EP0485784A2

Charging device for rechargeable battery.

Abstract

Bei einer Ladeeinrichtung für wiederaufladbare Batterien oder Akkumulatoren wird vorgeschlagen, ein Lade-Grundgerät vorzusehen, welches die gesamte elektrische Ausrüstung einschließlich Transformatoren, Gleichrichter sowie Steuerschaltung enthält,und an dieses Grundgerät seitlich Zusatz-Adapterteile oder Erweiterungsmodule von vorzugsweise gleichem Aussehen anzudocken, die in verschiedenen Ausführungsformen beliebigen zu ladenden Akkus angepaßt sind, derart, daß mit einem Grundgerät (Grundmodul) und entsprechenden Zusatz-Adapterteilen (Erweiterungsmodulen) beliebige Arten von Akkumulatoren gleichzeitig oder hintereinander geladen werden können.

EP0485784A2, drawing sheet 1
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Projected expiry passed 25 October 2011, 14.9 years ago.

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17 claims: 1 independent, 16 dependent

  1. 1
    Ladeeinrichtung für Akkus und wiederaufladbare Batterien, insbesondere für die elektrische Stromversorgung von Elektrohandgeräten ohne Netzanschluß, gekennzeichnet durch a) ein die elektrische Ausrüstung einschließlich Transformator, Gleichrichter und Steuerschaltung enthaltendes Grundgerät (10, 10', 10'') und b) mit dem Grundgerät durch Andocken verbindbare Zusatz-Adapterteile (Erweiterungsmodule 11, 13, 14, 15;20, 21, 22;13') unterschiedlicher oder gleicher Ausführungsform mit jeweils vorgegebenen Akkus angepaßten Ladeschächten (12, 13a, 14a, 15a), wobei durch das Andocken gleichzeitig die für den jeweiligen Ladevorgang benötigten elektrischen Anschlüsse zum Grundgerät (10, 10', 10'') hergestellt sind.
  2. 2
    Ladeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweiligen Zusatz-Adapterteile (11, 13, 14, 15) seitlich an ein Grundgerät (10, 10', 10'') angesetzt sind und im seitlichen Querschnitt der Form des Grundgeräts entsprechen derart, daß sich auch bei einer beliebigen Anzahl angedockter Zusatz-Adapterteile ein einheitliches Aussehen der Ladeeinrichtung ergibt.
  3. 3
    Ladeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Zusatz-Adapterteile (11, 13, 14, 15) beidseitig des Grundgeräts (10, 10', 10'') andockbar sind.
  4. 4
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an aneinandergrenzenden Flächen von Grundgerät und anzudockendem Zusatz-Adapterteil bzw. zwischen jeweils untereinander zu verbindenden Zusatz-Adapterteilen Steckkontakte vorgesehen sind, die beim seitlichen Ansetzen elektrisch durchkontaktieren.
  5. 5
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu den beiden der Ladung eines jeweiligen Akkus dienenden elektrischen Kontaktverbindungen eine Temperatursensor-Kontaktverbindung vorgesehen ist.
  6. 6
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Steckverbindung aus Steckzapfen (17a) mit zugehörigen Steckbuchsen (16a) für den Ladestrom und einem gesonderten Steckzapfen (17b) mit zugeordneter Steckbuchse (16b) für das Temperatursignal bestehen.
  7. 7
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in vertikaler Richtung verlaufende Steckkontakte (27, 28) vorgesehen sind, derart, daß zum Andocken von Zusatz-Adapterteilen (20, 21, 22) unmittelbar aneinandergrenzende Seitenflächen von Grundgerät (10'') und jeweiligem Zusatz-Adapterteil (20, 21, 22) parallel zueinander bewegt werden bis zur bündigen Anlage.
  8. 8
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundgerät (10) eine eigene Ladeschachtöffnung (12') aufweist.
  9. 9
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein erweitertes Grundgerät (10', 10'') vorgesehen ist, welches in einem ersten Teilgehäuse (10a) den Elektronikbaustein zum Steuern, Regeln und Überwachen des Ladevorgangs und in einem einstückig angrenzenden Gehäuseteil (10b) eine Akku-Ladeaufnahme (Ladeschacht 12) bildet.
  10. 10
    Ladeeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Akku-Ladeaufnahme ein Aufnahmeschacht (19) für einen Ladeschacht-Adaptereinsatz (23, 24, 25) bildet, wobei der Ladeschacht-Adaptereinsatz seinerseits in unterschiedlichen Ausführungsformen Ladeschächte (24a, 25a) für unterschiedliche Akkus bildet.
  11. 11
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an das Grundgerät (10'') andockbare Zusatz-Adapterteile (20, 21, 22) Aufnahmeschächte (19) für Ladeschacht-Adaptereinsätze (23, 24, 25) bilden.
  12. 12
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die im Grundgerät (10, 10', 10'') enthaltende elektrische Ladeschaltung mit den einzelnen Zusatz-Adapterteilen durch jeweils getrennte Leitungen verbunden ist, wobei diese Leitungen im Falle von zwischengeschalteten weiteren Zusatz-Adapterteilen in diesen durchgeschleift sind.
  13. 13
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur zeitlich aufeinanderfolgenden Ladung von gleichzeitig eingesetzten unterschiedlichen Akkus durch ein Grundgerät (10, 10', 10'') am Grundgerät Steuermittel vorgesehen sind, die direkt oder durch Ansteuerung von Umschaltern in den jeweiligen Zusatz-Adapterteilen geladene Akkus von der weiteren Stromversorgung abschalten.
  14. 14
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine mechanische Verriegelung zwischen dem Grundgerät(10''')und einem jeweils an dieses bzw. untereinander ansetzbaren Erweiterungsmodul (13') vorgesehen ist, wodurch gleichzeitig auch die elektrische Kontaktgabe erfolgt.
  15. 15
    Ladeeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zur mechanischen Verriegelung zwischen Grundgerät (10''') und Erweiterungsmodul (13') eine mindestens teilweise umlaufende Führungsnut (30, 31) an mindestens einem der miteinander zu verbindenden Teile (Grundgerät 10''') bzw. Erweiterungsmodul (13') vorgesehen ist, die beim Aufschieben des Grundgeräts auf den Erweiterungsmodul oder umgekehrt von Vorsprüngen am anderen Teil hintergriffen ist.
  16. 16
    Ladeeinrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß an einem der miteinander zu verbindenden Teile (Grundgerät 10''') bzw. Erweiterungsmodul (13') auf das andere Teil gerichtete Kontaktvorsprünge (33) vorgesehen sind, die im verriegelten Zustand entsprechende Gegenkontakte am anderen Teil berühren.
  17. 17
    Ladeeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktvorsprünge unter Federvorspannung stehen.
Independent claims17