EP0778033A2

Blood treatment device with balanced flow

Abstract

Ein als Folienbeutel ausgebildetes Bilanzierdisposable besteht im wesentlichen aus zwei Folien (1,2), die unter Ausbildung einer durch eine flexible Wand (8) in die beiden Kammerhälften (9, 10) unterteilten Bilanzierkammer (4) und unter Ausbildung von zwei Ausgleichskammern (5, 6) sowie der die einzelnen Kammern verbindenden Kanäle (15 bis 18) miteinander verschweißt sind. Die flexible Wand (8), die die erste Kammerhälfte (9) der Bilanzierkammer (4) von der zweiten Kammerhälfte (10) trennt, wird durch eine Zwischenfolie gebildet, die zwischen die erste und zweite Folie (1, 2) im Bereich des Bilanziervolumens eingelegt und mit den äußeren Folien unter Ausbildung der ersten und zweiten Kammerhälfte (9, 10) druckdicht verschweißt ist. Die feste Volumenvorgabe der Bilanzierkammerhälften (9, 10) wird durch einen entsprechenden Systemeinschub erreicht, in den das Disposable passend eingelegt wird. Der Systemeinschub weist zwei starre Aufnahmekörper (25, 26) mit muldenförmigen Vertiefungen (27) zum Über- bzw. Untergreifen der Bilanzierkammer (4) des Disposables auf. Das Bilanzierdisposable läßt sich in einem einzigen Schweißvorgang kostengünstig herstellen und ist einfach zu handhaben.

EP0778033A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

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9 claims: 1 independent, 8 dependent

  1. 1
    Bilanzierdisposable zum Bilanzieren von Flüssigkeiten für eine medizinische Behandlungsvorrichtung mit zwei übereinandergelegten Kunststoffolien (1, 2), die miteinander druckfest verbunden sind unter Bildung einer durch eine flexible Wand (8) in eine erste und eine zweite Kammerhälfte (9, 10) unterteilten Bilanzierkammer (4), wobei die flexible Wand (8) der Bilanzierkammer (4) durch eine Zwischenfolie gebildet wird, die zwischen der ersten und zweiten Folie (1, 2) im Bereich des Bilanziervolumens eingelegt und mit den äußeren Folien (1, 2) unter Bildung der beiden Kammerhälften (9, 10) derart verbunden ist, daß die erste Kammerhälfte (9) von der zweiten Kammerhälfte (10) druckdicht getrennt ist, einer über einen druckdicht abklemmbaren ersten Einlaßkanal (17) mit der ersten Kammerhälfte (9) der Bilanzierkammer (4) in Fluidverbindung stehenden ersten Ausgleichskammer (5), einer über einen druckdicht abklemmbaren zweiten Einlaßkanal (15) mit der zweiten Kammerhälfte (10) der Bilanzierkammer (4) in Fluidverbindung stehenden zweiten Ausgleichskammer (6) und eines mit der ersten Kammerhälfte (9) der Bilanzierkammer (4) in Fluidverbindung stehenden druckdicht abklemmbaren ersten Auslaßkanals (18) und eines mit der zweiten Kammerhälfte (10) der Bilanzierkammer (4) in Fluidverbindung stehenden druckdicht abklemmbaren zweiten Auslaßkanals (16).
  2. 2
    Bilanzierdisposable nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einlaß- und Auslaßkanäle (15-18) zumindest im Bereich ihrer Klemmstellen (20) durch zwischen der ersten und zweiten Folie (1, 2) angeordnete flexible Kunststoffschläuche (19) gebildet werden, die mit den äußeren Folien (1, 2) druckdicht verbunden sind.
  3. 3
    Bilanzierdisposable nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Bilanzierdisposable mit Durchbrüchen (43) zur Aufnahme von Fixierungsstiften (42) versehen ist.
  4. 4
    Bilanzierdisposable nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Folie (1, 2) miteinander druckdicht verbunden sind, ferner unter Ausbildung eines schlangenförmigen Kanals (31), der in die zweite Ausgleichskammer (6) mündet.
  5. 5
    Bilanzierdisposable nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Folie (1, 2) miteinander druckdicht verbunden sind, ferner unter Ausbildung einer in den zweiten Auslaßkanal (16) geschalteten Pufferkammer (7).
  6. 6
    Bilanzierdisposable nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bilanzierkammer (4) eine ovale Form und die Ausgleichskammern (5, 6) eine rechteckförmige Form aufweisen, wobei die Ausgleichskammern (5, 6) und die Bilanzierkammer (4) derart angeordnet sind, daß die Längsachsen der Ausgleichskammern quer zur Längsachse der Bilanzierkammer verlaufen.
  7. 7
    Medizinische Behandlungsvorrichtung zur Entfernung von toxischen Stoffen aus Blut mit einem Systemeinschub zur Aufnahme des Bilanzierdisposables nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Systemeinschub zwei starre jeweils im Bereich der Bilanzierkammer (4) des Bilanzierdisposables mit einer muldenförmigen Vertiefung (27) versehene Aufnahmekörper (25, 26) und Kompressionseinrichtungen (39, 40) zum Beaufschlagen der Ausgleichskammern (5, 6) des Disposables mit Druck und Klemmeinrichtungen (34, 35) zum Abdrücken der Einlaß- und Auslaßkanäle (15-18) aufweist.
  8. 8
    Blutbehandlungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmekörper (25, 26) jeweils einen Klemmrand (28, 29) zum Fixieren der Randbereiche des Foliendisposables aufweisen.
  9. 9
    Blutbehandlungsvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtungen in dem einen Aufnahmekörper (26) vorgesehene Stößel (34) und in dem anderen Aufnahmekörper (25) vorgesehene den Stößeln (34) gegenüberliegende Klemmkanten (35) aufweisen.