WO0242484A2

Method for producing pectin hydrolysis products

Abstract

The invention relates to a method for producing pectin hydrolysis products, pectin hydrolysis products which have been thus produced, and the use thereof.

WO0242484A2, drawing sheet 1
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41 claims: 1 independent, 40 dependent

  1. 1
    Ansprüche 1. Verfahren zur Herstellung von Pektinhydrolyseprodukten, wobei ein Pektin oder pektinhaltiges pflanzliches Material in wässriger Lösung oder Suspension in einem ersten Verfahrensschritt mit einem pektinhydrolysierenden Enzym A und in einem zweiten Verfahrensschritt mit einem pektinhydrolysierenden Enzym B behandelt wird, wobei Pektinhydrolyseprodukte erhalten werden mit einem Anteil an Galaktu- roniden, die zumindest ein 4, 5-ungesättigtes Galak- turonsäuremolekül enthalten und mit Methanol zu 20% verestert sind.
  2. 2
    Verfahren zur Herstellung von Pektinhydrolyseprodukten nach Anspruch 1, wobei die aus dem zweiten Verfahrensschritt erhaltenen flüssigen Hydroly- seprodukte in einem dritten Verfahrensschritt mit einem Enzym C behandelt werden.
  3. 3
    Verfahren zur Herstellung von Pektinhydrolyseprodukten nach Anspruch 1 oder 2, wobei die aus dem zweiten oder dritten Verfahrensschritt erhaltenen flüssigen Hydrolyseprodukte durch Filtration und/oder Zentrifugation von unlöslichen Bestandteilen befreit und in trockene Form überführt werden.
  4. 4
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem einge- setzten Pektin um Citruspektin, Apfelpektin oder Zuckerrübenpektin handelt.
  5. 5
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem pektin- haltigen Material um Zuckerrübenschnitzel, Apfeltrester oder getrocknete Rückstände aus der Orangensaft-, Zitronensaft- und/oder Limonensaft- Herstellung handelt.
  6. 6
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da- durch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Enzym A um eine Endopolygalakturonase oder eine Pektinlyase (EC 4.2.2.10) handelt.
  7. 7
    Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Enzym B um eine Endopolygalakturonase (EC 3.2.1.15) oder eine Pektinlyase handelt.
  8. 8
    Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Enzym C um eine Pektinesterase (EC 3.1.1.11) handelt.
  9. 9
    Pektinhydrolyseprodukte, herstellbar nach einem der Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8.
  10. 10
    Pharmazeutisches oder diätetisches Präparat, enthaltend ein Pektinhydrolyseprodukt nach Anspruch 9 gegebenenfalls zusammen mit einem pharmazeutisch verträglichen Träger.
  11. 11
    Verwendung der Pektinhydrolyseprodukte hergestellt nach einem der Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8 für die Herstellung eines pharma- zeutischen Präparates zur Blockierung der Anlagerung von schädlichen Substanzen oder Organismen an Säugerzellen, insbesondere zur Infektionsbekämpfung.
  12. 12
    Verwendung eines Pektinhydrolyseproduktes hergestellt nach einem der Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zur Blockierung der Anlagerung von schädlichen Substanzen oder Organismen an Säugerzellen, insbesondere zur Infektionsbekämpfung.
  13. 13
    Verwendung der Pektinhydrolyseprodukte hergestellt nach einem der Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8 als Bestandteil von für die menschliche Ernährung bestimmter Nahrungsmitteln.
  14. 14
    Verwendung der Pektinhydrolyseprodukte herge- stellt nach einem der Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8 als Tierfutterbestandteil.
  15. 15
    Verwendung der Pektinhydrolyseprodukte hergestellt nach einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zur Hemmung von Zell-Zell- Wechselwirkungen und/oder Wechselwirkungen zwischen Zellen und der extrazellulären Matrix bei einem Menschen oder einem Säugetier.
  16. 16
    Verwendung nach Anspruch 15, wobei die Zeil- Zeil- und/oder Zell-Matrix-Wechselwirkungen durch auf der Zelloberfläche befindliche Kohlenhydrat- bindende Galectin 3-Moleküle vermittelt werden.
  17. 17
    Verwendung nach Anspruch 15 oder 16, wobei die Zellen Tumorzellen sind und die Zeil-Zeil- und/oder Zell-Matrix-Wechselwirkungen für die Entwicklung von humanen oder Säugetier-Tumorerkrankungen verantwortlich sind.
  18. 18
    Verwendung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, wobei die Tumorerkrankungen Prostata-Karzinome, Nieren-Karzinome, Kaposi-Sarkome, Verlaufsformen von chronischer Leukämie, Mammakarzinome, Mam a- Adenokarzinome, Sarkome, Ovarialkarzinome, Rektum- karzinome, Rachenkarzinome, Melanome, Dünndarmtumo- re, Dickdarmkarzinome, Blasentumore, Mastozytome, Lungenkarzinome, Bronchialkarzinome, Rachen- Plattenepithelkarzinome, Gastrointestinalkarzinome und/oder Magentumore sind.
  19. 19
    Verwendung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, wobei die Pektinhydrolysate die Adhäsion von Tumor- zellen- hemmen und/oder das Invasionspotential metastasierender Tumorzellen reduzieren.
  20. 20
    Verwendung der Pektinhydrolyseprodukte hergestellt nach einem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zur Behandlung von Tumorerkrankungen eines Menschen oder eines Säugetiers.
  21. 21
    Verwendung nach Anspruch 20, wobei die Tumorerkrankungen auf Zell-Zell-Wechselwirkungen und/oder Wechselwirkungen zwischen Zellen und der extrazellulären Matrix basieren.
  22. 22
    Verwendung nach Anspruch 20 oder 21, wobei die Zeil-Zeil- und/oder Zell-Matrix-Wechselwirkungen durch auf der Zelloberfläche befindliche Kohlenhydrat-bindende Galectin 3-Moleküle vermittelt werden.
  23. 23
    Verwendung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, wobei die Tumorerkrankungen Prostata-Karzinome, Nieren-Karzinome, Kaposi-Sarkome, Verlaufsformen von chronischer Leukämie, Mammakarzinome, Mamma- Adenokarzinome, Sarkome, Ovarialkarzinome, Rektum- karzino e, Rachenkarzinome, Melanome, Dünndarmtumo- re, Dickdarmkarzinome, Blasentumore, Mastozytome, Lungenkarzinome, Bronchialkarzinome, Rachen- Plattenepitheikarzinome, Gastrointestinalkarzinome und/oder Magentumore sind.
  24. 24
    Verwendung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, wobei die Pektinhydrolysate die Adhäsion von Tumorzellen hemmen und/oder das Invasionspotential metastasierender Tumorzellen reduzieren.
  25. 25
    Verwendung der Pektinhydrolyseprodukte hergestellt nach einem der Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zur Herstellung eines pharmazeutischen Präparates zur Hemmung von Zell-Zell- Wechselwirkungen und/oder Wechselwirkungen zwischen Zellen und der extrazellulären Matrix bei einem ' Menschen oder einem Säugetier.
  26. 26
    Verwendung nach Anspruch 25, wobei die Zeil- Zeil- und/oder Zell-Matrix-Wechselwirkungen durch auf der Zelloberfläche befindliche Kohlenhydrat- bindende Galectin 3-Moleküle vermittelt werden.
  27. 27
    Verwendung nach Anspruch 25 oder 26, wobei die Zellen Tumorzellen sind und die Zeil-Zeil- und/oder Zell-Matrix-Wechselwirkungen für die Entwicklung von humanen oder Säugetier-Tumorerkrankungen ver- antwortlich sind.
  28. 28
    Verwendung nach einem der Ansprüche 25 bis 27, wobei die Tumorerkrankungen Prostata-Karzinome, Nieren-Karzinome, Kaposi-Sarkome, Verlaufsformen von chronischer Leukämie, Mammakarzinome, Mamma- Adenokarzinome, Sarkome, Ovarialkarzinome, Rektum- karzinome, Rachenkarzinome, Melanome, Dünndarmtumo- re, Dickdarmkarzinome, Blasentumore, Mastozytome, Lungenkarzinome, Bronchialkarzinome, Rachen- Plattenepithelkarzinome, Gastrointestinalkarzinome und/oder Magentumore sind.
  29. 29
    Verwendung nach einem der Ansprüche 25 bis 28, wobei die Pektinhydrolysate die Adhäsion von Tumorzellen hemmen und/oder das Invasionspotential metastasierender Tumorzellen reduzieren.
  30. 30
    Verwendung nach einem der Ansprüche 25 bis 29, wobei das pharmazeutische Präparat oral verabreicht wird.
  31. 31
    Verwendung der Pektinhydrolyseprodukte hergestellt nach einem der Verfahren nach einem der An- sprüche 1 bis 8 zur Herstellung eines pharmazeutischen Präparates zur Behandlung von Tumorerkrankungen eines Menschen oder eines Säugetiers.
  32. 32
    Verwendung nach Anspruch 31, wobei die Tumorerkrankungen auf Zell-Zell-Wechselwirkungen und/oder Wechselwirkungen zwischen Zellen und der extrazellulären Matrix basieren.
  33. 33
    Verwendung nach Anspruch 31 oder 32, wobei die Zeil-Zeil- ' und/oder Zell-Matrix-Wechselwirkungen durch auf der Zelloberfläche befindliche Kohlenhyd- ■ rat-bindende Galectin 3-Moleküle vermittelt werden.
  34. 34
    Verwendung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, wobei die Tumorerkrankungen Prostata-Karzinome, Nieren-Karzinome, Kaposi-Sarkome, Verlaufsformen von chronischer Leukämie, Mammakarzinome, Mamma- Adenokarzinome, Sarkome, Ovarialkarzinome, Rektum- karzinome, Rachenkarzinome, Melanome, Dünndarmtumo- re, Dickdarmkarzinome, Blasentumore, Mastozytome, Lungenkarzinome, Bronchialkarzinome, Rachen- Plattenepithelkarzinome, Gastrointestinalkarzinome und/oder Magentumore sind.
  35. 35
    Verwendung nach einem der Ansprüche 31 bis 34, wobei das pharmazeutische Präparat zur Reduzierung des Tumorwachstums, insbesondere zur Hemmung der Adhäsion von Tumorzellen eingesetzt wird.
  36. 36
    Verwendung nach einem der Ansprüche 31 bis 35, wobei das pharmazeutische Präparat zur Reduzierung der Metastasenbildung, insbesondere zur Reduzierung des Invasionspotentials von Tumorzellen eingesetzt wird.
  37. 37
    Verwendung nach einem der Ansprüche 31 bis 36, wobei das pharmazeutische Präparat oral verabreicht wird.
  38. 38
    Verfahren zur Blockierung der Anlagerung von schädlichen Substanzen oder Organismen an Zellen eines menschlichen oder Säugetierkörpers, umfassend die Verabreichung der Pektinhydrolyseprodukte hergestellt nach einem der Ansprüche 1 bis 8 an einen Menschen oder ein Säugetier in einer Menge, die ausreicht, die Anlagerung von schädlichen Substan- zen oder Organismen an Säugerzellen zu blockieren und insbesondere die Entwicklung einer Infektionskrankheit zu verhindern.
  39. 39
    Verfahren nach Anspruch 38, wobei die Pektinhydrolyseprodukte oral verabreicht werden.
  40. 40
    Verfahren zur Hemmung von Zell-Zell- Wechselwirkungen und/oder von Wechselwirkungen zwischen Zellen und der extrazellulären Matrix, die durch auf der Zelloberfläche befindliche Kohlenhydrat-bindende Galectin 3-Moleküle vermittelt werden und für die Entwicklung humaner oder Säugetier- Erkrankungen, insbesondere Tumorerkrankungen, verantwortlich sind, umfassend die Verabreichung der Pektinhydrolyseprodukte hergestellt nach einem der Ansprüche 1 bis 8 an einen Menschen oder ein Säuge- tier mit einer Tumorerkrankung in einer Menge, die ausreicht, die Galectin 3-vermittelten Zell-Zell- und/oder Zell-Matrix-Wechselwirkungen zu reduzieren und/oder zu hemmen.
  41. 41
    Verfahren nach Anspruch 40, wobei die Pektin- hydrolyseprodukte oral verabreicht werden.
Independent claims41