EP3092829B1

Central communication unit of a motor vehicle

Abstract

This record has no abstract on file.

EP3092829B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 10

Term

8.2 yearsleft in the term

Expires 27 November 2034.

  1. Priority
  2. Filed
  3. Granted
  4. Today
  5. Expires

15 claims: 2 independent, 13 dependent

  1. 1
    Zentrale Kommunikationseinheit eines Kraftfahrzeuges (1), mit mehreren Verbindungsmodulen (3) zur Herstellung einer drahtlosen Datenverbindung zwischen dem Kraftfahrzeug (1) und zumindest einer außerhalb des Kraftfahrzeuges befindlichen Sende-/Empfangseinrichtung (7), einem Verbindungsmodulmanager (8) zur Steuerung der Verbindungsmodule (3), um eine geeignete Datenverbindung zwischen dem Kraftfahrzeug (1) und der zumindest einen Sende-/Empfangseinrichtung (7) bereitzustellen, einem Datennetzwerk (10), um mehrere Geräte (9) innerhalb des Kraftfahrzeuges (1) zu verbinden, wobei mehrere auf den Geräten (9) ausführbare Applikationen (12) jeweils eine Datenverbindung über die zentrale Kommunikationseinheit (2) zur Sende-/Empfangseinrichtung (7) beanspruchen können, gekennzeichnet durch ein Kommunikationsorganisationsmodul (13), das derart ausgebildet ist, dass zur Verfügung stehende externe Verbindungskapazitäten zwischen der zentralen Kommunikationseinheit (2) und der zumindest einen Sende-/Empfangseinrichtung (7) aktiv nach vorbestimmten Kriterien auf die einzelnen aktiven Datenverbindungen der Applikationen (12) verteilt werden.
  2. 2
    Zentrale Kommunikationseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationsorganisationsmodul (13) derart ausgebildet ist, dass die Verteilung der externen Verbindungskapazitäten nach einem oder mehreren der folgenden Kriterien erfolgt:- Bedarf an Verbindungskapazität der unterschiedlichen Datenverbindungen;- Effiziente Verteilung der zur Verfügung stehenden Datenverbindungen an die Applikationen (12);- Anforderung der Applikation (12) an eine Datenverbindung, insbesondere zu einer Priorität der Applikation für die Datenverbindung, einer Bandbreite, einer Latenz und/oder einer Fehlerrate.
  3. 3
    Zentrale Kommunikationseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationsorganisationsmodul (13) ein Verbindungsregister aufweist, in dem die einzelnen Datenverbindungen registriert sind, insbesondere mit einem oder mehreren der folgenden Parameter:Identifikationsbezeichner der Datenverbindung, Zuordnung eines Funkkanals zu der jeweiligen Datenverbindung, der Datenverbindung zugeordnete Bandbreite bzw. Datenrate des Funkkanals, aktuelle Bandbreite bzw. Datenrate des Funkkanals, aktuelle Fehlerrate des Funkkanals, aktuelle Latenz des Funkkanals, Datenübertragungskosten des Funkkanals.
  4. 4
    Zentrale Kommunikationseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationsorganisationsmodul (13) ein Applikationsprofilregister aufweist, in dem Anforderungen der Anwendungen bzw. Applikationen (12) registriert sind, insbesondere mit einem oder mehreren der folgenden Parameter:Identifikationsbezeichner der Applikation, Zuordnung einer Datenverbindung zu der jeweiligen Applikation, der Applikation gewährte Bandbreite bzw. Datenrate, Applikationsklasse, Priorität für eine Datenverbindung über einen bestimmten Funkkanal, Minimale Datenrate der Applikation, Maximale Datenrate der Applikation, Anforderungen an die Fehlerrate der Datenverbindung, Anforderungen an die Latenz der Datenverbindung.
  5. 5
    Zentrale Kommunikationseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmodule (3) zur Herstellung von Funkkanälen nach unterschiedlichen Standards, insbesondere WLAN, GSM, GPRS, EDGE, 3G/UMTS, HSPA, 4G/LTE, ETSI ITS-G5, ausgebildet sind, wobei der Verbindungsmodulmanager (8) die Funkkanäle nach vorbestimmten Kriterien steuert, welche insbesondere Verfügbarkeit, Bandbreite, Kosten, Latenz, Fehlerrate sind.
  6. 6
    Verfahren zum Steuern der Kommunikation zwischen mehreren Applikationen (12), welche auf mit einem Datennetzwerk (10) verbundenen Geräten (9) eines Kraftfahrzeuges (1) ausgeführt werden, mit zumindest einer außerhalb des Kraftfahrzeuges (1) befindlichen Sende-/Empfangseinrichtung (7), mittels einer zentralen Kommunikationseinheit (2), wobei die mehreren Applikationen (12) jeweils über eine Datenverbindung über die zentrale Kommunikationseinheit (2) mit der Sende-/Empfangseinrichtung (7) kommunizieren können, und dadurch gekennzeichnet, dass zur Verfügung stehende externe Verbindungskapazitäten zwischen der zentralen Kommunikationseinheit (2) und der zumindest einen Sende-/Empfangseinrichtung (7) mittels einem Kommunikationsorganisationsmodul (13) aktiv nach vorbestimmten Kriterien auf die einzelnen aktiven Datenverbindungen der Applikationen (12) verteilt werden.
  7. 7
    Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Kommunikationseinheit (2) mit der zumindest einen Sende-/Empfangseinrichtung (7) über einen Funkkanal kommuniziert, wobei mehrere Funkkanäle nach unterschiedlichen Standards, insbesondere WLAN, GSM, GPRS, EDGE, 3G/UMTS, HSPA, 4G/LTE, ETSI ITS-G5, gleichzeitig oder aufeinanderfolgend hergestellt werden können, und die Funkkanäle vorzugsweise nach vorbestimmten Kriterien gesteuert werden, welche insbesondere Verfügbarkeit, Bandbreite, Kosten, Latenz, Fehlerrate sind.
  8. 8
    Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Funkkanal unterschiedlichen Datenverbindungen zugeordnet ist.
  9. 9
    Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationsorganisationsmodul (13) die zur Verfügung stehenden externen Verbindungskapazitäten überwacht und ändern sich diese, dann werden sie neu zwischen den bestehenden Datenverbindungen verteilt.
  10. 10
    Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Kommunikationseinheit (2) mit den mehreren Geräten (9) des Kraftfahrzeuges (1) über ein kabelgebundenes Netzwerk (10) kommuniziert.
  11. 11
    Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationsorganisationsmodul (13) den Datenfluss der einzelnen Datenverbindungen überwacht.
  12. 12
    Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Applikation zum Aufbauen einer Datenverbindung eine Verbindungsanfrage an das Kommunikationsorganisationsmodul (13) stellt, mit welcher vorbestimmte Parameter der gewünschten Datenverbindung übermittelt werden.
  13. 13
    Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine zentrale Kommunikationseinheit (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 verwendet wird.
  14. 14
    Kraftfahrzeug umfassend eine zentrale Kommunikationseinheit (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, Geräte (9), auf weichen mehrere Applikationen (12) ausführbar sind, die jeweils eine Datenverbindung über die zentrale Kommunikationseinheit (2) zu zumindest einer externen Sende-/Empfangseinrichtung (7) beanspruchen können, wobei die Geräte (9) und die zentrale Kommunikationseinheit (2) mit einem Datennetzwerk (10) verbunden sind.
  15. 15
    Kraftfahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Kommunikationseinheit (2) zum Ausführen eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 6 bis 12 ausgebildet ist.
Independent claims15