EP2491965A2

Implant and method for manufacturing same

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Implantat mit einer vorzugsweise hohlzylinderförmigen Grundstruktur mit einer Vielzahl von durchgehenden Öffnungen und mit einer Beschichtung, welche mindestens eine pharmazeutisch aktive Substanz freigibt. Um eine bessere Verteilung der pharmazeutisch aktiven Substanz zu erreichen, ist mindestens 20% der Querschnittsfläche, vorzugsweise mindestens 50% der Querschnittsfläche, mindestens eines Teils der Öffnungen eines vorgegebenen Abschnitts der Grundstruktur mit der mindestens eine pharmazeutisch aktive Substanz freigebenden Beschichtung bedeckt. Es werden ferner ein System aus einem Katheter und einem solchen Implantat, ein einfaches Verfahren zur Herstellung eines derartigen Implantats bzw. eines solchen Systems vorgeschlagen.

EP2491965A2, drawing sheet 1
Sheet 1 of 8

Term

Projected expiry 10 February 2032.

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15 claims: 10 independent, 5 dependent

  1. 1
    Implantat mit einer vorzugsweise hohlzylinderförmigen Grundstruktur mit einer Vielzahl von durchgehenden Öffnungen (7, 7', 7", 8, 8') und mit einer Beschichtung, welche mindestens eine pharmazeutisch aktive Substanz freigibt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens 20% der Querschnittsfläche, vorzugsweise mindestens 50% der Querschnittsfläche, mindestens eines Teils der Öffnungen (7, 7', 7", 27) eines vorgegebenen Abschnitts der Grundstruktur, vorzugsweise der Öffnungen des vorgegebenen Abschnitts mit der kleinsten Querschnittsfläche, im dilatierten Zustand mit der mindestens eine pharmazeutisch aktive Substanz freigebenden Beschichtung (10, 10', 10", 11, 12, 20) bedeckt ist.
  2. 2
    Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass höchstens jede zweite der nebeneinander liegenden, durchgehenden Öffnungen des vorgegebenen Abschnitts mit der mindestens eine pharmazeutisch aktive Substanz freigebenden Beschichtung (10, 10', 10", 11, 12, 20) bedeckt ist.
  3. 3
    Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede durchgehende Öffnung in einer abgeschlossenen Zelle der Grundstruktur enthalten ist, wobei die Zelle durch zwei oder mehr, gegebenenfalls geknickte und/oder gebogene Stege (2, 3, 3', 5, 5', 15) ausgebildet wird.
  4. 4
    Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die pharmazeutisch aktive Substanz aus der Beschichtung (10, 10', 10", 11, 12, 20) mindestens überwiegend in abluminale Richtung abgegeben wird.
  5. 5
    Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung mehrere Lagen aufweist, wobei die erste, am weitesten in luminaler Richtung angeordnete Lage vorzugsweise als Diffusionsbarriere für die mindestens eine pharmazeutisch aktive Substanz ausgebildet ist.
  6. 6
    Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Beschichtung (10, 10', 10", 11, 12, 20) einen E-Modul im Bereich von 0,01 kN/mm 2 bis 4 kN/mm 2 , vorzugsweise einen E-Modul im Bereich von 0,01 kN/mm 2 bis 2 kN/mm 2 , aufweist.
  7. 7
    Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (10, 10', 10", 11, 12, 20) mindestens ein Polymer der Gruppe enthaltend die Polymere der Klasse der Elastomere, insbesondere Kautschuk und Latex, weiter enthaltend PET, PS, PA, PUR, PE, PES, PTFE, PLA, PLLA, PLGA, PGA, PBMA, PEVA, Formgedächtnis-Polymere (insbesondere Multiblock-Copolymere oder Standardpolymere wie PET, PS, PUR, PE, PES, PTFE) sowie deren Blends sowie Co- und Blockpolymere, aufweist.
  8. 8
    Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (10', 10", 11, 12, 20) mindestens einen Röntgenmarker und/oder ein Material zur Verbesserung der MRI-Sichtbarkeit aufweist.
  9. 9
    Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundstruktur, vorzugsweise ein Teil der Stege (15), vorzugsweise auf der abluminalen Seite eine Nut (17) zur Befestigung der Beschichtung (20) aufweist.
  10. 10
    System aus einem Katheter mit einem Ballon und einem Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Implantat auf dem Ballon des Katheters angeordnet ist.
  11. 11
    Verfahren zur Herstellung eines Implantats mit einer vorzugsweise hohlzylinderförmigen Grundstruktur mit den folgenden Schritten:- Bereitstellen einer Grundstruktur mit einer Vielzahl von durchgehenden Öffnungen (7, 7', 7", 8, 8'), - Aufbringen einer Beschichtung (10, 10', 10", 11, 12, 20), welche im dilatierten Zustand mindestens 20% der Querschnittsfläche, vorzugsweise mindestens 50% der Querschnittsfläche, mindestens eines Teils der Öffnungen (7, 7', 7", 27) eines vorgegebenen Abschnitts der Grundstruktur, vorzugsweise der Öffnungen des vorgegebenen Abschnitts mit der kleinsten Querschnittsfläche, bedeckt und mindestens eine pharmazeutisch aktive Substanz freigibt.
  12. 12
    Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (10, 10', 10", 11, 12, 20) derart aufgebracht wird, dass höchstens jede zweite der nebeneinander liegenden, durchgehenden Öffnungen des vorgegebenen Abschnitts mit der Beschichtung bedeckt ist.
  13. 13
    Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (10, 10', 10", 11, 12, 20) mittels Tauchen, Dippen oder Sprühen aufgebracht wird, wobei die nicht zu beschichtenden Flächen oder Flächenbereiche mittels einer Maskierung und/oder einer Abdeckung geschützt werden.
  14. 14
    Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zuerst die Beschichtung aufgebracht wird, anschließend, vorzugsweise in einem gedehnten Zustand der Beschichtung, in die Beschichtung Poren eingebracht oder Poren aufgebrochen werden und während oder nach dem Einbringen der Poren oder Aufbrechen der Poren die mindestens eine pharmazeutisch aktive Substanz in die Poren eingebracht wird.
  15. 15
    Verfahren zur Herstellung eines Systems aus einem Katheter und einem Implantat, wobei zunächst das Implantat nach einem der Ansprüche 11 bis 14 hergestellt wird und anschließend das Implantat auf dem Katheter, vorzugsweise auf einem Ballon des Katheters, befestigt wird.
Independent claims15