EP0408581B1

Process and device for addressing processing units

Abstract

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EP0408581B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

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Expired 28 February 2009, 17.6 years ago.

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13 claims: 1 independent, 12 dependent

  1. 1
    Verfahren zur Adressierung von zur Überwachung und/oder Steuerung einer Nachrichtenübertragungseinrichtung dienenden Prozessoreinheiten, wobei wenigstens eine Überwachungseinheit (7, 8) und mit Adressen versehene Prozessoreinheiten (6), die End- und/oder Zwischenstellen einer Nachrichtenübertragungseinrichtung angehören, im Normalbetrieb über ein wenigstens einen In-Betrieb-Überwachungskanal eines Übertragungsabschnittes (4) enthaltendes Telegrammübertragungsnetz derart Informationen miteinander austauschen, daß Abfragetelegramme der Überwachungseinheit und Überwachungsdaten enthaltende Antworttelegramme der Prozessoreinheiten (6) übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozessoreinheiten dadurch mit individuellen Adressen versehen werden, daß eine an das eine der beiden Enden des jeweiligen Übertragungsabschnittes (4) angeschlossene und im Adressierbetrieb als Adressiereinheit dienende Prozessoreinheit (6) ein Adressiertelegramm an den betreffenden Übertragungsabschnitt (4) abgibt, das eine Adressiertelegramm-Kennung und eine Adresse enthält, und daß die Prozessoreinheiten (6) des Übertragungsabschnittes (4) die Adressiertelegramme und/oder ein neues Adressiertelegramm nach einer Inkrementierung der im Adressiertelegramm enthaltenden Adresse an die nachfolgenden Prozessoreinheiten (6) weitergeben und daß die Prozessoreinheit (6) des Übertragungsabschnittes die Adresse des empfangenen oder ausgesendeten Adressiertelegrammes jeweils als ihre eigene Adresse speichert.
  2. 2
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozessoreinheiten (6) die Adressiertelegramme durchschalten und danach das neue Adressiertelegramm zusätzlich aussenden.
  3. 3
    Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozessoreinheiten (6) im Adressierbetrieb empfangene Adressiertelegramme nicht weiterleiten, sondern nur das neue Adressiertelegramm an die nächste Prozessoreinheit (6) weitergeben.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Telegrammübertragungsnetz mehrere Übertragungsabschnitte (4) umfaßt und daß die Adressen der Prozessoreinheiten (6) aus einer ersten Teiladresse für den jeweiligen Übertragungsabschnitt (4) und einer zweiten Teiladresse für die Ordnungsnummer der Prozessoreinheit (6) im Übertragungsabschnitt enthalten und daß die Prozessoreinheiten (6) vor der Weitergabe des neuen Adressiertelegramms nur die zweite Teiladresse inkrementieren.
  5. 5
    Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehreren in Kette geschalteten Übertragungsabschnitten (4a...4z) die Prozessoreinheit (6), die sich an dem der Adressiereinheit gegenüberliegenden Ende des Übertragungsabschnittes befindet, oder die erste Prozessoreinheit (6) des darauffolgenden Übertragungsabschnittes sowohl die erste als auch die zweite Teiladresse inkrementiert.
  6. 6
    Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehreren in Kette geschalteten Übertragungsabschnitten (4a...4z) die Prozessoreinheit (6), die sich an dem der Adressiereinheit gegenüberliegenden Ende des Übertragungsabschnittes befindet, oder die erste Prozessoreinheit (6) des darauffolgenden Übertragungsabschnittes die erste Teiladresse inkrementiert und die zweite Teiladresse auf einen Anfangswert (001) zurücksetzt.
  7. 7
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Telegrammübertragungsnetz ein aus mehreren, jeweils mindestens einen Übertragungsabschnitt (4) enthaltenden Liniennetzen zusammengesetztes Netz mit Stern-Abzweig-Struktur ist und daß an den Netzknoten befindliche Adressiereinheiten im ersten Adressenteil jeweils auf eine vorgegebene Adresse voreingestellt sind und bei Empfang eines Startadressiertelegramms ein Adressiertelegramm abgegeben, das im ersten Adressenteil die voreingestellte Adresse des betreffenden Übertragungsabschnittes und im zweiten Adressenteil die eigene Ordnungsnummer im betreffenden Übertragungsabschnitt (4) ist.
  8. 8
    Schaltungsanordnung zur Adressierung von zur Überwachung und/oder Steuerung einer Nachrichtenübertragungseinrichtung dienenden Prozessoreinheiten, wobei wenigstens eine Überwachungseinheit (7, 8) und mit Adressen versehene Prozessoreinheiten, die End- und/oder Zwischenstellen einer Nachrichtenübertragungseinrichtung angehören, über ein wenigstens einen In-Betrieb-Überwachungskanal eines Übertragungsabschnittes (4) enthaltendes Telegrammübertragungsnetz miteinander verbunden sind und die Überwachungseinheit eine Vorrichtung zum Aussenden von Abfragetelegrammen und die Prozessoreinheiten (6) eine Vorrichtung zum Aussenden von Überwachungsdaten enthaltenden Antworttelegrammen aufweisen, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an das eine der beiden Enden des jeweiligen Übertragungsabschnittes (4) eine im Adressierbetrieb als Adressiereinheit dienende Prozessoreinheit angeschlossen ist, die eine Vorrichtung zum Aussenden von Adressiertelegrammen enthält, und daß die Prozessoreinheiten des Übertragungsabschnittes eine Vorrichtung zur Weitergabe der Adressiertelegramme und/oder von neuen Adressiertelegrammen, eine Vorrichtung zur Inkrementierung der in einem empfangenen Adressiertelegramm enthaltenen Adresse und einen Adressenspeicher zur Speicherung der Adresse des empfangenen oder ausgesendeten Adressiertelegrammes enthalten.
  9. 9
    Schaltungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 7 an einem Netzknoten (N1...N6) des Telegrammübertragungsnetzes wenigstens zwei in Kaskade geschaltete Prozessoreinheiten vorgesehen sind (Fig. 5, 6).
  10. 10
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Telegrammübertragungsnetz ein aus mehreren jeweils mindestens einen Übertragungsabschnitt (4) enthaltenden Liniennetzen zusammengesetztes Netz mit Stern-Abzweig-Struktur ist und daß an den Netzknoten (N1...N6) befindliche Prozessoreinheiten nach Empfang eines Adressiertelegramms über die Kaskade durch den ersten Adressenteil auf eine Adresse einstellbar sind und bei Empfang eines Startadressiertelegramms ein Adressiertelegramm abgegeben, das im ersten Adressenteil die eingestellte Adresse des betreffenden Übertragungsabschnittes und im zweiten Adressenteil die eigene Ordnungsnummer im betreffenden Übertragungsabschnitt ist (Fig. 5, 6).
  11. 11
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7 oder nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozessoreinheiten (6) beim Stecken der betreffenden Baueinheit in einen Zustand überführt werden, in dem sie während einer im Anschluß an den Aufrufzyklus jeweils vorgesehenen Zeitlücke ein Aufforderungstelegramm aussenden, wodurch die jeweils zugeordnete Adressiereinheit zum Aussenden eines Adressiertelegramms veranlaßt wird.
  12. 12
    Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß beim Austausch einer Prozessoreinheit (6), die keine Adressiereinheit ist, die Aufrufeinheit durch ein Aufforderungstelegramm veranlaßt wird, der Zeitlücke eine für den Adressiervorgang ausreichende Dauer zu geben.
  13. 13
    Schaltungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozessoreinheit (6) derart ausgebildet ist, daß sie in einer ersten Betriebsart (Normalbetrieb) Telegramme durchschaltet und in einer zweiten Betriebsart (Speicherbetrieb) empfangene Telegramme erst nach einer Speicherung, insbesondere nach einer Verarbeitung, weitergibt.
Independent claims13