EP0033503B1

Medicaments with cytostatic activity and use of cyclic compounds, in which the heterocyclic n-ring atoms are substituted by several glycidyl groups, in pharmaceutical compositions

Abstract

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EP0033503B1, drawing sheet 1
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Expired 26 January 2001, 25.7 years ago.

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14 claims: 26 independent, 0 dependent

  1. 1
    Arzneimittelzubereitungen mit cytostatischer Wirksamkeit auf Basis von Polyglycidyl-substituierten N-heterocyclischen organischen Ringverbindungen, dadurch gekennzeichnet, daß sie in einem heterocyclischen Ring oder in zwei miteinander verbundenen heterocyclischen Ringen, die entweder ein oder zwei Ringglieder gemeinsam haben oder durch ein Brückenglied miteinander verknüpft sind, wenigstens 2 Ringsegmente der Formel oder wenigstens ein Ringsegment der Formel enthalten, in denen der Glycidylrest der Formel entspricht, in der R Wasserstoff oder der Methylrest ist, und daß sie weiterhin, sofern diese Ringsegmente nicht selbst zum Ring geschlossen sind, Kohlenstoff und gegebenenfalls zusätzlich Stickstoff als Ringschlußglieder enthalten, und daß sie als weitere Substituenten an den heterocyclischen Ringen Halogene oder unsubstituierte Kohlenwasserstoffreste mit nicht mehr als 8 C-Atomen aufweisen können, wobei als Heterocyclen lsocyanurate, Urazole und Hydantoine ausgenommen sind und wobei die darin vorliegenden Polyglycidyl-substituierten N-Heterocyclen das Molekulargewicht von 1 000 nicht überschreiten.
  2. 2
    Arzneimittelzubereitungen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die cytostatischen Wirkstoffe ausgewählt sind aus zwei- bis drei Glycidylgruppen aufweisenden heterocyclischen Verbindungen aus der Gruppe Ureide wie Uracile, Glykolurile oder Benzimidazolone;Polycarbonsäureimide und Barbitursäurederivate.
  3. 3
    Arzneimittelzubereitungen nach Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die cytostatischen Wirkstoffe nur einen N-Glycidylrest in Imid- oder Amidform in einem Ring und wenigstens einen weiteren solchen N-Glycidylrest in einem weiteren heterocylischen Ring des gleichen Moleküls aufweisen, wobei diese Ringe verbunden oder miteinander verschmolzen sind.
  4. 4
    Arzneimittelzubereitungen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die N-Glycidylreste Bestandteil von heterocyclischen Ringen mit bis zu 10 Ringgliedern, vorzugsweise mit 4 bis 7 Ringgliedern und insbesondere 5 und/oder 6 Ringgliedern sind.
  5. 5
    Arzneimittelzubereitungen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie solche mit mehreren Glycidylresten substituierte N-Heterocyclen enthalten, die als Substituenten an dem (den) heterocyclischen Ring(en) Kohlenwasserstoffreste aufweisen, die jeweils bis zu 8 C-Atome besitzen.
  6. 6
    Arzneimittelzubereitungen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, enthaltend Verbindungen der allgemeinen Formel 11 in der Glycidyl die angegebene Bedeutung hat, A ein aromatisches, cycloaliphatisches oder olefinisch ungesättigtes 6-Ring-System ist, welches auch ein Heteroatom enthalten kann, und die Reste R 1 bis R 4 die folgende Bedeutung haben:gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe Wasserstoff, Halogen, Kohlenwasserstoffreste mit jeweils nicht mehr als 8 C-Atomen.
  7. 7
    Arzneimittelzubereitungen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, enthaltend Verbindungen der allgemeinen Formel 111 in der Glycidyl die angegebene Bedeutung hat und die Reste R', R" und m die folgen R':gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe Wasserstoff, Kohlenwasserstoffreste mit jeweils bis zu 8 C-Atomen, R": gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe Wasserstoff, Kohlenwasserstoffreste mit jeweils bis zu 4 C-Atomen, m: 0, 1 oder 2.
  8. 8
    Arzneimittelzubereitungen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, enthaltend Verbindungen der allgemeinen Formel IV in der die Reste R 5 und R 6 die folgende Bedeutung haben:R 5 und R 6 : (1) gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe Wasserstoff und Kohlenwasserstoffreste mit jeweils bis zu 12 C-Atomen. (2) R 5 und R 6 sind gemeinsam zu einem Ringsystem geschlossen.
  9. 9
    Arzneimittelzubereitungen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, enthaltend Verbindungen der allgemeinen Formel V in der die Reste Rg, R 10 R 11 und R 12 die folgende Bedeutung haben:Rg bis R 12 : (1) gleiche oder verschiedene Reste aus der Gruppe Wasserstoff, Halogen und Kohlenwasserstoffreste mit jeweils bis zu 8 C-Atomen. (2) wenigstens zwei der Reste R 9 bis R, 2 sind gemeinsam zu einem Ringsystem geschlossen. (3) wenigstens eins der Paare R 9 /R 10 beziehungsweise R 11 /R 12 bilden zusammen den Rest worin R 13 und R 14 die Bedeutung von Rg bis R 12 zu (1) oder (2) haben, während Glycidyl die angegebene Bedeutung hat.
  10. 10
    Arzneimittelzubereitung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, daß Polycarbonsäureimide mit wenigstens 2 mit Glycidylresten substituierten cyclischen Imidgruppen enthalten sind, ausgewählt aus der Gruppe:N,N'-Digiycidyi-pyromellithsäure-diimid (1,2,4,5-Benzoltetracarbonsäurediimid) N,N'-Diglycidyl-1,2,3,4-benzoltetracarbonsäurediimid N,N'-Diglycidyl-1,4,5,8-naphthalintetracarbonsäurediimid N,N'-Diglycidyl-2,3,4,5-pyridintetracarbonsäurediimid N,N'-Diglycidyl-2,3,5,6-pyridintetracarbonsäurediimid N,N'-Diglycidyl-1,2,4,5-Cyclohexantetracarbonsäurediimid N,N'-Diglycidyl-1,1,2,2-ethantetracarbonsäurediimid N,N'-Digiycidyl-1,2,3,4-butantetracarbonsäuretriimid N,N',N"-Triglycidyl-benzolhexacarbonsäuretriimid N,N'-Diglycidyl-tetrahydrofurantetracarbonsäurediimid
  11. 11
    Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß beim Vorliegen von Kohlenwasserstoffresten als Substituenten an dem beziehungsweise den heterocyclischen Ringen diese Kohlenwasserstoffreste zusammen nicht mehr als 12 C-Atome, insbesondere nicht mehr als 8 C-Atome aufweisen, wobei solche Reste mit bis zu 4 C-Atomen besonders bevorzugt sein können.
  12. 12
    Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die an dem heterocyclischen Ringsystem vorliegenden Substituenten insgesamt nicht mehr als 12 C-Atome, insbesondere nicht mehr als 8 C-Atome aufweisen, wobei es besonders bevorzugt sein kann, daß diese Reste zusammen nicht mehr als 4 C-Atome besitzen.
  13. 13
    Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sie Polyglycidylverbindungen mit 2 bis 4, insbesondere mit 2 oder 3 Glycidylresten an N-Atomen in Amid- und/ oder in Imidbindung enthalten.
  14. 14
    Arzneimittel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sie die Polyglycidylsubstituierten N-Heterocyclen in Abmischung mit üblichen pharmakologischen Hilfs- und/oder Trägerstoffen enthalten.
Independent claims14