EP3158362A2

Method for verifying the plausibility of gnss position signals

Abstract

The invention relates to different methods for verifying the plausibility of GNSS position signals, including a method for verifying the plausibility of position signals (112, 14f) of a global satellite navigation system (100) in a vehicle (1), said navigation system comprising at least one detection system (2) for detecting objects (64, 66, 70, 72, 67) in the surroundings of the vehicle (1) as well as a reception device (10) for receiving the position signals (112, 14f), said method involving the steps of: - having the reception device (10) receive the position signals (112, 14f), and determining the actual position of the vehicle (1) on the basis of the position signals (112, 14f); - having the detection system (2) detect at least one object (64, 66, 70, 72, 67) in the surroundings, and determining the position of the object (64, 66, 70, 72, 67); - verifying the plausibility of the position signals (112, 14f) by comparing at least one position of an object (64, 66, 70, 72, 67) with the actual position of the vehicle (1).

Term

Projected expiry 18 June 2035.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Published
  4. Today
  5. Projected expiry

4 claims: 2 independent, 2 dependent

  1. 1
    Claims of equivalent WO 2015193453 A2 Patentansprüche 1. Verfahren zum Plausibilisieren von Positionssignalen (112, 14f) eines globalen Satellitennavigationssystems (100) in einem Fahrzeug (1), das mindestens ein Erfassungssystem (
  2. 2
    2) zum Erfassen von Objekten (64, 66, 70, 72, 67) im Umfeld des Fahrzeugs (1) und eine Empfangseinrichtung (10) zum Empfangen der Positionssignale (112, 14f) umfasst, aufweisend die Schritte:- Empfangen der Positionssignale (112, 14f) mittels der Empfangseinrichtung (10) und Ermitteln der Eigenposition des Fahrzeugs (1) anhand der Positionssignale (112, 14f), Erfassen mindestens eines Objektes (64, 66, 70, 72, 67) im Umfeld mittels des Erfassungssystems (2) und Er ¬ mitteln der Position des Objektes (64, 66, 70, 72, 67), Plausibilisieren der Positionssignale (112, 14f) durch Abgleichen mindestens einer Position eines Objektes (64, 66, 70, 72, 67) mit der Eigenposition des Fahrzeugs (1) . Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Erfassungssystem eine Kameraeinrichtung umfasst und zum visuellen Erkennen von Objekten (66) ausgebildet ist.
  3. 3
    Verfahren nach dem vorigen Anspruch, wobei die jeweilige Position von Objekten (64, 66, 70, 72, 67) aus einer lokalen Karte oder von einem externen Server abrufbar ist.
  4. 4
    Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Erfassungssystem (2) eine Fahrzeug-zu-X (V2X) Kommunika ¬ tionseinrichtung (16, 10) zum Empfangen von Obj ekten (67) in Form von V2X Nachrichten mit einer Positionsangabe eines Senders der V2X Nachricht umfasst. Verfahren nach dem vorigen Anspruch, wobei zum Plausibilisieren verifizierte und / oder signierte V2X Nachrichten verwendet werden. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Erfassungssystem (2) einen Bewegungssensor (18), insbesondere zum Erkennen von Beschleunigungen, umfasst. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Erfassungssystem eines der Objekte aus der folgende Gruppe erfasst :Infrastruktureinrichtungen, wie Verkehrsschilder, Ampeln (66), Mautstationen, Tunneln, Wegweiser, Ortsschilder, - Point-of-Interests POI, wie öffentliche Einrichtungen, Geschäfte, Parkhäuser, und / oder - Straßenunebenheiten (64, 70, 72) . Verfahren zum Plausibilisieren von Positionssignalen eines globales Satellitennavigationssystems zum Ermitteln der Eigenposition eines Signalempfängers, insbesondere Fahr ¬ zeugs (1), der eine Empfangseinrichtung (16, 10) zum Empfangen mehrerer Positionssignale (112, 14f) aufweist, aufweisend die Schritte: Empfangen der Positionssignale (112, 14f) mittels der Empfangseinrichtung (16, 10), Analysieren der Relativbewegungen zwischen dem Signalempfänger und mehreren Signalsendern der Positionssignale (112, 14f) und / oder analysieren der Relativbewegungen zwischen mehreren Signalsendern zueinander, Plausibilisieren der Positionssignale (112, 14f) , wenn keine Korrelation zwischen den Relativbewegungen vorliegt . Verfahren nach dem vorstehenden Anspruch, wobei die Relativbewegung zwischen dem Signalempfänger und jedem Signalsender anhand einer Dopplereffekt- und / oder Pha ¬ senmessung und / oder einer Messung eines Deltaranges der jeweils empfangenen Positionssignale (112, 14f) durchge ¬ führt wird. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 9, wobei vom Signalempfänger eine Ermittlung der Signalstärke für jedes Positionssignal (112, 14f) durchgeführt wird. Verfahren nach dem vorstehenden Anspruch, wobei anhand der Signalstärken die jeweilige Richtung ermittelt wird, aus der das jeweilige Positionssignal (112, 14f) empfangen wird, wobei das Positionssignal (112, 14f) plausibilisiert wird, wenn kein anderes Positionssignal (112, 14f) aus der im Wesentlichen gleichen Richtungen empfangen wird. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, wobei der Empfänger eine Antenneneinrichtung (16) mit mindestens einer Richtantenne und / oder mehreren Antennen aufweist. Verfahren zum Plausibilisieren von Positionssignalen (112, 14f) eines globalen Satellitennavigationssystems in einem Signalempfänger, insbesondere Fahrzeug (1), das eine Empfangseinrichtung (16, 10) zum Empfangen der Positionssignale (112, 14f) umfasst, aufweisend die Schritte: Empfangen der Positionssignale (112, 14f) zum Ermitteln der Eigenposition des Signalempfängers, Vergleichen der Positionssignale (112, 14f) mit vorigen Positionssignalen des Signalempfängers, Plausibilisieren der Positionssignale ( 112 , 14f) , wenn keine sprunghafte Änderung von Eigenschaften der empfangenen Positionssignale zu Eigenschaften voriger Positionssignale vorliegt. 14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die Eigenschaften der Positionssignale Informationen über die vom Sender verwendete Zeit bzw. Uhr umfassen. 15. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 14, wobei die Positionssignale (112, 14f) plausibilisiert werden, wenn keine sprunghafte Änderung der anhand der Positionssignale (112, 14f) ermittelten Eigenposition zu den vorigen Eigenpositionen vorliegt. 16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, wobei das Verfahren mittels einer Infrastruktureinrichtung, insbesondere Ampeln (66), durchgeführt wird. 17. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 15, wobei das Verfahren in einem Fahrzeug (1) durchgeführt wird, und wobei die Positionssignale zusätzlich mittels eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7 und / oder eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 8 bis 12 plausibilisiert werden. 18. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 17, wobei bei einer sprunghaften Änderung der Eigenschaften der Positionssignale und / oder der Eigenposition in Abhängigkeit der Richtung der Änderung ein Ein- oder Austritt aus einem Bereich mit Signalsender ermittelt wird, der nicht plausible Positionssignale sendet. 19. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 18, wobei ein Signalsender (15f), der nicht plausible Positionssignale sendet, mittels eines Handshake Verifizierungsverfahrens ermittelt wird. 2 b Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 19, wobei ein Signalsender (15f), der nicht plausible Positionsdaten sendet, mittels Tracking oder eines Ausschlussverfahrens ermittelt wird. Verfahren nach Anspruch 20, wobei das Verfahren mittels eines externen Auswertesystems durchgeführt wird, welches Be ¬ wegungsinformationen von Fahrzeugen erhält, die eine V2X Kommunikationseinrichtung aufweisen .