WO2010141969A2

Device for connecting electrical lines for boring and production installations

Abstract

The invention relates to a device for connecting two electrical lines to essentially tubular connecting elements (1, 2) of drill pipes (32), that are screwed together. Said device is characterised in that a first electrical contact element (10) is arranged on one connecting element (1) in such a way that it can move in the rotary direction of the connecting element (1), and a second electrical contact element (23) is fixed to the other connecting element (2).

WO2010141969A2, drawing sheet 1
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16 claims: 1 independent, 15 dependent

  1. 1
    Patentansprüche:1. Vorrichtung zum Verbinden von elektrischen Leitungen an miteinander verschraubbaren, im wesentlichen rohrfömnigen Verbindungselementen (1 , 2) von Gestängerohren (32), dadurch gekennzeichnet, dass an einem Verbindungselement (1 ) ein erstes elektrisches Kontaktelement (10) in Drehrichtung des Verbindungselementes (1 ) verschiebbar angeordnet ist und dass am anderen Verbindungselement (2) ein zweites elektrisches Kontaktelement (23) fest angeordnet ist.
  2. 2
    Vorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Kontaktelement (10) an einem am Verbindungselement drehbar angeordneten Ring (9) angeordnet ist.
  3. 3
    Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (9) ein Außenring eines Schleifrings (3) ist.
  4. 4
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement (10) am Ring (9) wenigstens ein in Achsrichtung vom Ring (9) abstehen- der Kontaktstift ist.
  5. 5
    Vorrichtung nach Anspruch 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass in Achsrichtung vor dem Ring (9) ein Fangring (4) angeordnet ist, der eine Durchtrittsöffnung (11 ) für den Kontaktstift (10) aufweist.
  6. 6
    Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Fangring (4) einen vorzugsweise federnd gelagerten Fangstift (15) aufweist, der in eine Fangöffnung (22) am anderen Verbindungselement (2) eingreifen kann.
  7. 7
    Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Fangring (4) in Längsrichtung des Kontaktstiftes (15) relativ zum Schleifring (2) beweglich ist.
  8. 8
    Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Fangring (4) von einer ersten Stellung, in welcher die Spitze des Kontaktstiftes (10) innerhalb des Fangrings (4) liegt, in eine zweite Stellung, in welcher die Spitze des Kontaktstiftes (10) außerhalb des Fangrings (4) liegt, beweglich ist.
  9. 9
    Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Fangring (4) von wenigstens einer Feder (13) von seiner ersten Stellung in Richtung zur zweiten Stellung gedrückt wird.
  10. 10
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchtrittsöffnung (11 ) auf der vom Schleifring (2) abgewandten Seite eine Abdichtung (16) aufweist.
  11. 11
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das fest angeordnete Kontaktelement (23) eine Kontaktbuchse ist, die auf der dem anderen Kontaktelement (10) zugewandten Seite eine Abdichtung (25) aufweist.
  12. 12
    Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11 , dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtung (16, 25) eine perforierbare Dichtung, z.B. eine Gummidichtung, ist.
  13. 13
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Ring (9) und der Fangring (4) von einem Außenring (5) umgeben sind.
  14. 14
    Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenring (5) einen Außendurchmesser aufweist, der größer als der Außendurchmesser der Verbindungselemente (1 , 2) ist.
  15. 15
    Vorrichtung nach einem Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in den Verbindungselementen (1 , 2) Bohrungen (26, 27;29) angeordnet sind, durch welche die elektrischen Leitungen führen.
  16. 16
    Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass an die elektrischen Leitungen eine Trägerfrequenzanlage angeschlossen ist.
Independent claims16