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EP2531736B1

Fastening arrangement

Abstract

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EP2531736B1, drawing sheet 1
Sheet 1 of 17

Term

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Expires 2 February 2031.

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15 claims: 8 independent, 7 dependent

  1. 1
    Befestigungsanordnung zur Befestigung eines biegsamen Elements (2) an einem starren Element (1), mit einem biegsamen Element (2) und einem starren Element (1) sowie einem ersten Verschlusselement (3) und einem zweiten Verschlusselement (4), die jeweils aus einem Steckerteil (5a, 5b), einem Gehäuseteil (6a, 6b) und einer Rastung (7a, 7b) bestehen, wobei - jedes Verschlusselement (3, 4) verschlossen wird, indem das Steckerteil (5a, 5b) in eine Schließrichtung (X, X') mit dem Gehäuseteil (6a, 6b) bis zum Einrasten in einer Schließstellung zusammengesteckt wird, so dass das Steckerteil (5a, 5b) und das Gehäuseteil (6a, 6b) entgegen der Schließrichtung (X, X') aneinander gehalten sind, - jedes Gehäuseteil (6a, 6b) so ausgebildet ist, dass durch eine Relativbewegung des Gehäuseteils (6a, 6b) relativ zu dem Steckerteil (5a, 5b) in eine Öffnungsrichtung (Y, Y'), die sich von der Schließrichtung (X, X') unterscheidet, das Steckerteil (5a, 5b) aus der Rastung (7a, 7b) geschoben und das Verschlusselement (3, 4) damit geöffnet werden kann, - das Steckerteil (5a) des ersten Verschlusselements (3) und das Steckerteil (5b) des zweiten Verschlusselements (4) fest an dem einen von starrem Element (1) und biegsamem Element (2) und das Gehäuseteil (6a) des ersten Verschlusselements (3) und das Gehäuseteil (6b) des zweiten Verschlusselements (4) fest an dem anderen von starrem Element (1) und biegsamem Element (2) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass - das Gehäuseteil (6a) des ersten Verschlusselements (3) und das Gehäuseteil (6a) des zweiten Verschlusselements (4) so zueinander angeordnet sind, dass die Öffnungsrichtung (Y) des ersten Verschlusselements (3) und die Öffnungsrichtung (Y') des zweiten Verschlusselements (4) mit mindestens einer Richtungskomponente (Y1, Y1') gegeneinander gerichtet sind, so dass beim Öffnen das biegsame Element (2) gebogen wird, und - in einem nicht gebogenen Zustand des biegsamen Elements (2) die Gehäuseteile (6a, 6b) so beabstandet sind, dass sie zum Schließen in eine den Steckerteilen (5a, 5b) gegenüberliegende Lage gebracht und durch Bewegung in die Schließrichtung (X, X') mit diesen verrasten.
  2. 2
    Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beim Öffnen das biegsame Element (2) zwischen den beiden Gehäuseteilen (6a, 6b) gebogen wird und die beiden Gehäuseteile (6a, 6b) sich aufeinander zu bewegen.
  3. 3
    Befestigungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch magnetische Mittel (10a, 10b, 11a, 11b) zum Unterstützen des Schließens der Verschlusselemente (3, 4).
  4. 4
    Befestigungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die magnetischen Mittel (10a, 10b, 11a, 11 b) an jedem Verschlusselement (3, 4) durch einen an dem Steckerteil (5a, 5b) angeordneten ersten Magneten (10a, 10b) und einen an dem Gehäuseteil (6a, 6b) angeordneten zweiten Magneten (11a, 11 b) verwirklicht sind, die zum Schließen eine magnetische Anziehungskraft in die Schließrichtung (X, X') zwischen dem Steckerteil (5a, 5b) und dem Gehäuseteil (6a, 6b) bewirken und sich in der Schließstellung des jeweiligen Verschlusselements (3, 4) anziehend gegenüberstehen.
  5. 5
    Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die magnetischen Mittel (10a, 10b, 11a, 11b) des ersten Verschlusselements (3) und des zweiten Verschlusselements (4) derart polarisiert sind, dass zwischen dem Steckerteil (5a) des ersten Verschlusselements (3) und dem Gehäuseteil (6b) des zweiten Verschlusselements (4), wenn diese einander angenähert werden, eine magnetische Abstoßungskraft wirkt.
  6. 6
    Befestigungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsrichtung (Y) des ersten Verschlusselements (3) und die Öffnungsrichtung (Y') des zweiten Verschlusselements (4) antiparallel zueinander gerichtet sind und die Schließrichtung (X) des ersten Verschlusselements (3) und die Schließrichtung (X') des zweiten Verschlusselements (4) parallel zueinander und senkrecht zu einer Ebene, in der sich die Öffnungsrichtung (Y) des ersten Verschlusselements (3) und die Öffnungsrichtung (Y') des zweiten Verschlusselements (4) erstrecken, gerichtet sind.
  7. 7
    Befestigungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastung eines jeden Verschlusselements (3, 4) durch eine an dem Gehäuseteil (6a, 6b) angeordnete Rastfeder (7a, 7b) ausgebildet ist, mit der das zugeordnete Steckerteil (5a, 5b) durch Ansetzen in die Schließrichtung (X, X') rastend in Eingriff bringbar ist.
  8. 8
    Befestigungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastfeder (7a, 7b) einen Rastfedervorsprung (8a, 8b) und das Steckerteil (5a, 5b) einen Eingriffsvorsprung (9a, 9b) aufweist, wobei in der Schließstellung eines jeden Verschlusselements (3, 4) der Rastfedervorsprung (8a, 8b) der Rastfeder (7a, 7b) und der Eingriffsvorsprung (9a, 9b) des Steckerteils (5a, 5b) formschlüssig derart miteinander in Eingriff stehen, dass das Steckerteil (5a, 5b) entgegen der Schließrichtung (X, X') an der Rastfeder (7a, 7b) gehalten ist.
  9. 9
    Befestigungsanordnung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastfeder (7a, 7b) als Ringsegment ausgebildet ist, in der Schließstellung einen Zapfen (17a, 17b) des Steckerteils (5a, 5b) in eine Umfangsrichtung um die Schließrichtung (X, X') umgreift und umfänglich durch eine Öffnung (18a) geöffnet ist, so dass das Gehäuseteil (6a, 6b) zum Öffnen des Verschlusselements (3, 4) zusammen mit der daran angeordneten Rastfeder (7a, 7b) in die Öffnungsrichtung (Y, Y') relativ zu dem Steckerteil (5a, 5b) bewegbar ist.
  10. 10
    Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastfeder (7a) des ersten Verschlusselements (3) und die Rastfeder (7b) des zweiten Verschlusselements (4) jeweils in einer Ausnehmung (12a, 12b) des zugeordneten Gehäuseteils (6a, 6b) angeordnet sind, wobei der Abstand (A2) zwischen der Rastfeder (7a) des ersten Verschlusselements (3) und der Rastfeder (7b) des zweiten Verschlusselements (4) in der Schließstellung in dem nicht gebogenen Zustand des biegsamen Elements (2) dem Abstand (A1) zwischen dem Steckerteil (5a) des ersten Verschlusselements (3) und dem Steckerteil (5b) des zweiten Verschlusselements (4) entspricht.
  11. 11
    Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem starren Element (1) um einen Fahrzeugboden und bei dem biegsamen Element (2) um eine Fußmatte eines Fahrzeugs handelt.
  12. 12
    Befestigungsanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (6a, 6b) eines jeden Verschlusselements (3, 4) an einer dafür vorgesehenen Öffnung (23) an dem biegsamen Element (2) angeordnet ist, wobei das Gehäuseteil (6a, 6b) die Öffnung (23) durchgreift und mit einem Deckel (14a, 14b) verbunden ist und wobei das Gehäuseteil (6a, 6b) und der Deckel (14a, 14b) jeweils mit einem Randabschnitt den Rand der Öffnung (23) übergreifen, so dass das Gehäuseteil (6a, 6b) an dem biegsamen Element (2) gehalten ist.
  13. 13
    Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem starren Element (1) um einen Helm, insbesondere einen Skihelm, und bei dem biegsamen Element (2) um eine Brille oder ein Visier handelt.
  14. 14
    Befestigungsanordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das biegsame Element (2) in Form der Brille oder des Visiers gekrümmt ausgebildet ist mit einem ersten Ende (20) und einem zweiten Ende (21) und einem zwischen dem ersten Ende (20) und dem zweiten Ende (21) erstreckten Randabschnitt (22), wobei das erste Verschlusselement (3) an dem ersten Ende (20), das zweite Verschlusselement (4) an dem zweiten Ende (21) und ein drittes Verschlusselement (19) an dem Randabschnitt (22) zwischen dem ersten Ende (20) und dem zweiten Ende (21) angeordnet ist.
  15. 15
    Befestigungsanordnung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Anzeigeeinrichtung (23, 24;25, 26) zum Anzeigen, ob sich das erste Verschlusselement (3) und/oder das zweite Verschlusselement (4) in der Schließstellung befinden oder nicht.
Independent claims15