EP3301138B2

Aqueous treatment mass for building walls, ceilings or floors

Abstract

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Expires 30 September 2036.

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19 claims: 11 independent, 8 dependent

  1. 1
    Wässrige Behandlungsmasse, insbesondere Dispersionsbehandlungsmasse, für Gebäudewandungen, -decken oder -böden, insbesondere Grundierungsmasse, enthaltend mindestens ein anorganisches und/oder organisches Bindemittel, mindestens einen Verdicker, insbesondere Polyacrylat-Verdicker, mindestens ein Substratnetzadditiv und wobei das Substratnetzadditiv mindestens ein Polyethersiloxan-Copolymer und/oder mindestens einen alkoxylierten sekundären Alkohol und/oder mindestens einen alkoxylierten linearen oder verzweigten C9-C15- Alkohol umfasst und eine amphiphile Substanz darstellt, die in der Lage ist, die Oberflächenspannung von wässrigen flüssigen Phasen zu senken, wobei die Behandlungsmasse, insbesondere Dispersionsbehandlungsmasse, eine Fließkurve, gebildet aus den auf der Abszisse aufgetragenen Schergeschwindigkeiten und den auf der Ordinate aufgetragenen korrespondierenden Schubspannungswerten τ aufweist, die über eine über den Bereich der Schergeschwindigkeiten von 20 bis 100 s-1 ermittelte mittlere Steigung im Bereich von 0,010 bis 0,10 Pa·s verfügt und/oder die über eine über den Bereich der Schergeschwindigkeiten von 20 bis 200 s-1 ermittelte mittlere Steigung im Bereich von 0,010 bis 0,10 Pa·s verfügt und/oder die über eine über den Bereich der Schergeschwindigkeiten von 20 bis 400 s-1 ermittelte mittlere Steigung im Bereich von 0,010 bis 0,080 Pa·s verfügt und/oder die über eine über den Bereich der Schergeschwindigkeiten im Bereich von 1200 bis 1500 s-1 ermittelte mittlere Steigung kleiner oder gleich 0,025 Pa·s verfügt und/oder dass die für die Behandlungsmasse, insbesondere Dispersionsbehandlungsmasse, ermittelte maximale Schubspannung τmax oder dass die bei einer Schergeschwindigkeit von 1500 s-1 ermittelte Schubspannung τ im Bereich von 15 bis 80 Pa liegt.
  2. 2
    Wässrige Behandlungsmasse nach Anspruch 1, ferner umfassend mindestens ein, insbesondere nichtionisches oberflächenaktives, Netz- und/oder Dispergiermittel, insbesondere ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Natrium-oder Ammoniumpolyacrylaten, Kaliumpolyacrylaten, Polyphosphaten, EO/PO-Blockcopolymeren, vorzugsweise Ethylendiamin-EO/PO-Blockcopolymeren, und deren beliebigen Mischungen.
  3. 3
    Wässrige Behandlungsmasse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verdicker ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus Polyacrylat-Verdickern, insbesondere HASE-Polyacrylat-Verdickern, Polyurethan-Verdickern, modifizierten Polyharnstoff-Verdickern, Polysaccharid-Verdickern, beispielsweise Cellulose-Verdickern, insbesondere auf Basis von Hydroxyethylcellulose und/oder Methylcellulose, Polyvinylalkohol-Verdickern, Polyetherpolyol-Verdickern und modifizierten Schichtsilikaten, insbesondere organisch modifizierten Schichtsilikaten, und beliebigen Mischungen hiervon.
  4. 4
    Wässrige Behandlungsmasse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das organische Bindemittel eine wässrige Dispersion auf Basis von Copolymeren und/ oder Homopolymeren enthaltend Acrylate, Methacrylate, Ethylen, Vinylacetat und/oder Styrol darstellt, insbesondere auf Basis von Reinacrylaten und/oder auf Basis von Copolymeren enthaltend Acrylate, Methacrylate und Styrol, und/oder dass das anorganische Bindemittel auf einem wässrigen System enthaltend Wasserglas und/oder Kieselsol basiert.
  5. 5
    Wässrige Behandlungsmasse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Additive ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Entschäumern, Feuchthaltemitteln, Stabilisatoren, insbesondere pH-Stabilisatoren, Neutralisationsmitteln Bioziden, insbesondere Konservierungsmitteln, und beliebigen Mischungen hiervon.
  6. 6
    Wässrige Behandlungsmasse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Substratnetzadditiv mindestens einen, insbesondere nicht ionischen, ethoxylierten und/oder butoxylierten sekundären Alkohol und/oder mindestens einen ethoxylierten und/oder butoxylierten linearen oder verzweigten C9-C15-Alkohol, umfasst.
  7. 7
    Wässrige Behandlungsmasse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine alkoxylierte sekundäre Alkohol mindestens einen ethoxylierten und/oder butoxylierten sekundären C11-C15-Alkohol umfasst.
  8. 8
    Wässrige Behandlungsmasse nach einem der vorangehenden Ansprüche, enthaltend 60 bis 96 Gew.-%, bevorzugt 80 bis 92 Gew.-%, Wasser, 0,5 bis 14 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 12 Gew.-%, besonders bevorzugt 7 bis 10 Gew.-%, Bindemittel, insbesondere organisches Bindemittel, (Feststoffanteil), 0,1 bis 4 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 3 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,3 bis 2 Gew.-%, Verdicker (Feststoffanteil) und 0,1 bis 4 Gew.-%, bevorzugt 0,2 bis 2,5 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,4 bis 1,5 Gew.-%, Substratnetzadditive (Feststoffanteil), 0 bis 3,0 Gew.-%, bevorzugt 0,1 bis 2 Gew.-% und besonders bevorzugt 0,5 bis 1 Gew.-%, Netz- und/oder Dispergiermittel (Feststoffanteil oder nicht-wässriger Anteil), wobei die die wässrige Behandlungsmasse bildenden Komponenten sich stets zu 100 Gew.-% ergänzen.
  9. 9
    Wässrige Behandlungsmasse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungsmasse, insbesondere Dispersionsbehandlungsmasse, eine Fließkurve, gebildet aus den auf der Abszisse aufgetragenen Schergeschwindigkeiten und den auf der Ordinate aufgetragenen korrespondierenden Schubspannungswerten τ aufweist, die über eine über den Bereich der Schergeschwindigkeiten von 20 bis 100 s-1 ermittelte mittlere Steigung im Bereich von 0,020 bis 0,080 und bevorzugt im Bereich von 0,030 bis 0,050 Pa·s verfügt und/oder die über eine über den Bereich der Schergeschwindigkeiten von 20 bis 200 s-1 ermittelte mittlere Steigung im Bereich von von 0,020 bis 0,080 und bevorzugt im Bereich von 0,025 bis 0,070 Pa·s verfügt und/oder die über eine über den Bereich der Schergeschwindigkeiten von 20 bis 400 s-1 ermittelte mittlere Steigung im Bereich von von 0,012 bis 0,060 und bevorzugt im Bereich von 0,014 bis 0,040 Pa·s verfügt und/oder die über eine über den Bereich der Schergeschwindigkeiten im Bereich von 1200 bis 1500 s-1 ermittelte mittlere Steigung kleiner oder gleich 0,020 und bevorzugt kleiner oder gleich 0,015 Pa·s verfügt und/oder dass die für die Behandlungsmasse, insbesondere Dispersionsbehandlungsmasse, ermittelte maximale Schubspannung τmax oder dass die bei einer Schergeschwindigkeit von 1500 s-1 ermittelte Schubspannung τ im Bereich von 20 bis 60 Pa, bevorzugt im Bereich von 25 bis 50 Pa liegt.
  10. 10
    Wässrige Behandlungsmasse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Grundierung darstellt oder bildet oder Bestandteil hiervon ist.
  11. 11
    Wässrige Behandlungsmasse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese einen pH-Wert im Bereich von 8,0 bis 11,5, vorzugsweise im Bereich von 8,5 bis 11,5 und besonders bevorzugt im Bereich von 9,0 bis 11,50 aufweist oder auf einen pH-Wert im Bereich von 8,0 bis 11,5, vorzugsweise im Bereich von 8,5 bis 11,5 und besonders bevorzugt im Bereich von 9,0 bis 11,5, eingestellt ist.
  12. 12
    Wässrige Behandlungsmasse nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese frei von Topf- und Filmkonservierungsmitteln, bevorzugt frei von Konservierungsmitteln, ist.
  13. 13
    Wässrige Behandlungsmasse nach einem der vorangehenden Ansprüche, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass diese Filmkonservierungsmittel, vorzugsweise Filmkonservierungsmittel und keine Topfkonservierungsmittel, und besonders bevorzugt Konservierungsmittel, enthält.
  14. 14
    Wässrige Behandlungsmasse nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner umfassend Füllstoffe und/oder Farbmittel, insbesondere Pigmente oder dass diese frei von Füllstoffen und/oder Farbmitteln, vorzugsweise Pigmenten, ist.
  15. 15
    Anstrich oder Grundierung, erhalten oder erhältlich mit der wässrigen Behandlungsmasse, insbesondere Dispersionsbehandlungsmasse, nach einem der vorangehenden Ansprüche.
  16. 16
    Beschichtetes Substrat, insbesondere beschichtetes mineralisches Substrat, erhalten durch Behandeln eines Substrats, insbesondere mineralischen Substrats, mit der wässrigen Behandlungsmasse nach einem der Ansprüche 1 bis 14, und Versehen des behandelten Substrats mit einem Farbanstrich.
  17. 17
    Verwendung der Behandlungsmasse, insbesondere Dispersionsbehandlungsmasse, nach einem der Ansprüche 1 bis 14 für den spritz-und/oder nebelreduzierten, -armen oder -freien Auftrag auf eine Oberfläche mit einer Malerwalze, Bürste, Spritzsystem oder einem Pinsel.
  18. 18
    Verwendung der Behandlungsmasse, insbesondere Dispersionsbehandlungsmasse, nach einem der Ansprüche 1 bis 14 für die Vergleichmäßigung von ungleichmäßig saugenden, insbesondere mineralischen, Untergründen im Außen- und/oder Innenbereich und/oder für die Vergleichmäßigung der Kapillarleitfähigkeit von, insbesondere mineralischen, Untergründen im Außen- und/oder Innenbereich mit variierenden kapillarleitfähigen Eigenschaften und/oder für die Verfestigung von und/oder Haftungsverbesserung auf, insbesondere mineralischen, Untergründen im Außen- und/oder Innenbereich und/oder für die Gewährleistung eines einheitlichen Farbeindrucks von Farbanstrichen auf, insbesondere mineralischen, Untergründen im Außen- und/oder Innenbereich, wobei die mineralischen Untergründe insbesondere ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus Putzbeschichtungen, Gipsplatten, Gipskartonplatten, ungebrannten Mauersteinen, Porenbetonsubstraten, Betonsubstraten und Kalksandsteinsubstraten.
  19. 19
    Verwendung der Behandlungsmasse, insbesondere Dispersionsbehandlungsmasse, nach einem der Ansprüche 1 bis 14, enthaltend mindestens ein Biozid, als wässriges Sanierbehandlungssystem oder für die biozide Behandlung von Gebäudeflächen, insbesondere Außenfassaden von Gebäuden.
Independent claims19