AT397465B

Diagnostic agent, manufacture and complex salt

Abstract

Een diagnostisch middel, dat ten minste een fysiologisch verdraaglijk complex zout van het anion van een complexvormend zuur en een of meer centrale ionen van een element met de atoomnummer 21 tot en met 29, 42, 44 of 57 tot en met 83 en eventueel een of meer kationen van een anorganische en/of organische base of aminozuur, tegen welke kationen fysiologisch geen bezwaar bestaat, eventueel met in de galenische pharmacie gebruikelijke toevoegsels, opgelost of gesuspendeerd in een waterhoudend medium, bevat.

AT397465B, drawing sheet 1
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Expired 20 January 2004, 22.7 years ago.

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35 claims: 2 independent, 33 dependent

  1. 1
    PATENTANSPRÜCHE 1. Diagnostisches Mittel, enthaltend mindestens ein physiologisch verträgliches Komplexsalz aus dem Anion einer komplexbildenden S äure und einem oder mehreren Zentralion(en) eines Elements der Ordnungszahlen 21 bis 29,42, 44 oder 58 bis 70 und gegebenenfalls einem oder mehreren physiologisch unbedenklichen Kation(en) einer anorganischen und/oder organischen Base oder Aminosäure, gegebenenfalls mit den in der Galenik üblichen Zusätzen, in wässerigem Medium gelöst oder suspendiert, zur Anwendung in der NMR-Diagnostik.
  2. 2
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 1, enthaltend mindestens ein physiologisch verträgliches Komplexsalz der allgemeinen Formel I oder II X-CH V-CHR 2 ' 'N-A-N z ch 2 'CHR -X 1“ (I), oder n(ch 2 x) 3 (Π), worin X die Reste -COOY, -PO^HY oder -CONHOY mit Y in der Bedeutung eines Wasserstoffatoms, eines Metallionenäquivalentes und/oder eines physiologisch unbedenklichen Kations einer anorganischen oder organischen Base oder Aminosäure bedeutet und worin A die Gruppe -CHR 2 -CHR 3 i Z Z -CH 2 -CH-CH 2 - oder ch 2 -ch 2 -ncch 2 x) 2 -CH 2 -CH 2 -N-CH 2 -CH 2 -18AT397465B darstellt, worin X die obengcnannteBedeutung besitzt,Rj Wasserstoffatomeoder Methylgruppen darstellen, R^undR^ gemeinsam eine Trimethylengruppe oder eine Tetramethylengruppe darstellen oder Wasserstoffatome, niedere Alkylgruppen, Phenylgruppen, Benzylgruppen, R2 ein Wasserstoffatom und R3 eine Gruppe -(CH 2 ) -C 6 H 4 -W-protein 10 mit p in der Bedeutung von 0 oder 1, W in der Bedeutung von -NN-, -NHCOCH2- oder -NH-CS- und -protein in der Bedeutung eines Proteinrestes und m die Zahlen 1,2 oder 3 bedeuten, Z ein Sauerstoffatom oder ein Schwefelatom oder die Gruppe >CH 2 X, oder 'NCH 2 CH 2 0R 4 mit X in der oben angegebenen Bedeutung und R4 in der Bedeutung einer niederen Alkylgruppe darstellt und worin V die gleiche Bedeutung wie X besitzt, oder die Gruppen -CH 2 0H , -C0NH(CH 2 ) n X, oder -COB 25 mitXinderobenangegebenenBedeutung,Bin der Bedeutung einesProtein-oderLipidrestesundninder Bedeutung der Ziffern 1 bis 12, darstellen, oder falls Rp R 2 und R3 Wasserstoffatome sind beide V gemeinsam die Gruppe CH 2 X ch 2 x 30 -(ch 2 ) w -n-ch 2 -ch 2 -n-(ch 2 ) w mit X in der oben angegebenen Bedeutung und w in der Bedeutung der Zahlen 1,2 oder 3, bedeutet, mit der 35 Maßgabe, daß mindestens zwei der Substituenten Y Metallionenäquivalente eines Elements derOrdnungszahlen 21 bis 29,42,44 oder 58 bis 70 darstellen, zur Anwendung in der NMR-Diagnostik.
  3. 3
    Diagnostisches Mittel, enthaltend mindestens ein physiologisch verträgliches Komplexsalz aus dem Anion einer komplexbildenden Säure und einem oder mehreren Zentralion(en) eines Elements der Ordnungszahlen 57 bis 83 40 - ausgenommen ein physiologisch verträgliches Komplexsalz aus dem Anion von Ethylendiamintetramethylenphosphonsäure oder Diethylenpentamethylenphosphonsäure und einem oder mehreren Zentralion(en) eines Elements der Ordnungszahlen 72 und 73 - und gegebenenfalls einem oder mehreren physiologisch unbedenklichen Kation(en) einer anorganischen und/oder organischen Base oder Aminosäure, gegebenenfalls mit den in der Galenik üblichen Zusätzen, in wässerigem Medium gelöst oder suspendiert, zur Anwendung in der Röntgendiagnostik.
  4. 4
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 3, enthaltend mindestens ein physiologisch verträgliches Komplexsalz der allgemeinen Formel I oder II X-CH. x /CH.-X L N-A-N Z V-CHR^ CHRpV 0), oder N(CH 2 X) 3 (II), -19AT397465B worin X die Reste -COOY, -PO^HY oder -CONHOY mit Y in der Bedeutung eines Wasserstoffatoms, eines Metallionenäquivalentes und/oder eines physiologisch unbedenklichen Kations einer anorganischen oder organischen Base oder Aminosäure bedeutet und worin A die Gruppe -CHR 2 -CHR 3 N(CH 2 X) 2 -CH 2 -CH-CH 2 , -CH 2 -CH 2 -(ZCH 2 -CH 2 ) ro - , CH 2 -CH 2 -N(CH 2 X) 2 oder -CH 2 -CH 2 -N-CH 2 -CH 2 darstellt, worin X die obengenannte Bedeutung besitzt, R j Wasserstoffatome oder Methylgruppen darstellen, R 2 und R 3 gemeinsam eine Trimethylengruppe oder eine Tetramethylengruppe darstellen oder Wasserstoffatome, niedere Alkylgruppen, Phenylgruppen, Benzylgruppen, R 2 ein Wasserstoffatom und R 3 eine Gruppe -(CH 2 )p-CgH^-W-protein mit p in der Bedeutung von 0 oder 1, W in der Bedeutung von -NN-, -NHCOCH^- oder -NH-CS- und -protein in der Bedeutung eines Proteinrestes und m die Zahlen 1,2 oder 3 bedeuten, Z ein Sauerstoffatom oder ein Schwefelatom oder die Gruppe 'NCH 2 X, oder 'nCH 2 CH 2 0R 4 mit X in der oben angegebenen Bedeutung und R4 in der Bedeutung einer niederen Alkylgruppe darstellt und worin V die gleiche Bedeutung wie X besitzt, oder die Gruppen -CH 2 0H , -C0NH(CH 2 ) n X, oder -COB mit X in der oben angegebenen Bedeutung, B in der Bedeutung eines Protein- oder Lipidrestes undn in der Bedeutung der Ziffern 1 bis 12, darstellen, oder falls Rp R 2 und R 3 Wasserstoffatome sind beide V gemeinsam die Gruppe CH 2 X ch 2 x -(CH 2 ) l -N-CH 2 -CH 2 -N.(CH 2 ) l mit X in der oben angegebenen Bedeutung und w in der Bedeutung der Zahlen 1, 2 oder 3, bedeutet, mit der Maßgabe, daß mindestens zwei der Substituenten Y Metallionenäquivalente eines Elements der Ordnungszahlen 57 bis 83 darstellen - ausgenommen ein physiologisch verträgliches Komplexsalz der allgemeinen Formel I, worin X und V jeweils POßHY sind, Rj = H ist, A = -CH 2 -CH 2 - oder -CH 2 -CH 2 -N-CH 2 -CH 2 CH„ I 2 ΡΟθΗΥ symbolisiert, und Y ein Metallionenäquivalent eines Elements der Ordnungszahl 72 bzw. 73 ist - zur Anwendung in der Röntgendiagnostik. -20AT397465B
  5. 5
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-N-methylglucaminsalz des Mangan(H)-Komplexes der Ethylendiamin-tetraessigsäure.
  6. 6
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-N-methyl5 glucaminsalz des Gadolinium(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäuie. I '
  7. 7
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-N-methylglucaminsalz des Dysprosium(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure. 10
  8. 8
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Mono-Natrium/ Mono-N-Methylglucamin-Mischsalz des Gadolinium(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  9. 9
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-Lysinsalz des Gadolinium(IH)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  10. 10
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehaltan Di-Natriumsalz des Gadolinium(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  11. 11
    Diagnostisches Mittelnach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Gehaltan Di-N-methylglucaminsalz 20 des Eisen(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  12. 12
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-Natriumsalz des Eisen(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure. 25
  13. 13
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-Natriumsalz des Mangan(II)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  14. 14
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-N-methylglucaminsalz des Holmium(HI)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  15. 15
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-Natriumsalz des Mangan(II)-Komplexes der Ethylendiamin-tetraessigsäure.
  16. 16
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-N-methylglucaminsalz 35 des Wismut(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  17. 17
    Diagnostisches Mittelnach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Gehaltan Di-N-methylglucaminsalz des Mangan(II)-Komplexes der trans-1,2-Cyclohexylendiamin-tetraessigsäure. 40
  18. 18
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-Natriumsalz des Ytterbium(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  19. 19
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an N-Methylglucaminsalz des Gadolinium(III)-KompIexes der 1,4,7,10-TetraazacycIododecan-tetraessigsäure.
  20. 20
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-Natriumsalz des Mangan(II)-Komplexes der trans-1,2-Cyclohexylendiamintetraessigsäure.
  21. 21
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-Natriumsalz des 50 Wismut(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  22. 22
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-NmethylglucaminsalzdesGadolinium(III)-Komplexesder 13,23-Dioxo-15,18,21-tris-(carboxymethyl)-12,15,18,21,24pentaazapentatriacontandisäure.
  23. 23
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Natriumsalz des Gadolinium(III)-Komplexes der 1,4,7,10-Tetraazacyclododecan-tetraessigsäure. -21AT397 465B
  24. 24
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis4, gekennzeichnet durch einen Gehaltan Gadolinium(III)Komplex des Konjugates der Diethylentriamin-pentaessigsäure mit Immunglobulin.
  25. 25
    Diagnostisches Mittelnach einem der Ansprüche 1 bis4, gekennzeichnet durch einen Gehaltan Gadolinium(III)Komplex des Konjugates der Diethylentriamin-pentaessigsäure mit Humanserumalbumin.
  26. 26
    Diagnostisches Mittelnach einem der Ansprüche 1 bis4, gekennzeichnet durch einen Gehaltan Gadolinium(ni)Komplex des Konjugates der Diethylentriamin-pentaessigsäure mit monoklonalem Antikörper.
  27. 27
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Mangan(II)-Komplex des Konjugates der trans-l,2-Cyclohexylendiamin-tetraessigsäure mit monoklonalem Antikörper.
  28. 28
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Mangan(II)-Komplex des Lipid-Konjugates der trans-13-Cyclohexylendiamin-tetraessigsäure.
  29. 29
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an mit dem Gadolinium(IH)-Komplex der Diethylentriamin-pentaessigsäure beladenen Liposomen.
  30. 30
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehaltan Di-Natriumsalz des Holmium(in)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  31. 31
    Diagnostisches Mittel nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-Natriumsalz des Lanthan(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  32. 32
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehalt an Di-Nmethylglucaminsalz des Ytterbium(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  33. 33
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehaltan Di-Natriumsalz des Samarium(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure.
  34. 34
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch einen Gehaltan Di-Natriumsalz des Gadolinium(III)-Komplexes der 13,23-Dioxo-15,18,21-tris-(carboxymethyl)-12,15,18,21,24-pentaazapentatriacontandisäure.
  35. 35
    Diagnostisches Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß es pro Liter 1 pMol bis 1 Mol Komplexsalz enthält, ausgenommen jene, zur Anwendung in der NMR-Diagnostik bestimmten Mittel, die 5 bis 250 mMol pro Liter eines neutralen N-Methylglucaminsalzes des Mangan(II)-Komplexes, Nickel(H)Komplexes, Gadolinium(III)-Komplexes, Dysprosium(III)-Komplexes oder Holmium(III)-Komplexes der Ethylendiamin-tetraessigsäure oder Diethylentriaminpentaessigsäure, oder eines neutralen Lysinsalzes des Gadolinium(III)-Komplexes der Diethylentriamin-pentaessigsäure, oder eines neutralen Natrium- oder Morpholinsalzes des Mangan(II)-Komplexes der Ethylendiamintetraessigsäure, oder eines neutralen Diethanolaminsalzes des Kupfer(II)-Komplexes oder Kobalt(II)-Komplexes der Ethylendiamin-tetraessigsäure enthalten.
Independent claims35