EP0779601A2

Method for paying the resetting of an electronic franking machine and arrangement for operating a data host

Abstract

The method involves data entry and switching of the machine (40) into a communication or credit interrogation mode. A link is established to a data centre (50) where the entry is checked for plausibility and the interrogation begins when a credit card number is input. The status of the card is verified from a card processing centre (60) before downloading is commenced or the data entry repeated or the machine switched into a communication mode. Listed information of successful interrogations is sent to the processing centre, which then receives payment from the client bank (10) and notifies the postal authority's bank (30).

EP0779601A2, drawing sheet 1
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18 claims: 14 independent, 4 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Bezahlung der Nachkreditierung einer elektronischen Frankiermaschine, die in einen Nachlademodus umschaltbar ist, gekennzeichnet durch die Schritte:1. Dateneingabe und Umschalten der Frankiermaschine (40) in einen Kommunikationsmodus oder Kreditanfrage-Modus, 2. Errichtung der Kommunikationsverbindung zu einer Datenzentrale (50), Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten und übermittelten Registerwerte in der Datenzentrale (50) und Start eines Kreditanfrageprozesses, wenn eine Kreditkartennummer eingegeben wurde oder Start eines Nachlade-Prozesses mit einem vorausbezahlten Guthaben, 3. Kontaktaufnahme und Senden von Informationen zum Kreditkarteninstitut CPC (60) zur Verifikation des Kreditkartenstatus, wenn eine Kreditkartennummer eingegeben wurde, 4. Empfangen der Genehmigung des ordnungsgemäßen Kreditkartenstatus in der Datenzentrale (50) oder Fehleranzeige, 5. Bearbeiten des Nachladevorganges oder Rückkehr zum Schritt 1 zur Wiederholung der Eingabe für den Kreditanfrage-Modus oder zum Umschalten der Frankiermaschine in einen Kommunikationsmodus, 6. Übermittlung von gelisteten Informationen über erfolgreiche Kreditanfragen an das Kreditkarteninstitut, 7. Geldtransfer zwischen der Kundenbank (10) und dem Kreditkarteninstitut (60) und 8. Durchführung von Überweisungen an die Bank (30) des Postbeförderes.
  2. 2
    Verfahren, nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein automatisches Übertragen von Informationen zum Kreditkarteninstitut, wenn eine Kreditkartennummer eingegeben wurde und durch ein Warten auf die Genehmigung, wenn das Kreditkarteninstitut momentan nicht erreichbar ist, und durch Wiederholung der Kommunikation mit dem Kreditkarteninstitut, wenn die Verbindung unterbrochen wurde, mit Zählung der erfolglosen Kommunikationsversuche, wobei ein Löschen des Kreditwunsches im spezifischen Register VGW der Datenzentrale (50) erfolgt, wenn die Verbindung nach einer vorbestimmten Anzahl von Versuchen nicht zustande kommt.
  3. 3
    Verfahren, nach den Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Datenzentrale (50) zur Verifizierung des Geldtransfers eine Liste über gültige Kreditanfragen an das Kreditkarteninstitut (60) übermittelt und auf eine entsprechende Bestätigung durch das Kreditkarteninstitut (60) wartet.
  4. 4
    Verfahren zur Bezahlung der Nachkreditierung einer elektronischen Frankiermaschine, die in einen Nachlademodus umschaltbar ist, gekennzeichnet durch die Schritte:- Dateneingabe einer nutzerspezifische Information, welche zusätzlich eine Information über die Bezahlungsart einschließt und welche unmittelbar nach der Identifizierungsnummer (PIN) über die Tastatur der Frankiermaschine eingegeben wird und Umschalten der Frankiermaschine in einen Kommunikationsmodus oder Kreditanfrage-Modus, - automatische Kontaktaufnahme seitens der Datenzentrale und Senden von Informationen zum Kreditkarteninstitut CPC zur Verifikation des Kreditkartenstatus, - Empfangen der Genehmigung des ordnungsgemäßen Kreditkartenstatus in der Datenzentrale oder Fehleranzeige, und - automatisches Bearbeiten des Nachladevorganges in der Datenzentrale, wobei bei ordnungsgemäßen Kreditkartenstatus ein Eintragen des Kreditwertes im spezifischen zweiten Subregister R1b der Datenzentrale erfolgt.
  5. 5
    Verfahren, nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Information über die Bezahlungsart die Kreditkartennummer und das Verfallsdatum der Kreditkarte und ggf. die Information über den Namen des beauftragten Kreditkarteninstitut umfaßt, wenn die Datenzentrale mit mehreren Kreditkarteninstituten zusammenarbeitet.
  6. 6
    Verfahren zur Bezahlung der Nachkreditierung einer elektronischen Frankiermaschine, die in einen Nachlademodus umschaltbar ist, gekennzeichnet durch die Schritte:- Durchführung einer separaten ersten Kommunikation A, wobei die übermittelte nutzerspezifische Information zusätzlich eine Information über die Bezahlungsart einschließt, welche im Verlaufe der Kommunikation mit der Datenzentrale übermittelt und in eine spezielle Maske eingetragen wird und - Durchführung einer separaten zweiten Kommunikation B, wobei die elektronische Frankiermaschine in einen Nachlademodus umgeschaltet wird und von der Datenzentrale der Reset-Vorgang und dessen Buchung entsprechend der Eintragung in die vorgenannte spezielle Maske ausgeführt wird.
  7. 7
    Verfahren, nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die von der Frankiermaschine übermittelte nutzerspezifische Information lediglich die Identifizierungsnummer (PIN) und die Werte in den Postregistern umfaßt und daß die Information über die Bezahlungsart, die in einer vorhergehenden separaten Kommunikation A zur Datenzentrale übermittelt wurde, als Auftrag in Form eines Auftragscodes zugehörig zur Identifizierungsnummer (PIN) bzw. zum Kundennamen in der Datenbank der Datenzentrale solange gespeichert wird, bis ein anderer Auftrag erteilt wird, und daß in Abhängigkeit von der vorgenannten Information über die Bezahlungsart, welche im Verlaufe der Kommunikation A der Datenzentrale separat übermittelt wird, in der Datenzentrale die erforderliche Datenverarbeitungs- und Speicherkapazität entsprechend geschaltet wird, um die vorgenannte Information zu verarbeiten.
  8. 8
    Verfahren, nach den Ansprüchen 6 bis 7, gekennzeichnet durch die Schritte:A1.Ein Kunde ruft in der Datenzentrale TDC an und äußert seinen Wunsch beim TDC-Operator, seine Frankiermaschine über Kreditkarte zu beladen, A2.Der TDC-Operator nimmt den Wunsch und die Bekanntgabe der PIN, der Kreditkartennummer sowie des Nachlade-Betrages entgegen, A3.Der TDC-Operator führt eine Plausibilitätsprüfung durch, A4.Der TDC-Operator nimmt Verbindung mit einem separaten CPC-Rechner im Kreditkarteninstitut auf und über den separaten CPC-Rechner im Kreditkarteninstitut wird die Liquidität der Kreditkarte geprüft, in dem über Kommunikationsverbindung eine OK bzw. NOT OK Meldung von der Datenzentrale empfangen wird, A5.Bei einer positiven Bestätigung trägt der TDC-Operator den angeforderten Betrag in eine unter dem TDC-Programm laufende spezielle Maske Credit Card Payment ein, unter Angabe der PIN, der Kreditkartennummer und des Kreditbetrages, der dann in das spezielle zweite Subregister des Kunden in der Datenzentrale eingeschrieben wird, B1 Bearbeiten des Nachladevorganges oder Rückkehr zum Schritt A1 zur Wiederholung der Eingabe für den Kreditanfrage-Modus oder zum Umschalten der Frankiermaschine in einen Kommunikationsmodus. B2.Übermittlung von gelisteten Informationen über erfolgreiche Kredit-anfragen an das Kreditkarteninstitut, vor einem Geldtransfer zwischen der Kundenbank und dem Kreditkarteninstitut und einer Durchführung von Überweisungen an die Bank des Postbeförderes.
  9. 9
    Verfahren, nach den Ansprüchen 6 bis 7, gekennzeichnet durch die Schritte:A1.Der Dienstleistungs-Kunde ruft per Telefon in der Datenzentrale (TDC) an und äußert seinen einen Dienstleistungsauftrag einschließenden Wunsch beim TDC-Operator, A2. Der TDC-Operator nimmt den Wunsch des Kunden entgegen und bestätigt den Auftrag und tätigt entsprechende Eingaben in eine unter dem TDC-Programm laufende spezielle Maske, damit eine Zuordnung von Auftragscode zur PIN des Auftragsgeber erreicht wird, B1.Eingabe zum Umschalten der Frankiermaschine in einen Kommunikationsmodus unter Eingabe der PIN sowie mit der Eingabe des Nachlade-Betrages: a) Eingabe der Personen-ldentifikations-Nummer PIN (8-digits), b) Eingabe/Bestätigung des Guthabenwertes Reset Credit Value, B2.Start der Kommunikationsroutine und Plausibilitätsprüfung in der Datenzentrale nach Errichtung der Kommunikationsverbindung und automatische Durchführung einer Routine der normalen Fernwertvorgabe für den gewünschten Nachladebetrag in der Datenzentrale einschließlich einer Plausibilitätsprüfung, wobei die übermittelte PIN und ebenfalls die übermittelten Registerwerte in der Datenzentrale überprüft werden, wobei das System stellt dabei beispielsweise den Kundennamen feststellt und anhand der Eintragung im speziellen ersten Subregister feststellt, daß sich auf dem speziellen ersten Guthabenkonto kein oder nicht genügend Guthaben befindet und prüft nun anschließend, ob es sich bei dem aktuellen Kunden um einen Kreditkartenbenutzer handelt, um auftragsgemäß weiter zu verfahren, B3.Kontaktaufnahme und Senden von Informationen zum Kreditkarteninstitut CPC zur Verifikation des Abrechnungsstatus, wobei im Subschritt 83.1 eine separate Kommunikationsverbindung zwischen der Datenzentrale und dem Kreditkarteninstitut CPC aufgebaut wird und im Subschritt B3.2 über eine separate Online-Verbindung zwischen der Datenzentrale TDC und dem Kreditkarteninstitut CPC Informationen betreffend f) Kreditkartennummer, g) Gültigkeitsdauer, h) Kreditwert und i) Kundenname ausgetauscht werden und wobei das Kreditkarteninstitut CPC prüft, ob die Kreditkartennummer gültig ist, die in der Datenzentrale TDC abgespeichert wurde, B4.Empfangen der Genehmigung des ordnungsgemäßen Kreditkartenstatus in der Datenzentrale, wenn die Liquidität des Kunden bzw. die Gültigkeit der Kreditkarte festgestellt wurde und Durchführung einer entsprechenden Auswertung, wobei der angeforderte Kreditbetrag bei einer positiven Bestätigung entsprechend dem TDC-Programm automatisch in eine spezielle Maske für Credit Card Payment unter Angabe der PAN, der Kreditkartennummer und des Kreditbetrages eingetragen und gespeichert wird, B5.Bearbeiten des Nachladevorganges oder Rückkehr zum Schritt B1 zur Wiederholung der Eingabe, B6.Übermittlung von gelisteten Informationen über erfolgreiche Kreditanfragen an das Kreditkarteninstitut, vor einem Geldtransfer zwischen der Kundenbank und dem Kreditkarteninstitut und einer Durchführung von Überweisungen an die Bank des Postbeförderes.
  10. 10
    Anordnung zum Betrieb einer Datenzentrale zur Bereitstellung und Erbringung von speziellen Dienstleistungen entsprechend eines Kundenauftrages angegebenen Art , dadurch gekennzeichnet , - daß in der Datenzentrale (50) mindestens ein Host-Rechner (51) angeordnet ist, der eine gespeicherte Datenbank (52) und ein Programm (53) für die Kreditanfrage aufweist, der eine Kopplung mit mindestens einer programmierbaren Ein/Ausgabe-Einrichtung aufweist für die Durchführung einer Kommunikation über Kommunikationsverbindung mit den Frankiermaschinen und für die Durchführung einer Kommunikation über Kommunikationsverbindung mit den Banken bzw. Geld-/Kreditinstituten zur Bezahlung der Nachladung von Frankiermaschinen mit einem Guthaben, welches wahlweise voraus- oder nachbezahlt werden kann und - daß die Datenzentrale in der Datenbank (52) jeweils Speicherplatz für zwei spezielle Subregister zur Verfügung stellt, welche den Konten des Frankiermaschinenbenutzers zugeordnet sind, um eine entsprechende Buchung vorzunehmen, wobei wenn ein Guthaben von einer ersten Bank (10) des Kunden bzw. vom Frankiermaschinenbenutzer direkt in ein zugehöriges erstes Bankkonto bei einer mit der Datenzentrale (50) kommunikativ gekoppelten speziell beauftragten zweiten Bank (20) überwiesen wird, entsprechend dem vorausbezahlten Betrag ein Guthaben im speziellen ersten Subregister der Datenzentrale (50) geführt wird und wobei ein spezielles zweites Subregister in der Datenzentrale (50) für die Buchung der Inanspruchnahme von Krediten geführt wird.
  11. 11
    Anordnung, nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß die Speichereinheiten (52 und 53) in einer Festplatte ausgebildet sind oder daß jeweils eine erste Festplatte als eine Speichereinheit (52) und eine zweite Festplatte als eine Speichereinheit (53) vorgesehen sind.
  12. 12
    Anordnung, nach den Ansprüchen 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß eine Speichereinheit für eine Datenbank (52) und eine Speichereinheit für ein Programm (53) zusammen mit einer programmierbaren Ein/Ausgabe-Einrichtung (54) eine erste Dienstleistungseinheit bildet, welche einerseits über Kommunikationsverbindungen (59) mit den Frankiermaschinen und welche andererseits mit mindestens einem Operator-Terminal (55) in Verbindung steht und daß in der vorgenannten Datenbank Speicherplatz für Registereintragungen zur Bereitstellung und Erbringung von speziellen Dienstleistungen entsprechend eines Kundenauftrages reseviert ist, auf welchen eine Frankiermaschine oder ein TDC-Operator zur Eintragung des Kundenauftrages zugreift.
  13. 13
    Anordnung, nach den Ansprüchen 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet , daß eine zweite Dienstleistungseinheit bestehend aus einer zweiten programmierbaren Ein/Ausgabe-Einrichtung (56), welche einerseits über eine Übertragungseinrichtung (501, 502) mit dem Host-Recher (51) und andererseits über eine Übertragungseinrichtung (503, 57, 504) mit einem Bank-Terminal bzw. dem Bank-Personalcomputer in der Kreditbank bzw. Kreditinstitut gekoppelt ist, einen Zugriff zur Datenbank (52) aufweist, um die Kontaktaufnahme und Senden von Informationen zum Kreditkarteninstitut CPC (60) zur Verifikation des Abrechnungsstatus und das Empfangen der Genehmigung des ordnungsgemäßen Kreditkartenstatus durchzuführen.
  14. 14
    Anordnung, nach den Ansprüchen 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß die vorgenannte zweite Dienstleistungseinheit erforderlichenfalls eine Übermittlung von gelisteten Informationen über erfolgreiche Kreditanfragen durchzuführen gestattet.
  15. 15
    Anordnung, nach den Ansprüchen 10 bis 13, d a durch g e k e n nz e i c h n e t, daß ein Drucker mit dem Host-Rechner (51) gekoppelt ist, um die Listen auszudrucken für die vorgenannte erforderliche Übermittlung von gelisteten Informationen über erfolgreiche Kreditanfragen.
  16. 16
    Anordnung, nach den Ansprüchen 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß mit entsprechenden Aufzeichnungseinrichtungen des Host-Rechners (51) alternative Datenträger CD-ROM, Disketten usw. mit den vorgenannten Daten beschrieben werden, um diese zu speichern.
  17. 17
    Anordnung, nach einem der vorgenannten Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet , daß eine Datenbank mit Registereintragungen zur Bereitstellung und Erbringung von speziellen Dienstleistungen entsprechend eines Kundenauftrages vorgesehen sind.
  18. 18
    Verfahren zur Bezahlung der Nachkreditierung und Nachladung mit einem vorausbezahlen Guthaben für eine elektronische Frankiermaschine, die in einen der Nachlademode umschaltbar ist, gekennzeichnet durch die Schritte:1. Dateneingabe und Umschalten der Frankiermaschine (40) in einen Kommunikationsmodus oder Kreditanfrage-Modus, 2. Errichtung der Kommunikationsverbindung zu einer Datenzentrale (50), Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten und übermittelten Registerwerte in der Datenzentrale und Start eines Kreditanfrageprozesses, wenn eine Kreditkartennummer eingegeben wurde oder Start eines Nachlade-Prozesses mit einem vorausbezahlten Guthaben, wobei ein Guthaben von einer ersten Bank (10) des Kunden bzw. vom Frankiermaschinenbenutzer direkt in ein zugehöriges erstes Bankkonto bei einer mit der Datenzentrale (50) kommunikativ gekoppelten speziell beauftragten zweiten Bank (20) überwiesen und entsprechend dem vorausbezahlten Betrag ein Guthaben im speziellen ersten Subregister der Datenzentrale (50) geführt wird und wobei ein spezielles zweites Subregister in der Datenzentrale (50) für die Inanspruchnahme von Krediten geführt wird sowie wobei die Datenzentrale (50) durch den Kunden zur Erbringung einer entsprechenden Dienstleistung für die Nachladung bzw. Nachkreditierung seiner Frankiermaschine beauftragt wird, um erforderlichenfalls auf das Konto bei einer dritten vom Postbeförderer speziell beauftragten Bank (30) das Geld in vorbestimmter Weise überweisen zu lassen, um die Dienstleistung des Postbeförderers zu bezahlen, 3. Kontaktaufnahme und Senden von Informationen zum Kreditkarteninstitut CPC zur Verifikation des Kreditkartenstatus, wenn eine Kreditkartennummer eingegeben wurde, 4. Empfangen der Genehmigung des ordnungsgemäßen Kreditkartenstatus in der Datenzentrale oder Fehleranzeige, 5. Bearbeiten des Nachladevorganges oder Rückkehr zum Schritt 1 zur Wiederholung der Eingabe für den Kreditanfrage-Modus oder zum Umschalten der Frankiermaschine (40) in einen Kommunikationsmodus, wobei die Frankiermaschine alternativ zum Kreditanfrage-Modus über die Datenzentrale (50) mit einem vorausbezahlten Guthaben nachladbar ist, wenn die zwischengeschaltete beauftragte zweite Bank (20), welche über elektronische Kommunikationsverbindung zur Datenzentrale (50) verfügt, eine entsprechende Kunden-Konto-lnformation über das vorausbezahlte Guthaben an die Datenzentrale liefert, 6. Übermittlung von gelisteten Informationen über erfolgreiche Kreditanfragen an das Kreditkarteninstitut (60) bzw. über die Nachladung mit einem vorausbezahlten Guthaben an die dritte Bank (30), 7. Geldtransfer zwischen Kundenbank (10) und dem Kreditkarteninstitut (60) sowie 8. Durchführung von Überweisungen an die dritte Bank (30) des Postbeförderes.
Independent claims18