 0 und 1 % Dehnung an mindestens einer Stelle um mindestens 30 % unterscheidet.
  3. 3
    Trägereinlage gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bezugskraft der Trägereinlage bei Raumtemperatur 20 °C, dividiert durch die Bezugskraft der Trägereinlage bei 180°C, gemessen an mindestens einem Punkt im Bereich zwischen 0 und 1 % Dehnung, einen Quotienten von höchstens 3 ergibt.
  4. 4
    Trägereinlage gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Spinnvlies aus Polyester ist.
  5. 5
    Trägereinlage gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Polyester zu mindestens 85 mol-% aus Polyethylenterephthalat besteht.
  6. 6
    Trägereinlage gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , das das Spinnvlies ein schmelzbinderverfestigtes Spinnvlies ist.
  7. 7
    Trägereinlage gemäß Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächengewicht des Spinnvlieses zwischen 20 und 500 g/m 2 beträgt.
  8. 8
    Trägereinlage gemäß Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung in Form von Verstärkungsfäden vorliegt deren Durchmesser 0,1 bis 1 mm beträgt und deren Young-Modul mindestens 5 Gpa beträgt.
  9. 9
    Trägereinlage gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsfäden einen Durchmesser von 0,1 bis 0,5 mm haben.
  10. 10
    Trägereinlage gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsfäden eine Bruchdehnung von 0,5 bis 100 % aufweisen.
  11. 11
    Trägereinlage gemäß Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung in Form von Verstärkungsfäden aus Monofilamenten oder Multifilamenten vorliegt.
  12. 12
    Trägereinlage gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsfäden aus Aramiden, Kohlenstoff, Glas, hochfesten Polyester-Monofilamenten, Hybridmultifilamenten, Metallen oder metallischen Legierungen bestehen.
  13. 13
    Trägereinlage gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Spinnvlies aus Polyester ein Prägemuster aufweist.
  14. 14
    Verwendung der Trägereinlage definiert in Anspruch 1 zur Herstellung von Verbundstoffen, insbesondere Dach- und Dichtungsbahnen.
  15. 15
    Verwendung der Trägereinlage definiert in Anspruch 1 zur Herstellung von bituminierten Dach- und Dichtungsbahnen.
Independent claims15