Nova Patents
EP3415397B1

Rail vehicle with safety cab

Abstract

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EP3415397B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

Term

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Expires 28 May 2038.

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14 claims: 7 independent, 7 dependent

  1. 1
    Schienenfahrzeug, welches eine Längsrichtung definiert, aufweisend:einen Wagenkasten (100) mit einem Vorderende;ein im Fall eines Zusammenstoßes deformierbares Crashmodul (120);und ein das Crashmodul (120) mit dem Vorderende des Wagenkastens (100) verbindendes starres Sicherheitsmodul (110), wobei das Crashmodul (120) und das Sicherheitsmodul (110) zusammen eine Fahrerkabine bilden;wobei das Crashmodul (120) mindestens zwei Energieabsorberelemente (124, 125) und eine Rahmenstruktur (121, 122) aufweist, wobei die Energieabsorberelemente (124, 125) jeweils mit ihren vom Sicherheitsmodul (110) wegweisenden Vorderenden mit der Rahmenstruktur (121, 122) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Crashmodul (120) eine Befestigungsstruktur (126) aufweist, die eine Verbindungsschnittstelle zum Sicherheitsmodul (110) definiert und mit der das Crashmodul (120) mit dem Sicherheitsmodul (110) verbunden ist, wobei die Energieabsorberelemente (124, 125) jeweils mit ihren zum Sicherheitsmodul (110) weisenden Hinterenden mit der Befestigungsstruktur verbunden sind, wobei die Rahmenstruktur (121, 122) an ihrem oberen Ende mit der Befestigungsstruktur (126) verbunden ist, wobei das Crashmodul (120) mit seiner Befestigungsstruktur (126) lösbar mit dem Sicherheitsmodul (110) verbunden ist.
  2. 2
    Schienenfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderenden (129) der Energieabsorberelemente (124, 125) in Längsrichtung gesehen mit einer Vorderseite der Rahmenstruktur (121, 122) abschließen oder über die Vorderseite der Rahmenstruktur (121, 122) hinausragen, sodass die Energieabsorberelemente (124, 125) bei einem Zusammenstoß des Schienenfahrzeugs den Stoß unmittelbar aufnehmen können.
  3. 3
    Schienenfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Crashmodul (120) weiterhin eine Frontplatte (123) aufweist, und dass die Rahmenstruktur des Crashmoduls (120) zwei Säulen (121) aufweist.
  4. 4
    Schienenfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontplatte (123) zwischen den Energieabsorberelementen (124, 125) angeordnet ist.
  5. 5
    Schienenfahrzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Säulen (121) die Vorderenden der Energieabsorberelemente (124, 125) mit der Befestigungsstruktur (126) verbinden.
  6. 6
    Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Crashmodul (120) jeweils zwei vertikal voneinander beabstandete Energieabsorberelemente (124, 125) auf jeder Seite des Crashmoduls (120) aufweist, wobei jeweils eine Säule (122) der Rahmenstruktur zwischen den Energieabsorberelementen (124, 125) auf jeder Seite des Crashmoduls (120) angeordnet ist und die jeweiligen Vorderenden dieser Energieabsorberelemente (124, 125) verbindet.
  7. 7
    Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenstruktur mindestens einen Querträger (127) aufweist, welcher zwischen den auf gegenüberliegenden Seiten des Crashmoduls (120) befindlichen Energieabsorberelementen (124, 125) angeordnet ist und die jeweiligen Vorderenden dieser Energieabsorberelemente (124, 125) verbindet.
  8. 8
    Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieabsorberelemente (124, 125) in Längsrichtung faltbar sind.
  9. 9
    Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Wagenkasten (100) ein Wagenkastenuntergestell (102) und ein auf dem der Wagenkastenuntergestell (102) angeordnetes Wagenkastensegment (101) aufweist, wobei das Wagenkastenuntergestell (102) in Längsrichtung gesehen über ein Vorderende des Wagenkastensegments (101) übersteht und das Sicherheitsmodul (110) auf dem überstehenden Ende des Wagenkastenuntergestells (102) angeordnet ist und mit dem Vorderende des Wagenkastensegments (101) verbunden ist.
  10. 10
    Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitsmodul (110) einen Verbindungsrahmen (114) und zwei Längsträger (113) im Dachbereich aufweist, welche den Verbindungsrahmen (114) mit dem Wagenkasten (100) verbinden, wobei die Befestigungsstruktur (126) des Crashmodules (120) mit dem Verbindungsrahmen (114) des Sicherheitsmoduls (110) verbunden ist.
  11. 11
    Schienenfahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitsmodul (110) auf jeder Seite jeweils eine Aussteifung (112) aufweist, welche jeweils mit dem Wagenkasten (101), dem Verbindungsrahmen (114) und dem jeweiligen Längsträger (113) verbunden ist und das Sicherheitsmodul (110) insbesondere in Längsrichtung versteift.
  12. 12
    Schienenfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussteifungen (112) plattenförmig sind und eine zum Wagenkasten (100) weisende Aussparung (111) aufweisen, sodass die Aussteifungen an ihren zum Längsträger (113) weisenden Oberenden und ihren gegenüberliegenden Unterenden in Längsrichtung gesehen breiter als in einem zwischen dem Oberende und dem Unterende liegenden Mittelbereich sind.
  13. 13
    Schienenfahrzeug nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussteifungen (112) jeweils mit dem Verbindungsrahmen (114) entlang der gesamten vertikalen Erstreckung des Verbindungsrahmens (114) verbunden sind.
  14. 14
    Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrerkabine ein Fahrerpult (140) aufweist, dass sich vom Sicherheitsmodul (110) bis zum Crashmodul (120) erstreckt.
Independent claims14