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EP0572373B1

Toothed buckle fastening

Abstract

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EP0572373B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

Term

Term ended

Expired 25 May 2013, 13.3 years ago.

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13 claims: 1 independent, 12 dependent

  1. 1
    Verschluß für einen Schuh, insbesondere einem Sportschuh, mit einem Bodenteil (1), über den ein sägezahnartiger Zahnriemen (16) führbar ist und an welchem ein Spannhebel (4) schwenkbar angelenkt ist, wobei in dem Spannhebel (4) ein Klinkenstück (7) federnd so gelagert ist, daß es beim Öffnen des Spannhebels (4) an einer steilen Flanke (17) des Riemens (16) angreift, um diesen zu transportieren, und an dem Bodenteil (1) ferner eine federbelastete, zweiarmige Rücklaufsperre (11) schwenkbar angelenkt ist, die mit einer an einem Arm vorgesehenen Sperrnase (13) an einer steilen Flanke (17) des Zahnriemens (16) angreift, wobei durch Druck auf den anderen Arm (15) die Sperrnase (13) gegen Federkraft (14) außer Eingriff mit dem Zahnriemen (16) bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Klinkenstück (7) im Abstand von der Anlenkachse (5) des Spannhebels (4) mittels einer Schwenkachse (8) zwischen den Seitenwänden (4'') des Spannhebels (4) schwenkbar gelagert und mittels einer Feder (9) in Richtung eines Anschlages (10) an dem Spannhebel (4) belastet ist.
  2. 2
    Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem Klinkenstück (7) zusammenwirkende Anschlag (10) als Kante des Rückenteils (4') im Bereich der Anlenkachse (5) des Spannhebels (4) ausgebildet ist.
  3. 3
    Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Klinkenstück (7) einen einzigen Arm (7'') aufweist, welcher zum Eingriff in den Zahnriemen (16) vorgesehen ist, wobei die Feder (9) als Schraubenfeder um die Schwenkachse (8) des Klinkenstückes (7) ausgebildet ist.
  4. 4
    Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Klinkenstück (7) zweiarmig ausgebildet ist, wobei das Ende eines Armes (7'') zum Eingriff in dem Zahnriemen (16) ausgebildet ist und die Feder (9) zwischen dem Rückenteil (4') des Spannhebels (4) und dem anderen Arm (7') angeordnet ist.
  5. 5
    Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rücklaufsperre (11) von dem Rückenteil (4') und den beiden Seitenteilen (4'') des Spannhebels (4) in seiner geschlossenen Stellung abgedeckt wird.
  6. 6
    Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenteil (4') des Spannhebels (4) eine Ausnehmung (4''') aufweist, um den Zugriff auf den Arm (15) der Rücklaufsperre (11) auch bei geschlossenem Spannhebel (4) zu ermöglichen.
  7. 7
    Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannhebel (4) in der geschlossenen Stellung durch mindestens eine an einer Wange (4'') ausgebildeten Noppe (6), die zumindest während eines letzten Teilabschnittes der Verschließbewegung mit einer gekrümmten Rinne (6') und in der Schließstellung mit einer Bohrung (6''), in welche die Noppe einrasten kann, zusammenwirkt, gegen versehentliches Öffnen gesichert ist.
  8. 8
    Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (7') des Klinkenstückes (7) in der geschlossenen Stellung des Mechanismus gegen Federkraft (9) so auf den Arm (15) der Rücklaufsperre (11) gedrückt wird, daß der Mechanismus in Transportrichtung gegen Eindringen von Fremdkörpern verschlossen wird.
  9. 9
    Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rücklaufsperre (11) zwei Spermasen (13, 13') aufweist, denen je zwei aufeinanderfolgende Zähne des Zahnriemens (16) zugeordnet sind.
  10. 10
    Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in Transportrichtung vor und/oder nach der Anlenkachse (5) des Spannhebels (4) ein Vorsprung ausgebildet ist, über den der Zahnriemen (16) so gleitet, daß im Wirkungsbereich des Klinkenstückes (7) zwischen dem Zahnriemen (16) und der Basis des Bodenteils (1) ein Zwischenraum ausgebildet wird, der dort ein Durchbiegen des Zahnriemens (16) ermöglicht.
  11. 11
    Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rücklaufsperre (11) vor ihrem Lösen dadurch entlastet wird, daß beim Öffnen des Spannhebels (4) der Arm (7'') des Klinkenstückes (7) mittels der Feder (9) in den Zahnriemen (16) eingreift.
  12. 12
    Verschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnriemen (16) durch ein oder mehrere einander zugeordnete verstellbare Einhakmittel (18, 18', 19, 19', 20, 20', 21, 21') mit dem Oberteil (23) eines Schuhes verbunden ist.
  13. 13
    Verschluß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Zahnriemen zum Zusammenwirken mit entsprechenden Zugmitteln (22') an einem Ende zumindest eine drehbare Seilrolle (22) zum Verschließen eines Schuhes mittels einer Über-oder Untersetzung drehbar gelagert ist.