EP0179753A2

Vehicle, particularly a trailer, cart or the like.

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug für bzw. mit, gegebenenfalls davon trennbarer, Geschoßwaffe, insbesondere Granatwerfer (400) mit Bodenplatte (40), mit an der Rückseite mit der Geschoßwaffe, insbesondere Granatwerferboden-, platte, lösbar zusammenwirkender Transporteinrichtung, wobei das Fahrzeug (100) eine Ver- und Ablasteinrichtung (200) mit vermittels im wesentlichen in Richtung (R1) zur Fahrzeugvorderseite sich erstreckendem Zugkraftaufbringungsorgan (37) in Fahrzeuglängsrichtung (R1, R2), lageveränderbarem Ausgleichskörper (11) mit von diesem von zumindest zwei, vorzugsweise drei im Abstand zueinander auf einer gedachten Fläche quer zur Erstreckung des Zugkraftaufbringungsorganes (37) angeordneten Verbindungspunkten (130a, 130b, 140) ausgehenden, zur Fahrzeugrückseite sich erstreckenden, über Umlenkorgane (7), geführten, mit Verbindungselementen (48) der Geschoßwaffe (400), insbesondere Granatwerferbodenplatte, lösbar zusammenwirkende Verbindungselemente (12), aufweisenden, nicht oder nur diskret längenänderbaren, flexiblen Zugelementen (13a, 13b, 14) aufweist, wobei die Verbindung (370) des Zugkraftaufbringungsorganes (37) mit dem Ausgleichshebelkörper (11) in Richtung etwa senkrecht zu dem von den Verbindungspunkten (130a, 130b, 140) der flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14) aufgespannten Mehrecks, insbesondere Dreiecks, gesehen, innerhalb desselben, vorzugsweise im Bereich von dessen Schwerpunkt am Ausgleichshebelkörper (11) angeordnet ist.

EP0179753A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 6

Term

Term ended

Projected expiry passed 14 August 2005, 21.1 years ago.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Published
  4. Projected expiry
  5. Today

27 claims: 2 independent, 25 dependent

  1. 1
    Fahrzeug, insbesondere Anhängerfahrzeug, Karrette od. dgl., für bzw. mit von diesem trennbare bzw. trennbarer Geschoßwaffe, insbesondere Granatwerfer (400) mit Bodenplatte (40), mit an der:-tnsbesoridere _deichsel-ä,awandten., Rückseite mit Verbindungselementen der Geschoßwaffe, insbesondere der Bodenplatte eines Granatwerfers, lösbar zusammenwirkende Verbindungselemente (12) aufweisender Transporteinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrzeug (100) bzw. die Karrette eine Ver- und Ablasteinrichtung (200) mit vermittels im wesentlichen in Richtung (R1) zur Fahrzeugvorderseite, insbesondere Deichsel (26, 27) hin sich erstreckendem Zugkraftaufbringungsorgan (37) im wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung (R1, R2), vorzugsweise im wesentlichen stufenlos, lageveränderbarem Ausgleichskörper (11) mit von diesem von zumindest zwei, vorzugsweise von drei, nicht linear im Abstand zueinander auf einer gedachten Fläche im wesentlichen quer zur Erstreckung des Zugkraftaufbringungsorganes (37) angeordneten Verbindungs- bzw. Anlenkpunkten (130a, 130b, 140) ausgehenden, im wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung (R2) zur Fahrzeugrückseite hin sich erstreckenden, über Umlenkorgane (7), vorzugsweise Rollen, geführten, mit Verbindungs-, insbesondere Einhängelementen (48) der Geschoßwaffe (400), insbesondere der Bodenplatte (40) eines Granatwerfers,lösbar zusammenwirkende Verbindungs-, insbesondere Einhängelemente (12), aufweisenden, vorzugsweise im wesentlichen nicht oder nur diskret längen-änderbaren, flexiblen Zugelementen (13a, 13b, 14) aufweist, wobei die Verbindung bzw. Anlenkung (370) des Zugkraftaufbringungsorganes (37) mit dem bzw. am Ausgleichshebelkörper (11) in Richtung etwa senkrecht zu dem von den Verbindungs- bzw. Anlenkpunkten(130a, 130b, 140) der flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14) aufgespannten Mehrecks, insbesondere Dreiecks, gesehen, innerhalb desselben, vorzugsweise im wesentlichen in Bereich von dessen Schwerpunkt am Ausgleichshebelkörper (11) angeordnet ist.
  2. 2
    Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgleichshebelkötper (11) mittels Zugkraftaufbringungsorgan (37) im wesentlichen seitabweichungsgehindert in Fahrzeuglängsrichtung (R1, R2) linear bewegbar ist.
  3. 3
    Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgleichshebelkörper (11) zumindest ein im wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung (R1, R2) linear bewegliches Längsführungsorgan, vorzugsweise mit Führungselement(en), insbesondere am Rahmen (1) des Fahrzeuges (100) geführten Wagen (10), Gleitkörper, Schlitten od. dgl.,aufweist, vorzugsweise mit diesem gelenkig verbunden ist.
  4. 4
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die gelenkige Verbindung zwischen Ausgleichshebelkörper (11) und dessen Längsführungsorgan (10) im wesentlichen mit zumindest einem (140) der Verbindungs- bzw. Anlenkungspunkte (130a, 130b, 140) der flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14) übereinstimmt.
  5. 5
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Verbindungs- bzw. Anlenkpunkte (130a, 130b, 140) der flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14) am Längsführungsorgan (10) des Ausgleichshebelkörpers (11) angeordnet ist.
  6. 6
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der, vorzugsweise alle, flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14) mit dem Ausgleichshebelkörper (11) bzw. dessen Längsführungsorgan (10) lösbar verbunden ist bzw. sind.
  7. 7
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ausgleichshebelkörper (11) mit Längsführungsorgan (10) um eine im wesentlichen durch einen Verbindungs- bzw. Anlenkpunkt (140) eines'(14) der, vorzugsweise drei, flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14) und zwischen den beiden anderen Verbindungs- bzw. Anlenkpunkten (130a, 130b) der restlichen flexiblen Zugelemente (13a, 13b) verlaufende Achse (A1) schwenkbar angeordnet ist..
  8. 8
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkorgane (7) für die flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14), vorzugsweise Rollen,an einem an das Fahrzeug (100),vorzugsweise dessen Rahmen (1) bzw. Gestell, angelenkten Kipprahmen (6) angeordnet sind.
  9. 9
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die, vorzugsweise alle, flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14) durch am Fahrzeug (100) bzw. dessen Kipprahmen (6) angeordnete, mit den miteinander lösbar zusammenwirkenden Verbindungs- vorzugsweise Einhängelementen (48) der Geschoßwaffe, insbesondere der Bodenplatte (40) eines Granatwerfers (400),und der flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14) kooperierbare Aufnahmeorgane (8) geführt sind, mit denen sie, insbesondere zumindest im Verlastungszustand ( T ), in Lage haltbar sind.
  10. 10
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die, vorzugsweise alle, flexiblen Elemente (13a, 13b, 14) Seile, insbesondere Stahlseile, sind.
  11. 11
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß Verbindungs-, vorzugsweise Einhängelelemente (12) der, vorzugsweise aller, flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14) Seilösen (120) mit Seilklemmen (121) sind.
  12. 12
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Seilklemmen (121) der Seilösen (120) der Zugelemente (13a, 13b, 14) jeweils eine erste, im wesentlichen dem jeweiligen Seilquerschnitt entsprechende, zum längeren Seilteil hin gerichtete Ausnehmung (122) aufweisen, welche in zwei derartige aneinanderliegende bzw. knapp ineinanderübergehende, im wesentlichen sich in gleicher Richtung wie die erste sich weitererstreckende derartige Ausnehmungen (123a, 123b), vorzugsweise eine Doppelausnehmung, übergeht, durch deren eine das durch die erste Ausnehmung (122) geführte Seilstück weitergeführt ist, und in deren anderer unter Ausbildung einer Seilöse (120) ein Seilendstück angeordnet ist.
  13. 13
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Seilklemme (121) im Bereich der beiden Ausnehmungen (123a, 123b), insbesondere Doppelausnehmung, mindestens ein an das durch diese Ausnehmungen (123a, 123b) geführte Seil (13) angreifendes, zum Seilverlauf im wesentlichen quer angeordnetes Seilfixierungselement, vorzugsweise eine Klemmschraube (124) od. dgl.,aufweist.
  14. 14
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (40) eines Granatwerfers (400) sechs im, vorzugsweise gleichen, Abstand voneinander im wesentlichen kreisförmig angeordnete, mit den Verbindungs, insbesondere Einhängelementen (12) der flexbilen Zugelemente (13a, 13b, 14) lösbar zusammenwirkende Verbindungselemente (48), vorzugsweise Einhängelemente, aufweist.
  15. 15
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß mit den Verbindungselementen (13a, 13b, 14) lösbar zusammenwirkende Verbindungs-, insbesondere Einhängelemente, vorzugsweise Einhänghaken (48),der Bodenplatte (40) eines Granatwerfers (400) durch von derselben sich weg, dann im wesentlichen etwa parallel zu ihrer Oberseite erstreckende und an ihren Enden eine Ausbiegung in Richtung wieder zurück zur Bodenplatte (40) aufweisende Bügel (480) gebildet sind, welche unter Ausbildung eines geschlossenen, etwa henkelartigen Manipulationsgriffes (485) ein weiteres Verbindungsstück (482) mit der Bodenplatte (40) aufweisen.
  16. 16
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme, vorzugsweise das Lager (401), des Waffenrohres (41) in der Bodenplatte (40) eines Granatwerfers (400) ein die, insbesondere Höhen-, Schwenkbarkeit des Rohres (41) nach einer Seite begrenzendes Schwenkbereichsbegrenzungsorgan (49) aufweist.
  17. 17
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr-Schwenkbereichsbegrenzungsorgan (49) einen eine, vorzugsweise im wesentlichen halbsphärische, Lagerschale (402) des Lagerkörpers (401) der Bodenplatte (40) etwa kragenartig abschließenden, mittels einem, vorzugsweise einen radialen Ringfortsatz (494) übergreifenden, Verschlußorgan (492), vorzugsweise Verschlußkappe od. dgl., an den Lagerkörper (401) gleitend anliegend gehaltenen, im wesentlichen ebenfalls sphärische Innenfläche ( 4 9 6 ) aufweisenden, um die Hauptachse (A2) der Lagerschale (402) drehbaren, nach einer gewünschten Schwenkseite hin eine dem Gelenk (411) des Waffenrohres (41) entsprechende Ausnehmung (497) aufweisenden und von der genannten Ausnehmung (497) beidseitig zur Verschwenkungsverhinderungs-Seite hin zu einem Maximum sich verbreiternden Ring (495) mit Manipulationsorgan (498) aufweist.
  18. 18
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß es ein, vorzugsweise als Rolle (9) ausgebildetes,Auflager für das Waffenrohr (41) mit lösbarem Fixierungsorgan (34) aufweist.
  19. 19
    Fahrzeug Dach einem der Ansprüche 1 bis 18., dadurch gekennzeichnet, daß das zur Fahrzeugvorderseite hin sich erstreckende Zugkraftaufbringungsorgan ein mittels Aufspulorgan (21), vorzugsweise handbetätigbarer Seiltrommel od. dgl., längenveränderliches flexibles Zugelement (37), vorzugsweise Seil, insbesondere Stahlseil, aufweist.
  20. 20
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugkraftaufbringungsorgan (37) mindestens einen mit Fluid betätigbaren Arbeitszylinder aufweist.
  21. 21
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugkraftaufbringungsorgan (37) über miteinander zusammenwirkende Verbindungs-, vorzugsweise Einhängelemente (371) mit einem mit dem Ausgleichshebelkörper (11) gelenkig verbundenen, insbesondere an diesen angelenkten, Zugschenkel (18) lösbar verbunden ist.
  22. 22
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugschenkel (18) des Ausgleichshebelkörpers (11) ein Verbindungs-, vorzugsweise Einhängelement, bevorzugt eine Einhaköse mit Einhakbolzen (181) aufweist, welches bzw. welche mit einem mit ihm bzw. ihr zusammenwirkenden Verbindungs-, vorzugsweise Einhängelement, bevorzugt Haltehaken (171), eines mit dem Fahrzeug (100), vorzugsweise gelenkig lösbar,verbundenen Haltebockes (17) zusammenwirkt.
  23. 23
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß es die Federwege der im Bereich der Fahrzeugrückseite angeordneten Fahrzeugräder (3) bzw. -achse(n) bei Verlasten begrenzende, vorzugsweise auf einem Umlenkorgane (7) der flexiblen Elemente (13a, 13b, 14) aufweisenden Kipprahmen (6) angeordnete, vorzugsweise mit ihm schwenkbare, Federwegsbegrenzungsorgane (32), vorzugsweise Auflager, aufweist.
  24. 24
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Anhängerfahrzeug (100), insbesondere einer Karrette, dessen bzw. deren Deichsel (27) vorzugsweise einen Parallelogrammtrieb (23) aufweist, diese, bevorzugt unter Parallelhaltung einer Anhängeröse (26), höhenverstellbar und/oder lagefestlegbar ist.
  25. 25
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die, vorzugsweise an einem Kipprahmen (6) des Fahrzeuges (100) ,angeordneten Umlenkorgane (7) für die flexiblen Zugelemente (13a, 13b, 14) in Draufsicht im wesentlichen im, vorzugsweise gleichschenkeligen Dreieck, angeordnet sind, wobei vorzugsweise dessen im wesentlichen etwa fahrzeugmittige Spitze in Richtung (R1) zur Fahrzeugvorderseite weist.
  26. 26
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Fahrzeug-Rückseite, vorzugsweise an einem Umlenkorgan (7), bevorzugt mittig,ein Umlenksattel (431) anordenbar ist, über welchen, insbesondere zum Verlasten einer tief eingebetteten Geschoßwaffe (400)ein mit dem, gegebenenfalls über eine Hilfs- Umlenkrolle (42) geführten, Zugkraftaufbringungsorgan (37) lösbar verbundenes Hilfszugelement (44) führbar und mit der Geschoßwaffe (400) lösbar verbindbar ist.
  27. 27
    Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfszugelement (44) unter Weglassen einer Hilfsumlenkrolle mit dem Zugaufbringungsorgan (37), insbesondere Zugseil, identisch ist.
Independent claims27