DE4036373C2

Charging device for rechargeable battery.

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Expired 15 November 2010, 15.9 years ago.

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14 claims: 1 independent, 13 dependent

  1. 1
    Ladeeinrichtung für Akkus und wiederaufladbare Batterien, insbesondere für die elektrische Stromversorgung von Elektrohandgeräten ohne Netzanschluß, bestehend aus einem die elektrische Ausrüstung einschließlich Transformator, Gleichrichter und Steuerschaltung enthaltendes Grundgerät sowie mit dem Grundgerät durch seitliches Andocken verbindbaren Zusatz-Adapterteilen in Form von Erweiterungsmodulen unterschiedlicher oder gleicher Ausführungsform, die an die jeweiligen unterschiedlichen Akkus angepaßte unterschiedliche Ladeschächte aufweisen, wobei durch das Andocken des oder der Erweiterungsmodule gleichzeitig die für den jeweiligen Ladevorgang benötigten elektrischen Anschlüsse zum Grundgerät hergestellt sind, dadurch gekennzeichnet, daß a) das Grundgerät ( 10 , 10 , 10 ) selbst eine eigene Ladeschachtöffnung ( 12 , 12 ) aufweist, wobei b) zur formschlüssigen mechanischen Verriegelung zwischen Grundgerät und jeweiligen Erweiterungsmodul ( 13 , 13 ) an mindestens einem der miteinander zu verbindenden Teile eine mindestens teilweise umlaufende Führungsnut ( 30, 31 ) vorgesehen ist, die bei einem Aufschieben von Vorsprüngen an jeweils anderen Teilen hintergriffen ist und c) mindestens in der erreichten relativen Endposition von Grundgerät und jeweiligem Erweiterungsmodul eine Kontaktgabe zwischen beiden erfolgt, wobei ferner d) die Ladeelektronik im Grundgerät so ausgebildet ist, daß die elektrischen Daten (Nennspannung, Kapazität) des jeweils zu ladenden Akkus selbsttätig erfaßt und entsprechende Ladeströme bereitgestellt werden.
  2. 2
    Ladeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß durch seitliches Aufschieben und aneinander Vorbeigleiten bei der mechanischen Verriegelung zwischen Grundgerät und jeweiligem Erweiterungsmodul entsprechende aneinandergrenzende elektrische Kontakte gereinigt werden.
  3. 3
    Ladeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlich an das Grundgerät angesetzten Erweiterungsmodule im seitlichen Querschnitt der Form des Grundgeräts entsprechen, so daß sich auch bei einer beliebigen Anzahl angedockter Erweiterungsmodule ein einheitliches Aussehen der Ladeeinrichtung ergibt.
  4. 4
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei gleichzeitiger Anordnung von zwei oder mehr Akkus in den Ladeschächten von Grundgerät und jeweils an dieses angesetztem Erweiterungsmodul oder Modulen die jeweiligen zu ladenden Akkus aufeinanderfolgend vom Grundgerät geladen werden.
  5. 5
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß Erweiterungsmodule ( 13, 14, 15 ) beidseitig des Grundgeräts ( 10 , 10 , 10 ) andockbar sind.
  6. 6
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an aneinandergrenzenden Flächen von Grundgerät und anzudockenden Erweiterungsmodul und locker zwischen jeweils untereinander zu verbindenden Erweiterungsmodulen Steckkontakte vorgesehen sind, die beim seitlichen Ansetzen elektrisch durchkontaktieren.
  7. 7
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu den beiden der Ladung eines jeweiligen Akkus dienenden elektrischen Kontaktverbindungen eine Temperatursensor-Kontaktverbindung vorgesehen ist.
  8. 8
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Steckverbindung aus Steckzapfen ( 17 a) mit zugehörigen Steckbuchsen ( 16 a) für den Ladestrom und einem gesonderten Steckzapfen ( 17 b) mit zugeordneter Steckbuchse ( 16 b) für das Temperatursignal bestehen.
  9. 9
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in vertikaler Richtung verlaufende Steckkontakte ( 27, 28 ) vorgesehen sind, derart, daß zum Andocken von Erweiterungsmodulen ( 20, 21, 22 ) unmittelbar aneinandergrenzende Seitenflächen von Grundgerät ( 10 ) und jeweiligem Erweiterungsmodul ( 20, 21, 22 ) parallel zueinander bewegt werden bis zur bündigen Anlage.
  10. 10
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Akku-Ladeschächte Aufnahmeschächte für Ladeschacht-Adaptereinsätze ( 23, 24, 25 ) bilden, wobei die Ladeschacht-Adaptereinsätze ihrerseits in unterschiedlichen Ausführungsformen Ladeschächte ( 24 a, 25 a) für unterschiedliche Akkus bilden.
  11. 11
    Ladeeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß auch an das Grundgerät andockbare Erweiterungsmodule ( 20, 21, 22 ) Aufnahmeschächte ( 19 ) für Ladeschacht-Adaptereinsätze ( 23, 24, 25 ) bilden.
  12. 12
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die im Grundgerät ( 10 , 10 , 10 ) enthaltene elektrische Ladeschaltung mit den einzelnen Erweiterungsmodulen durch jeweils getrennte Leitungen verbunden ist, wobei diese Leitungen im Falle von zwischengeschalteten weiteren Erweiterungsmodulen in diesen durchgeschleift sind.
  13. 13
    Ladeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zur zeitlich aufeinanderfolgenden Ladung von gleichzeitig eingesetzten unterschiedlichen Akkus durch das Grundgerät ( 10 , 10 , 10 ) am Grundgerät Steuermittel vorgesehen sind, die direkt oder durch Ansteuerung von Umschaltern in den jeweiligen Erweiterungsmodulen geladene Akkus von der weiteren Stromversorgung abschalten.
  14. 14
    Ladeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Verbindung zwischen Grundgerät und Erweiterungsmodul herstellenden Kontakte mindestens auf einer Seite unter Federvorspannung stehende Kontaktvorsprünge ( 33 ) sind.
Independent claims14