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EP2869779A2

Surgical instrument arrangement

Abstract

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Projected expiry 28 June 2033, counted from filing; an application has no term until it is granted.

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1 claim: 1 independent, 0 dependent

  1. 1
    Claims of equivalent WO 2014005689 A2 Patentansprüche Chirurgische Instrumentenanordnung, mit einer modularen motorischen Antriebseinheit (1 ), die eine Abtriebsanordnung mit wenigstens einem Abtriebselement (10A, 10B; 100; 1000) aufweist; und einem Instrumentenschaft (2), der lösbar mit der Antriebseinheit verbindbar ist und eine Antriebsanordnung mit wenigstens einem Eintriebselement (20A, 20B; 200; 2000) aufweist, wobei die Abtriebsanordnung und die Antriebsanordnung mittels einer mechanischen Schnittstelle miteinander koppelbar sind, die wenigstens eine einseitige Bindung (10A-20A, 10B, 20B); einen Zapfen (100) und eine Aussparung, wobei der Zapfen in der Aussparung radial, insbesondere elastisch und/oder durch wenigstens einen separaten Körper (100.1 ), aufweitbar ist, und/oder zwischen dem Zapfen und der Aussparung ein in radialer Richtung wellenförmiger Spalt ausgebildet ist, in dem eine radial verschiebbare, axial feste Zwischenelementanordnung (100.7) angeordnet ist; und/oder einen Kipphebel (1000) aufweist. Instrumentenanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei wenigstens ein Ab- und/oder Eintriebselement translatorisch oder rotatorisch verstellbar geführt ist. Instrumentenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei wenigstens ein Ab- und/oder Eintriebselement derart mit einem Koppelmittel (10C, 20C) gekoppelt ist, dass eine von einer translatorischen oder rotatorischen Bewegung von dem einen von dem Element und dem Koppelmittel in die andere von einer translatorischen oder rotatorischen Bewegung von dem anderen von dem Element und dem Koppelmittel umgesetzt wird. Instrumentenanordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei das Koppelmittel ein Drehschublager (20D) und/oder eine Verzahnung (20E) aufweist. Instrumentenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Instrumentenschaft einen Flansch aufweist, und wobei die mechanische Schnittstelle auf einer endeffektorzugewandten (Fig. 26 (a)), endeffektorabgewandten (Fig. 26 (b)) oder seitlichen Fläche (Fig. 26 (c)) dieses Flansches angeordnet ist. 6. Instrumentenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Abtriebsanordnung und/oder die Antriebsanordnung wenigstens ein Paar gegensinniger Ab- bzw. Eintriebselemente aufweist. 7. Instrumentenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem Ausgleichmittel (3.1 ) zum Toleranzausgleich. 8. Instrumentenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei wenigstens ein Ab- und/oder Eintriebselement entgegen seiner Verstellrichtung vorgespannt ist. 9. Instrumentenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei wenigstens eine von einander zugewandten Stirnseiten eines Ab- und eines damit koppelbaren Eintriebselements eben oder ballig ausgebildet sind und/oder einen Vorsprung zum Eingreifen in eine Aussparung in der anderen Stirnseite aufweisen. 10. Instrumentenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem Klemmmittel (100.2) zum radialen Aufweiten eines in eine Aussparung eingeführten Zapfens der mechanischen Schnittstelle. 1 1. Chirurgische Instrumentenanordnung, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer modularen motorischen Antriebseinheit (1 ), die eine Abtriebsanordnung mit wenigstens einem Abtriebselement (10A, 10B; 100; 1000) aufweist, einem Instrumentenschaft (2), der lösbar mit der Antriebseinheit verbindbar ist und eine Antriebsanordnung mit wenigstens einem Eintriebselement (20A, 20B; 200; 2000) aufweist, wobei die Abtriebsanordnung und die Antriebsanordnung mittels einer mechanischen Schnittstelle miteinander koppelbar sind, und mit einer Sterilbarriere (3), die dazu vorgesehen ist, die Antriebseinheit zu umhüllen und zwischen der Antriebseinheit und dem Instrumentenschaft angeordnet zu werden, und die im Bereich der mechanischen Schnittstelle eine, insbesondere vorgespannte, Lose (3.2; 3.3; 3.4) in einer Verstellrichtung der Ab- und Antriebsanordnung, eine berührungslose translatorisch verschiebbare Dichtung (3.5), ein Ausgleichmittel zum Toleranzausgleich (3.1 ) und/oder einen Elementfortsatz (3.6) aufweist, der lösbar mit einem von einer Ab- und einem Eintriebselementbasis (1 1 ; 21 ) verbindbar ist, welches die Sterilbarriere zerstörend durchgreift. 12. Chirurgische Instrumentenanordnung, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer modularen motorischen Antriebseinheit (1 ), die eine Abtriebsanordnung mit wenigstens einem Abtriebselement (10A, 10B; 100; 1000) aufweist, einem Instrumentenschaft (2), der lösbar mit der Antriebseinheit verbindbar ist und eine Antriebsanordnung mit wenigstens einem Eintriebselement (20A, 20B; 200; 2000) aufweist, wobei die Abtriebsanordnung und die Antriebsanordnung mittels einer mechanischen Schnittstelle miteinander koppelbar sind, einer Sterilbarriere (3), die dazu vorgesehen ist, die Antriebseinheit zu umhüllen, und mit einem Befestigungselement (4) zur lösbaren Verbindung mit der Antriebseinheit, welches dazu vorgesehen ist, auf einer der Antriebseinheit abgewandten Oberfläche der Sterilbarriere angeordnet zu werden. 13. Manipulatorchirurgiesystem mit wenigstens einem Manipulator und wenigstens einer manipulatorgeführten Instrumentenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, deren Antriebseinheit (1 ) und Instrumentenschaft (2) miteinander verbunden sind. 14. Verfahren zum Bestücken eines Manipulators eines Manipulatorchirurgiesystems nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei eine modulare motorische Antriebseinheit (1 ) und ein Instrumentenschaft (2) der Instrumentenanordnung lösbar miteinander verbunden und die Abtriebsanordnung und die Antriebsanordnung mittels der mechanischen Schnittstelle miteinander gekoppelt werden. 15. Antriebsstranganordnung mit wenigstens einem Antriebsstrang (1 1 , 12, 21 , 22) zur Aktuierung eines Freiheitsgrades (qi) eines Endeffektors (2.1 , 2.2) eines, insbesondere robotergeführten, chirurgischen Instruments relativ zu einem Instrumentenschaft (20) durch einen Antrieb (13), gekennzeichnet durch eine an dem Antriebsstrang angeordnete Messanordnung (31 -34) zum Erfassen einer Last (FL F 2 ) in dem Antriebsstrang. 16. Antriebsstranganordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsstranganordnung wenigstens zwei, insbesondere gegensinnige, Antriebsstränge (1 1 , 12; 21 , 22) zur Aktuierung desselben Freiheitsgrades (qi) des Endeffektors aufweist, wobei die Messanordnung wenigstens ein Messmittel (31 -34) aufweist, welches an einem dieser Antriebsstränge zum Erfassen einer Last in diesem Antriebsstrang angeordnet ist. 17. Antriebsstranganordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Messanordnung ein erstes Messmittel (31 ), welches an einem ersten Antriebsstrang (1 1 ) zum Erfassen einer Last (Fi) in diesem Antriebsstrang angeordnet ist, und ein zweites Messmittel (32) aufweist, welches an einem zweiten, insbesondere gegensinnigen, Antriebsstrang (12) zum Erfassen einer Last (F 2 ) in diesem Antriebsstrang angeordnet ist, wobei derselbe Freiheitsgrades (qi) des Endeffektors durch den ersten und zweiten Antriebsstrang aktuierbar ist, und wobei das erste und zweite Messmittel signaltechnisch miteinander verknüpft sind. 18. Antriebsstranganordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und zweite Messmittel kompensatorisch, insbesondere in zwei Zweigen einer Wheatstoneschen Brückenschaltung miteinander verknüpft sind. 19. Antriebsstranganordnung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Messanordnung ein drittes Messmittel (33), welches, insbesondere dem ersten Messmittel (31 ) gegenüberliegend, an dem ersten Antriebsstrang (1 1 ) zum Erfassen einer Last (F in diesem Antriebsstrang angeordnet ist, und ein viertes Messmittel (34) aufweist, welches, insbesondere dem zweiten Messmittel (32) gegenüberliegend, an dem zweiten Antriebsstrang (12) zum Erfassen einer Last (F 2 ) in diesem Antriebsstrang angeordnet ist, wobei die Messmittel kompensatorisch, insbesondere das erste Messmittel in einem ersten Zweig, das zweite Messmittel in einem zweiten Zweig, das dritte Messmittel in einem dritten Zweig und das vierte Messmittel in einem vierten Zweig der Wheatstoneschen Vollbrückenschaltung, miteinander verknüpft sind. 20. Antriebsstranganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Messmittel der Messanordnung einen, insbesondere elektrischen, magnetoelastischen, optischen und/oder akustischen, Dehnungsmesser (31-34) zum Erfassen einer mechanischen Last (F^ F 2 ) aufweist, insbesondere ist. 21. Antriebsstranganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Messmittel (31-34) der Messanordnung, wenigstens im Wesentlichen, zum Erfassen einer axialen Zug- und/oder Drucklast (F t F 2 ) in einem Antriebsstrang an diesem Antriebsstrang (11 , 12) angeordnet ist. 22. Antriebsstranganordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Messmittel (31-34) der Messanordnung in einer Aussparung und/oder in einem Bereich einer Wandstärkenreduzierung eines Antriebsstrangs angeordnet ist. 23. Antriebsmodul (10) eines chirurgischen Instruments zur lösbaren Verbindung mit einem Instrumentenschaft (20), der einen Endeffektor (2.1 , 2.2) aufweist, mit einem Antrieb (13) und einer antriebsmodulseitigen Antriebsstranganordnung (1 1 , 12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Aktuierung wenigstens eines Freiheitsgrades (q^ des Endeffektors, welche über eine Schnittstelle mit einer instrumentenschaftseitigen Antriebsstranganordnung (21 , 22) zur Aktuierung des Endeffektors, insbesondere einseitig, translatorisch und/oder über eine Sterilbarriere (4), koppelbar ist. 24. Instrumentenschaft (20) eines chirurgischen Instruments zur lösbaren Verbindung mit einem Antriebsmodul (10), der einen Endeffektor (2.1 , 2.2) und eine instrumentenschaftseitige Antriebsstranganordnung (21 , 22) nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Aktuierung wenigstens eines Freiheitsgrades (qi) des Endeffektors aufweist, welche über eine Schnittstelle mit einer antriebsmodulseitigen Antriebsstranganordnung (1 1 , 12) zur Aktuierung des Endeffektors durch einen Antrieb (13) des Antriebsmoduls, insbesondere einseitig, translatorisch und/oder über eine Sterilbarriere (4), koppelbar ist. 25. Chirurgisches Instrument mit einem Instrumentenschaft (20), der einen Endeffektor (2.1 , 2.2) aufweist, und mit einem Antriebsmodul (10), das einen Antrieb (13) aufweist, wobei der Instrumentenschaft eine instrumentenschaftseitige Antriebsstranganordnung (21 , 22) und/oder das Antriebsmodul eine antriebsmodulseitige Antriebsstranganordnung (1 1 , 12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Aktuierung wenigstens eines Freiheitsgrades (q ^ ) des Endeffektors aufweist. 26. Manipulatoranordnung mit wenigstens einem Manipulator, insbesondere Roboter, und einem durch den Manipulator geführten chirurgischen Instrument nach dem vorhergehenden Anspruch. 27. Verfahren zum Steuern eines Antriebs (13) und/oder manuellen Teleoperationsmittels eines chirurgischen Instruments nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Antrieb und/oder das Teleoperationsmittel auf Basis wenigstens einer durch die Messanordnung erfassten Last (Fi , F 2 ) gesteuert wird. 28. Steuermittel zum Steuern eines chirurgischen Instruments nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das dazu eingerichtet ist, wenigstens eine durch die Messanordnung erfasste Last (Fi, F 2 ) weiterzu verarbeiten, insbesondere den Antrieb (13) und/oder ein manuelles Teleoperationsmittel auf Basis wenigstens einer durch die Messanordnung erfassten Last zu steuern. 29. Chirurgisches Instrument mit - einem Instrumentenschaft (31 ) mit einer Eintriebsgliedanordnung (45.2) mit wenigstens einem beweglichen Eintriebsglied (37, 38) zum Aktuieren eines Freiheitsgrades des Instrumentenschaftes, insbesondere nach einem der nachfolgenden Ansprüche, und - einer lösbar mit dem Instrumentenschaft verbindbaren Antriebseinheit (30) nach einem der nachfolgenden Ansprüche. 30. Chirurgisches Instrument nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelrichtung, in der das Antriebsmodul in dem Gehäuse der Antriebseinheit beweglich gelagert und vorgespannt ist, mit einer Längsachse des Instrumentenschaftes einen Winkel einschließt, dessen Betrag größer als 0°, insbesondere größer als 45°, insbesondere wenigstens im Wesentlichen 90° ist. 31. Chirurgisches Instrument nach dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch eine Antriebseinheit- Verriegelungsanordnung (150, 151 ; 152, 153; 167; 170) zum Verriegeln der Antriebseinheit in einer Aufnahme (80) des Instrumentenschaftes. 32. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Schnittstelle zum Befestigen an einem Roboter (40). 33. Instrumentenschaft (31 ) mit einer Eintriebsgliedanordnung (45.2) mit wenigstens einem beweglichen Eintriebsglied (37, 38) zum Aktuieren eines Freiheitsgrades des Instrumentenschaftes, welches, wenigstens im Wesentlichen, senkrecht zu einer Längsachse des Instrumentenschaftes zu einer Aufnahme (80) des Instrumentenschaftes für eine Antriebseinheit (31 ) hin vorsteht. 34. Instrumentenschaft nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme eine Führung (152, 153;160, 161 ; 165, 166) und/oder eine, insbesondere verschließbare (170), Einführöffnung (140) zum Einführen einer Antriebseinheit (30) in einer Einführrichtung aufweist, welche insbesondere, wenigstens im Wesentlichen, senkrecht oder parallel zur Längsachse des Instrumentenschaftes ist. 35. Instrumentenschaft nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme relativ zu einer Längsachse des Instrumentenschafts beweglich, insbesondere verschwenkbar, ist. 36. Instrumentenschaft nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintriebsgliedanordnung in einer Vertiefung (142; 164) angeordnet ist. 37. Antriebseinheit (30) mit einem Gehäuse (49) und wenigstens einem Antriebsmodul (47; 47a, 47b) mit einem Antrieb und einer Abtriebsgliedanordnung (45.1 ) mit wenigstens einem beweglichen Abtriebsglied (34, 35) zum Aktuieren eines Freiheitsgrades eines Instrumentenschaftes (31 ), welches in dem Gehäuse in einer Koppelrichtung beweglich gelagert und vorgespannt ist. 38. Antriebseinheit nach dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch eine Magnetanordnung (100, 101 , 103, 104) zum Vorspannen des Antriebsmoduls in der Koppelrichtung. 39. Antriebseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine, insbesondere mechanische und/oder magnetische, Rückzuganordnung (59, 60) zum Zurückziehen des Antriebsmoduls gegen die Vorspannung. 40. Antriebseinheit nach dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch eine Antriebsmodul- Verriegelungsanordnung (61 ; 103, 104) zum Verriegeln des zurückgezogenen Antriebsmoduls. 41 . Antriebseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückzuganordnung (59, 60) durch einen Antrieb des Antriebsmoduls aktuierbar ist. 42. Antriebseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein, insbesondere konkaves und/oder bewegliches, Verdrängungsmittel (180a; 181 a, 181 b) zum Verdrängen einer Eintriebsgliedanordnung (45.2) eines Instrumentenschafts (31 ) bei einem Einführen der Antriebseinheit in eine Aufnahme (80) des Instrumentenschaftes. 43. Antriebseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtriebsgliedanordnung (45.1 ) in einer Vertiefung (143) angeordnet ist. 44. Chirurgisches Instrument mit:einem Antriebsmodul (25;25';125) mit wenigstens einem, insbesondere unbegrenzt, drehbaren Abtriebsglied (31 );einem mit dem Antriebsmodul lösbar verbindbaren Instrumentenschaft (20;20';120) mit wenigstens einem, insbesondere zwischen Endanschlägen (37.1 , 37.2), verschiebbar geführten Eintriebsglied (32;32';32";132;132';132");und einer Schnittstelle (24) zwischen dem Antriebsmodul und dem Instrumentenschaft, die ein Führungselement (30;30';30";130;330) und eine Nut (33;33') aufweist, wobei die Nut an einem von dem Ab- und Eintriebsglied und das Führungselement an dem anderen von dem Ab- und Eintriebsglied angeordnet und in der Nut verschiebbar geführt ist, wenn Ab- und Eintriebsglied miteinander gekoppelt sind. 45. Chirurgisches Instrument nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Eintriebsglied an dem Instrumentenschaft und/oder dem damit verbundenen Antriebsmodul verschiebbar geführt (34;34') ist. 46. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement wenigstens einen drehbar gelagerten Wälzkörper (130.1 ;330.2) zum Kontaktieren der Nut aufweist. 47. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Toleranzelement (130.2;132.3;333.1 ), welches das Abtriebsglied und das Eintriebsglied in einer Verschiebeachse (B;Β';B";B'";B IV ) des Eintriebsgliedes verspannt, wenn Ab- und Eintriebsglied miteinander gekoppelt sind. 48. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement, insbesondere vorgespannt, axial verschiebbar gelagert ist. 49. Chirurgisches Instrument nach dem vorhergehenden Anspruch, gekennzeichnet durch eine Kulisse (138) zum axialen Verschieben des Führungselements. 50. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Führungswand der Nut eine Öffnung zum Einführen des Führungselementes durch Drehen des Abtriebsgliedes aufweist. 51. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut asymmetrisch zu einer Drehachse des Abtriebsgliedes und/oder einer Verschiebeachse (B;Β';B";B'";B IV ) des Eintriebsglieds, insbesondere im Wesentlichen nur bis zu dieser Drehachse ausgebildet ist. 52. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement exzentrisch an dem Abtriebsglied, insbesondere einer Abtriebswelle eines Drehmotors des Antriebsmoduls, angeordnet ist. 53. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut quer, insbesondere senkrecht, zu einer Verschiebeachse (B;Β';B";B'";B IV ) des Eintriebsgliedes an diesem angeordnet ist. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Eintriebsglied mit einem Zug- und/oder Druckmittel (36;136) verbunden ist, das, wenigstens im Wesentlichen, parallel zu einer Verschiebeachse des Eintriebsgliedes ist. 55. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Schnittstelle zur Anbindung an einen Roboter. 56. Antriebsmodul (25;25';25) für ein chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit wenigstens einem, insbesondere unbegrenzt, drehbaren Abtriebsglied (31 ) und dem Führungselement (30;30';30";130;330) oder der Nut der Schnittstelle des chirurgischen Instruments. 57. Instrumentenschaft (20;20';120) für ein chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit wenigstens einem, insbesondere zwischen Endanschlägen (37.1 , 37.2), verschiebbar geführten Eintriebsglied (32;32';32";132;132';132") und der Nut oder dem Führungselement der Schnittstelle des chirurgischen Instruments. 58. Verfahren zum lösbaren Verbinden des Antriebsmoduls und des Instrumentenschaftes eines chirurgischen Instruments nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement axial in die Nut eingeschoben oder in die Nut rotiert wird.