EP3085348B1

Means for aiding standing up and bed incorporating same

Abstract

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EP3085348B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

Term

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Expires 20 April 2036.

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12 claims: 2 independent, 10 dependent

  1. 1
    Aufstehhilfe für eine in einem Bett befindliche Person, umfassend eine Säule (2, 2.1) mit Anschlussmitteln für das Anschließen derselben an ein Rahmenteil (14, 18, 33) eines Bettes (15) und eine sich in ihrer Benutzungsstellung quer zur Längserstreckung der Säule (2, 2.1) erstreckende, an das obere Ende der Säule (2, 2.1) angeschlossene und gegenüber dieser schwenkbare Aufrichtestange (3), wobei in die gelenkige Verbindung zwischen der Aufrichtestange (3) und der Säule (2, 2.1) ein die eine Schwenkrichtung der Aufrichtestange (3) blockierender und die entgegengesetzte Schwenkrichtung gestattender Sperrmechanismus eingeschaltet oder die gelenkige Verbindung durch einen solchen Sperrmechanismus gebildet ist, wobei der Sperrmechanismus lösbar oder zum Wechseln der Sperrrichtung umschaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufrichtestange (3) asymmetrisch gewinkelt ist und der von der Anbindung der Aufrichtestange (3) an die Säule (2, 2.1) entferntere und längere Schenkel der gewinkelt ausgeführten Aufrichtestange (3) einen Griffabschnitt (9) zum Ergreifen durch einen Benutzer für eine Benutzung derselben bildet, der sich, wenn der andere, kürzere Schenkel (10) parallel zum Bettrand ausgerichtet ist, sich über die Liegefläche (16) erstreckt.
  2. 2
    Aufstehhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrmechanismus nach Art einer Sperrklinkenmechanik ausgeführt ist.
  3. 3
    Aufstehhilfe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffabschnitt als Bügel ausgeführt ist.
  4. 4
    Aufstehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufrichtestange (3) aus einer horizontalen oder im Wesentlichen horizontalen Benutzungsstellung, in welcher horizontalen Ebene die Aufrichtestange (3) verschwenkbar ist und der Sperrmechanismus wirkt, in eine aufgerichtete Nichtbenutzungsstellung schwenkbar ist.
  5. 5
    Aufstehhilfe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verstellen der Aufrichtestange (3) aus ihrer Benutzungsstellung in ihre Nichtbenutzungsstellung und umgekehrt der Griffabschnitt (9) um die Längsachse (L) des kürzeren Schenkels (10) der Aufrichtestange (3) verschwenkbar ist.
  6. 6
    Aufstehhilfe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die gelenkige Verbindung zwischen der Aufrichtestange (3) und der Säule (2, 2.1) durch ein Verbindungsglied (4) realisiert ist, das einen Schwenkzapfen trägt, der in den kürzeren Schenkel (10) der Aufrichtestange (3) eingreift und die Aufrichtestange (3) um die Längsachse ihres kürzeren Schenkels (10) gegenüber dem Schwenkzapfen verschwenkbar ist, wobei ein in dem Schwenkzapfen gehaltener Bolzen (13) in eine in den Schenkel (10) eingebrachte Führungsnut zum Begrenzen des Schwenkbereiches vorgesehen ist.
  7. 7
    Aufstehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussmittel zum Anschließen der Säule (2) an ein Rahmenteil (14) des Bettes (15) eine das Rahmenteil (14) umgreifende und mit dem Rahmenteil (14) verspannbare Manschette (7) umfassen.
  8. 8
    Aufstehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlussmittel zum Anschließen der Säule (2.1) an ein Rahmenteil (18) eines Bettes eine Klemmeinfassung (19) mit einer von der Säule (2.1) wegweisend offenen Holmaufnahme (20) umfasst, in welche Holmaufnahme (20) eine spannbare Klemmplatte (22) verstellbar angeordnet ist.
  9. 9
    Aufstehhilfe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Holmaufnahme (20) U-förmig ausgeführt ist, wobei die Säule (2.1) der Aufstehhilfe (1.1) an dem Rücken der Holmaufnahme (20) angeschlossen ist.
  10. 10
    Aufstehhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussmittel zum Anschließen der Säule an ein Rahmenteil des Bettes eine an die Außenseite des Rahmenteiles anbringbare Säulenaufnahme (25) mit einer mehreckigen Öffnung zur Aufnahme einer ebenfalls eckig ausgeführten Säule eine Aufstehhilfe umfasst, welche Säulenaufnahme (25) über eine Spanneinrichtung zum Ausüben einer gegen zumindest zwei Innenwände (31, 32) wirkenden Klemmkraft auf eine darin eingesetzte Säule einer Aufstehhilfe.
  11. 11
    Bett ausgerüstet mit einer Aufstehhilfe, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstehhilfe (1, 1.1) mit den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 1 bis 10 ausgeführt ist.
  12. 12
    Bett nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Bett um ein Kranken- oder Pflegebett handelt.