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AT401007B

Inhalation device

Abstract

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AT401007B, drawing sheet 1
Sheet 1 of 22

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Expired 1 March 2011, 15.6 years ago.

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26 claims: 3 independent, 23 dependent

  1. 1
    Patentansprüche 1. Inhaliergerät zur Verwendung mit einer Medikamentenpackung (1, 201, 301, 401, 501, 601), in der zumindest ein Behälter (2, 402) für ein Medikament in Pulverform zwischen zwei voneinander abziehbar miteinander verbundenen Teilen (3, 4, 203, 204, 403, 404) definiert ist, gekennzeichnet durch eine Öffnungsstation für den zumindest einen Behälter (2, 402), durch eine Abzieheinrichtung zum Abziehen der Teile (3, 4, 203, 204, 403, 404) voneinander in der Öffnungsstation, um den Behälter (2, 402) zu öffnen, und durch einen mit dem geöffneten Behälter kommunizierenden Auslaß (119, 319, 419), durch den ein Benützer das Medikament in Pulverform aus dem geöffneten Behälter (2, 402) inhalieren kann.
  2. 2
    Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtung zum gegenseitigen Abziehen von Folienteilen (3, 4, 203, 204, 403, 404) eingerichtet ist.
  3. 3
    Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtung zum gegenseitigen Abziehen von länglichen Folienteilen (3, 4, 203, 204, 603, 604) eingerichtet ist, die eine Mehrzahl von Behältern (2, 402) definieren, die in Längsrichtung der Folienteile im Abständen voneinander angeordnet sind, wobei eine Schalteinrichtung (16, 416, 516) zum Weiterschalten der Behälter (2, 402) der Reihe nach in eine Stellung in Verbindung mit dem Auslaß (119, 319, 419) vorgesehen ist.
  4. 4
    Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abzieheinrichtung zum gegenseitigen Abziehen einer mit Taschen (2, 402) versehenen Basisfolie (3, 203, 403) und einer Deckfolie (4, 204, 404) eingerichtet ist, wobei jede Tasche (2, 402) und der benachbarte Abschnitt der Deckfolie (4, 204, 404) einen der Behälter bilden, und daß eine Antriebseinrichtung zum Auseinanderziehen von Deckfolie (4, 204, 404) und Basisfolie (3, 203, 403) in der Öffnungsstation vorgesehen ist.
  5. 5
    Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung eine DeckfolienAntriebseinrichtung (14, 214, 314, 414, 514, 614) zum Abziehen der Deckfolie (4, 204, 404) umfaßt.
  6. 6
    Gerät nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch ein drehbares Schaltrad (16, 416, 516) mit Vertiefungen (17), das mit der Medikamentenpackung (1, 401, 501) in Eingriff bringbar ist, wobei jede Vertiefung (17) eine der Taschen (2, 402) aufnimmt.
  7. 7
    Gerät nach Anspruch 6 mit Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltrad (16, 416, 516) und die Deckfolien-Antriebseinrichtung (14, 214, 314, 414, 514, 614) miteinander verbunden sind, wobei ihre Drehungen miteinander korreliert sind. AT 401 007 Β
  8. 8
    Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltrad (16, 416, 516) und die Deckfolien-Antriebseinrichtung (14, 214, 314, 414, 514, 614) durch eine Rutschkupplung (50) miteinander verbunden sind.
  9. 9
    Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rutschkupplung ein mit dem Schaltrad (16) bewegbares, eine gezahnte Fläche (65) aufweisendes Getriebeglied (63) sowie ein mit der Deckfolien- Antriebseinrichtung (14) bewegbares weiteres Getriebeglied (64) aufweist, das ebenfalls eine gezahnte Fläche (66) hat, die mit jener des erstgenannten Getriebegliedes (63) in Eingriff steht, wobei zumindest eine der gezahnten Flächen (65, 66) einen gezahnten Abschnitt (68) hat, der relativ zu seiner übrigen gezahnten Fläche zurück und vor bewegbar ist.
  10. 10
    Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rutschkupplung einen mit dem Schaltrad (416) bewegbaren Kupplungsteil (811) und einen mit der Deckfolien-Antriebseinrichtung (414) bewegbaren Kupplungsteil (810) aufweist, wobei einer der Kupplungsteile (810) eine ringförmige Zahnungsanordnung (814) und der andere der Kupplungsteile (811) eine Eingriffseinrichtung (818) zum MitnahmeEingriff mit der Verzahnung (814) hat, wenn eine Kraft kleiner als eine vorherbestimmte Kraft zwischen den Kupplungsteilen (810, 811) aufgebracht wird, wogegen die Eingriffseinrichtung (818) relativ zur Verzahnung (814) durchrutscht, wenn eine Kraft gleich der oder größer als die vorherbestimmte Kraft aufgebracht wird.
  11. 11
    Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfolien-Antriebseinrichtung (414) ein Rad (474) aufweist, auf dem die Deckfolie (404) auf gerollt wird, und das eine Aufrollfläche hat, deren Durchmesser bei steigender Spannung in der Deckfolie (404) verringerbar ist.
  12. 12
    Gerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Rad (474) eine Mehrzahl von federnd biegsamen Armen (476) aufweist, die sich von ihm weg unter einem Winkel zum Radius erstrecken.
  13. 13
    Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung (250, 252) zwischen benachbarten Taschen in Eingriff bringbar ist, um die Taschen der Reihe nach in Position in Verbindung mit dem Auslaß (220) zu bringen.
  14. 14
    Gerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfolien-Antriebseinrichtung ein Paar Antriebsräder (314a, 314b) aufweist, die die Deckfolie zwischen ihnen in Antriebseingriff erfassen.
  15. 15
    Gerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsräder (314a, 314b) gezahnte Räder mit ineinandergreifenden Zähnen sind.
  16. 16
    Gerät nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch Führungseinrichtungen (622, 623) für die Deckfolie und die Basisfolie zu deren Führung längs gesonderter Pfade an der Öffnungsstation, wobei sich die Pfade nach der Öffnungsstation wieder vereinigen, und wobei die Antriebseinrichtung (613, 614) hinter jener Stelle angeordnet ist, wo sich die Pfade wieder vereinigen, und sowohl die Deckfolie als auch die Basisfolie antreibt.
  17. 17
    Gerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinrichtung ein Paar gezahnter Räder (514a, 514b) mit ineinandergreifenden Zähnen aufweist.
  18. 18
    Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 17, gekennzeichnet durch mindestens eine Kammer (611) zur Aufnahme der länglichen Medikamentenpackung (601) vor dem Öffnen sowie zur Aufnahme der Basisfolie und der Deckfolie nach dem Abziehen voneinander.
  19. 19
    Gerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die längliche Medikamtentenpackung (1) und/oder die Basisfolie (3) in aufgerollter Form durch federnde Wickelformer (28) gehalten sind/ist.
  20. 20
    Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet durch eine Anzeigeeinrichtung (705, 706) zur Anzeige einer eine nächste Stufe des in mehreren Stufen betreibbaren Gerätes betreffenden Anweisung, sobald eine vorhergehende Stufe beendet ist. AT 401 007 Β
  21. 21
    Gerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (705, 706) ein Anzeigeelement aufweist, das eine Mehrzahl von Beschriftungen trägt, die je eine Anweisung für den Benützer darstellen, und das bei Ausführung einer gegebenen Stufe bewegbar ist, um die sich auf die nächste Stufe beziehende Beschriftung zu zeigen.
  22. 22
    Medikamentenpackung (1, 201, 301, 401, 501, 601) zur Verwendung in einem Inhaliergerät, gekennzeichnet durch einen länglichen Streifen, der durch eine Basisfolie (3, 203, 403), längs der in Abständen voneinander Vertiefungen (2, 402) vorgesehen sind, und durch eine Deckfolie (4, 204, 404) gebildet ist, die an die Basisfolie hermetisch, jedoch abziehbar gesiegelt ist, um eine Vielzahl von Behältern zu definieren, die je ein inhalierbares Medikament in Pulverform enthalten.
  23. 23
    Medikamentenpackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (401) zum Aufwickeln zu einer Rolle biegsam ist.
  24. 24
    Medikamentenpackung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfolie (404) und die Basisfolie (403) vordere Endabschnitte aufweisen, die nicht aneinander gesiegelt sind.
  25. 25
    Medikamentenpackung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einer der vorderen Endabschnitte mit einer seine Befestigung an einer Aufrolleinrichtung ermöglichenden Einrichtung (404a) versehen ist.
  26. 26
    Medikamentenpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß sich die hermetische Siegelung zwischen der Basisfolie (403) und der Deckfolie (404) über ihre gesamte Breite erstreckt.
Independent claims26