EP3175751B1

Heat conduction plate and cooking vessel with same

Abstract

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EP3175751B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

Term

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Expires 2 December 2036.

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13 claims: 7 independent, 6 dependent

  1. 1
    Wärmeleitplatte (2), bestehend aus mehreren Metallschichten, wobei zwei Stahlschichten beiderseits einer Aluminium enthaltenden Schicht angeordnet sind, umfassend einen ersten ringförmigen Bereich (50, 52, 54, 56, 58, 150, 152, 154), der eine ebene Fläche bildet, mit einer Unterseite in einer Auflageebene verläuft und dazu eingerichtet ist, im Betrieb auf einer Beheizungsvorrichtung (K) aufzuliegen;einen zweiten ringartigen, kegel- oder pyramidenstumpfmantelförmigen Bereich (60, 62, 64, 66, 68, 160, 162, 164), der von dem ersten ringförmigen Bereich (50, 52, 54, 56, 58, 150, 152, 154) umschlossen ist und in Richtung einer Mitte mit einer ersten Steigung ansteigt;und einen dritten Bereich (70, 72, 74, 76, 78, 170, 172, 174), der von dem zweiten kegeloder pyramidenstumpfmantelförmigen Bereich (60, 62, 64, 66, 68, 160, 162, 164) umschlossen ist und dessen Steigung in Richtung einer Gefäßmitte an jeder Stelle geringer ist als die erste Steigung;dadurch gekennzeichnet, dass der erste, zweite und dritte Bereich eine konstante Dicke aufweisen, und dass ein Abstand des dritten Bereichs am Übergang zu dem zweiten ringartigen Bereich von der Auflageebene bei Raumtemperatur zwischen 0,2 mm und 0,8 mm beträgt.
  2. 2
    Wärmeleitplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich (70, 72, 76, 78, 170, 172, 174) in Richtung der Mitte anschließend an den zweiten kegel- oder pyramidenstumpfmantelförmigen Bereich (60, 62, 64, 66, 68, 160, 162, 164) parallel zur Auflageebene verläuft.
  3. 3
    Wärmeleitplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich (74) in Richtung der Mitte anschließend an den zweiten kegel- oder pyramidenstumpfmantelförmigen Bereich (64) ansteigt.
  4. 4
    Wärmeleitplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich in Richtung der Mitte anschließend an den zweiten kegel- oder pyramidenstumpfmantelförmigen Bereich abfällt.
  5. 5
    Wärmeleitplatte nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich (70, 76, 78, 170, 172, 174) einen innersten Bereich (80) aufweist, der eben ist.
  6. 6
    Wärmeleitplatte nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich (74) einen innersten Bereich (84) umschließt, der nach oben gewölbt ist.
  7. 7
    Wärmeleitplatte nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Bereich (72) einen innersten Bereich (82) aufweist, der nach unten gewölbt ist.
  8. 8
    Wärmeleitplatte nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlschichten nicht dicker als 0,7 mm, 0,6 mm, 0,5 mm oder 0,4 mm sind und die Aluminium enthaltende Schicht nicht dicker als 2,5, 2,0, 1,5 oder 1,4 mm ist.
  9. 9
    Wärmeleitplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mehrere Metallschichten, wobei eine der Metallschichten ein ferromagnetisches Material umfasst, welches eine Curie-Temperatur zwischen 200°C und 300°C aufweist.
  10. 10
    Wärmeleitplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Unterseite der Wärmeleitplatte eine Si-haltige Beschichtung aufweist.
  11. 11
    Wärmeleitplatte nach einem der Ansprüche 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass kein Punkt einer Unterseite des kreisringförmigen ersten Bereichs bei einer Temperatur des Kochgefäßes von mehr als 100°C, 120°C, 150°C, 200°C oder 250°C um mehr als 1 mm, 0,5 mm, 0,3 mm, 0,2 mm oder 0,1 mm von der Auflageebene beabstandet ist.
  12. 12
    Wärmeleitplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmeleitplatte geprägt ist.
  13. 13
    Kochgefäß (10, 12, 14, 16, 18, 110, 112, 114) umfassend einen Boden (20, 22, 24, 26, 28, 120, 122, 124) und einen nach oben abgehenden, umlaufenden Rand (30, 32, 34, 36, 38, 130, 132, 134), wobei der Boden (20, 22, 24, 26, 28, 120, 122, 124) durch eine Wärmeleitplatte (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche gebildet ist.
Independent claims13